Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 2 (14.1.1910)
- Date
- 1910-01-14
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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als ständigen Adnex der Armenkommission für unnötig. Wenn jemals sich ein Bedürfnis in dieser Beziehung geltend gemacht hätte, so würde der Vorstand der Armenkonnnission diese wertvolle Hilfe nicht versagt haben. Herr Hirsch bestreitet, daß die Seelsorge mit der Armenkommission etwas zu tun habe. Die Rabbiner sollten im allgemeinen vielmehr Seelsorger sein, als daß sie nur predigen und Religionsschulen leiten. Eine weitere Debatte sei zwecklos, in der Kommission müsse aus dem guten Kern des Antrages etwas Nütz liches für die Gesamtgemeinde herausgeschält werden. Herr Louis Sachs bestätigt, daß auch im Jüdischen Krankenhause der Beistand eines Rabbiners aus Verlangen von Patienten sofort gewährt werde- Herr Geheimrat Blumenthal vermag sich dem Proteste des Herrn Levy nicht anzuschließen und kann nichts dabei finden, wenn ein Rabbiner dazu aufgefordert habe einer Vereinigung beizutreten, die nichts weiter wolle, als einen gemeinsamen Boden für alle Parteien zu finden. Nach seinem Dafürhalten habe die sprungweis erfolgende Seelsorge gar keinen Zweck, nur nach Einteilung der Gemeinde in verschiedene Bezirke könne die Seelsorge zweckmäßig ansgeübt werden. Er bittet um Ueberweisung des Antrages in eine gemischte Deputation. Ein inzwischen eingegangener Antrag Minden will den Gcmeindevorstand ersuchen, von den Herren Rabbinern eine Aeußerung über den Antrag Lewinski zu extrahieren. Der Antragsteller Herr Lewinski will es vollständig dem Gemeindevorstande überlassen, welche Kräfte zur Ausübung der Seelsorgeherangezogenwerden sollen. HerrRechtsanwalt Dr. Cohn kann sich dem Eindruck nicht entziehen, daß Herr Levy mehr die Freie jüdische Vereinigung als den Antrag Lewinski besprechen wollte. Er verstehe die Gegnerschaft des Herrn Levy nicht, denn die Worte des betreffenden Rabbiners seien so versöhnlicher Natur gewesen, daß auch Herr Levy ihnen gern beipflichten werde. Die Frage der Seelsorge sei schon einmal in der gemischten Kommission zur Sprache gebracht worden. in welcher die Kultuskommissionen zur Beratung gestanden hätten. In dieser Kommission habe ein liberaler Rabbiner die Seelsorge als das Fundament empfohlen, um Parochien in Berlin einzusetzen. Gegen düs Prinzip des Antrages Lewinski sei kein Widerspruch laut geworden, auch der Gemeindevorstand verhalte sich nicht ablehnend dagegen, deshalb beantrage er Ueberweisung an eine gemischte Deputation, die ja zunächst die Gutachten der Rabbiner einsordcrn könne. Herr Direktor Minden erwähnt aus den Debatten in der genannten gemischten Deputation, daß ein Rabbiner die Seelsorge als eine ganz unjüdische Institution bezeichnet habe, worauf er (Redner) erwidert habe, wenn es noch keine.jüdische Institution sei, so müsse man es zu einer jüdischen Institution machen. Es handle sich um eine Frage, die das Wesen der Religionsübung betreffe, deshalb beantrage er zunächst die Einforderling der Gutachten der Rabbiner. Herr Justizrat Dr. Veit Simon betont, daß alle der Frage einer möglichst intensiven Seelsorge freundlich gegenüberstehen, nur über die Mittel und Wege zur Erreichung des Zieles könne man verschiedener Meinung sein. Das Plenum sei llicht der geeignete Ort, die Grundlagen hierfür zu suchen, deshalb erscheine die Ueberweisung an den Ausschuß ihm richtiger, damit dort ein Antrag gestellt werden könne, worüber eine gemischte. Deputation beraten solle. Es sei die Frage angeschnitten worden, wie der Rabbiner auf der Kanzel sich zu verhalten habe bezüglich der Parteien in der Gemeinde. Mit lebhaftem Bedauern konstatiere er, daß in dieser grundsätzlichen Frage eine so große Meinungsverschiedenheit bestehe mit den Herren, die zu gleicher Zeit außerhalb der Versammlung Vertreter der genannten neuen Vereinigung seien, daß er doch diesen Gegensatz festzunageln bemüht sein müsse. Er betrachte es für einen gröblichen Mißbrauch der Kanzel, wenn von dieser herab für' eine Partei geworben werde. Die neue Partei wende sich gegen die liberale Partei (Widerspruch). Wenn sie sich nicht gegen die liberale Partei wenden würde, so wäre sie ja nicht nötig. Sie sei gebildet worden, um auf der einen Seite gegen rechts und auf der anderen Seite gegen links Front zu machen. Sie solle dagegen Front machen, was die Liberalen wollen, d. h. dagegen, daß ein gesunder mäßiger, auf historischem Boden sich weiter entwickelnder Fortschritt in der Ge. meinde walten solle. Die Wirkung könne nur die sein, daß innegehalten werde in dem, was die Liberalen wünschen. Die neue Partei wende sich also gegen einen derartigen Fortschritt, und wenn sie diesen Zweck erreichen wolle, müsse sie ans dem Boden des Bestehenden bleiben, d. h. auf dein Boden der konservativen Partei. Wenn die Herren nicht diese Auffassung hätten, so würden sie sich über dasjenige täuschen, was sie erreichen wollen. Die letzte Repräsentantenversammlung habe gezeigt, was die Konservativen wollen. Wenn bei dem Anträge der Liberalen auf stärkere Berücksichtigung der deutschen Sprache in der Synagoge Fasanenstraße der Zuruf „Anarchismus" gegen die Liberalen gefallen sei, so sei . das keine Versöhnung. Nach Ablehnung eines Schlußantrages wendet sich in sehr erregten Worten Herr Benas Levy gegen die Verdächtigung, daß er nur die Agitation des Rabbiners habe zyr Sprache bringen wollen, und bezeichnet unter lebhaftem Protest einiger Konservativer diese Agitation des Rabbiners als eine Verhöhnung der Kanzel und als eine Verhetzung der Parteien. Bisher hätten die Parteien in Frieden zusammengearbeitet, und wenn es jetzt anders kommen sollte, so läge das nicht an den Liberalen. Herr Rechtsanwalt Dr. Cohn vertritt die Ansicht, daß Herr Levy andere Mittel und Wege hätte finden können, um diese Agitation des Rabbiners zu rügen. Er könne nur erklären, daß die neue Partei in der Tat eine Versöhnung wünsche, indem sie die Auswüchse nach rechts und links bekämpfen wolle; die neue Partei denke gar nicht daran, eine direkte Kampfvereinigung gegen den „Liberalen Verein" zu sein. Ein nochmals gestellter Antrag auf Schluß wurde alsdann angenonimen. In einer persönlichen Bemerkung sucht Herr Geheimrat Blumenthal seinen Zuruf „Anarchismus" zu rechtfertigen, denn nach seiner Ansicht sei es Anarchie, wenn jeder berechtigt sein sollte, sich seine eigenen Gesetze zu machen. Die Ueberweisung des Antrags Lewinski an den dritten Ausschuß wurde mit großer Mehrheit angenommen, diesem Ausschuß soll alsdann der Antrag Minden als Material überwiesen werden. — Anch die liberale Resollckion, betreffend vermehrte und stimmberechtigte Beteiligung der Frauen in den Verwaltungskommissionen, gab zu längerer Debatte Veranlassung. Herr Justizrat Dr. Veit Simon begründete diesen Antrag und bezeichnete es als rückständig, daß man den Frauen nicht diejenigen Rechte gewähre, auf die sie berechtigten Anspruch hätten, und daß man sich ihrer Mitwirkung enthalte, welche im Interesse der Gemeinde erforderlich sei. Er verweist auf die vielfachen guten Erfahrungen, die betreffs der Mitwirkung der Frauen bereits im Krankenhauswesen, in den Waisenhäusern gemacht seien, und verweist auch auf die Bestimmungen des neuen Schulgesetzes, das die Heranziehung der Frauen zu den Schulkommissionen gestatte. In juristischen Deduktionen führte er auch aus, daß die hierfür in Frage kommenden Paragraphen 46 und 50 des Eemeindestatuts die stimmberechtigte Beteiligung der Frauen in den Verwaltungskommissionen nicht hindern können. Herr Kommissar Sanitätsrat Dr. Feilchenfeld erklärt namens des Gemeindevorstandes, daß gegen den ersten Teil der Resolution, daß die Frauen mehr als bisher in den einzelnen Verwaltungszweigen herangezogen werden, nichts einzuwenden sei. Es seien auch bereits 270 Damen in der jüdischen Gemeinde tätig. Zu der Genehmigung des zweiten Teiles betreffs Sitz und Stimmberechtigung der Frauen, biete das jetzige Gemeindestatut aber keine Handhabe. Vor der Erledigung des Organisationsentwurses der jüdischen Gemeinden sei eine Statutenrevision nicht angängig. Sollte jedoch der Entwurf abgelehnt iverden, so werde in kurzer Zeit eine Revision des gesamten Gemeindestatuts erfolgen. Der Vorschlag des Herrn Justizrats Dr. Simon, schon jetzt im Krankenhaus einen Versuch betreffs der stimmberechtigten Beteiligung der Frauen zu machen, da die Aufsichtsbehörden sicher keine Einwendungen gegen diese sachgemäße Ausnahme erheben werden, wurde vom Gemeindesyndikus Justizrat Lilienthal zurückgewiesen. Letzterer weist nach, daß das Gemeindestatut im ganzen betrachtet den jetzigen Antrag als unzulässig erscheinen lasse. Besonders § 12 gewähre die Wählbarkeit nur den steuerzahlenden Mitgliedern, die Frauen würden also noch mehr Rechte erhalten als die Männer, wenn der liberale Antrag zum Beschluß erhoben würde. Nachdem noch Herr Professor Blaschke darauf hingewiesen hatte, daß, wie es bereits mehrfach geschehen sei, nur ein Nachtrag zum alten Gemeindestatut notwendig sei, wurde alsdann die liberale Resolution einstimmig angenommen und ebenso einstimmig der Antrag Simon, den Gemeindevorstand um eine Vorlage zu ersuchen