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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-11-19 · Heft 47 (19.11.1909) · p. Seite 560

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 47 (19.11.1909)
Date
1909-11-19
Page
Seite 560 (sequence 8)
Language
German
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560 ift es nicht getan, man muß sie verstehen und für die Geschichte der Juden nutzbar zu machen wissen. Und das alles versteht der Skriptor der Bibliothek der israelitischen Kultusgemeinde Dr. Bernhard Wach st ein vortrefflich. Er beabsichtigt nun die Herausgabe aller dieser Grabschristen und hat als Probe dieses seines Werkes seine Bearbeitung von 13 Inschriften mit sechs Faksimiles in den Sitzungsberichten der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften (Philosophisch-historische Klasse Bd. 156) unter dem Titel „Wiener hebräische Epitaphien" publiziert. Er hat sich nicht begnügt, die Grabschristen, deren älteste ^vom Jahre 1540 datiert, einfach zu kopieren und abdrucken zu lassen, sondern er hat jede mit einem ausführlichen historischen, grammatikalischen und literarischen Kommentar versehen. Sie sind nämlich häufig in poetischer, manchmal schwülstiger Form abgesaßt, reichlich mit Bibel- und Talmudstellen oder Bruchstücken von solchen sowie aus späten hebräischen Schriften gespickt.. So bietet Wachsteins Arbeit interessante Beiträge zur Literaturgeschichte sowie zur Geschichte der Juden. Und nicht bloß der Wiener Juden, denn viele der Vertriebenen haben sich an anderen Orten angesiedelt, wo noch manche ihrer Nachkommen leben dürften. Für diese wäre es wohl Ehrenpflicht, das von Dr. Wachstein geplante Werk, die der gelieferten Probe entsprechende Ausgabe aller alten Wiener Judengräber- Jnschriften, in jeder Weise zw unterstützen. Aus alten Akten. Von Dr. Conrad Marens - Straßburg. is weit ins 19. Jahrhundert hinein hat die jüdische Bevölkerung Deutschlands unter Gesetzen der Staaten und unter Lebensbedingungen gestanden, die sie geradezu zum Verbrechen erzogen. Politisch war der Jude ein Sklave der christlichen Obrigkeit, des heiligen römischen Reiches Kammerknecht, wie das Wort sagt, Sklave und Finanzquelle zugleich: ein Haustier. Daß man es mit dieser Auffassung ernst nahm, beweist eine Urkunde aus dem Jahre 1462, in der es heißt: „So ein Römischer Kaiser oder König gekrönt wird, mag erden Juden allenthalben im Reich all ihr Gut nehmen, dazu ihr Leben und sie tödten, bis auf eine Anzahl, der lützel (= deren wenig) sein soll, zu einem Gedächtniß." Um vor jeder Berührung mit ihnen geschützt zu sein, schloß man sie in Juden gaffen ein; damit man sie auch außerhalb der Stadtmauern meiden konnte, mußten sie Abzeichen an der Kleidung tragen. Ihre wirtschaftliche Lage wurde mit allen Mitteln heruntergedrückt. Das kanonische Recht untersagt dem Christen, von dargeliehenem Gelde Zins zu nehmen; für die Juden aber, als ehr- und rechtlose Fremden, war es nicht unanständig. Dieses Privilegium stand jedoch nur aus dem Papier, da man häufig durch einen Akt der Gesetzgebung alle jüdischen Forderungen für nichtig erklärte. Auch ist jene Vorschrift offenbar eins der Verbote gewesen, die nur deshalb erlassen zu sein scheinen, damit sie übertreten werden; denn der Geldhandel blühte trotz ihm in der Christenheit. In Frankreich widmeten sich ihm die Bankiers von Cahors, die sogenannten Caorcini, in Italien die Lombarden, in Deutschland die Fugger und Welser und die hanseatischen Kaufleute. Den Juden, die von diesen großen Unternehmungen selbstverständlich ausgeschloffen waren, blieb nur der Kleinhandel mit Geld und beweglichen Sachen in geringen Mengen: der Schacher in der erbärmlichsten Gestalt. Auch würden sie zun: Ackerbau nicht zugelaffen, weil sie mangels des Ortsbürgerrechts kein Grundeigentum erwerben konnten. So wurden die Juden wirtschaftlich Parasiten, deren Gedeihen von dem Wachstum des Wirtsvolkes abhing; Ausnahmen waren selten und blieben vereinzelt. . Da kam der Dreißigjährige Krieg, jene Zeit der vollständigen Anarchie, von der der große Hugo Grotius, der Vater des Völkerrechts, erzählt: „Rings in allen christlichen Landen sah ich eine Roheit des Krieges, deren sich die Barbaren hätten schämen müssen; aus nichtigen Gründen oder ohne allen Grund ergriff man die Waffen, um sie ohne Achtung vor Gott und den Menschen zu führen, als hätte das Gesetz mit einmal alle Schandtaten freigegeben." Und als nach langen Jahren der Friedensengel zu den Völkern kam, die sich nahezu verblutet hatten, lagen gerade die reichsten Gegenden wüst und leer; die Felder waren zerstampft, die Dörfer niedergebrannt, die Städte verödet, und der Handel hatte sich in friedlichere Teile der Erde geflüchtet. Recht und Gesetz hatten ihre Macht über die Menschen verloren. So ist es denn nicht verwunderlich, daß nach der Beendigung des Krieges sich allenthalben in Deutschland Räuberbanden bildeten. Sie wurden schnell zur Landplage, so in Böhmen, dessen dichte Wälder leicht erreichbaren Unterschlupf boten, in Thüringen und besonders im Kurfürstentum Sachsen, wohin die Leipziger Messe nicht bloß Kaufleute aus der ganzen Welt, sondern auch die Bentelschneider aus ganz Deutschland zog. Das Unwesen muß ungemein groß gewesen sein, denn die kursächsische Regierung erließ im Jahre 1710 ein langes „Räubermandatum", in welchem es heißt, daß „sogar einige Gerichts-Herren und andere mit Fehde- Briefen bedrohet und dergleichen ihnen verwegener und boßhaffter Weise zugeschicket worden". Man ersieht hieraus, daß die Banden wohl organisiert waren — eine vielfach bezeugte Tatsache — und daß sie nicht nur aus Strolchen, Wegelagerern und Landstreichern bestanden haben können, denn das Recht der Fehde oder des Privatkrieges hatte nur der, welcher nach heutiger Sprechweise, „satisfaktionssähig" war. In der Tat belehren uns die Schriftsteller jener Epoche, daß in den Banden neben vielem niederen Gesindel zahlreiche entlassene Soldaten und Offiziere, verkommene Schulmeister, relegierte Studenten, ja sogar Personen von Adel zu finden waren. Karl v. Moor hatte manches Vorbild — aber auch . Spiegelberg. Viele Druckschriften aus dem 18. Jahrhundert, die Vorläufer der heutigen Kriminalromane, aber der Wahrheit getreu geschrieben und, der besseren Erbauung der Leser halber, mit Kupferstichen geziert, auf denen Folterwerkzeuge, Richtstätten und Bilder der Räuberhauptmänner zu sehen sind, berichten von sehr vielen jüdischen Gaunern. Besonders berühmt wurden zwei gefährliche Gesellen, Nickel List und Lips Tullian; es ist nicht zu verwundern, daß gerade hier eine große Anzahl Juden genannt wird. Nickel List ist der Dieb, der im Jahre 1698 mit seinen Gehilfen die „güldene Tafel" aus der Michaelskirche in Lüneburg gestohlen hat. Die „güldene Tafel" war ein Prachtstück alter Kunst, mit Bildern in getriebener Arbeit verziert und mit zahlreichen Edelsteinen geschmückt, auch von den kostbarsten Reliquien, Kelchen, Monstranzen und Meßbüchern, die in Fächern aufgestellt waren, umgeben. Sie hing in der Mitte des Altars, war sieben Fuß sieben Zoll lang und halb so breit, und sollte von Heinrich dem Löwen als Votivtafel der Kirche geschenkt worden sein; seitdem galt sie als Wahrzeichen der

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