Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 3 (21.1.1910)
- Date
- 1910-01-21
- Page
- Seite 29 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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29 Dem Programm der Organisation entspricht der Charakter des von ihr geplanten AnsiedlungsWerkes. „Wir verlangen," heißt es in der Denkschrift, „bevor wir unser Werk beginnen, keinerlei spezielle Vergünstigung politischer oder nationaler Natur". Die Kolonisation soll sich nicht auf ein einziges Land beschränken, sondern sich auf Syrien und Palästina, Anatolien und Mesopotamien verteilen. Dagegen wird Mazedonien von der „Allgemeinen Jüdischen Kolonisations-Organisation" nicht 'ins Auge gefaßt. Die Denkschrift hebt hervor, daß die Verteilung der Einwanderung nicht im Sinne einer zu weitgehenden Zersplitterung aufznfassen sei. „Einerseits sind die Israeliten, um den Vorschriften ihrer Religion Nachkommen zu können, gezwungen, in einer Gemeinde von Glaubensgenossen zu leben. Auch ist die Kohärenz der jüdischen Bevölkerung eine derartige, daß es nie gelingen wird, sie in ganz geringfügigen, völlig isolierten Gruppen anzusieoeln. Anderseits wird man, wenn man landwirtschaftliche Kolonien schaffen will, stets mit einer gewissen Anzahl von Familien operieren müssen." Zwecks mündlicher Unterhandlungen mit der türkischen Negierung wurde der Vorsitzende des geschäftsführenden Anschusses der Allgemeinen Jüdischen Kolonisations-Organisationen,Dr.Alfred Nossig, nach Konstantinopel entsandt. Dr. Nossig war mit der Aufgabe betraut, festzustellen, ob die türkische Regierung tatsächlich, den einleitend erwähnten Berichten entsprechend, dem Plan einer systematischen Ansiedlung im Prinzip systematisch gegenüberstehe und bereit sei, sie durch gewisse administrative Erleichterungen zu fördern. Dr. Nossig wurde während der sechs Wochen, welche die Verhandlungen in Anspruch nahmen, vom Großwesir Hilmi Pascha, sowie von allen zuständigen Ministern mehrfach empfangen und hatte eingehende Besprechungen mit dem Kammerpräsidenten Ahmed Riza Bey und hervorragenden Abgeordneten. Das Resultat der Unterhandlungen, welches mit den Aeußerungen der einleitend genannten türkischen Staatsmänner konform ist, soll den jüdischen Großgemeinden unterbreitet werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Einwanderung und Ansiedlung der jüdischen Emigranten werden durch das vom Finanzminister und Erkafminister demnächst einzubringende Gesetz über das Eigentum juristischer Personen, sowie durch ein spezielles Gesetz über die Modalitäten der Einwanderung geschaffen werden. Die Organisierung der Einwanderung und Ansiedlung soll eine Aktiengesellschaft in die Hand nehmen. In Würdigung des humanitären Zweckes des Unternehmens, das gleichzeitig mit wesentlichen wirtschaftlichen Vorteilen für die Türkei verbunden sein wird, hat sich ein Komitee aus hervorragenden türkischen Patrioten und Philantropcn. gebildet, unter dessen Protektion alle weiteren Schritte unternommen werden sollen. Es ist dafür vorgesorgt worden, daß die Gültigkeit der Erklärungen der türkischen Regierung durch einen Kabinettswechsel nicht berührt wird. Durch den Umstand, daß der Bescheid der türkischen Negierung den jüdischen Gemeinden unterbreitet werden soll, wird die Angelegenheit der jüdischen Kolonisation in der Türkei auf eine neue Basis gestellt. Die Patronanz der jüdischen Gemeinden dürfte einerseits dazu beitragen, namhafte Mittel für das geplante Kolonisationswerk auszubringen, anderseits verbürgen, daß dieses Werk unter Ausschluß jeder Parteitendenz vor sich gehen wird. Es muß hervorgehoben werden, daß letzteres nach dem Wunsche der türkischen Regierung zu den Voraussetzungen einer neuen An siedlungstätigkeit in der ^Türkei gehört. Daraus darf aber nicht gefolgert werden, daß die Allgemeine Jüdische Kolonisations-Organisation sich irgendeiner an der Orientkolonisation beteiligten Partei im Judentum feindlich gegenübergestellt hat oder gegenüberstellen wird. Die Herbeiführung einer planmäßigen Kooperation aller im Orient tätigen jüdischen Organisation!» ist vielmehr ein wesentliches Ziel der Allgemeinen Jüdischen Kolonisations-Organisation, in dessen Verfolgung sie sich durch keinerlei Mißdeutung ihrer Absichten beirren lassen wird." Lum Orgsnisglillns-Gkletzentwurf. Im Aufträge des Allgemeinen Deutschen Kantorenverbands von H. F abi sch-Göttingen.h ankbar begrüßt hat seinerzeit der Allgemeine Deutsche Kantorenverband die ihm seitens der Kommission des Verbandes der Deutschen Juden und des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes gegebene Gelegenheit, sich zu dem vorliegenden Organisations-Gesetzentwurf zu äußern, und hat daraufhin auf die Mängel aufmerksam gemacht, die dem Entwurf in bezug auf die deu Kantor betreffenden Paragraphen anhasten. Da auf dem Xl. Israelitischen Gemeindetage dem Kantorenstande nicht Gelegenheit gegeben war, seine Forderungen zu vertreten, so hält es der Allgemeine Deutsche Kantorenverband für seine Pflicht, durch die Presse die jüdische Allgemeinheit darüber zu unterrichten, was er im Interesse des Kantorenstandes, das zugleich das Interesse der jüdischen Gemeinde sein wird, fordern muß. Es hat sich in deu letzten Jahren ein erfreulicher Aufschwung in dem Auftreten der deutschen Judenheit den behördlichen Organen gegenüber insofern bemerkbar gemacht, als man mit dem bis dahin üblichen Prinzip des demütigen Bittens und Bettelns um gesetzlich zustehende Staatsbürgerrechte, oder um Rechte, die aus Gründen der Billigkeit uns gewährt werden müssen, gebrochen hat, indem man erkannte, das; man um zustehende Rechte nicht bittet, sondern sie fordert. Das Selbstbewußtsein der deutschen Juden, durch mancherlei widrige Verhältnisse lauge genug niedergezwungen, ist endlich erwacht und lehrt sie, daß es unwürdig eines freien Mannes ist, dort demütig zu bitten, wo Recht und gute Sitte ein Fordern verlangen. Und daher ist mit Bitternis die Seele jedes geistig hochstehenden Juden erfüllt, sieht er aus Schritt und Tritt, im kommunalen wie im staatlichen Leben den Juden mit Gewalt in eine Pariastellung gedrängt. Doch diese Wahrnehmung darf ihn nicht entmutigen. „Göttlich ist das Recht und kann daher auf die Dauer nicht unterdrückt werden!" so ruft er sich tröstend zu. Dieser Glaube an den Sieg der Gerechtigkeit, er sieht als jüdischer Glaube in unseren Herzen mit unauslöschlichen Lettern geschrieben. Darum dürfen wir Juden nicht nur Recht fordern, sondern müssen auch Recht üben. Diejenigen, die es also bitter empfinden, daß ihnen immer wieder statt Recht im günstigsten Fall nur Brosamen der Gnade gewährt werden, sie müßten sich besonders hüten, in ihren eigenen Reihen statt — — NsTNA, zu üben. Und solches geschieht immer noch den jüdischen Gemeindebeamten gegenüber. Wohl öffnet sich das jüdische Herz weit, wenn ein alter Beamter stellenlos geworden, oder wenn seine Familie, des Ernährers beraubt, bittere Not leidet. Dann fließen die Gaben reichlich. Und wahr. ist es, was ein Rabbiner auf dem XI. Gemeindetag sagte, daß in Deutschland noch nie ein Rabbiner verhungert ist — auch nicht ein Lehrer oder Vorbeter. Aber wir wollen, daß dieses Mitleid nicht erst geweckt zu werden braucht. Ist der Gemeindebeamte in unkündbarer Stellung, kann ihm nicht alle paar Jahre der Stuhl vor die Tür gestellt werden, ist er im Alter, sind seine Hinterbliebenen versorgungsberechtigt, bezieht er ein seiner Bildungsstufe und Leistung angemessenes Gehalt, wird ihm mit einem Worte sein p'iX sein Recht, so braucht nicht die die Mildtätigkeit, sich seiner anzunehmen. h Wir geben diesen Auseinandersetzungen Raum, weil sie die Ansichten eines ganzen Standes vertreten, können uns aber durchaus nicht mit allen Ausführungen einverstanden erklären. D. Red. .