Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-01-07 · Heft 1 (7.1.1910) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 1 (7.1.1910)
Date
1910-01-07
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228907-3228909--66144-3278265
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

gehörigkeit wird dadurch - zerstört, eine Spaltung begünstigt, die von der Schule eher vermieden als gefördert werden sollte. Neuerdings hat sich in Berliner Mädchenschuten, Privaten und öffentlichen, auch die Sitte eines Weihnachtsfestes ein- * gebürgert. Dabei findet entweder eine Bescherung armer Kinder statt, bei. der Ansprachen gehalten und. Gesänge angestimmt werden. Andere Weihnachtsseierlichkeiten der Schule .haben mit diesen Bescherungen nichts zu tun, sondern sind dazu bestimmt, in feierlicher Art das Weihnachtsfest und. den Jahresschluß den kindlichen Gemütern anzupäffen. Zu den Weihnachtssammlungen, die zwar freiwillig sind, aber, da sie von der Schule ausgehen, einen gewissen pflichtmäßigen Charakter an'sich tragen, werden die jüdischen Kinder herangezogen und weigern sich durchaus der Beisteuer nicht. An dem Weihnachtsfeste selbst dagegen, ob es nun in einer Bescherung oder nur in einer Schulfeier besteht, dürfen jüdische Kinder nur teilnehmen auf Grund einer Eingabe der Eltern. Diese Bestimmung trägt, wie mir in einem Falle aufs bestimmteste versichert wurde, keinerlei antisemitischen Charakter an sich, und doch erscheint sie mir in höchster Weise bedauerlich': Selbst .zugegeben, daß Weihnachten (Tannenbaum und Bescherung) eine christliche Einrichtung ist — was sehr bestreitbar ist — die Schulfeier einer öffentlichen Lehranstalt ist für alle da. Die jüdischen Kinder, die zu einer Sammlung beigetragen Haben, ob sie nun ihre Sparkasse entleert oder von den Eltern einen Beitrag empfangen haben, sollen die Freude haben, die Wirkung ihrer Gabe zu bemerken.. Sie sollen in die leuchtenden Augen der beschenkten Kinder blicken und an deren Freude sich erfreuen., Sie sollen aber, ob sie nun selbst zu Hause der Weihnachtsbaum erwartet oder nicht, das Recht, ja die Pflicht haben, an einer Weihnachtsschulfeier teilzunehmen. Glaubt man denn wirklich, daß es einem kindlichen Gemüte schade, wenn es bei einer solchen Feier etwas vom Christkinde hört oder vom Weihnachtsengel? Sollte dies wirklich der Fall sein, dann sind Vater und Mutter dazu da, um ihre Anschauung jener fremden entgegenzusetzen. Aber ein jüdisches Kind, das eine öffentliche Schule besucht, wird zu einem Schüler zweiter Klasse degradiert, wenn es nur auf Grund einer besonderen Eingabe der Eltern die Berechtigung erhält, an einer Feier teilzunehmen, die von der Schule veranstaltet wird. Es darf nicht nötig haben, um eine Berechtigung zu bitten, wo es als Schulkind den Anspruch auf eine Beteiligung hat. Es soll nicht eine besondere Erlaubnis erlangen, wo es eine Pflicht zu üben gilt. Möge die Schulbehörde und die einzelnen Direktoren sich ernstlich fragen, ob sie durch eine solche Verfügung — die Forderung einer Eingabe der Eltern — durch die sie vielleicht zarte Rücksicht zu nehmen meinen, durch die sie Vorwürfe zurückweisen wollen, die ihnen: einen religiösen Zwang zuschreiben, ob sie nicht dadurch vielmehr eine verderbliche und gefährliche Trennung unter den Kindern zarten Alters erstehen lassen. Gewiß erfahren jetzt durch die Trennung beim Religionsunterricht (jüdischem und christlichem) Kinder schon im frühem Alter, daß sie von ihren Kameraden in mancher Beziehung getrennt sind, aber bei Schulfesten sollen sie nur des einigenden, des alle umschlingenden Bandes, inne werden, sie sollen daran gemahnt werden, daß sie einem Ganzen angehören und sich gerade bei solchen Gelegenheiten bewußt werden, daß sie nur Schüler sind. Das sind vielleicht für manchen ketzerische Anschauungen, und "doch seien sie am Beginn eines neuen Jahres zur Beherzigung für viele Christen und Juden ausgesprochen. Wir wollen unserem Glauben treu bleiben, aber wir wollen die Kluft nicht vergrößern, die zwischen uns und unseren andersgläubigen- Mitbürgern besteht, und 'nicht dulden, daß unnötige Scheidewände aufgesührt werden, daß unser Recht und das Recht unserer Kinder verkümmert wird. L. G. Munter Lmmltenkongrrh. Hamburg, 29. Dezember. um erstenmal tagt ein zionistischer Kongreß auf deutschem Boden", mit dieser Feststellung eröffnete am Sonntag vormittag der Präsident des Aktionskomitees D. Wolffsohn den IX. Zionisten« kongreß, indem er daran erinnerte, daß schon der erste Kongreß in Deutschland abgehalten werden sollte, aber infolge der „sonderbaren Haltung" mancher jüdischer Kreise nach einem „gastfreundlicheren" Orte des Auslandes einbernfen wurde. Reichlich 2000 Zuhörer, darunter zahlreiche Damen, wohnten der Eröffnungssitzung bei. Der weite Saal des Konzerthauses an der Ecke der Reeperbahn, in welchem der Kongreß tagt, war lange vor der Eröffnung, ebenso wie die Galerien von erwartungsvollen Massen dicht besetzt; die Estrade, für die Leitung des Kongresses reserviert, war von Lorbeergrün flankiert und mit dem Pilichowskischen Porträt Herzls geschmückt. Was immer man auch sage, ein Blick auf die stattliche Anzahl der Delegierten ließ sofort die charakteristischen Merkmale jener Nationen, klar erkennen, in deren Mitte sie leben, auch wenn man sie nicht nach „Landmannschaften" placiert hätte. Die Liste der Delegierten weist 431 Namen auf. Ein beträchtliches Kontingent stellte wieder Rußland, etwas über 120 Delegierte kamen , aus dem Reiche Zar- Väterchens, etwa 90 aus Deutschland, 52 aus England. Zahlreich ist auch die zionistische.Vertretung aus Oesterreich-Ungarn, besonders Galizien, aber auch aus Australien, Amerika, Kanada, aus Südafrika, aus Italien, Frankreich, Rumänien, Holland, der Schweiz. Palästina, der Türkei usw. sind Delegierte anwesend. Die Eröffnungsrede Wolffsohns beschäftigte sich in ihrem Hauptteile mit der durch die Neugestaltung der Dinge in der Türkei, durch den Eintritt dieses Staates in die Reihe der konstitutionellen Kulturstaaten geschaffenen Lage und der Einwirkung dieses Ereignisses auf den Zionismus. Die Neugestaltung habe in den Kreisen der Zionisten Begeisterung erweckt. „Wir, die treuesten Freunde der Türkei freuten uns über den riesigen/ Fortschritt, den dieses von ritterlichem Geiste erfüllte Volk gemacht hat, das in den schwersten Leidenszeiten der Juden, die Flüchtlinge liebevoll ausgenommenhat. Das zionistische Arbeitsprogramm stehe jetzt fester Umrissen denn je, über den Beziehungen zur neuen Türkei liege der Sonnenschein der Klarheit. Entschieden müsse man sich dagegen verwahren, daß der Zionismus, 'wie noch immer verleumderisch behauptet werde, irgendwelche staatsfeindliche Tendenzen habe. Die Quintessenz der zionistischen Bestrebungen sei die Kolonisation in einer freien politischgeeinten Türkei. Die jüdische Nation, die in Liebe und altheiliger Erinnerung über Palästina wacht, erblicke ihre historische Mission und ihre Ehrenpflicht darin, dort in friedlicher Arbeit auf dem festen Boden der neugeschaffenen Verfassung, in Uebereinstimmung mit den Interessen des ottomanischen Reiches ihre wirtschaftliche und geistige Leistungsfähigkeit zum Wohls aller zur Geltung zu bringen." Gegenüber dem Vorurteil, der Zionismus könne eine dem Einheitsgedanken der ottomanischen Monarchie widerstrebende Tendenz haben, erkläre er feierlichst: „Die ottomanische Staatseinheit, die Weltmachtstellung' und die innere Wohlfahrt dieser Monarchie, ihr. Schütz und die gedeihliche Entwicklung ihrer Gesamteinrichtüngen sind die felbstverftänd- ' liche Voraussetzung aller unserer Arbeiten. Die ottomanischen Gesetze werden die Richtschnur sein für alle unsere Unternehmungen,' und auf der freiheitlichen türkischen Verfassungu werden sich alle

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.