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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-02-11 · Heft 6 (11.2.1910) · p. Seite 64

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 6 (11.2.1910)
Date
1910-02-11
Page
Seite 64 (sequence 4)
Language
German
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WWWMWWW Jsaacs in Reading, Maurice Levy in Leicester, E. S. Montagu in Cambridge, Alfred Mond in Swansea, H.-H. Raphael in South Derbyshire, der Minister Herbert Samuel in Jorkshire, Stuart M. Samuel in Whitechapel, Frank Goldsmith in Stowmarket, H. M. Jessel in St. Pancras, Sir Philipp Magnus in London (Universität), Lionel de Rothschild in Aylesbnry, Sir Harry Samuel in Norwood, Sir E. A. Sassoon in Hythe und Arthur Strauß in Paddington. Von den Gewählten gehören die erstgenannten acht der liberalen, die übrigen.der unionistischen Partei an. Warten wir ab, welche Folgen für Deutschland diese Mehrheit mit sich bringt. & Am 31. Januar und 1. Februar hat sich in Berlin ein merkwürdiges Ereignis vollzogen, das seinesgleichen kaum seit dem Mittelalter und den erregten Zeiten der Reformation gehabt hat. In jenen Epochen fanden vielfach religiöse Disputationen zwischen Juden und Christen statt; im Reformationszeitalter stritten Katholiken mit Protestanten. In den genannten Tagen wurde nun in den Ausstellungshallen in Berlin ein religiöses Turnier abgehalten. Prof. Arthur Drews aus Karlsruhe hielt am ersten Abend einen ausführlichen Vortrag über die Frage: „Hat Jesus gelebt?" Er nimmt als eigentlichen Stifter des Christentums Paulus an, der Jesus nicht gekannt hat, und setzt, nach einem Referat der „Vossischen Zeitung", folgendes auseinander: Dieser Stifter des Christentums bei Paulus ist der Sektengott des synkretistischen Judentums. Alles, bis auf den Tod am Marterholz und das Kreuz als Symbol des Sieges, war lange vor dem historischen Jesus vorhanden. In einer gedrückten Zeit löste Paulus mit diesem Evangelium die gewaltige Spannung aus, die aus allen Gemütern lastete. Einen Menschen Jesus hat er nicht gekannt, wie er selbst zugibt. Drews verweist auf die Heimat des Paulus, die griechische Stadt Tarsus in Cilicien, die orientalischen Charakter trug, aber mit den religiösen Strömungen der Zeit vertraut war. Paulus hat jene jüdisch-heidnische Erlösergottheit Jesus nur in den Mittelpunkt seiner religiösen Weltanschauung gerückt und auf eine höhere Stufe religiös-ethischer Betrachtung erhoben. Er kannte den Kultus des syrischen Adonis, des phrygischen Attis; diese Selbstopfer eines Gottes, der sein Leben für die Welt hingibt, setzen sich ihm um im Bilde der Makkabäerkämpfe und des leidenden Gottesknechts in Jesaja, in die Anhängerschaft der von ihm zuerst verfolgten Jesussekte. Mit Eduard v. Hartmann vertritt Drews die Meinung, daß ohne Paulus die christliche Bewegung ganz ebenso wie die vieler anderer jüdischer Sekten im Sande verlaufen wäre, um höchstens noch als eine historische Kuriosität die Geschichtsforscher zu beschäftigen — und dieser Paulus kennt Jesus als historische Persönlichkeit überhaupt nicht! Die Entstehung und Entwicklung der christlichen Religion hat lange vor dem Jesus der Evangelien begonnen und sich unabhängig vom „geschichtlichen^ Jesus der historischen Theologie vollzogen. Was die Evangelien schildern, ist nicht die Geschichte eines wirklichen Menschen, sondern gleichfalls ein Mythus in geschichtlicher Form. Beiträge zu dieser Legende haben nicht nur die israelitischen Propheten geliefert und die alttestamentlichen Vorbilder des Messias, als ein Moses, Elias, Elisa, es sind daran ebenso beteiligt gewisse mit dem Glauben an die Erlösergottheit verknüpfte mythische Vorstellungen der heidnischen Nachbarvölker. Drews leugnet die Abfassung der Evangelien durch die Apostel, hält die Nachricht des Tacitus über Chrestus, die in Gemeinschaft mit Christenverfolgungen unter Nero erwähnt wird, für eine christliche Fälschung vom Ende des vierten Jahrhunderts zur Verherrlichung der Kirche und kommt, indem er sich besonders auf das Schweigen des Josephus stützt, zur vollen Verneinung der von ihm aufgestellten Frage. Die Versammlung, in der die Entgegnungen und Zustimmungen auf Drews Rede vorgetragen wurden, war eine WMWMWWWNNWVWWWWNWWW Gi - imposante. Es fand nicht eigentlich eine Disputation statt, in der jeder das Wort ergreifen, konnte, sondern einige vorher fest bestimmte Redner verschiedener Parteien legten ihren Standpunkt dar. Am entschiedensten opponierte Herr v. Soden. Er hielt die heidnischen Zeugnisse des ersten Jahrhunderts für genügend, um die Geschichtlichkeit der Person Jesu zu erweisen; er will weder den vorchristlichen Sagen noch der Phantasie der Juden die Fähigkeit zugestehen, das Bild Jesu gestaltet und ausgeschmückt zu haben. Er hält die in den Evangelien zusammengestellten Sprüche in ihrer Einheitlichkeit für ausreichend, um einen Verfasser notwendig zu machen. Soden wurde von Pfarrer Hollmann und Dr. Fischer unterstützt. Drews, der selbst nochmals das Wort ergriff, fand Helfer in den Pastoren Steudel und Lipsius aus Bremen sowie Dr. Theodor Kappstein und anderen. Uns liegt es fern in dieser Frage eine Entscheidung zu treffen oder auch nur eine Ansicht auszusprechen, aber wir hielten es für Pflicht, auch in diesen Spalten auf das religiöse Turnier hinzuweisen, das Tausende von Menschen beschäftigte und bewegte und von dem starken Interesse innerhalb der christlichen Gemeinde Zeugnis ablegte. In der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 5. Februar wurde der Justizetat beraten. In der Debatte äußerte sich der nationalliberale Abgeordnete Boisly folgendermaßen: „Entschieden protestiere ich gegen die Hineintragung antisemitischer Tendenzen in die Besetzung der Richterstellen. Konfessionelle Rücksichten dürfen da nicht mitreden, lediglich die Tätigkeit darf entscheidend sein. Die tüchtigsten Richter sind zugleich nach alter Erfahrung die unabhängigsten Richter." Dieser Protest fand keinen Widerspruch, Leider aber auch keine Unterstützung. Die Abgeordneten Peltasohn und Cassel, die nachdem Redner viele Beschwerden varbrachten, ergriffen diese Veranlassung nicht,, um die Zurücksetzung ihrer Glaubensbrüder zu rügen. * Antisemitische Gesinnungen und Aeußerungen sind um so widriger, wenn sie von Angehörigen der sogenannten gebildeten Kreise ausgehen. Darum berührt folgender Vorfall, von dem das neueste Heft der Zeitschrift „Im deutschen Reich" Kunde gibt, äußerst unangenehm. Der Direktor des Kreiskrankenhauses in Britz erwiderte einem sich meldenden Medizinalpraktikanten, daß, im Falle er Jude sei, seine Bewerbung nicht berücksichtigt werden könne, „da die zurzeit hier beschäftigten Aerzte den dringenden Wunsch haben, nicht mit jüdischen Kollegen zusammen im Kasino zu verkehren". Der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, der bei dem Landrat des Kreises Teltow vorstellig wurde und darum bat, den Krankenhausdirektor auf seine. Pflicht hinzuweisen und der Wiederholung derartiger Vorkommnisse einen Riegel vorzuschieben — denn das erwähnte Krankenhaus ist eine öffentliche Anstalt, und eine solche hat die Pflicht, allen jungen Medizinern die Gelegenheit zu ihrer praktischen Ausbildung zu gewähren — erhielt einen ausweichenden Bescheid, in dem das Verfahren des Krankenhausdirektors gebilligt wurde. Diese starke Verletzung der im Gesetze gewährten Gleichberechtigung kam in der Aerztekammer Berlin-Brandenburg zur Sprache. Dort wurde der Antrag gestellt und angenommen, dem Kreiskrankenhause in Britz, solange die jetzige Leitung bestehe, das Recht auf Ausbildung der Praktikanten zu entziehen und den Aerztekammerausschuß zu ersuchen, beim

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