Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 8 (25.2.1910)
- Date
- 1910-02-25
- Page
- Seite 90 (sequence 6)
- Language
- German
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90 meines Erachtens in den Händen des Gemeindevorstandes liegen. Das Werk in dieser Hinsicht privaten Händen anzuvertrauen, etwa dem Verein sür jüdische Geschichte und Literatur oder einer anderen Studienvereinigung, erscheint mir weniger zweckdienlich, denn einmal könnte es all diesen Verwaltern leicht an den nötigen Geldmitteln zu seiner würdigen Ausgestaltung fehlen, ferner würde die Leitung eineranerkannten Obrigkeit dieser Anstalt eine allgemeinere Geltung und größere Festigkeit verleihen, endlich aber gehört ihre Erhaltung nach den Grundsätzen des Judentums zu den Rechten und Pflichten einer Gemeinde als solcher und damit ihrer erwählten Vertreter. Denn genau so wie der Unterricht der Kinder verlangt das Judentum die Belehrung der Erwachsenen in der Religion, welche die Quelle und Blüte aller höheren Bildung ist, und wie die Gemeindeverwaltung heute jenen in ihre Obhut genommen hat, so kann sie ihre Fürsorge auch dieser nicht entziehen. Sie wird es gewiß nicht übersehen wollen, daß schon Mose, wie die Thora berichtet, dem Josua als dem künftigen Führer des Volkes geboten hat: „Bringe Du das Volk zusammen, Männer, Frauen und Kinder, auf daß sie hören und lernen, ... auf daß sie darauf achten, alle Dinge dieser Thora auszuüben"; ihr wird noch nicht aus der Erinnerung geschwunden sein das Let-ka-midrasob, jene altehrwürdige Schöpfung des Judentums, welche den Erwachsenen zum Studium der Gotteslehre Gelegenheit gab und an Heiligkeit dem Let-ba-knesset, der Synagoge, in nichts nachstand. Unsere Volkshochschule soll ja nichts weiter sein, als eine Ausgestaltung jenes Lehrhauses im modernen Geiste, ein Let-ba-mickrasob chadasch, sie hat darum ein moralisches und historisches Anrecht auf die Fürsorge der jüdischen Allgemeinheit. Das schließt natürlich nicht aus, daß Vereine, welche einen ähnlichen Zweck verfolgen, wie der jüdische Literaturverein und seine Spielarten, mit unserer Fortbildungsschule in enge Verbindung treten, sie durch Zuwendung von Büchern, Geldbeiträgen, durch Ueberlassung von Lehrkräften und anderes zu fördern suchen, wie sie von ihr die tätigsten Glieder empfangen. Das ist im Gegenteil nur wünschenswert und ganz natürlich. Auch mögen einzelne vermögende Glaubensgenossen, namentlich ehemalige Teilnehmer, unser Werk durch Spenden und Legate kräftigen. Die Hauptverantwortung aber muß die Religionsgemeinde als Ganzes tragen. 3. Das Wichtigste ist natürlich die innere Gliederung, die Gestaltung des Unterrichts. Die Leitung desselben liegt in den Händen des Gemeinderabbiners, der natürlich auch zu lehren hat. Das verlangt das jüdische Religionsgesetz, auch eine jahrtausende lange Ueberlieferung, welche den Rabbi zum Träger des höheren und höchsten Religionsunterrichts, zum Lehrer des öet-ba-midraseb und der ^esebiba gemacht hat. Auch unsere Religionslehrer, namentlich die tüchtigeren und bewährten von ihnen, wären als Lehrkräfte heranzuziehen, ebenso andere, als Lehrer und Gelehrte bewährte Glaubensgenossen, z. B. Dozenten an den Rabbiner- und Lehrerseminaren, Lehrer an den Gymnasien und Universitäten usw. Das Recht der Initiative in dieser ganzen Angelegenheit gebührt, der obengenannten Pflicht der Gemeinde entsprechend, bei uns dem deutsch-israelitischen Gemeindebunde, der ja auch dem Religionsunterrichte der Kinder liebevolle Aufmerksamkeit widmet. Später tritt die beabsichtigte Zwangsorganisation der deutschen Judenheit an seine Stelle. Er muß also die Gründung jüdischer Fortbildungsschulen energisch in die Wege leiten. Dazu würde zunächst der direkte Auftrag an den deutschisraelitischen Rabbinerverband gehören, über die Grundverfassung dieser Volkshochschule einen Plan zu entwerfen, welcher ihren Charakter, ihren Lehrinhalt und ihre Lehrmethode näher beleuchtet. Ohne irgendwie vorgreifen zu wollen, möchte ich mir gestatten, die Grundlinien jenes Planes, soweit sie gebildeten Laien verständlich sind, in kurzen Strichen zu entrollen: '' Der hebräische Name unserer Anstalt wäre Ket-ba-midrasch, ist sie ja nur die geschichtliche Fortsetzung des alten Bet-hamidrasch; die deutsche Sprache bietet uns die Wahl zwischen den Bezeichnungen: „Jüdisch (-religiöse) Fortbildungsschule" und „Jüdisch (-religiöse) Volkshochschule". Die Stellung unserer Anstalt läßt sich im allgemeinen dahin bestimmen, daß sie als eine geradlinige Fortsetzung b(et jüdischen Religionsschule zu gelten hat und über sich nur die jüdischen Lehrerbildungsanstalten und Gelehrtenschulen (Rabbinerseminare, Lehranstalt für die Wiffenschaft des Judentums) sieht. Die Religionsschule ist ihre eigentliche Wurzel. Wie deren ehemalige Schüler und das Lehrerkollegium derselben ihren Hauptstamm bilden und beide sich auch in ihre Lehrmittel brüderlich teilen dürfen, so soll der Lehrstoff hier sich in der gleicher Richtung fortbewegen. Nur sind die allgemeinen geschichtlichen Umrisse durch genauere Einzelheiten zu vervollständigen, die religiösen und sittlichen Ideen in ihrer tieferen Bedeutung zu erfassen und in ihrer historischen Entwicklung zu betrachten, die wichtigen Schrifturkunden der Religion sind für sich zu lesen und zu verstehen, den Erscheinungen des Judentums in der Gegenwart ist z. B. in Wochenchroniken lebhafte Aufmerksamkeit zu widmen. Im Rahmen dieses Lehrplanes ist der allgemeine religiöse Charakter der Gemeinde und die Neigung der meisten Teilnehmer zu berücksichtigen. In einer liberalen Gemeinde wird das geschichtliche, literarischästhetische und philosophische Element in den Vordergrund treten, in einer konservativen das positiv-religiöse Wissen, das Studium der altgeheiligten Glaubensquellen in der hebräischen Ursprache. Die Methode muß überall von den Grundsätzen wahrer Pädagogik beherrscht sein, und namentlich das Verhältnis von Lehrer und Schüler legte davon Zeugnis ab. Der Lehrer darf nicht wie in der Knaben- und Mädchenschule gebieterisch fordern, sondern nur freundlich auffordern, sich nicht als Vorgesetzten, sondern nur als älteren Freund und Genossen betrachten; wie der Besuch so sei auch die Unterordnung seinen Wünschen gegenüber eine freiwillige und doch bindende, getragen von aufrichtiger Verehrung für ihn und von der Liebe zur Sache. Ja noch mehr, getreu dem segensreichen Grundsätze des Lilmaud ul lammed, des gleichzeitigen 'Lernens und Lehrens, mögen die jungen Herren und Damen öfter selbst zu kleineren Vorträgen herangezogen werden, an Diskussionen über eine Frage sich beteiligen oder zu literarischen Unterhaltungen sich vereinigen, bei denen der Lehrer nur leitet und überwacht. Eine häusliche Vorbereitung suche man möglichst zu ersparen, indem man den Stoff in der Lehrstünde zu mehrfacher Wiederholung bringt. Man wiederhole namentlich oft, was für das Wesen der Religion und ihre praktische Ausübung von Bedeutung ist. Man muntere ferner auf und leite umsichtig an zum häuslichen Lesen jüdischer Bücher und zur Beteiligung an den Vereinsbestrebungen der Gemeinde. Die Unterrichtszeit liege am Abend nach Geschäftsschluß. Nun aber gilt es, die gewonnenen Keime sich gehörig auswachsen zu lassen, und das wird erreicht durch ein klug geleitetes System geselliger Veranstaltungen: Nachdem