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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-03-31 · Heft 13 (31.3.1910) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 13 (31.3.1910)
Date
1910-03-31
Page
– (sequence 1)
Language
German
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74. Jahrgang. Nr. 13 Berlin, ZI. März 1910 Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Buchhandel oder die Post' (in Berlin und vor. orten durch unsere vertriebsstellen) bezogen. vierteljährlich 3 01. Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon. Unter Leitung des « Geheimen Regierungs-Rats Professor vr. Ludwig Geiger. Verlags - Expedition: Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der' „Allgem. Zeitung de» Judentum»', Berlin SW., Jerusalemer Straße -S/4S, zu richten. Verlag von Rndolf Moffe, Berlin. Die Gesamtorganisation der preußischen Gemeinden. — Die Woche. — Adolf v. Sonnenthal. Von Bernh. Münz. — Adolf Sonnenthal als Bekenner. Von Adolph Kohnt.—Die Lage der preußischen Rabbiner, Von Theologus. — Bräutigamsbriese von Berthold Auerbach. Mitgeteilt von Anton Bettelheim. — Feuilleton: Der „verrückte Alfred". Eine jüdisch-slowakische Dorfgeschichte von Anno 1870, nacherzählt von Ludmilla Koelle. — Literarische Mitteilungen. — Sprechsaal. Der Gemeindebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"): Berlin, Posen, Hamburg, Köln, Wiesbaden, Homburg v. d. Höhe, Nürnberg, Sofia, Petersburg. — Von Nah und Fern. Sir Grksmtorssnilstion der preußischen Gemeinden. ^ür großzügige Gedanken entflammt man sich in kaum einem Kreise. leichter, als in dem unserer Glaubensgemeinschaft. Aber die Tatentschloffenheit versagt selbst bei Ideen, die sich als notwendige Folgen einer bestimmten Entwicklung darstellen, sobald die Sensibilität des religiöskonfessionellen Momentes berührt wird. Den Mangel jeder legitimierten, staatlich anerkannten Vertretung der preußischen oder, gesamtdeutschen Judenheit, die in den vielfältigen Nöten und Fährnisien, denen unsere Glaubensgemeinschaft oder ganze Gruppen der ihr Angehörigen so oft ausgesetzt sind, hervortreten könnte, haben wir gar oft schmerzlich empfunden. Die Entwicklung der gemeindlichen Struktur der preußischen Judenheit, die dahin geführt hat, daß eine große und sich täglich mehrende Anzahl einst blühender ländlicher und kleinstädtischer Gemeinden nicht mehr aus eigener Kraft imstande ist, die Aufwendungen für Kultus und religiösen Unterricht aufzubringen, und die daher entweder dem völligen Verfall ausgesetzt oder auf die Hilfe der großen und leistungsfähigen Gemeinden angewiesen sind, weist gleichfalls gebieterisch auf die Notwendigkeit einer Zentralisierung der jüdischen Kräfte hin. , Seit einer Reihe von Jahren, seit 1898, hat sich eine Fülle jüdischer Intelligenz um die Verwirklichung des Gedankens einer staatlichen Gesamtorganisation der jüdischen Gemeinden Preußens bemüht. Der Prof. Rosinsche Entwurf, der das badische Verfassungsshstem des jüdischen GeMeinde- . Wesens zur Grundlage der staatsrechtlichen Gestaltung auch des preußischen Gemeindewesens machen wollte, fand bekanntlich vor fünf Jahren auf dem Frankfurter Gemeindetage nicht .die Billigung der,Delegierten. Schon damals spielte in den Erörterungen über diesen Entwurf die Besorgnis einer Beschränkung der Gemeinde-Autonomie und der Möglichkeit eines .Eingriffs in die kulturellen und rituellen Einrichtungen der Einzelgemeinde eine bedeutsame Rolle. Obwohl dann in dem zweiten Entwurf, der den letzten Gemeindetag im Mai des vorigen Jahres beschäftigte, ^diesen Anständen im weitestgehenden Maße Rechnung getragen war, wurden in den stürmischen Sitzungen der Maitage 1909 nicht nur Einzelheiten, sondern auch die Grundidee des staatlichen Örganisationsaufbaues durch die Zufallsannahme des bekannten Antrages Friedmann-Glogau in Frage gestellt. Wieder spielten dabei das parteireligiöse Moment, die Gemeiüde- Autonomie und Gruppeninteressen eine verhängnisvolle Rolle. Der Friedmannsche Antrag der in seinem Wortlaut besagte: „Bei der Organisation der jüdischen Gemeinden Preußens ist über die Lokalgemeinde und die Bezirksgemeinde eine weitere Organisation nur insoweit zu schaffen, als es zur Bildung und zur Unterhaltung von Bezirksgemeinden sowie zur Bildung von Ruhegehaltskaffen erforderlich ist. Eine Organisation von Provinzgemeinden und von Landesgemeinden ist nur insoweit zu bilden, als durch diese die Selbständigkeit der Gemeinde in keiner Weise beeinträchtigt wird" machte aus dem groß angelegten Werke einer vom Staate anzuerkennenden Gesamtorganisation und Gesamtvertretung der preußischen Judenheit einen wertlosen Torso. Er begnügt sich damit, die Leistungsfähigkeit der wohlhabenden und großen Gemeinden für die Bedürfnisse des Kultus und der Beamtettbesoldungen kleiner und leiftungsunfähiger Gemeinden in Anspruch zu nehmen. Für eine solche Organisation, an der die Großgemeinden mit ihrer überwiegenden Majorität kaum ein intensives Interesse haben können, die Klinke der Gesetzgebung in Bewegung zu setzen, wäre wenig lohnend. Die formelle Annahme des Antrages Friedmann mit 183 gegen 178 Stimmen ist dann bekanntlich angefochten worden. Ein beachtlicher Teil der Votanten, der sich im Augenblick der Abstimmung der Tragweite des Antrages nach eigener öffentlicher Erklärung nicht voll bewußt war, hat seine Stimmabgabe, zugunsten des Antrages, schriftlich zurückgezogen und dadurch die Majorität in eine Minorität umgewandelt/ Trotzdem hat die „Gemischte Kommission" des „Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" und des „Verbandes der Deutschen Juden", welcher die Ausarbeitung des so mühevollen „Gesetzentwurfes betreffend die Verfassung der jüdischen Gemeinden Preußens" oblag, und der auch die weitere Behandlung der Angelegenheit übertragen ist, geglaubt, die preußischen Gemeinden, Gemeindeverbände sowie die Rabbiner- und Lehrevorganisationen über die durch den, immerhin formell angenommenen, Antrag Friedmann geschaffene Sachlage zu befragen und um gutachtliche Aeußerungen über Spezialwünsche und ihre Stellungnahme zu dem Entwurf einer staatlichen Gesamtorganisation aufzufordern. Diese Gutachten liegen jetzt bis auf das noch ausstehende des Rabbinerverbandes der „Gemischten Kommission" vor. Die

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