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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-10-22 · Heft 43 (22.10.1909) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 43 (22.10.1909)
Date
1909-10-22
Page
– (sequence 13)
Language
German
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73. Jahrgang Nr. 43. rr. Ohlod-r ISV9. Detlsge zur „Allgemeinen Leitung drK Judentums". Lorrklpondrn?rn und Kschrichtru. Deutschland. --- Berlin, 18. Oktober. Die „Deutsch-soz. Blätter" machen dem Hofe Mangel an „nationaler Würde" zum Vorwurf, weil die Intendantur der Königlichen Schauspiele anläßlich des Caruso-Gastspiels die Opern „Carmen" und „Bajazzi" in den Hauptrollen französisch bezw. englisch singen läßt. Das entlockt dem antisemitischen Blatt, das wie kein anderes deutsches Preßorgan sich nach den „Segnungen russischer Kultur" sehnt und daher als Zensor in nationalen Dingen besonders legitimiert erscheint, den schmerzlichen Ausrus: „Es ist eine alte Klage, daß ein Teil der deutschen Fürsten dem Volke ein schlechtes Beispiel gibt, wo es auf nationale'Würde und Liebe zum Deutschtum ankommt, dem man nur zu oft die Rolle eines Aschenbrödels zuweist." Caruso wird folgendermaßen angepöbelt: „Wahrscheinlich hat der italienisch-türkische. Jude Caruso diese Bedingung gestellt, und die Verwaltung des Königlichen Opernhauses war würdelos genug, sich der Forderung zu fügen." Die angebliche jüdische Abstammung Carusos ist natürlich weiter nichts als eine antisemitische Erfindung. *** Berlin, 19. Oktober. Wie uns von befreundeter Seite mitgeteilt wird, feierte der Handelsrichter Herr Willibald Loewenthal am 2. d. M. seine Silberhochzeit. In seiner Bescheidenheit, um etwaigen Ovationen aus dem Wege zu gehen, hat der Jubilar es vorgezogen, diesen Tag im engsten Familienkreise zu begehen. Da aber Herr Loewenthal seit einer Reihe von Jahren als eifriges Mitglied der Repräsentanten-Versammlung unserer Gemeinde angehört, auch sonst an allen Bestrebungen zur Förderung jüdischer Angelegenheiten den regsten Anteil nimmt, so glauben wir im Sinne seiner zahlreichen Verehrer und Freunde zu handeln, wenn wir ihnen nachträglich von dem stattgesundenen Feste im Hause Loewenthal Kenntnis geben. Möge es dem Jubilar beschieden sein, seinen Fleiß und seine Arbeitskraft noch viele, viele Jahre dem Dienste des Judentums widmen zu können und in ungetrübter Frische des Geistes und Körpers auch das Fest der goldenen Hochzeit zu begehen. ***. Berlin, 18. Oktober. In der israelitischen Taubstummenanstalt in Weißensee fand am Sonnabend eine Schulrevision statt. Im Aufträge des Königlichen ProvinzialSchulkollegiums war der Provinzialschulrat UllmanN erschienen, der bei dieser Gelegenheit vor versammeltem Lehrerkollegium in der Aula der Anstalt die Verdienste des Direktor Reich eingehend würdigte. Den Königlichen Staatsbehörden — so führte er unter anderem aus — ist es schon seit langer Zeit bekannt, in welch selbstloser Weise sich der Direktor dieser Anstalt seiner armen unglücklichen Stammesgenossen angenommen hat. Aus kleinen Anfängen, ohne jegliche Mittel, hat er in edelherziger selbstloser Hingabe sich dem Unterrichte und der Erziehung der Taubstummen gewidmet und den Grund zu der jetzt so blühenden Anstalt gelegt. — Wenn man die Taubstummen mit den Blinden vergleicht, sagte er weiter, so gelangt man zu der Einsicht, daß jene eigentlich unglücklicher sind. Es fehlt ihnen die Sprache, der Ausfluß des Menschengeistes, die zu geben Ausgabe der Taubstummenanstalt ist, und die gemütvolle Seite des Lebens, welche besonders die Musik dem Menschen bietet, geht ihnen vollends verloren.—Die hier geleistete Arbeit, an derHerr Reich bisher ein Menschenalter hindurch tätig war. ist darum im vollsten Maße anzuerkennen. Zum Schluß überreichte er dem Direktor den Königlichen Kronenorden IV. Klasse Sichtlich bewegt über die herzlichen Worte dankte der Direktor dem Herrn Redner und wies in seiner bescheidenen Art auf die Lehrkräfte hin, die ihm stets treue Mitarbeiter gewesen sind. Ein geselliges Beisammensein, an dem auch der Schulrat teilnahm, beendete den feierlichen Akt. + Berlin, 15. Oktober. Wir werden um Aufnahme folgender Zuschrift ersucht: „Der Humanitätsverein ^(Is'wul ll'arnv" (E.V.) gegründet 1872, bietet seinen Mitgliedern mannigfache Vorteile. Die Krankenkasse gewährt freie ärztliche Behandlung/ freie Medizin, Bäder, Krankengeld und Beihilfe zur Badereise. Die Witwenkasse zahlt an Hinterbliebene verstorbener Mitglieder laut Statut bis 600 Mark Unterstützung. Fünf Stiftungen und Darlehnskasse gewähren verschiedene Beihilfen. Die Leistungen des Vereins betragen insgesamt bis jetzt: für Krankenhilfe mehr als 100 000 Mark, für Witwengelder mehr als 75 000 Mark. Die Beiträge sind mäßig. Aufnahmeformulare und Statuten im Vereinsbureau, Kommandantenstraße 15 (wochentags 4 bis 6, Sonntags 10 bis 12 Uhr, Telephon Amt!, 3625) erhältlich. H. W. Posen, 15. Oktober. Der russische Staatsangehörige » Kaufmann Friedländer Hierselbst hatte im vergangenen Jahre seine Naturalisation nachgesucht. Nachdem ihm die Naturalisation gewährt worden war, wurde ihm hiervon durch die Polizeiverwaltung Kenntnis gegeben. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, den Betrag von 50 Mark für die Urkunde einzusenden, da diese nur dann ausgehändigt werden würde. Der Kaufmann leistete sofort Zahlung und erhielt das seine Staatsangehörigkeit zu Preußen nachweisende Schriftstück. Plötzlich wurde aber die Urkunde mit der Angabe, daß ihre Aushändigung nur durch das Versehen eines unteren Polizeibeamten erfolgt sei, von einem Polizeibeamten zurückgefordert. Friedländer verweigerte aber die Herausgabe der ihm nach Bezahlung des Stempelbetrags ordnungsmäßig ausgestellten Urkunde, durch die er die preußische Staatsangehörigkeit erlangt habe. Er fühle sich jetzt als Preuße. In dem von der Behörde beschrittenen Verwaltungsstreitverfahren wurde sestgestellt, daß der dezernierende Regierungsrat durch Stillschweigen das begangene Versehen auf sich beruhen lassen wollte. Zur Begründung der Rückforderung wurde geltend gemacht, daß nach dem Gesetz die Naturalisationsurkunde nur durch den Regierungspräsidenten ausgehändigt werden dürfe, und daß der Wille des Präsidenten, dies zu tun, nicht bestanden habe. Der Bezirksausschuß zu Posen erkannte zuungunsten der Behörde, da durch das Stillschweigen des Regierungspräsidenten die Naturalisation als genehmigt zu erachten sei. Dies Urteil wurde jedoch vom Regierungspräsidenten angefochten. Der erste Senat des höchsten Verwaltungsgerichtshofes erkannte aber auf Bestätigung der Vorentscheidung. In der Begründung wurde hervorgehoben, daß der entscheidende Akt für die Naturalisation die Aushändigung der Urkunde sei. Nur aus einem ganz außergewöhnlichen Grunde, wie Erschleichung, Betrug usw., wovon hier nicht die Rede sei, könne eine ausgehändigte Urkunde ungültig gemacht werden. Daß der Wille des Regierungspräsidenten bestanden habe, die Urkunde nicht auszuhändigen, genügein einem solchen Falle nicht. Königsdorf-Jaftrzemb, 15. Oktober. Die in dem altbewährten Solbade Königsdorf-Jastrzemb im Jahre 1890 gegründete israelitische Kinderheilstätte hat in der vergangenen Saison (1909) 144 Kindern Aufnahme gewährt. Bei allen Kindern war ein günstiger Kurerfolg zu verzeichnen. Die Gewichtzunahme betrug durchschnittlich drei bis sieben Pfund. Insgesamt hat die Anstalt, seit ihrem Bestände. 1737 Pfleglinge beherbergt und ihnen zur Kräftigung und Gesundung verholfen. Sicherlich eine anerkennungswerte Leistung auf dem Gebiete humanitärer und sozialer Fürsorge. Die Anstalt wird durch miwe Beiträge erhalten und ist der Förderung edler Menschenfreunde würdig. Nähere Auskunft erteilt der Vorsitzende der Kinderheilstätte, Rabbiner Dr. Wilhelm Münz in Gleiwitz. M. Hamburg, 15. Oktober. (Einigung betreffs der Oberrabbinerwahl.) Die beiden Parteien im Synagogenverband» die sich in dieser Angelegenheit bisher so schroff gegenüberstanden, haben sich geeinigt. Einer Anregung Folge leistend, welche seitens der am 28. September stattgehabten Versammlung von Mitgliedern des Synagogenverbandes durch eine einstimmig angenommene Resolution zum Ausdruck gebracht wurde, haben sich die beiden Komitees, die sich behufs Vorbereitung der Oberrabinerwahl gebildet halten.

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