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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-12-17 · Heft 51 (17.12.1909) · p. Seite 602

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 51 (17.12.1909)
Date
1909-12-17
Page
Seite 602 (sequence 2)
Language
German
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002 geringer ist, so ist dieser Umstandnach den Grundsätzen des' allgemeinen Wahlrechts irrelevant; bei reichen Witwen erscheint, es geradezu als eine schlimme Rechtsverletzung, daß matj ihnen Pflichten aufbürdet, ohne ihnen Rechte zu gewähren.. Gegen das Wahlrecht der Frau im Staate pflegen die Gegner, wenn kein weiterer Grund verfängt, die Erwägung anzuführen: Da die Frau nicht alle Pflichten, z. B. die des Militärdienstes erfüllen kann, so dürfte sie auch nicht des höchsten Rechtesdes Wahlrechtes, teilhaftig werden. Ob diese Erwägung sonderlich stichhaltig ist, mag dahingestellt bleiben; für die jüdischen Gemeinden ist diese Betrachtung vollkommen nebensächlich, da die Ableistung des Militärdienstes für unsere männlichen Wahlberechtigten kein ausschlaggebendes Moment ist. Wer nun auch grundsätzlich vielleicht einer solchen Um-, wälzung nicht völlig feindlich gegenübersteht, aber immer nur dem seine Zustimmung gibt, was schnell und leicht zu erreichen ist, spielt zuletzt seinen Haupttrumpf aus: Eine solche Veränderung ist unmöglich, da das Gesetz ihr entgegensteht. Was Staat und Kommunen nicht tun, was das Staatsgesetz verbietet, können jüdische Gemeinden nicht einseitig einführen. Gewiß nicht. Ich bin der Letzte, der eine Auflehnung gegen die Staatsgesetze predigt. Aber die Gesetze sind nicht für die Ewigkeit gemacht. Man hat das Recht und die Pflicht, gegen sie anzukämpfen, ihre Aenderung zu versuchen, sobald ihr Besserungsbedürfnis anerkannt wird. Auch der Staat scheuch im Begriff, andere Wege zu wandeln. In einem Artikel des „Berliner Börsen-Courier" vom 2. November 1909 steht ein Artikel: „Staatliche Anerkennung berechtigter Forderungen der. Frauen". Darin wird aus dem Entwurf zur Begründung der Reichsversicherungsorduung folgende Stelle angeführt: „Die Wählbarkeit der Frauen, die bisher nur für die Versicherung^ träger der Krankenversicherung zugelassen war, ist entsprechend dem starken Vordringen der weiblichen Erwerbstätigkeit und mit Rücksicht auf die Hinterbliebenenversicherung auf alle Versicherungsträger erweitert worden." Das ist ein großer, bedeutungsvoller Erfolg der Frau und der Anfang zu einer gänzlichen Umgestaltung ihrer Stellung und Rechte. Hier ist also auch für die Juden der Boden gewonnen für eine Tätigkeit, die Jahre, vielleicht auch Jahrzehnte dauern kann, bevor sie vollkommenen Erfolg hat. Die Frauenfrage hat große Ähnlichkeit mit der Juden-' frage. Auch in der letzteren hat es Jahrhunderte gedauert, bis gesundere Anschauungen, liberalere Maßregeln durchdrangen; was man vor Jahrzehnten noch für unmöglich, für' undurchführbar hielt, ist geschehen: der Druck und der Zwang, unter denen Rechtlose lange seufzten, sind geschwunden. Manche Geschlechter haben sich der Verzweiflung hingegeben, mutigere, haben den schier aussichtslos erscheinenden Streit immer wieder ausgenommen und schließlich siegreich durchgeführt. Ich bemerke zum Schluß, ich gebe Anregungen, nicht durchaus formulierte Vorschläge; ich stelle keine Thesen auf,'' sondern gebe meiner persönlichen Meinung Ausdruck. Ich wäre zufrieden, wenn die Darlegung meiner Anschauung anderes veranlaßte, das Wort zu ergreifen und eine höchst wichtige^ Angelegenheit zu diskutieren. Vor allem aber, ich bringe nicht eine Parteisache zur Sprache. Zwar hat die liberale Partei die Besserstellung, die stärkere Heranziehung der Frau auf ihr Programm gesetzt, aber nicht, weil diese Forderung liberal, sondern weil sie jüdisch ist. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß in dieser Angelegenheit alle Parteien einig sein können, und ich hege die Hoffnung, daß sie durch ihre Einigkeit eine Veränderung herbeiführen'' werden, die einen Segen für die Allgemeinheit bedeuten würde. Dir Woche. Berlin, 14. Dezember, ie jüdische Mittelpartei kann sich freuen; sie hat von der „Kreuz-Zeitung" eine Belobigung erfahren. Das ist ein Schmuck, auf den die neue Partei nicht eben stolz zu sein braucht. * Was von den Schwarzen kommt, ist''bedenklich; sie sind die Danaer, die man fürchten muß,, selbst' wenn sie Geschenke bringen. Aus diesem Grunde ist der Tol-eranzantrag des Zentrums unerfreulich, so vielverheißend er auf den ersten Blick erscheint: „Im Jahre 1909 brachten die Ultramonianen, wie die „Vossische Zeitung" schreibt, einen langen Gesetzentwurf von zehn Paragraphen mit verschiedentlichen Absätzen ein. Teil I: „Religionsfreiheit der Reichsangehörigen", Teil II: „Religionsfreiheit der Religionsgemeinschaften". Jetzt nur noch ein kurzer Antrag v. Hertling und Genossen : „Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, durch Verhandlungen mit den Bundesstaaten dahin zu wirken, daß Beschränkungen der religiösen Freiheit, soweit solche bestehen, auf dem Wege der Gesetzgebung beseitigt werden." Der erste Teil des früheren Antrages enthält mancherlei gute Bestimmungen, von.denen man nur nicht verstand, wie gerade das Zentrum sie verlangen und vertreten konnte. Tatsächlich fand dieser erste Abschnitt in veränderter Fassung die Zustimmung des Reichstags; er wurde am 5. Juni 1902 mit 163 gegen 60 Stimmen angenommen. Da war volle Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet, jeder Zwang zur Teilnahme von Schülern am Religionsunterricht gegen den Willen der Erziehungsberechtigten beseitigt, der Austritt aus der Kirche oder Religionsgcsellschaft erleichtert und mancherlei ähnliche Anordnung getroffen, der man beipflichten konnte. Der zweite Teil des Antrages war nur aus die „anerkannten" Religionsgemeinschaften berechnet, denen er besondere Vorrechte gewährte, so den ungehinderten Verkehr mit den Oberen, die Befreiung der Orden und religiösen Genossenschaften von jeder staatlichen Genehmigung usw. Dieser Teil wurde vom Reichstag abgelehnt. Die Regierung hat den Antrag insgesamt zurückgewiesen, hauptsächlich, weil er die verfassungsmäßige Selbständigkeit der Bundesstaaten auf einem Gebiet beschränken wolle, das der Zuständigkeit der Landesgesetzgebung Vorbehalten sei. Das Zentrum hat den Antrag am 3. Dezember 1903, am 30. November 1905 und am 20. Februar 1907 wiederholt, ohne daß es zu einem neuen Beschluß des Reichstags gekommen wäre." Wenn er jetzt wieder vvrkommt, so muß man vorsichtig bei seiner Beurteilung sein. Denn der Gewinn soll nach dem Wunsche der Antragsteller nur ihnen allein, nicht allen zugute kommen. Wie mächtig der Katholizismus jetzt in Berlin ist, erkennt man aus folgender merkwürdigen Tatsache. Das „Berl. Tagebl." meldet: „Die Wahlen zum Direktorium der Berliner Akademischen Lesehalle haben ihr Ende erreicht. Das neue Direktorium setzt sich danach aus fünf Mitgliedern der nationalen Partei, drei Vertretern der freien Verwaltungspartei, zwei Mitgliedern der katholischen Korporationen sowie je einem der Freien wissenschaftlichen Vereinigung und der Verbindungen jüdischer Studenten zusammen." An und für sich erscheint es mir zwar beklagenswert, üaß die Studentenschaft sich nach religiösem Gesichtspunkt gruppiert. Ist es nun aber einmal so, dann erkennt man auch hier wieder, wie Einigkeit stark macht; die Juden hätten, wenn sie geschloffen vorgegangen wären, gewiß mehr als einen Kandidaten durchbringen können. *

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