Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 5 (4.2.1910)
- Date
- 1910-02-04
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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solchen gemischten Kommission jedesmal, wenn eine Nabbinerwahl vorliegt. Herr Professor Geiger ist für die Kommission, die ihm indessen nur zu klein zu sein scheint. — Nach dem Anträge des Ausschusses, dem die Vorlage zur Beratung übergeben war, sollte sie aus achtzehn Mitgliedern bestehen, und zwar aus drei Mitgliedern des Vorstandes, sechs Repräsentanten, drei von den Synagogenvorständen und sechs wahlfähigen Gemeindemitgliedern. Professor Kalischer stellt den Antrag, daß diejenigen Mitglieder dieser ständigen Kommission, die nach Ablauf von drei Jahren ausscheiden müssen, nicht wieder wählbar sind. Nur bei Annahme dieses Antrages, werde man dazu kommen, was der Wunsch aller sei, frisches Blut in die Kommission hineinzubringen. Herr Willibald Loewenthal bemängelt es, daß die Gemeindemitglieder wie der Ausschußantrag verlange, nach Vorschlag der Synagogenvorstände gewählt werden sollen. Er wünscht, daß dieseWorte aus dem Kommissionsantragegestrichen werden. Nach längerer Debatte, an der sich die Herren Dr. I. Cohn und Professor Blaschke beteiligen, wird zunächst der Ausschutzantrag mit der von Herrn Willibald Loewenthal beantragten Abänderung angenommen. Der Antrag Professor Kalischer wird als Resolution mit der Modifizierung angenommen, daß nur ein Drittel der ausscheidenden Mitglieder nicht wieder wählbar find. — Der Antrag, betreffend das Verfahren bei Vergebung der Mizw oth ist von einem Ausschuß geprüft worden. Der Ausschuß ist zu der Entschließung gelangt, alles beim Alten zu lassen, und nur zu empfehlen, daß die Erträge aus dem Verkauf der Mizwoth der Armenkommission zugewiesen werden. Obwohl die Herren Dr. I. Cohn, Emil Cohn und Moritz Mannheimer, der den Antrag auf Abschaffung des bisherigen Verfahrens gestellt hatte, sehr warm eine Abänderung befürworteten, beschloß die Versammlung, nachdem die Herren Pincus, Loewenthal, Benas Levy und Dr. Kalischer für die Vorschläge des Ausschusses gesprochen hatten, die Kommissionsanträge anzunehmen. Es wurde insbesondere daraus hingewiesen, daß' die Synagogenvorstände gar nicht in der Lage wären, die Mizwoth immer den Würdigsten zuzuweisen, daß Neid und Zwietracht bei einer kostenlosen Vergebung entstehen würden und bewährte Synagogenvorstände sogar erklärt hätten, sie würden bei einer Aenderung des Modus ihr Amt niederlegen müssen. — Nach Bewilligung einer Reihe von Ausgaben für kleinere Anschaffungen im Verwaltungsgebäude wurde die öffentliche Sitzung geschlossen und die drei letzten Punkte: Verlängerung einer Anstellung. Anstellung eines Bureauvorstehers und Bewilligung einer Unterstützung in geheimer Sitzung beraten. e. Berlin, 31. Januar. Im Verein für jüdische Geschichte und Literatur hielt am Dienstag vergangener Woche Dr. Leopold Hirschberg, Dozent für Musikwissenschaften, seinen dritten Vortrag über die „Bibel in der Musik*. Nach kurzen, einleitenden Worten, in denen er das Ergebnis der ersten beiden Vorträge zusammenfaßte, ging Redner zur letzten alttestamentlichen Periode, zur Zeit von Elias bis Esther, über. Auch hier wieder hat Händel das bei weitem bedeutendste in seinen Oratorien Atalja, Belsazar, Esther usw. geschaffen. Aber auch andere Komponisten haben sich besonders aus diesem letzten Teile der Bibel Motive gewählt. Und manches Gute entstand da neben vielem Durchschnittlichen. Vor allem hat die Episode des Belsazar viele Künstler zu herrlichem Schaffen begeistert. Vergessen ist heute fast ganz das Oratorium „Der Fall Babylons* von Ludwig Spohr. „Das Wiegenlied einer jüdischen Mutter" in diesem Werk gibt meisterhaft die Drangsale der Verbannung und die Sehnsucht nach Zion wieder. Vollendet ist auch Robert Schumanns Vertonung von Heines „Belsazar" und Mendelssohns gleichnamiger Ballade von Byron. Das „hohe Lied" hat Carl Löwe zu einem wundervollen Oratorium begeistert, das noch immer der Drucklegung harrt. Dr. Hirschberg, der seinen äußerst interessanten Ausführungen am Klavier und durch Gesang erläuterte, erntete von einem sehr zahlreichen Auditorium stürmischen. Beifall und müßte den „Gewittersturm" aus dem Oratorium „Hiob*, über düs Hirschberg zuletzt sprach, 6a eapo singen. — Aus den auswärtigen Vereinen: In Hagen sprach Rabbiner Dr. Mannheimer über „Erziehung, Bildung und Charakter einst und jetzt"; in Unna und Gütersloh Dr. Poritzky über „Maxim Gorki", in Hameln Dr. Mannheimer über „Jüdische Frauen"; in Detmold Rabbiner Dr. L. A. Rosenthal über „Naturwissenschaft und Judentum"; derselbe in Gütersloh über „Gabriel Riesser"; in Paderborn Dr. Poritzky über „Heinrich Heine"; in Osnabrück Schriftsteller Fabius Sehach über „Die moderne Frauenfrage und das jüdische Weib"; derselbe in Köln, Bremen, Oldenburg über „Jüdische Kultur in Ost und West"; in Nakel Rabbiner Dr. Grün seid-Berlin Wer „Arabien und Judentum"; in Kottbus Dr. Poritzky über Rahel Barnhagen; in Marien Werder Referendar Dr. Benjamin über „Wesen und Bedeutung^ des Antisemitismus". — Berlin, 28. Januar. Die Justizkommifsion des Reichstages die sich zurzeit mit der Abänderung des Strafgesetzbuches beschäftigt, hatte am vergangenen Mittwoch eine der weitesten Beachtung empfohlene Debatte über die Sch ä chtfrag e. Bekanntlich will mar/ unter anderen einen Paragraphen schaffen, der die Tierquälerei schärfer ahndet, als dies bisher nach Lage der Gesetzgebung möglich war. Der Paragraph 145 b will die „rohe Mißhandlung der Tiere" scharf treffen. Von jüdischer Seite war darauf hingewiesen, daß die Fassung dieses Paragraphen nicht die Möglichkeit ausschließe., daß er derart interpretiert werde, daß auch das Schächten als eine solche Tierquälerei unter die Strafbestimmung dieses Paragraphen gestellt werde. Um dies zu verhindern, beantragte der Abgeordnete Dr. Maher-Kaufbeuren, daß der Ziffer 13 des Paragraphen 360 des Strafgesetzbuches der Satz beigefügt werde: „Der Erlaß eines Schächtverbotes ist unzulässig*. Wäre dieser Antrag zur Annahme gelangt, so wäre damit ein für allemal' Den Versuchen besonders tierschützlerlscher Schlachthausverwaltungen jede Möglichkeit genommen worden, ein Schächtverbot zu erlassen. Auch das Schächtverbot in Sachsen wäre dann ohne weiteres aufgehoben, da hier ein reich s» gesetzliches Verbot ausgesprochen wäre, und Reichsrecht bekanntlich vor Landesrecht geht. Der Zentrumsabgeordnete Gröber schien nicht ganz so weit gehen zu wollen und beantragte die in diesem Zusammenhänge erklärliche Fassung: „Die Behandlung von Tieren nach rituellen Vorschriften gilt nicht als Tierquälerei*. Sehr interessant und nach mancher Richtung hin bezeichnend war die Erklärung der Regierung. Sie sprach es zunächst aus, daß der Antrag Gröber sachlich zwar zu Paragraph 145D gehöre, 'dort aber „überflüssig* sei. Leider wird in dem Referat über die Kommissionssitzung die Begründung dieser Regierungsauffaffung nicht mitgeteilt. Es wäre jedenfalls wünschenswert gewesen, wenn man wenigstens den Antrag Gröber zur Beruhigung jener jüdischen Kreise ausgenommen hätte, die aus der Fassung des Paragraphen 145 b wohl nicht ganz mit Unrecht Befürchtungen für das rituelle Schächten herleiten. Von relativem Wert war die weitere Erklärung der Regierung — und man wird sich diese merken müssen —, daß der Antrag Mayer, der jedes Schächtverbot untersagen will, an sich berechtigt sei und nur nicht in das Strafgesetzbuch gehöre. Da schließlich der Staatssekretär des Relchsjustizamtes Herr Lisco die Bitte aussprach, alle Fragen „religiöser" Natur bei der Beratung über das Strafgesetzbuch außer Betracht zu lassen, wurden die beiden Anträge Gröber und Mayer leider schließlich mit zehn gegen neun Stimmen äbgelehnt. Dieses Abstimmungsverhältnis läßt die Hoffnung zu, daß sich das Plenum des Reichstages vielleicht doch zur Annahme eines der beiden Anträge entschließen könnte. Dazu aber wird es erforderlich sein, daß man von jüdischer Seite alle Schritte unternimmt, um die Mitglieder und Parteien des Reichstages über die außerordentliche Bedeutung zu informieren, die man in jüdischen Kreisen auf die Annahme dieser Anträge legt. 'N. 'N.' Berlin. 31.Januar. Der Verein zur Pflege hebräischer Musik veranstaltete am Mittwoch, 26. Januar sein diesjähriges Konzert. Der Chor, der sich von Jahr zu Jahr vergrößert, bot unter Leitung seines bewährten Dirigenten, des Kapellmeisters Albert Kellermann eine glänzende Leistung. Eingeleitet wurde der Abend mit dem „Jigdal* von Lev.au d owski; es folgte eine schwermütige, tief empfundene Weise „AI naharos bowel“, des be» kannten russischen Kantors Weiß, vom Kantor unserer Gemeinde Wilhelm Klein meisterhaft vorgetragen. Im Mittelpunkt des Abends aber stand Kellermanns Komposition „Mn hamezar“, ein groß angelegtes Werk für Chor und Soli, eine musikalisch wertvolle Arbeit, deren Schwierigkeit der Chor aufs trefflichste gerecht wurde. Hierauf spielte die bekannte Geigerin Fräulein Tennenbaum mit warm empfundenem Vortrag und edlem Tön „Aw horachamim“,