Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 10 (11.3.1910)
- Date
- 1910-03-11
- Page
- Seite 110 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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110 't; So gewährte das Edikt vom 11. März betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden zwar nicht die . volle und ganze Befreiung, aber stellte einen außerordentlichen Fortschritt gegenüber den früheren Zuständen dar. Die wichtigsten Bestimmungen des Neuen Gesetzes waren folgende: Die in Preußen wohnhaften, mit Konzessionen irgendwelcher Art versehenen Juden wurden zu Staatsbürgern erhoben. ‘ Sie mußten Familiennamen annehmen und sich der deutschen Sprache bedienen.. Sie konnten, sich überall niederlassen, Grundstücke erwerben. Lehr- und Gemeindeämter verwalten, ) unumschränkten Handel treiben und waren von besonderen : Abgaben befreit. Dafür mußten sie sich den allgemeinen .bürgerlichen Abgaben, den staatsm'- -.-: . bürgerlichen Pflichten, namentlich der Militärpflicht unterwerfen. Der besondere Gerichtsstand hörte auf, die Jurisdiktion der Rabbiner und der Aeltesten schwand, nur die Bestimmung über den Judeneid blieb bestehen. Manche Ausführungsbestimmnngen wurden der Zukunft zugewiesen, hauptsächlich die Beantwortung der wichtigen Fragen, ob Juden zu öffentlichen „Bedienungen" und Staatsämtern zugelassen werden können. Eine unsägliche Freude herrschte damals unter den Juden, sie fand in schönen Dankschreiben der verschiedenen Gemeinden an Hardenberg ihren Ausdruck. Die Folgezeit besserte manches; der Eid more juäaieo wurde Jahrzehnte später aufgehoben, aber die Frage über die Anteilnahme der Juden an Staatsämtern niemals ernstlich erwogen. , Die Verfassung von 1850 machte die Juden völlig frei, bald aber trat die Reaktion ein, die ihnen das eben Gewonnene wieder nahm. Erst die Bundes- und Reichsgesetze von 1869 ff. ließen alle Schranken fallen, seit jener Zeit sind sie stärker wieder ausgerichtet. Llls jemals. Der Radau-Antisemitismus ist zwar gewichen, die latente Feindschaft besteht in ungebrochener Stärke. Die richterliche Karriere ist den Juden eigentlich nur bis zum Amts- oder Landgerichtsrat geöffnet, nur sehr, sehr wenige rücken in höhere Stellungen vor; bei Ernennungen zum Notariat, selbst zum Justizrat spielt die Bezeichnung „noch Jude"- eine verhängnisvolle Rolle. Zu einem Regierungsamt werden Juden überhaupt nicht zugelassen; königliche Unterrichtsanstalten verschließen ihnen zumeist ihre Pforten; die Universitäten machen sogar Schwierigkeiten, jüdische Privatdozenten zuzulassen; in vielen Fächern gibt es durchaus keine jüdische Ordinarien. Am traurigsten sieht es im Heere aus, und die betrübende Erklärung des preußischen Kriegsministers neuesten Datums gab zu erkennen, daß, solange das gegenwärtige System dauert, kein Jude jene „achtunggebietende Persönlichkeit" besitze, die .ein preußisches Offizierkyrps bestimmen könne, einen Juden zum Reserveoffizier zu wählen. Das sind traurige Zustände. Wo Juden auch immer angestellt worden sind: als Lehrer, Richter, Dozenten, sie haben c'ppr-pi ■ voll und ganz'ihre Schuldigkeit getan; nicht ihre Leistungen, nicht ihr Eifer/nicht ihr Pflichtbewußtsein geben den Grund zu ihrer Zurücksetzung, sondern einzig und allein ihr-Glaube. Nicht heiteren Auges sehen wir in die Zukunft^ Wir wollen nach wie vor unsere Pflicht tun, voll und ganz, aber wir fordern auch unser Recht. Es ist so viel die .Rede von einem neuen Judengesetz; ein solches mag nötig sein, um die Verhältnisse der Gemeinden, die Stellung dieser zu ihren Beamten zu regeln, im Verhältnis zum.Staate gibt es im Grunde nur ein Gesetz mit einem einzigen Paragraphen. Den wollen wir' erkämpfen und müssen ihn erlangen. M ist der 8 12 der preußischen Verfassung, der lautet: „Die Fr.ei- - heit des religiosen B ekeuntnisses wird gewährleistet Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnis." - ‘ Ludwig Geiger. David Friedlaenöer. -1SPSI Die Woche. Berlin, 8. März. ^^>ie Zeitungsnotizen über die Behandlung der Juden im preußischen Heere wollen Nicht zur Ruhe kommen;, es ist eine Freude zu konstatieren, wie. die liberalen Blätter einmütig das schwere Unrecht hervorheben, das deutschen Staatsbürgern geschieht. In - einem großen:: Artikel:. der „Frankfurter Zeitung" -wird -auf eine Kabinettsor.der des Kaisers hingewiesenebenso^ aus eine -Unsprache be; einer ZÄeMgung neu eingestellter RekMenviy denen der Monarch die christliche.Treue der Soldaten .mit starken Worten hervorgehoben hgt^DoH glauben wir, daß es unrecht ist,,: derartige Aeußerungen als, - den-,5 Ausdruck der Allerhöchsten Willensmeinung zu bezeichnen: Juden von Offiziersstellen auszuschließen, vielmeHr soll in solchen Aeußerungen doch wohl nur die Treue gegen den Herrscher mit der Treue gegen die Religion in Verbindung gesetzt werden; die Meinung des Monarchen ist gewiß nur die, daß bei diesem Gelöbnis gegen den obersten Kriegsherrn auch das religiöse Moment mit wirksam sein soll. Auch in einer Verhandlung der Justizkommission des Reichstages, und zwar bei der zweiten Lesung der Strafgesetznovelle war von Juden die Rede. Einer Zeitungsmitteilung entnehmen wir folgendes: Zu der neuen Bestimmung, die Haftstrafe einsührt bei Vergehen gegen Polizeivorschriften, die zur Verhütung von Tierquälerei erlassen sind, hat das Zentrum Anträge eingebracht, die das Schächten seitens der rituellebenden Juden sicherstellen wollen. Aus juristisch-technischen Gründen erklären sich die Konservativen und die Nationalliberalen gegen diese Anträge. Von freisinniger Seite' wird dagegen, in liebereinstimmung mit dem Antragsteller aus dem Zentrum, die Besorgnis