Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 2 (14.1.1910)
- Date
- 1910-01-14
- Page
- Seite 15 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3228907-3228910--66166-3278288- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
15 von denen wir eine Förderung der Entwicklung erwarten zu können vermeinen. Von der Aufstellung einzelner bestimmter Forderungen kann ich hier mit Rücksicht auf die jeweilig durch die Verhältnisse bestimmten Verschiedenheiten Abstand nehmen. Aber erwähnen will ich nur noch, daß wir mit der Anwendung dieses Gegenwartsrechtes alles eher denn die Ersten wären. Selbst wenn alle heute im Interesse des Judentums aufgestellten liberalen Forderungen zur allgemeinen Durchführung gelangen sollten, würden sie auch nicht annähernd eine solche tiefgehende, weittragende Umwälzung im öffentlich-religiösen Leben Hervorbringen, als es vor zweitausend Jahren durch die Aufhebung des Opferkultes geschehen ist. Dieser Opferkult mit seinem ganzen großartigen Apparate war damals schon anderthalb Jahrtausende alt, hatte also zumindest eine ebenso lange Vergangenheit hinter sich, wie die allermeisten unserer heutigen Zeremonialgesetze, dieser Opferkultus stützte sich unmittelbar aus klare, umfangreiche Bestimmungen der Bibel, dieser Opferkultus war wirklich der Mittelpunkt des öffentlichreligiösen Lebens, und doch hat man ihn aufgehoben. Was aber bedeutete diese Aufhebung des Opferkultes, oder die der Agrargesetze, des Zivil- und Strafrechtes usw. anderes als die Anwendung eines Gegenwartsrechtes? Ja, wie sind wir liberalen Juden mit unseren so naturgemäßen Forderungen doch eigentlich so bescheiden im Vergleiche zu den Propheten Samuel, Jesaja usw., die dem ganzen großartigen biblischen Opserkult den Fehdehandschuh hinwarfen, da sie erklärten, Gehorsam gegen Gott ist wichtiger denn Opfer, Gott im Herzen ist mehr wert als auf dem Feueraltare! Und wie eindringlich beweisen diese Aufhebungen selbst der ältesten und volkstümlichsten Institutionen in alter Zeit, daß man nie und nimmer die Religion des Judentums mit seinen äußeren Formen, und seien sie welcher Art immer, identifizieren darf, ja daß man das Judentum durchaus verkennt, es beschämt und erniedrigt, wenn man seine Lebensdauer an irgendeine äußere Form knüpft. Alle, alle äußeren Formen sind wandelbar, haben sich unzähligemale gewandelt. Sie sind und waren immer Mittel, niemals aber Selbstzweck. Das Mittel aber muß immer so beschaffen sein, wie die Erfüllung seines Zweckes in der jeweiligen Gegenwart es erfordert. Und die geeigneten Mittel für uns heute zu beschaffen, ist das Recht des liberalen Judentumes in der Gegenwart. Jedoch auch der Zukunst gegenüber haben wir ein Recht zu beanspruchen. Die Woche. Berlin, 11. Januar, ie ersten Tage des neuen Jahres standen durchaus unter dem Zeichen des Zionistenkongresses. Unsere Zeitung hat in Nr. 1 einen objektiv gehaltenen Bericht über die Verhandlungen gebracht; sie läßt in dieser Nummer eine scharfe Abfertigung eines Vortrags von Max Nordau folgen; sie wird in späteren Nummern noch einmal kritisch auf Reden und Anträge eingehen. Heute soll nur konstatiert werden, daß große öffentliche Tageszeitungen, die sich sonst jüdischen Angelegenheiten gegenüber höchst spröde erweisen, über jene Tagung außer den Berichten auch Zuschriften veröffentlichen. Unter ihnen seien solche der „Frankfurter Zeitung" erwähnt, die wider die national-jüdischen Bestrebungen den Standpunkt der deutschen Juden zu wahren suchen. Da die Woche sonst ziemlich leer ist, sei einigen historischen Erinnerungen Platz gegönnt. Die „Kceuzzeitung" berichtet in einer Artikelserie: „Vor 50 Jahren" folgendes interessante Vorkommnis: . Der Landrat Frhr. v. Ende hatte am 24. Dezember 1859 in einer Extraausgabe des Breslauer Kreisblattes gegenüber den tendenziös entstellten Auslassungen in der Presse eine authentische Darstellung der Vorgänge veröffentlicht. Danach hatte er im Jahre vorher auf Grund der Kreisordnung von 1827, die die Ausübung der Standschaft ans den Kreistagen von der Gemeinschaft mit einem der christlichen Bekenntnisse abhängig macht, die jüdischen Rittergutsbesitzer nicht eingeladen. Darüber hatte sich der. jüdische Rittergutsbesitzer Silberstein zu Malkwitz bei dem Minister des Innern (damals noch v. Flottwell) beschwert. Der Minister hat in Reskripten vom 16. Februar und 17. April 1859 zugunsten der Juden entschieden. Auf Grund dieser Entscheidung hatte der Landrat zum neuerlichen Zusammentritt des Kreistages am 17. Dezember 1859 auch fünf jüdische Rittergutsbesitzer geladen. Dagegen protestierte im Kreistage der Landesälteste v. Haugwitz auf Rosenthal. Graf Saurma-Jeltsch stellte den Antrag, den jüdischen Rittergutsbesitzern sollten bei freiwilligem Fernbleiben vom Kreistage jedesmal je zwei Friedrichsdor aus der Kreiskommunalkasse gezahlt werden. Der Landrat erklärte daraufhin, er könne über diesen Antrag keine Diskussion zulassen. Weiter erklärte er, daß er in seiner Eigenschaft als Beamter zum Gehorsam gegenüber den Anordnungen seiner Vorgesetzten verpflichtet sei. Er sei danach außerstande, dem erhobenen Proteste weiter Folge zu geben. Seiner Privatansicht gab er jedoch im Anschlüsse daran dahin Ausdruck, daß er die Zulassung der Juden zu den Kreistagen für eine Anomalie halte. Er müsse überhaupt den Juden den Rat geben, daß sie, da sie so manches erreicht hätten, mäßig in ihren weiteren Forderungen sein sollten. Als darauf der jüdische Rittergutsbesitzer Boas erwidern wollte, verweigerte ihm der Landrat das Wort mit Rücksicht darauf, daß eine weitere Diskussion über diese Frage nicht gestattet werden könne. Der Landesälteste v. Haugwitz erklärte noch im Namen des Kreistages, daß die christlichen Mitglieder nur der Gewalt wichen. Von den jüdischen Kreistagsmitgliedern wurde Graf Saurma bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wegen der schweren Beleidigung, die sie in seinem Anträge erblickten. Gegen den Landrat stellten sie den Antrag auf Disziplinaruntersuchung, weil er 1. den Antrag von Saurma nicht zurückgewiesen, 2. seine Privatansicht aus dem Kreistage geäußert, und 3. dem usw. Boas nicht das Wort erteilt habe. Daraufhin wurde dem Landrat gegenüber von der Negierung gerügt, daß er den Antrag Saurma nicht zurückgewiesen habe, ferner, daß er in seiner Rede auf dem Kreistage seiner privaten Ansicht besonderen Ausdruck gegeben habe. * Recht lehrreich ist auch Nachstehendes: Rudolf Hans Bartsch, ein erfolgreicher Romandichter teilt in Plaudereien über seinen Werdegang („Berliner Tageblatt") mit, daß sein erster durchaus antisemitischer Roman von seiner eigenen Partei völlig totgeschwiegen worden sei und fährt fort: „Die aber, die ich angegriffen und befehdet hatte, die Juden, die lasen das Buch! Sie kamen zum Verleger und suchten mich, den Ungenannten und Unbekannten. Sie ließen mir sagen, ich hätte sie ergriffen und gerüttelt und sei ein Dichter. Juden, nur Juden ohne Ausnahme bildeten meine erste Gemeinde, und während nahe Verwandte noch meiner spotteten, waren sie mir treu und glaubten an mich. Mein arisches Buch wurde von den Ariern verachtet und geliebt von solchen, die es schmähte." * Endlich mögen ein paar Anekdoten von dem verstorbenen König Leopold II. von Belgien hier Platz finden. In der „N. B. L. Ztg." liest man: „Als der König einst auf einem Hofballe erfuhr, daß ein hocharistokratischer Herr ein in Brüssel eine große Rolle spielendes jüdisches Ehepaar auffällig geschnitten hatte, reichte Leopold II. der