Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-12-03 · Heft 49 (3.12.1909) · p. Seite 585

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 49 (3.12.1909)
Date
1909-12-03
Page
Seite 585 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3228852-3228902--66054-3278214
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

sich dann persönlich ^aw den Schauplatz der Ausschreitungen ' zu begeben und Ruhe zu . stiften. ^Besondere Sorgfalt mußte er darauf. verwenden- .daß weder öffentliche noch heimliche Beschimpfungen der Juden, als da sind: Einschlagen der Fenster, Anbinden toter. Tiere -an Häusern und Gärten, Entheiligung der Begräbnisstätten,/vorkamen. Er war .verpflichtet, die Täter dem Gerichte. zur Bestrafung anzuzeigen. Da oftmals die Studenten und Schüler an derartigen Handlungen teilnahmen, so wird den Professoren, Rektoren und Schulmeistern unter- Androhung kurfürstlicher Ungnade und Ahndung besohlen, ihre Schüler eindringlich vor derartigen Taten zu warnen.. Das gleiche wird den Gildemeistern und Hauswirten mit Bezug auf die ihnen Unterstellten nahegelegt. Die Militärkommandanten sollten darauf achten, daß die Soldaten sich in keiner Weist den Juden gegenüber etwas zuschulden kommen ließen. Die Judenschaft wird dagegen angewiesen, sich sittsam und ruhig dem Hauptgeleid gemäß zu betragen und keinen Anlaß zu Unruhen zu geben. Am 23. Juni 1779 wird Landstreichern, herrenlosem Gesindel, fremden Bettel- und Packjuden und allen Vagabunden der Eintritt in dasHochstift bei Zuchthausstrafe. verboten, „da nach Beendigung des gegenwärtigen Krieges (gemeint ist | der bayerische Erbfolgekrieg, beendet mit dem Frieden von Teschen, 13. Mai 17s9) mit Grynd zu befürchten ist, daß durch Zusammenrottung vieles herrenlosen Gesindels die Sicherheit Der Untertanen gefährdet erscheint". Da aber Juden nicht, in das Zuchthaus angenommen werden können, wird gegen sie eine Strafe von 25 Stockschlägen festgesetzt.; Durch Edikt vom: 21, Januar 1784 wird der Judenschaft unter.Beibehaltung der Bestünmungey des eingangs erwähnten . Hauptgeleids von 1763. das Geleit auf zehn Jahre erneuert. Die hierbei erlassenen Verordnungen. stimmen zum großen Teil mit denjenigen des Edikts von 1763 überein. Abweichend von diesen wird eine Verordnung des Erzbischofs Franz Arnold aus dem Jahre 1708 wegen der Einlösung der Pfänder angezo^en und erneut bekräftigt. - Diese Verordnung ist guf Bitten der Juden erlassen, um die bei Einlösung der Pfänder oftmals,.entstehenden Streitigkeiten zu verhüten. Da die für geliehenes Geld den Juden überlassenen Pfänder bei diesen ohne Zinszahlung solange stehen blieben, daß sie verdarben oder Kapital und Zinsen den Wert des Pfandes weit überstiegen, so wird dekretiert, daß der Gläubiger ermächtigt sein solle, falls , das Pfand ein Jahr und sechs Wochen (Jahr und Tag des deutschen Rechtes, ein Jahr sechs Wochen drei Tage) ohne Zinszahlung in seinem Besitz gewesen sei, bei dem zuständigen Gericht des Schuldners denselben die „Denunziation der Wiederlöse" tun zu lassen. Waren sechs Wochen seit diesem Tage verflossen, ohne daß das Pfand eingelöst worden war, so wurde das Pfand öffentlich verkauft; der Ueberschüß über die Schuldsumme würde dem Schuldner aüsgehändigt, während er'das Fehlende hinzuzahlen mußte. \ ' Es folgen dann Bestimmungen, daß Erbschaften,. Vermächtnisse, Brautschätze -und Kindespflichtanteile nicht ohne Abzug des zehnten Pfennigs für die Landrentmeisterei außer Landes ,, verbracht werden sollten. - Der Rabbiner, als welcher Meyer Breslauer, zu Warendorf ernannt wird, sollte hierfür nebst den Vorstehern verantwortlich sein. Bei Einziehung der Tribute sollten die Vorsteher durch die Amjsreytmeister unterstützt werden,, welche aber auch gegen ..säumige Vorsteher Vorgehen konnten. * .. : Genauere Bestimmungen über die Erlangung des Geleids an Stelle eines bisher vergeleideten Juden ordnen das hierbei zu beobachtende Verfahrens Beim Type ein^s solchen hatte sich-der Nachfolger bei Rabbiner ' und Vorstehern - zu melden und nachzuweisen, -daß er wenigstens 500 Reichstaler Vermögen hatte. -Er mußte eine entsprechende Kaution leisten. Tat er ' dies durch ein Attest des Rabbiners dar, und brachte er außerdem noch ein Zeugnis über seinegute Aufführung bei, so konnte er bei der Hofkammer um Erteilung des Geleids ersuchen. Diese berichtete an den Erzbischof selbst) worauf dieser den Bescheid, verfügte..^Die. sonstigen Bestimmungen des Edikts stimmen' mit denen des Edikts von 1763 überein.. - Aus ünserm Ausführungen mag man ersehen, daß die Läge eines' Geleidsjüden unter der geistlichen Herrschaft eine immerhin erträgliche war, während die unvergeleideten Juden rechtlos waren. Allerdings waren auch die Geleidsjuden Mus das Wohlwollen des zeitigen' Erzbischofs und Kurfürsten ganF undgar angewiesenwelcher die ihnenauf kurze Zeit, zehn» Jahre, gewährten Rechte zu geben und zu nehmen vermochte.' Mein Lebenskampf Von Professor Vämberh. , Uebersetzt von B. Tucholsky. :r;;.'' .; v. / . ' .-'77/ ' ■'; iesteicht brauchten meine Wohltäter auch . jeden Bissen Brot selbst für ihren starken Familienzuwachs. Jedenfalls litt-ich bald Hungerqualen, , und meine.Gefühle, -wenn ich so lernend im Hofe saß, während andere . Knaben es sich am Elterntische wohl sein ließen, spotten jeder Beschreibung. Ich verschlang die Speisen förmlich mit den Augen- und solche hungrigen Blicke eines gesunden Knaben, der voller Leben ist,- reden wohl dieverständlichste Sprache. Später, auf meinen abenteuerlichen Reisen kam ich noch . oft in die Lage, , das. schreckliche Hungergespenst kennen zu lernen. Seine grinsenden Züge haben sich meinem Gedächtnis unauslöschlich eingeprägt,' ich litt unter seinen Qualen ebenso sehr in meiner elenden, Stadtwohnung wie in den. Sandhügeln der Steppen von Zentralasien. - - - . Ich fand ein anderes Logis, bei einem kinderlosen Ehepaar. Der Mann war ein. Mützenmacher, und da seine Frau jemanden um sich, zu haben wünschte in ihren freien Stunden, fiel ihre Wahl ans. mich; denn selbst damals, trotz aller Entbehrungen und -Kämpfe,., war ich wegen meiner unermüdlichen Redseligkeit bekannt. , . , Da die Wohnung dieses würdigen Paares nur aus: einem Zimmer, bestand, wurde mir eine Ecke in der Küche angewiesen, wo ich allnächlich meine Matratzrausbreiten durste. ..Am Tage war ich in der Schule oder .auf Dem Hofe, -oder ich wanderte in den Straßen umher Denn falscher Stolz hatte, den Hunger besiegt; die Stücke Brot, die.ich von .meinen Mitschülern für meine Nachhilfe bekam, mußten mir das Mittagessen ersetzen., Als -sie. aber wahrnahmen, wie mein. Gesichtimmer blasser: . wurde,. und wie meine Lebhaftigkeit abnahm, wurden ihre- Herzen gerührt- und bald der, bald jener luden mich zum ■ Essen ein . Am Ende des . Semesters - war ich der erklärte Protege, war.Zweiter in der-Klasse und allgemein belieht.. . . --Dünn kamen die köstlichen Ferien ünd^ mit, ihnen.-die Heimkehr. Ein .Bauerssohn aus Szerdahely.ließ mi.ch -mitfahren, und unmöglich, kann ich. das. selige Gefühl beschreiben,- als. ich meiner Mutter Schwelleüberschrittdas) Zeugnis, in Der. Hand, Das. in großen goldenen Lettern ,me^ineu Namen, trug-I

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.