Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 45 (5.11.1909)
- Date
- 1909-11-05
- Page
- Seite 530 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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530 keinen Unterschied der Stellung und der Geburt. Er wahrte die Treue seinen Eltern und Geschwistern, wieweit er auch über sie herausgeschritten war, seine Anhänglichkeit einem schlichten Werbe, das ihn in den Zeiten ' der. Not gefördert hatte, den Freunden, die manchmal viel von ihm verlangten und wenig gaben. Er drängte sich nicht auf, aber hielt fest, was er einmal gewonnen hatte. Neidlos würdigte er Goethe, dem er sich vielleicht gar zu sehr unterordnete. Und es ehrt. ihn mehr, als daß es ihn schändet, daß er selbst über diesen Größten, von dem er sich zuerst abgestoßen gefühlt hatte, zur Zeit, da er eng mit ihm verbunden war, derbe Wahrheiten sagte. Ein musterhafter Gatte. Keine Leidenschaft hatte die Ehe gefügt; Ueberschwenglichkeit blieb dem Bunde fern, und doch wurde selten Innigkeit und Treue so fest gewahrt, wie in dieser Ehe. Ein rührend guter Vater, der in lichten Stunden mit seinen Kindern spielte, und nichts Erquickenderes kannte, als das' Lächeln seiner Kleinen. War er auch von Menschlichkeiten nicht frei, er erscheint und erschien auch schon den Zeitgenossen als ein hoher, immer reger, reiner Mensch. Jhrn blieb das Gemeine fern, das uns andere bändigt. Eines solchen Mannes zu gedenken, ist Pflicht und Genuß. Wir deutschen Juden feiern den Schiller-Tag aus vollem Herzen. Wir fragen nicht, ob er gelegentlich einzelner Juden gespottet, wir gedenken nicht seiner ungeschichtlichen Verkennung einzelner Epochen der jüdischen Geschichte, wir laben uns an ihm als dem Beglücker der Menschheit. Wenn in vergangenen Jahrzehnten Schiller den Chederschülern des Ghetto der Lichtspender und Freiheitverkünder war, so soll er in lichter gewordenen Zeiten uns vorschweben und unseren Dank empfangen, als Mensch und Dichter, als Verkünder der Freiheit und Einheit, der Lebensfreude, der sittlichen Hoheit. Wir freuen uns an ihm, dessen „schlummerlose Pächte auch unseren Tag gehellt" haben. Ludwig Geiger. Dir Mochr. Berlin, 2. November. in der letzten Woche stattgefundenen Landtagswählen in Sachsen und Baden beanspruchen das lebhafteste Interesse auch vom spezifisch jüdischen Standpunkt. Sie zeigen nämlich ebenso wie auch die soeben in Berlin erfolgten Ersatzwahlen zum preußischen Landtag den nahezu völligen Bankerott des Antisemitismus und seiner Affilierten. Zwar war die politische Bedeutung des schrei- und radaulustigen Antisemitismus am Ufer der Spree wie im liberalen Musterländle Baden niemals eine besonders große, aber immerhin wird das lückenlose Fiasko, das er hier wie dort zu verzeichnen hatgern zu registrieren sein. Von den insgesamt in Baden abgegebenen 300 000 Stimmen hat der unter der gedeckten Flagge der Mittelständlerei segelnde Antisemitismus ganze 4000 Stimmen auszubringen vermocht, und wenn man zur antisemitischen Sippe noch den „Bund der Landwirte" und die sämtlichen Konservativen hinzurechnet, noch nicht 28 000 Stimmen. Sie befinden sich somit in Berlin wie Baden in „splendid isolation". Da sie, nämlich die Herren Antisemiten aller Uniformen, dort nicht viel besessen haben, konnten sie auch nicht viel verlieren. Anders in Sachsen! In diesem Lande reaktionärer Hochflut geberdeten sie sich als grands Seigneurs, als die Stützen des konservativen Machtregiments. Dort lagen ihre Hochburgen, deren Zinnen und Türme jetzt zerschmettert zu Böden sanken. Man vergegenwärtige sich, daß Sachsen das einzige deutsche Land ist, in welchem es antisemitischem Einfluß gelang, durch Staatsgesetz das Schächtverbot einzusühren und dadurch einer großen Zahl gutsächsischer treuer Staatsbürger jüdischen Glaubens die schwerste Gewissensbedrückung zu bereiten. Die letzten Wahlen in Sachsen haben nun die parlamentarische Macht der antisemitischen Konservativen und konservativen Antisemiten völlig zertrümmertbei einem Wahlgesetz, das den ländlichen Kreisen doppelte, drei- und vierfache Rechte verlieh. Unverhüllt brächten die Wahlen die Ohnmacht der antisemitisch-reaktionären Parteigruppen zur Evidenz. Bon den insgesamt abgegebenen 1250 000 Stimmen brachten es Resormpartei und Mittelständler auf ganze 25 000 Stimmen, die Konservativen auch nur auf noch 315 000. Beide Gruppen zusammen also auf 340 000 Stimmen gegenüber mehr als 900.000 Stimmen der Sozialdemokraten, Freisinnigen und Nationalliberalen. 75 Prozent der sächsischen Bevölkerung haben also dem Antisemitismus das Todesurteil gesprochen. — Von Rechts wegen! Gegen die bedenklichen Gehässigkeiten einzelner Kreise der Justiz gegen die Juden hat bekanntlich der Justizminister Herr Beseler mehrfach Veranlassung genommen, Remedur eintreten zu lassen. Die Justizbehörde wird wohl nicht umhin können, dieses auch in dem neuesten Fall zu tun, der soeben aus Dresden gemeldet wird. In einem Prozeß vor dem dortigen Landgericht hatte die beklagte nichtjüdische Partei gegen den jüdischen Gläubiger den Einwand des Wuchers erhoben, den das Landgericht als berechtigt erkannte und demgemäß die Klage abwies. Das Oberlandesgericht, bei dem Berufung eingelegt war, gelangte indessen zu einem anderen Ergebnis, erachtete Wucher als nicht vorliegend und verurteilte die beklagte nichtjüdische Partei. Soweit läge kein Grund vor, daß sich die Oeffentlichkeit mit dem Vorgang beschäftigen müßte. Dazu bietet aber ein Passus Veranlassung, den der Landgerichtsdirektor Menz für gut befand, der Urteilsbegründung einzufügen. Nach Mitteilung der Tagesblätter wird in dem Urteil, das dann in der höheren Instanz vom Oberlandesgericht abgeändert wurde, gesagt: „Zudem verraten die Namen der wucherischen Ausbeuter, daß sie zu einem Bevölkerungsteile gehören, der weit mehr als andere Bevölkerunqskreise Wucher betreibt und von altersher betrieben hat. Das ist auch ein Anzeichen für die Annahme des Wuchers." Daß in diesen Worten ein gehässiger Ausfall gegen das Judentum enthalten ist, eine Bekundung von antisemitischer Gesinnung vorliegt, die bei einem so hohen Beamten der deutschen Justiz höchstes Befremden erregen muß, ist klar. Aber mit dem Befremden, das diese antisemitische Stigmatisierung der deutschen Juden seitens eines deutschen Gerichts in Ausübung einer amtlichen Funktion allenthalben erregen muß, ist es nicht getan. Es wäre geradezu unerhört, wenn die berufenen Instanzen dem Verfasser der die Juden aufs empfindlichste verletzenden Worte, nicht mit aller Deutlichkeit klarmachen würden, daß auch ein Landgerichtsdirektor in seiner amtlichen Tätigkeit nicht das Recht hat, ganze Bevölkerungskreise aus antisemitischen Neigungen herabzusetzen und aufs tiefste zu verletzen. Auch die berufenen Organisationen der deutschen Juden dürfen an diesem Vorgang, der erfreulicherweise auch von der liberalen Tagespresse scharf gerügt wird, nicht achtlos vorübergehen!