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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-11-05 · Heft 45 (5.11.1909) · p. Seite 535

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 45 (5.11.1909)
Date
1909-11-05
Page
Seite 535 (sequence 7)
Language
German
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535 Charakter des Geldes ebenso zum Ausdruck bringe. Die Rolle, die der Fremde in- und außerhalb der sozialen Gruppe spiele, weise ihn von vornherein auf die durch Geld vermittelten Beziehungen zu ihr an, zunächst wegen der Transportleichtigkeit und den über die Gruppengrenzen hinausreichenden vermehrten Wert des Geldes. Daß die Juden ein Handelsvolk geworden, habe außer ihrer Unterdrückung auch an ihrer Zerstreuung durch alle Länder gelegen. Erst während des letzten babylonischen Exils seien sie in die Geldgeschäfte eingeweiht worden, die ihnen bis dahin unbekannt gewesen seien. Besonders seien es die Juden der Diaspora gewesen, die sich diesem Beruf in größerer Anzahl gewidmet. „Zersprengte Leute,. in mehr oder weniger geschlossene Kulturkreise hineindringend, können schwer Wurzel schlagen, eine freie Stelle in der Produktion finden und sind deshalb zunächst auf den Zwischenhandel angewiesen, der viel elastischer ist als die Urproduktion selbst, dessen Spielraum durch bloß formelle Kombinationen fast unbegrenzt zu erweitern ist und der deshalb von außen kommende nicht von der Wurzel her in die Gruppe hineingewachsene Elemente am ehesten ausnehmen kann. Der tiefe Zug der jüdischen Geistigkeit : sich viel mehr in logisch-formalen Kombinationen als in inhaltlich schöpferischer Produktion zu bewegen, muß mit dieser wirtschaftsgeschichtlichen Situation in Wechselwirkung stehen. Daß der Jude ein Fremder war ohne organische Verbindung einer Wirtschaftsgruppe, das wies ihn auf den Handel und dessen Sublimierung im reinen Geldgeschäft hin. Mit einer sehr merkwürdigen Einsicht in die Lage der Juden gestattete ihnen ein Statut von Osnabrück um 1300 ausnahmsweise wöchentlich einen Pfennig von der Mark Zinsen zu nehmen, also jährlich 361 2/,) Prozent, während sonst höchstens 10 Prozent genommen wurden. Spezifisch wichtig wurde es, daß der Jude nicht nur der Stammfremde, sondern auch der Religions- I fremde war. Weil für ihn deshalb das mittelalterliche Verbot des Zinsennehmens nicht galt, war er die indizierte Persönlichkeit für die Geldleihe. Es ist eben die Gelöstheit vom Boden, die die hohen Zinsen für die Juden begründete; denn Grundschulden waren ihnen nie sicher und ferner mußten sie imnler fürchten, daß eine höhere Gewalt ihre Forderungen für aufgehoben erklärte (so König Wenzel für das Land Franken 1390, Karl IV 1347 für den Burggrafen von Nürnberg, Herzog Heinrich von Bayern 1338 für die Bürger von Straubing usw.) Der Fremde braucht für seine Unternehmungen und Auslagen eine höhere Risikoprämie." Der Verfasser führt weiter aus, daß wenn es auch keine Zeit gegeben, in der die Individuen nicht gierig nach Geld gewesen wären, so könne man doch wohl sagen, daß die Haupt-Zuspitzung und Ausbreitung dieses Verlangens in jene Zeiten falle, in denen ebenso die anspruchlosere Befriedigung an den einzelnen Lebensinteressen, wie die Erhebung zu dem Religiös-Absoluten, als dem Endzweck des Daseins, ihre Kraft verloren habe. Denn weit über die innere Verfassung des einzelnen hinaus sei in der Gegenwart, wie in der Verfallszeit Griechenlands und Roms, der Gesamt-Effekt des Lebens, die Beziehungen der Menschen untereinander, die objektive Kultur durch das Gekdinteresse gefärbt. Es könne als eine Ironie der geschichtlichen Entwicklung erscheinen, daß in dem Augenblick, wo die inhaltlich befriedigenden und abschließenden Lebenszwecke atrophisch werden, gerade derjenige Wert, der ausschließlich ein Mittel und weiter nichts sei, in ihre Stelle hineinwachse und^sich mit ihrer Form bekleide . . . Habe man doch die besondere Eignung und das Interesse der Juden für das Geldwesen in Beziehung zu ihrer „monotheistischen Schulung" gesetzt?) „Ein Volks-Naturell, seit Jahrtausenden daran gewöhnt, zu einem einheitlichen höchsten Wesen aufzublicken, an ihm — insbesondere da es nur eine sehr relative Transzendenz befaß — den Ziel- und Schnittpunkt aller einzelnen Interessen zu. haben, müsse auch auf dem wirtschaftlichen Gebiete sich vorzugsweise dem Wert hingeben, der sich als die zusammenfassende Einheit und den Punkt gemeinsamer Zuspitzung aller Zweckreihen darbietet. Auch widerspricht die wilde Jagd nach dem Gelde, die Leidenschaftlichkeit, die es im Unterschied gegen andere zentrale Werte, z. B. den Grundbesitz, dem wirtschaftlichen, ja dem Leben überhaupt mitteilt, durchaus nicht der abschließenden Beruhigung, in der die Wirkung des Geldes sich der religiösen Stimmung nähert. Denn nicht nur daß die ganze Aufregung und Anspannung im Kampfe um das Geld die Bedingung für die selige Ruhe im Besitz des Erkämpften bildet: sondern jene Meeresstille der Seele, die die religiösen Güter gewähren/jenes Gefühl im Einheitspunkte des Daseins zu stehen, erreicht doch seinen höchsten Bewußtseinswert erst als Preis des Suchend und Ringens nach Gott.... Die Feindseligkeit, mit der die religiöse und kirchliche Gesinnung oft dem Geldwesen gegenübersteht, mag auch auf den Instinkt für psychologische Formähnlichkeit zwischen der höchsten wirtschaftlichen und der höchsten kosmischen Einheit zurückgehen und auf die erfahrene Gefährlichkeit der Konkurrenz, die gerade das Gekdinteresse dem religiösen Interesse bereitet, eine Gefährlichkeit, die sich nicht nur, wo die Substanz des Lebens eine ökonomische, sondern auch wo sie eine religiöse ist, gezeigt hat. In der kanonistischen Verwerfung des Zinses spricht sich die Perhorreszierung des Geldes überhaupt aus, denn der Zins macht das Geldgeschäft in seiner abstrakten Reinheit aus. Das Zinsprinzip als solches enthält für sich noch nicht das volle Maß der Sündhaftigkeit — hat man diese doch im Mittelalter vielfach zu vermeiden geglaubt, wenn man den Zins in Waren statt in Geld abstatten ließ — sondern daß es der Zins des Geldes und in Geld war, so daß man mit der Abschaffung jenes das Geldwesen überhaupt an seiner Wurzel zu treffen meinte." Georg Simmel ist, wie es scheint, in der Geschichte deS jüdischen Rechts sehr bewandert, denn er bringt manche daraufhinzielende, treffende und geistvolle Bemerkungen. So meint er einmal, aus der Erfahrung heraus, daß wir im Erwerben strenger, exakter und weniger leichtsinnig sind, als im 'Ansgeben, stammt vielleicht eine Bestimmung des altjüdischen Rechtes?) Nach ihm hat im allgemeinen bei Geldstreitigkeiten stets der Verklagte zu schwören. Nur dem Krämer wird in einer Stelle im Talmud ausnahmsweise zugestanden, den betreffenden Vermerk seines Ladenbuches zu beschwören. In gewissen Verhältnissen tritt jener Wechsel von Kontraktion und Remission der Geldwertung an Fürsten hervor, die, wie Ludwig XI. und viele andere, im Eintreiben ihrer Einkünfte von äußerster Strenge, im Ausgeben derselben aber durchaus liberal sind. Im großen und ganzen wird indessen eine Proportion zwischen dem Tempo des ErwerbenS und dem des Ausgebens nicht zu leugnen sein. Deshalb gibt niemand das Geld leichter und leichtsinniger aus als der Spieler und Goldgräber: und die ruiniöse Finanzwirtschaft Spaniens seit Karl V hat man auf die relative Arbeitslosigkeit geschoben, mit der die Edelmetalle Amerikas den Spaniern anheim fielen. Ebenso scheint Georg Simmel gründliche Kenntnis vom jüdischen Münzsystem zu haben, wie wir dies seinen dies- 1) A. a. O. S. 240 ff. 2) A. a. O. S. 267.

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