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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-03-11 · Heft 10 (11.3.1910) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 10 (11.3.1910)
Date
1910-03-11
Page
– (sequence 1)
Language
German
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74. Jahrgang. Nr. 10 Berlin, 11. März 1910 Lin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Rabbiner Vr. Ludwig Philippson. Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor vr. Ludwig Geiger. Verlags - Lxpeäition: Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und vor» orten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 M. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgrm. Zeitung des Judentums*, Berlin SW., Jerusalemer Straße HS/49, zu richten. Verlag von. Rudolf Mosse, Berlin. TfTthftlt '•3um'11- März. Vvm Prvsessvr Dr. Ludwig Geiger. — IJUlJull« Die W vche. — Die Judensrage-in Oesterreich. Von Siegfried Fleischer. — Ein neues Buch über Nriel Acosta und die Neuedierung seines „Exemplar". Von Dr. Ernst Samuel-Ruest. — Die erste Gestalt von Goethes „Wilhelm Meister". — Feuilleton: Der Sieg der Liebe. Novellette von Regina Neiher. — Literarische Mitteilunge n. — Büchereinlauf. — Sprechsaal. Der Gemeindebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"): Berlin, Schrimm, Aachen, Frankfurt a. M., Freiburg i. B., Budapest. — Von Nah und Fern. " Lum 11. Mär?. och zwei Jahre trennen uns von der Hundertjahrfeier des berühmten Edikts vom 11. März 1812, das uns Juden die Freiheit brachte. Zwar die Zeiten sind trübe, und eine rechte Freude will nicht auskommen, wenn wir jenes Ediktes gedenken, und doch lohnt es sich, an die alten Zeiten sich zu erinnern. Am Ende-des 18. Jahrhunderts lastete auf den Juden Preußens noch das Generalprivilegium von 1750, das. die Anhänger des Judentums mit den schwersten Abgaben belastete) ihnen kein Recht freier Bewegung gewährte-?'' sie zu einer für einander solidarisch haftenden Gemeinschaft machte. Wenn auch'seitdem die Juden Reichtümer Horben, eine allgemeine Bildung sich ungeeignet, durch SprgHe, Gesittung und Gesinnung sich zu Deutschen erhoben hatten, im öffentlichen Leben waren sie völlig rechtlos. Es ist das - Unsterbliche Verdienst David Friedlaender s, des viel verkannten'Manns, zur Abstellung dieser Mißstände vieles, ja -das Meiste beigetragen zu haben. Seit' dem Jahre 1787 war er unermüdlich tätig, die Verhältnisse der Juden zu ändern. In langen Verhandlungen 1790, 1792, 1797 wurden Reformgesetze vorbereitet, freilich nicht ausgesührt. Nur einzelne Erleichterungen wurden durchgesetzt: die solidarische Haftbarkeit aller für einzelne Verbrechen wurde ausgehoben) die ungemein lästige Porzellanabnahme abgeschafft, die entwürdigende Abgabe des Leibzolls hörte auf. Zu einem allgemeinen Gesetze jedoch kam es erst nach der Zertrümmerung des preußischen Staates durch die Franzosen. In diesen Jubiläenjahren, da man die hundertjährige Wiederkehr der preußischen Städteordnung gefeiert hat, die vor hundert Jahren erfolgte Stiftung der Berliner Universität festlich zu begehen sich anschickt, muß man es dankbar anerkennen und laut aussprechen, daß alle diese Reformen nicht von Frankreich diktiert, nicht durch französischen Einfluß hervorgerusen, sondern aus dem deutschen Geiste geboren sind- Zu den Maßregeln, die innere Kraft zu stärken, einen neuen freudig mittätigen Bestandteil dem Volke hinzuzufügen, gehörte auch die Befreiung der Juden. Die Städteordnung hatte sie zu Bürgern der einzelnen Städte erklärt; es schien nur ein Schritt zu sein, sie auch zu preußischen Staatsbürgern zu machen. Aber wieviel Mühe kostete es, diesen Schritt zu tun. Alfred Stern hat in einer lehrreichen Abhandlung (in seinem Buche: Abhandlungen und Aktenstücke zur Geschichte der preußischen Reformzeit, Leipzig 1885; die Abhandlung führt den Titel: „Die Entstehung des Ediktes vom 11. März 1812 betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden im preußischen Staate") gezeigt, wie mühsam dieses Gesetz zustande kam. Zunächst hatte der Minister Schrötter den Kriminalrat Brand mit der Ausarbeitung eines Entwurfes betraut. Dieser Entwurf fand aber die Billigung des Staatsrates nicht; schließlich wurde ein von einem Staatsrat Pfeiffer veränderter Entwurf den Beratungen des Staatsrates zugrunde gelegt und nach langen Debatten und vielfachen Veränderungen zum Gesetz erhoben. Es ist sehr lehrreich, die Vota der einzelnen Mitglieder des Staatsrates durchzugehen: der Justizminister Kircheisen war ziemlich entschieden gegen jede Emanzipation. Der Chef der Sektion des Inneren, Sack, stand der Sache sympathisch gegenüber und glaubte, den Juden besonders dadurch gefällig zu sein, daß er für sie die Bezeichnung Israeliten oder mosaische Glaubensgenossen wählen wollte. Wilhelm v. Humboldt, der Chef der Kultussektion, bewies auch in dieser Angelegenheit seinen hohen Standpunkt und seine erleuchtete Sinnesart, während bekanntlich Freiherr v. Stein nicht eben als Judengönner bezeichnet werden kann. Aber der wahrhafte Vater des Gesetzes war der spätere Staatskanzler Hardenberg, ein Mann von großem, idealem Streben, kein Genie, kein rücksichtslos dreinfahrender Politiker, aber ein unermüdlicher, stetig wirkender und in seinen humanen und freien Anschauungen unerschütterlicher Staatsmann. Er hatte bei der Uebernahme der Leitung des Staatsministeriums erklärt, daß die Juden unbedingt den Christen in alleil ihren Rechten ^und Verhältnissen gleich zu stellen seien, und er wußte schließlich durch eifriges Beharren, durch beständige neue Verhandlungen mit den widerstrebenden oder nicht ganz übereinstimmenden Kollegen seiner Ansicht zum Siege zu verhelfen. Neben Hardenberg muß aber David Friedlaender als der Vater des Gesetzes bezeichnet werden. Fast bei jeder neuen Phase, den der Entwurf durchluachte, wurde er um sein Gutachten angegangen; er gab es stets mit sittlichem Ernst, ost mit beißender Schärfe. Manches von dem, was er anriet, wurde beachtet; dem Eindringen mancher Beschränkungen konnte er trotz des besten Willens nicht wehren.

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