Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 10 (11.3.1910)
- Date
- 1910-03-11
- Page
- Seite 111 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228907-3228918--66308-3278438- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
111 ausgesprochen, daß, da das Moment der Aergerniserregung jetzt für die Bestrafung wegen Tierquälerei nicht mehr -erforderlich ist, eine besondere Sicherstellung des rituellen Schächtens erforderlich fei. Infolgedessen stimmten sie mit dem Zentrum, den Polen und Sozialdemokraten gegen. Konservative und Nationalliberale für die Anträge, und diese wurden so angenommene obgleich der Staatssekretär des Reichsjustizamts erklärte, daß dadurch die ganze Novelle gefährdet werden könne. £ Eine sehr bedenkliche Nachricht entnehmen wir einer Birkenfelder Korrespondenz der „Kölnischen Volkszeitung". „In Nr^ 50 und 51 bringt das Gesetzblatt für das Fürstentum Birkenseld eine Revision des Gesetzes betreffend die Kultusangelegenheiten der Juden des Fürstentums Birkenfeld. Die Bezirke der einzelnen Synagogengemeinden werden von neuem sestgelegt, die Art und Weise der Verwaltung durch „Behörden und Beamten" näher bestimmt und „die Ausbringung der Gemeindelasten" gesetzlich geregelt. Versteht es sich nun auch von selbst, daß Staatsregierungen an der Regelung solcher Verhältnisse ein Interesse haben und ihre Rechte, soweit es wirkliche, begründete Rechte sind, wahrnehmen, so muß doch die Auffassung staatlicher Befugnisse, wie sie in Artikel 7 sich kundgibt, nicht nur als veraltet, sondern fraglos unberechtigt erscheinen. „Der Regierung steht," so lautet der Artikel, „zur Wahrung der Rechte des Staates die Oberaufsicht über das gesamte jüdische Kultuswesen zu. »Sie ist von allen allgemeinen Anordnungen des jüdischen Landesgemeinderates spätestens gleichzeitig mit der Publikation in Kenntnis zu setzen." (Artikel s, 8 3a.) Der vom Gesetz selbst zitierte Artikel 5, 8 3a besagt ausdrücklich: „Der Wirkungskreis des jüdischen Landesgemeinderates besteht a in der Beratung und Beschlußfassung Über allgemeine Anordnungen rücksichtlich der jüdischen Kultusverhältnisse sowie über sonstige die jüdischen Synagögengemeindeverhältnisse betreffenden Angelegenheiten." In sämtliche jüdische Kultusverhältnisse, in ihre vitalsten religiösen Angelegenheiten kann diesem Gesetze entsprechend von der Regierung hineingeredet werden. Das ist das Staatskirchentum, der Staatsabsolutismus in der krassesten Form. Gewiß schneiden sich die Sphären der Religion und der Staatsmacht an vielen Punkten, aber die religiösen Interessen stehen nicht unter dem irdischen Wohle, und die Religionsgemeinschaften sind frei in ihrer Sphäre, und dort, wo eine Antagonie mit staatlichen Interessen sich geltend macht, dürfen sie nicht einseitig vom Staate durch eine Regelung getroffen werden. Zu verwundern ist, wie (vergl. Einleitung des Gesetzes) der oldenburgische Landtag, in dem der Freisinn tonangebend ist, zu diesem Paragraphen seine Zustimmung geben konnte." Wir können uns nur dem Bedenken des Blattes anschließen, aus dessen Standpunkt wir sonst keineswegs stehen. Daß man auch in Japan bemüht ist, antisemitische Märchen zu verbreiten, geht aus folgendem Bericht der N. I. K. hervor: Vor einiger Zeit behauptete eine angeblich vom japanischen Konsul unterstützte chinesische Zeitung in Peking, jüdische Kapitalisten in Amerika hätten die Anregung zur Erwerbung der mandschurischen Eisenbahn gegeben, um in jenem Lande emigrierende Juden aus Osteuropa anzusiedeln. Die Zeitung richtete dabei heftige Angriffe gegen die amerikanischen Juden, die „von der Mandschurei Besitz ergreifen wollten". Ein New Yorker Jude, Mr. Fisher, wandte sich daraus an den hiesigen amerikanischen Botschafter mit einer Anfrage über oiese Angelegenheit. Der Botschafter erwiderte ihm, die ganze Sache sei von Personen erfunden, die bestrebt sind, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Japan und den Vereinigten Staaten zu stören. Japan unterstütze keine Zeitungen in China, und es suche nicht die Juden zum Sünvenbock für politische Interessen zu machen; dies überlasse es anderen Ländern. Daß die japanische Regierung jene Behauptung nicht gleich dementierte, liege an der Unmöglichkeit, alle von böswilligen Menschen ausgestreuien Lügennachrichten zu widerlegen. ' * Eine historische Reminiszenz aus der neuesten Nummer der „Mitteilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus" möge hier folgen. Unter der Spitzmarke „Jüdische Feigheit" wird aus der „Düsseldorfer Zeitung" vom 4. März 1849 folgenden Artikel mitgeteitt: „Es war 1781 am 28. Februar, als das Dorf Klüsserath bei Trier (mit damals 160 Häusern, 890 Seelen, darunter 25 Israeliten) durch die Ueberschwempiungen der stark angeschwollenen und reißend gewordenen Salm, eines Nebenflusses'der Mosel, in. großes Unglück geriet. Mit Macht drang, das . Gewässer in das Dorf. Die erschrockenen Bewohner mußten alles preisgeben und hatten Mühe, sich selbst und ihr Vieh zu retten. ' In der Hoffnung, daß das Gewässer bald wieder fallen würde, flüchteten vierzig Menschen in ein., höher gelegenes Haus. Allein das Wasser stieg von Minute zu Minute höher; der ganze Strom brach sich an den gebrechlichen Wänden, .die unmöglich langen Widerstand leisten konnten, und dann begrub das einstürzende alte Haus vierzig Menschen in den lobenden Fluten. Auf einer erhöhten Stelle und völlig in Sicherheit stehen nicht weit davon viele Einwohner und sehen mit wachsendem Entsetzen die steigende Gefahr der Unglücklichen. Unter diesen ratlosen Zuschauern stand ein Jude aus Klüsserath, Moses Gumperich, der nicht ratlos war. „Sollen wir sie untergehen lassen und hier bloß jammern!" rief er aus. „Folgt mir, Ihr Männer, und mit Gottes Hilfe retten wir sie!" Das Wort traf alle wie ein Blitz. Ohne ein Wort weiter zu reden, eilte der brave Mann voran, schreitet selbst durch die tobenden Wellen, ergreift, am Hause glücklich angelangt, eine junge Frau und trägt sie auf sichere Höhe. Ohne zu rasten, eilt er wieder hin; aber ehe er noch das Haus erreicht, sind alle Männer, von seinem edlen Beispiele angefeuert, hinter ihm. Jeder ergreift einen der Bedrohten. Aber das Wasser steigt höher; das Haus kracht immer drohender und die Gefahr für die Rettenden wie für die Bedrohten wächst. „Vorwärts!" ruft der brave Jude; zum dritten Male schreitet er durch die Flut, und alle wieder mit ihm-. Auch jetzt gelingt der Rettungsgang, aber mit immer größerer Schwierigkeit. Noch sind mehrere zurück. Verzweifelnder wird ihr Hilferuf; aber die Netter zaudern. Sie vermögen kaum mehr durch das reißende Wasser zu schreiten. „Sollen wir unser Werk unvollendet lassen?" ruft Moses Gumperich aus. „Sollen sie untergehen und ihr Tod auf unserem Gewissen lasten? Auf, Brüder, noch einmal mit Gott, dann sind sie alle gerettet!" Das Wort schlägt durch. Er ist wieder der erste in der Flut. Mit unendlicher Anstrengung erreichen' sie endlich das Haus und retten auch die letzten; aber kaum haben sie die sichere Höhe erreicht, so bricht das Haus zusammen, und die Flut reißt Dach, Wände und Gebälk mit sich fort. Groß war der- Dank der Geretteten und der Gemeinde Klüsserath. Moses Gumperich wurde mit feiner Familie von allen Abgaben befreit, und allgemeine Liebe und Achtung wurde ihm überdies so wohlverdient zuteil. Noch jetzt leben seine Nachkommen in Klüsserath in allgemeiner Achtung und beziehen als fortdauerndes Anerkenntnis der edlen Tat ihres Vaters und Großvaters die Gemeindenutzungen und die Hälfte der Taxe, welche alle übrigen Einwohner dafür zahlen müssen." * Die im vorigen Jahrgang dieser Zeitung veröffentlichten Artikel über die Frauenfrage haben bedauerlicherweise das erwartete Echo bisher nicht gefunden. Eß scheint daraus hervorzugehen, daß in jüdischen Kreisen die Fpauenfrage noch immer nicht nach ihrer vollen Bedeutung gewürdigt wird. In anderen Kreisen geschieht dies durchaus, wie die folgende Notiz lehrt, aus der hervorgeht, daß der Vorschlag: Frauen zu Mitgliederndes Schulvorstandes zu wählen, als sehr beachtenswert betrachtet wird: ' .