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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-11-12 · Heft 46 (12.11.1909) · p. Seite 544

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 46 (12.11.1909)
Date
1909-11-12
Page
Seite 544 (sequence 4)
Language
German
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„Pester Lloyd" fein Land dagegen verwahrt, mit Einrichtungen begnadet zu werden, die in Oesterreich so viel Unheil angerichtet haben. - Gerade die Liberalen, obwohl sie weit davon entfernt sind, das Judentum für eine Magenreligion zu halten, sind stets mit den Orthodoxen einig in Kamps gegen das „Schacht- Verbot" gewesen. Darum ist es erfreulich zu nennen, daß am 29. Oktober ein solches seit 1905 in Potsdam bestehendes Verbot ausgehoben wurde. Der Beschluß wurde gefaßt aus Grund eines Gesuchs der Potsdamer Gemeinde vom 14. Juni. Schon in der Magistratsvorlage war geltend gemacht worden, daß ein derartiges lokales Verbot „unter dem Einfluß einer Zeitströmung entstanden sei, die mit den Zwecken und Bestrebungen einer umsichtigen, kommunalen Verwaltungspolitik nichts gemein hat, und vorteilhaft wirkt." In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung fand sich, wie wir dem Berichte eines Potsdamer Korrespondenten entnehmen, „nur ein einziger Verteidiger, dessen abgebrauchte, aus dem Antisemitenstile herbeigeholten Schlagworte ohne jeden Eindruck aus die Versammlung blieben. Aus den Bemerkungen aller übriger Redner klang deutlich der Wunsch heraus, den früheren Beschluß rückgängig zu machen. Das Ergebnis der Debatte wurde von dem Stadtverordneten Justizrat Friedlander dahin zusammengefaßt, daß er in ihr nicht einen Triumph seiner Religionsgemeinschaft sehe, sondern eine Art Genugtuung und ein Zeichen von Rechtlichkeit, einem unerträglichen Gewissenszwang ein Ende machen zu wollen. Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung wurde fast einstimmig gefaßt. ' * In einer Zuschrift aus Bromberg heißt es: „Die Erörterungen über die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Juden in der Ostmark auf dem letzten Judentage haben auf polnischer Seite ihre Wirkung nicht verfehlt. Dies erhellte aus folgender Auslassung des in Hohensalza erscheinenden „Dziennik Kujawski". Dieses polnische Blatt schreibt: „Wenn wir um uns schauen, so müssen wir bei dem Gedanken an die Zukunft von Angst und Schrecken ersaßt werden. Uebierall sehen die Juden und die Deutschen wie die Herren, wir aber wie Knechte und Diener aus. Abgesehen von den Deutschen, die sich hier auf fetten amtlichen Pfründen und von Zulagen mästen, haben wir erzogen und erziehen wir weiter durch unsere Ratlosigkeit, Nachlässigkeit und Gedankenlosigkeit in Gold und Seide schimmernde Juden, die sich heute selbst rühmen, daß sie seit 1000 Jahren unsere Feinde und die Stütze des uns feindlichen Deutschtums wären." Schließlich fordert das Polenblatt die Nationalgenossen energisch auf, die Ratlosigkeit, Nachlässigkeit und Gedankenlosigkeit, die einem politischen Selbstmorde gleichzuachten seien, endlich auszugeben und das Judentum aus der ganzen Seite zu boykottieren. Hier wiederholt sich dasselbe, was wir vor einigen Jahren erlebten, als die Juden durch ihr Eintreten für die Umwandlung des Narüens Jnowrazlaw in Hohensalza, den Zorn der Polen erregten, weil sie unbeirrt zum Deutschtum hielten. Auch damals wurde der Boykott proklamiert." * Daß dagegen die in der viel berufenen Broschüre „Ost- Märkische Städtepolitik" ausgesproche Behauptung, die Juden in der Ostmark seien ein Hemmnis bei der Germanisierung, von den Spitzen der Behörden nicht geteilt wird, lehrt folgende erfreuliche Mitteilung, die wir der ostpreußischen Presse vom 2. November entnehmen: „In der letzten Sitzung des hiesigen Vereins für jüdische Interessen machte Rechtsanwalt Dr. Kollenscher folgende Mitteilung, die in der Versammlung lebhafte Sensation hervorrief: In diesen Tagen habe der Herr Oberpräsident einem angesehenen jüdischen Bürger erklärt, er wie seine Frau seien vom ersten Tage ihres Hierseins bemüht gewesen, keinerlei gesellschaftlichen oder politischen Unterschied zwischen Juden und Deutschen gelten zu lassen. Solange er die Staatsregierung vertrete, würden die in der Herrschen Broschüre vertretenen Anschauungen, die er durchaus mißbillige, keinen Boden finden können. Er wünsche, daß diese seine Stellungnahme in den weitesten Kreisen bekannt würde. Im Zusammenhang damit habe der Herr Oberpräsident ferner verlauten lassen, daß der Verfasser der Broschüre schon in den nächsten Tagen von Posen versetzt werde." (Ist unterdessen geschehen.) £ „Der „Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" hat bei dem Erzbischof von Köln erwirkt, daß in einem Kommentar zur biblischen Geschichte, der in katholischen Volksschulen gebraucht wird, „Jesus dem Volke vorgestellt und von Pilatus verurteilt" als Auslegung zu 3) unter „Verblendung und Grausamkeit des jüdischen Volkes": folgende Stelle: „Und seitdem ruht der Fluch Gottes auf diesem Volke, das nun schon durch 18 Jahrhunderte ohne Heimat, ohne König, ohne-Altar und Priester, ohne Opfer, gehaßt und verachtet, über die Erde zerstreut ist" eine angemessene Aenderung erfahren wird. Eine höchst wichtige Stellung über die jüdische Nationalitätenfrage bringt das „Wiener Fremdenblatt". Sie lautet: „Wie berichtet, hat der Czernowitzer Advokat Dr. Max Diamant beim Reichsgericht eine Beschwerde wegen Verletzung des im Artikel 19 Staatsgrundgesetzes gewährleisteten Rechtes auf Währung und Pflege der jüdischen Nationalität eingebracht, weil das Ministerium des Innern eine von ihm in jüdischer Spache erstattete Anzeige über eine Vereinsgründung als zur amtlichen Erledigung überhaupt nicht geeignet zurückgewiesen hatte. Das Ministerium hatte in seiner Entschließung bemerkt, daß die jüdische Sprache nicht als eine in Oesterreich landesübliche Sprache angesehen werden könne. Das Reichsgericht unter dem Vorsitze des Präsidenten Dr. Unger hat nun gestern über die Beschwerde des Dr. Diamat zu Recht erkannt: Durch den angefochtenen Erlaß des Ministeriums des Innern hat eine Verletzung des dem Beschwerdeführer zustehenden Rechtes auf Wahrung und Pflege der jüdischen Nationalität nicht stattgefunden. In den Gründen des Erkenntnisses wurde zunächst hervorgehoben, daß der Rechtsschutz des Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes nur den Volksstämmen in Oesterreich gewährleistet wird. Es war nun die Frage zu erörtern, ob die Juden in Oesterreich als Volksstamm, als Nation anzusehen sind. Diese Frage war nach Ansicht des Reichsgerichts entschieden zu verneinen. Nach ihrer historischen Entwicklung, nach ihrer rechtlichen Stellung sind die Juden in Oesterreich als Bekenner der mosaischen Religion, als Religionsgesellschaft, die im Staate anerkannt ist, anzusehen. Bei Verneinung der Vorfrage konnte auch die jüdische Sprache nicht als landesüblich angesehen werden. In dem Erkenntnisse wurde auf den §128 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches verwiesen, der für die Juden besondere Bestimmungen über die Ehe enthält, ferner auf das Gesetz vom 21. März 1890, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Juden, speziell auch in der Bukowina. Schließlich wurde in dem Erkenntnisse betont, daß von einer Sprache eines Volksstammes nur dann die Rede sein könne, wenn alle Angehörigen des Volksstammes die Sprache beherrschen. Es ist jedoch notorisch und vom Beschwerdeführer selbst zugegeben, daß die jüdische Sprache wohl von den Juden in den östlichen Kronländern, nicht aber von den Juden in den westlichen Kronländern gesprochen wird; es kann daher diese Sprache als eine Art Dialekt, micht aber als Volkssprache angesehen werden, und kann auf diese der Schutz des Artikels 19 des Staatsgrundgesetzes nicht bezogen werden."

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