Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 12 (25.3.1910)
- Date
- 1910-03-25
- Page
- Seite 139 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Sothlchild und die hannoorrlche Legierung. Nach den Akten des Königlichen Staatsarchivs zu Hannover von M. Zucker mann-Hannover. m 8. April 1831 schreibt das Hannoversche Kabinettsministerium an seinen Gesandten v. Stralenheim nach Frankfurt a. Main: „Wegen des bevorstehenden Marsches hiesiger Truppen nach dem Großherzogtume Luxemburg muß auf die Herbeischaffung außerordentlicher Geldmittel Rücksicht genommen werden, und es erscheint zweckmäßig, solche teilweise zu Frankfurt disponibel zu machen. Da zu diesem-Behufs jedenfalls zu einer Anleihe geschritten werden muß, insofern nicht von Holland die sämtlichen Kosten vorgeschossen werden, so wünschen wir, daß der Herr Geheime Kabinettsrat und Gesandte bei einigen der dortigen Handlungshäuser darüber Erkundigungen einziehe, ob sie dem hiesigen Gouvernement einen Vorschuß von etwa 300 000 Reichstalern zu leisten geneigt sind." Am 14. April antwortet der Gesandte v. Stralenheim nach Hannover, er hätte sich sogleich in betreff der Anleihe mit dem Chef des Hauses Rothschild in Verbindung gesetzt und demselben eröffnet, daß er allerdings den Befehl erhalten hätte, Erkundigungen hierüber bei mehreren Handlungs- Häusern einzuziehen, daß er dies jedoch nicht eher tun würde, als bis er die Ansichten des Hauses Rothschild kennen gelernt, hätte und daß er auch bereit sei, ihm den Vorzug zu geben, falls er besonders billige und günstige Bedingungen machen würde. Herr Anselm v. Rothschild hätte sich hierauf bereit erklärt, den Vorschüßen leisten, jedoch könne er die näheren Bedingungen und Modifikationen nicht eher mitteilen, als bis er sich darübe» mit seinem Bruder Karl ausgesprochen hätte. Seiner Ansicht nach würde das Haus unter folgenden Bedingungen die Anleihe übernehmen: 1. Gäbe er anheim, das Anlehen mit seinem Hause in Pfund Sterling, und zwar wenigstens zu 100 000 Pfund abzuschließen; eine besondere Hypothek und Sicherheit verlange er nicht. 2. Die Zahlung würde entweder in Gold oder Konventions- oder Preußische. Münze nach dem Belieben des Königlich Hannoverschen Gouvernements erfolgen. 3. Als Zinsfuß würde von ihm 5 Prozent jährlich verlangt werden. 4. Eine besondere Provision fordere er nicht. 5. Die Rückzahlung könne in fünf bis sechs Jahren erfolgen. Das Kabinettsministerium in Hannover erklärte sich bereit, die von dem Hause Rothschild auch gemachte Anerbietung anzunehmen und mit demselben eine Anleihe von 100 000 Pfund abzuschließen. Die Bedingungen, die von Anselm v. Rothschild gemacht würden, seien nicht unbillig, jedoch müßte darauf gehalten werden, daß der Darleiher nur eine Verschreibung, aber keine Obligationen erhält, die er ins Publikum bringen könnte. Eine zweite Besprechung, die der Gesandte in dieser Angelegenheit mit Anselm v. Rothschild hatte, schien letzteren nicht mehr so bereitwillig für das Unternehmen zu finden. Auch wurden jetzt von dem Bankhause besonders in bezug auf die Emission von Obligationen Neue Bedingungen gestellt, auf die das hannoversche Gouvernement aus innerpolitischen Gründen nicht eingehen konnte. Am 22. Mai 1831 berichtet v. Stralenheim nach Hannover, daß „ungeachtet aller angewandten Mühe es ihm nicht gelungen sei, mit dem Hause Rothschild ein Uebereinkommen zu treffen," er hätte daher die Unterhandlungen abgebrochen und empfehle, nach Stuttgart zu gehen und dort einen Versuch mit der Hofbank zu machen, ob diese bereit wäre, gegen billigere Bedingungen das Geld vorzuschießen. „Sobald Rothschild sieht," heißt es in dem Schreiben, „daß ihm das Geschäft aus den Händen geht, wird er wahrscheinlich andere Seiten aufziehen, für jetzt aber waltet bey ihm noch zu sehrH die wahre Juden-Natur vor, die ihn dringt, aus Verlegenheiten den höchst möglichen Nutzen zu ziehen." . Inzwischen unterhandelt der Gesandte mit der Stuttgarters Bank. Allein auch hier wird kein Resultat erzielt. Am 28. Mai^ 1831 teilt v. Stralenheim dem Kabinetts-Ministerium in Han? nover mit: „daß die Direktion ebensowenig wie Rothschilds geneigt sei, unter den von dem Königl. Ministerio gemachten^ Bedingungen eine Anleihe zu machen" und er müsse die Hoffnung aufgeben, „irgend ein einigermaßen den Absichten der Regierung entsprechendes Geschäft zu Stande zu bringen" undj schlägt daher vor, ob es nicht zuletzt am besten sei, auf dies von Rothschild gemachte Offerte einzugehen. Jedoch führten, auch jetzt die Verhandlungen zu keinem Resultate. Vielleicht sah sich das Bankhaus Rothschild zu dieser Vorsicht veranlaßt, weil bereits im Februar 1831 die Hannoversche Regierung mit demselben eine Anleihe von 200 000 Reichstaler Konv. M. abgeschlossen hatte und die finanziellen Verhältnisse der Regierung durch die anderweitigen Schuldenlasten äußerst ungünstig waren. Am 18. Dezember 1839 richtete der Gesandte von Frankfurt a. Main aus folgendes Gesuch an den Staats- und Kabinettsminister Freiherrn v. Schele in Hannover: „Bereits bey meiner Anwesenheit in Hannover .hatte, ich die Ehre, Ew. Excellenz ein an mich gerichtetes Schreiben des hiesigen Banquiers M. A. Baron v. Rothschild, Chef des . unter der Firma M. A. v. Rothschild u. Söhne bestehenden Banguierhauses ehrerbietigst vorzulegen, worin derselbe meine Verwendung dahin in Anspruch nahm, daß ihm von Unserm allergnädigsten Könige der Charakter eines Hof-Vanquiers verliehen werden mögenden deshalb an mich gerichteten Privat-Brief desselben erlaube ich mir jetzt in Originali. &et* zusügen. v Nachdem ich sodann Sr. Majestät in meiner letzten, mir bewilligten Abschieds-Audienz in Gegenwart Ew. Excellenz das Gesuch des Banquiers M. A. v. Rothschild und die für. dessen Gewährung sprechenden Gründe vorgetragen hatte, welch letztere kürzlich darin bestanden: 1. Daß eine solche bloße Titel-Verleihung ohne alle Consequenz sei und nach der Stellung des Rothschildschen Hauses in der Europäischen Geld-Welt mit dem Ansehn unseres allerhöchsten Hofs sich füglich vereinigen lassen werde, 2. daß es für sämmtliche nach Frankfurt kommende Hannoveraner nur erwünscht sehn könne, wenn sie einer zuvorkommenden Aufnahme im Rothschildschen Hause als Hannoverscher Titülar-Hof-Banquier sich versichert halten könnten, 3. daß mir in meiner diplomatischen Stellung angenehm seyn müße, durch das Haus Rothschild mancherley auf die allgemeine Europäische Politik bezügliche Nachrichten in Erfahrung bringen und höchsten Orts unterrichten zu können. Zu dergleichen Mitteilungen aber werde sich jenes Haus um so leichter verstehen, wenn es einen Titel von unserm allerhöchsten Hofe erhalten habe, und 4. endlich, daß es immer gerathen sey, das Haus Rothschild zum Freunde zu haben, indem, wenn gleich seine Hülfe augenblicklich nicht benöthigt, doch über kurz oder lang finanzielle Verhältnisse eintreten können, wobey es immer mißlich bleibe, eine solche bedeutende Geld-Macht zum Gegner zu haben,.