Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1909)
- Date
- 1909-12-10
- Page
- Seite 590 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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ja, daß alle entscheidenden Kämpfe auf Erden „nicht durch Kraft und nicht durch Macht, sondern durch den Geist" geführt und gewonnen werden, zur Makkabäerzeit und in der Gegenwart. Wem sich der erhabene und darum einsame Weg dA Judentums erschließt, vor dessen Auge werden äußere Niederlagen innere Siege, der liebt auch am Chanukafest nicht die Zeit der Schlachten, sondern den Wendepunkt der drohenjM Katastrophe und knüpft immer wieder die Fäden hinHer zu unserer Zeit, die ähnliche Not bietet und auch neue Entwicklungsmöglichkeiten offen läßt. v Wenn wir daher nochmals fragen: Was kann aus Chanuka gemacht werden? so ist zu antworten : Ehanuka muß das FA des jüdischen Selbstvertrauens werden. Diese Erinnerungstage, denen das gebietende Muß einer Tradition fast ganz mangelt, müssen einen alten und neuen Gedanken predigen. Unsere Hoffnung, unser Vertrauen war damals, bleibt immer die Jugend. Wie wäre es, wenn wir die Konfirmation der Knaben, die ja ihren Ahnen gleich, für den Glauben kämpfen sollen, auf Ehanuka verlegten? Welche Weihe würde das Fest ausströmen, wenn diese Feier, der analog der Gedanke der Mädcheneinsegnung am Wochenfest schon gegenübersteht, es lebendig machte! Es ist nicht nötig, diese Idee auszuspinnen, es genügt, wenn sie vielleicht bessere Vorschläge bewirkt, die unser Fest frei machen von gefährlicher Nachahmung oder einem traurigen Vegetieren, die es werden lassep zum Feste des Selbstvertrauens für dauernde Zeiten. Salomonski. Dir Woche. Berlin, 7. Dezember, s gibt glücklicherweise nicht viel zu berichten. Selbst in Rußland ist es still; von einem allpolnischen Antisemitenexzeß in Lemberg lohnt es sich nicht, viel Aufhebens zu machen, * Einem Artikel der „Oesterreichischen Wochenschrift" sei folgendes entnommen: „In Wolfs „Zeitschrift für Sozialwissenschaft", Heft 9, 1909, ist zu lesen: „Im Jahre 1905 betrug die Zahl der in Berlin wohnenden Inden 4.84 Prozent der Gefamtbevölkerung, dagegen 14,28 Prozent der Gesamtsteuerträger, und zahlen die Juden 30,78 Prozent der Gesamtsteuer der Stadt,, das ist über 21 Millionen Mark, demnach sechsmal mehr als sie nach Verhältnis der Bevölkerung zahlen sollten; und mehr als zweimal soviel als verhältnismäßig nach Zahl der Steuerträger." ' ' * Da das Ausland nicht viel bietet, so sei auf das Inland hingewiesen. Die November-Nummer der Zeitschrift „Im deutschen Reich" enthält einen kräftigen Artikel „Judentaufen"; die Mitteilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus (1. Dezember) haben einen sehr beachtenswerten Artikel G. v. Struves (1846) ausgegraben: Die „Rechtsverhältnisse der Bekenner des mosaischen Glaubens", der, wenn auch vor 60 Jahren geschrieben, sich wie ein warmherziges Plaidoher eines Liberalen regerer Tage liest. Sein Schluß lautet: „Die Gesetze, welche die Juden den Christen feindlich gegenüberstellen, indem sie ihnen die allgemeinen bürgerlichen und politischen Rechte verweigern, bilden um so gefährlichere Schranken, je leichter es den deutschen Juden wird, durch Auswanderung nach Frankreich, Holland und Nordamerika vollständige Rechtsgleichheit mit den Christen-zu erlangen. Der bigotte Christ mag sich dann freuen irrgläubige Juden, der beschränkte Spießbürger feinen Gewerbskonkurrenten verdrängt zu haben — allein das deutsche Vaterland - wird Hunderttausende gewerbsfleißige Bürger, Millionen in barem Gelbe, reiche Schätze an Kenntnissen und Talenten verloren - haben. Denn gerade diejenigen, welche, alles dieses besitzen, werden den auf ihnen lastenden Druck am schwersten empfinden. Der arme Schacherjude macht sich wenig aus politischen Rechten, obgleich er -wohl vielleicht bei ausbrechenden Kriegen seinen Unmut zu kühlen aufgefordert sein möchte; allein, gerade der höher strebende, reich begabte und daher für das deutsche Vaterland höchst bedeutungsvolle jüdische Mitbürger wird uns durch die ungerechten Gesetze entfremdet, welche ihn seiner Religion wegen zurücksetzen. Diese Rücksicht ist in poli- "tischer Beziehung wohl der Erwägung wert. Allein wir wiederholen es: der «Gesichtspunkt der Gewissensfreiheit, der Rechtswidrigkeit politischer Bedrückung um des Glaubens willen gibt in unseren Augen den Ausschlag. Die Gesetze, welche deutschen Juden ihres Glaubens wegen die allgemeinen Rechte eines Vollbürgers entziehen, sind unedel, lieblos, ungerecht und bedrohen das deutsche Vaterland mit schweren politischen Nachteilen." * Die Gesetze haben sich zwar in Deutschland geändert; ihre Handhabung aber läßt oft zu wünschen. Auch an widrigen Maßregeln fehlt es nicht, darum heißt es wacker kämpfen. In diesem Kampf stehen der Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens und der Verband Deutscher Juden obenan. Ost genug ist von der Wirksamkeit beider Körperschaften die Rede gewesen; es bereitet stets Freude, von ihren zielbewußten Schritten zu berichten. Darum gewähren wir gern der folgenden Mitteilung des Verbandes einen Platz: „Daß bei der Neuregelung der Sonntagsruhe auch die Reichsregierung die Interessen derjenigen Geschäftsbetriebe zu berücksichtigen gewillt ist, die am Sabbat und an den Feiertagen geschlossen bleiben, ist erfreulicherweise in den jüngst von der „Neuen politischen 'Korrespondenz" veröffentlichten Grundzügen der im Reichsamt des Innern in Ausarbeitung begriffenen Novelle zum Sonntagsruhegefetz festgestellt. Die Grundzüge enthalten den Satz: „Durch Anordnung der höheren Verwaltungsbehörden oder durch Ortsstatut wird eine Berücksichtigung der an jüdischen Feiertagen ruhenden Geschäftsbetriebe dahin zu ermöglichen sein, daß diese die jüdischen Angestellten bis zur Dauer von drei Stunden in für den Verkehr geschlossenen Geschäftsräumen beschäftigen können." Der Verband der Deutschen Juden hat, wie auch andere Körperschaften, seit Jahren eine Beachtung der Interessen der strenggläubigen jüdischen Geschäftsleute in dieser Angelegenheit angestrebt. Schon 1906 richtete der Verband eine Eingabe an den Reichsstaatssekretär des Innern mit dem Anträge, die Erhebungen des Kaiserlichen statistischen Amtes auf diese Frage ausdehnen zu lassen, und veranstaltete dann selbst mit Hilfe seiner Korrespondenten eine Umfrage bei jüdischen Geschäftsinhabern, die genügendes Material zur Grundlage für Denkschriften ergab, welche gleichzeitig an den Bundesrat und an den Reichsstaatssekretär des Innern gerichtet wurden, mit dem Anträge: „Es möge bei der Regelung der Sonntagsruhe als Ausnahme durch Reichsgesetz gestattet werden, jüdische Angestellte in Kontoren und kaufmännischen Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, an Sonntagen und allgemeinen Festtagen auf zwei Stunden zu beschäftigen, insoweit die jüdischen Geschäftsinhaber im voraus sich verpflichten, ihre Geschäfte an Sabbaten und jüdischen Festtagen fest geschloffen zu hatten." Gleichzeitigwandte sich der Verband mit dem Ersuchen um Unterstützung seiner Bestrebungen an sämtliche Handelskammern. Als Anfang dieses Jahres die Gewerbedeputation des Berliner Magistrats eine Umfrage betreffend eine weitere Beschränkung der