Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1909)
- Date
- 1909-10-15
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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3 2. Schatzmeister. Die Geschäftsstelle befindet sich jetzt in Berlin, Rosenstraße 2, im Verwaltungsgebäude der jüdischen Gemeinde. In nächster Zeit wird das Heim für die Erziehung blinder jüdischer Kinder eröffnet werden, und sind diesbezügliche Aufnahmegesuche an die Geschäftsstelle zu richten. Beitrittserklärungen nehmen die Herren vom Vorstand und die Geschäftsstelle entgegen. W. Aus der Provinz Posen, im September. In der letzten Stadtverordnetensitzung in Strelno wurde der Rentier Lippmann zum Magistratsmitglied gewählt. — Dem Beigeordneten Strehlitz in Pleschen ist anläßlich des Besuchs des Oberpräsidenten der Rote Adlerorden vierter Klasse verliehen worden. Er wurde ihm bei der Vorstellung der städtischen Kollegien im Rathause feierlichst überreicht- — In diesen Tagen wurden die neugewählten Mitglieder des Vorstandes der Shnagogengemeinden in Wreschen in ihr Amt eingeführt. Der Vorstand besteht ans den Herren Leo Radziejewski, Josef Gans, Michaelis, Sokolowski und Simon Jtzig. Vorsitzender der Repräsentantenversammlung ist Herr Iustizrat Peyser. Zu der hier vakant gewordenen Kantorstelle haben sich 15 Kandidaten gemeldet. Nach den Feiertagen dürfte die Wahl vorgenommen werden. — Am vergangenen Freitag verschied in Posen nach langem, schmerzlichem Siechtum die Gattin des Herrn Stadtrats Schleyer. Ein langer Leichenzug, in dem auch viele Nichtjuden vertreten waren, gab. der Verstorbenen das letzte Ehrengeleit. Herr Rabbiner Dr. Bloch schilderte in ergreifenden Worten die Person' lichkeit der Entschlafenen, hob namentlich ihren Wohltätigkeitssinn hervor, den sie ganz besonders als Vorstandsmitglied der hier bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen bekundete. — Breslau, 10. Oktober. Die. Haushaltungsschule für israelitische Mädchen veranstaltete am 28. September in ihren Schulräumen, Gartenstraße 3, II, eine Ausstellung, die ein erfreuliches Bild von den Leistungen der dort ausgebildeten Schülerinnen bot. Auf langen Tischen standen köstliche eingelegte Früchte und Gemüse, Gebackenes und Gebratenes in solcher Mannigfaltigkeit, daß Haushaltungen jeder Art finden konnten, was für sie paßte. Dabei zeigte die geschmackvolle Anordnung des Ganzen, daß die jungen Mädchen auch gelehrt werden, mit bescheidenen Mitteln — durch einfach und schön gefaltete Servietten, zierlichen Ausputz der Speisen, durch ein paar Zweige bunten Laubes, ein paar lose in ein Glas gesteckte Blüten — die Anmut und Behaglichkeit des Speisetisches zu erhöhen. Während das Interesse der Hausfrau noch mit Vergnügen hier verweilte, wurde es doch schon wieder durch die verschiedenartigsten Stopf-, Flick- und Maschinenweißnäharbeiten angelockt, die in ihrer sorgsamen Ausführung jeder Kritik ruhig staudhalten konnten; dasselbe galt von den Schneiderei- und Plättarbeiten. Die im Anschluß an die Ausstellung in Gegenwart' des Vorstandes vorgenommeue mündliche Prüfung bewies, daß die Leitung der Schule und die Lehrerinnen in Erkenntnis der gesunden Zeitforderungen mit Erfolg bestrebt sind, die Anstalt immer weiter auszubauen, um sie zu einer wirklich wertvollen Fortbildungsschule für junge Mädchen zu machen: Unterweisung in Kochtheorie, Nabrungsmiltellehre, hauswirtschaftlicher Buchführung, Aufsatzübuugen und Bürgerknnde vervollständigen den praktischen Lehrplan und geben den Schülerinnen die Möglichkeit auch geistiger Bereicherung von durchweg lebendigem Werte. Hamburg, 10. Oktober. In dem „Hamburger Fremdenblatt" wird Klage darüber geführt, daß au verschiedenen hiesigen höheren Lehranstalten Lehrer wirken, die mit an leitender Stelle in antisemitischen Vereinen stehen. Es wird die Befürchtung ausgesprochen, daß diese den konfessionellen Frieden bedrohende Haltung auf die amtliche Tätigkeit dieser Lehrer in der Schule ihren jüdischen Schülern gegenüber nicht ohne Einfluß bleiben werde. Dem „Hamburger Fremdenblatt" wird in dieser Beziehung ganz mit Recht von christlicher Seite geschrieben: „Die Oberschulbehörde muß dafür sorgen — das können wir Eltern verlangen —, daß die Lehrer, denen wir doch unsere Kinder anvertrauen sollen, sich nicht öffentlich als Antisemiten bekennen, nicht den Vorsitz eines deutsch (?) -sozialen (?) Vereins führen und sich nicht als Bürgerschaftskandidaten Schackscher Richtung aufstellen lassen. Die Antisemiten sind Anhänger einer politischen Richtung, die ihrem ganzen Wesen nach nicht sachlich bleiben kann, sondern persönlich werden muß und auch stets persönlich wird. Der Lehrer darf aber nicht persönlich werden; er soll alle seine Schüler, auch die jüdischen, mit gleicher, unparteiischer Liebe zu fördern suchen. Das müssen auch wir christlichen oder, um im antisemitischen Sinne zu sprechen, deutschen oder arischen Eltern von dem Lehrer' verlangen; er mag denken, was er will, aber er soll nicht unsere Kinder schon aufhetzen. Natürlich will er das auch gar nicht, aber sein Haßgefühlwird unwillkürlich zum Durchbruch kommen, und unsere Kinder, die für so etwas ein sehr feines Gefühl haben, haben den Schaden davon. Das darf nicht fein! Ein Lehrer, der seinen Antisemitismus öffentlich betätigen will, gehört nicht in die Schule. Das möge ihm seine Behörde eindringlich klarmachen. Die Eltern.mögen aber auch die bevorstehenden Elternabende benutzen, um gegen ein so unpädagogisches Verhalten der Erzieher ihrer Kinder zu protestieren." er. Bruchsal, 10. Oktober. Auf eine 25jährige Wirksamkeit im Dienste des Judentums durfte in diesen Tagen Herr Stadtrat Louis Marx, der Vorsteher der israelitischen Gemeinde, hier, zurückblicken. Eine Fülle von Arbeit umschließt für ihn dieser Zeitraum. Neben seiner Tätigkeit für die Gemeinde hat der Jubilar als erster Vorstand des Landesvereins zur Erziehung israelitischer Waisen im Großherzogtum Baden, als Vorstandsmitglied des Friedrichsheims, dann als Mitglied der Synode, deren Sitzungen er verschiedenfach als Präsident wie als Vizepräsident geleitet hat, sowie als Mitglied des Synodalausschusses, auch um die Gesamtheit der badischen Juden hervorragend sich verdient gemacht und in den weitesten Kreisen in ungewöhnlichem Maße Achtung und Vertrauen sich erworben. Am 26. September erschienen daher die Mitglieder des Synagogenrates und des Gemeindeausschusses, sowie der Bezirksrabbiner Dr. Eschenbacher, in der Wohnung des Gefeierten, uin den Dank und die Glückwünsche der Gemeinde und der Bezirkssynagoge ihm auszusprechen und gleichzeitig eine künstlerisch ausgeführte Adresse, sowie ein Ehrengeschenk ihm zu überreichen. Herr Marx dankte in einer tief zu Herzen gehenden Rede. Die ganze Gemeinde vereinigt sich in dem Wunsche, daß dem hochverdienten Manne viele Jahre erfolgreicher Wirksamkeit in voller Schaffenskraft beschieden fein mögen. München, 29. September. Die 30. Generalversammlung des Israelitischen Lehrervereins für das Königreich Bayern tagte vor kurzem in Schweinfurt. Sie war äußerst zahlreich besucht; etwa 120 Lehrer beteiligten sich daran. Rechtsanwalt Dr. Hommel begrüßte die Versammlung namens der israelitischen Kultusgemeinde, und der Ortskollege Adler namens der Lehrer Schweinsurts und Umgebung. Ter Vereinsvorstand Lehrer Goldstein (Heidiugsfeld) erstattete Bericht über die Arbeiten und Sorgen der Verwaltung im verflossenen Jahre. Translateur (Miltenberg) begründete eingehend seinen Antrag über Bearbeitung eines Normal-Anstellungsvertrages. Der Antrag wurde einer Kommission überwiesen. Oppenheimer (Laudenbach) und Dingfelder (München) erstatteten gemeinsam ein Referat über die Bedeutung der Revision des Judencdikts vom Jahre 1813 für die Gemeinden und für die Lehrer. Die Referenten hatten folgende Thesen ausgestellt: Eine gesetzliche Revision des Judenedikts ist notwendig und unaufschiebbar: Für die Gemeinden im Interesse der Gewissensfreiheit, der finanziellen Durchführung der gemeindlichen Aufgaben, der Errichtung einer Zentralkasse. Den Mitgliedern der Großgemeinden ist unter Berücksichtigung wohlerworbener Rechte die Trennungsmöglichkeit zur Bildung mehrerer Knltusgemeinden zu geben. Als gemeindliche Aufgaben sind außer den in der Ministerial-Entschließung vom 29. Juni 1863 genannten Einrichtungen noch anzusehen die Rabbiner- und Lehrerbildung, die Unterstützung sozialer und wirtschaftlicher Bestrebungen. Die Zentralkasse ist eine Pflicht- und Rechtskasse für alle Kultusgemeindeu in Bayern. Ihre Einnahmen bestehen aus staatlichen und kultnsgemeindlichen Beiträgen. Die Leistung jeder Kultusgemeinde wird nach dem Staatssteuersoll berechnet. Jede Kultusgemeinde kann diesen Beitrag autonom aufbringen. Für die Lehrer: Bei der vorzunehmenden gesetzlichen Revision des Judenedikts sind Bestimmungen auszunehmen im Interesse der Gründung und Erhaltung jüdischer Volksschulen und der Religionslehrer, und zwar Bestimmungen über Vorbildung, Anstellung, Grundgehalt, Dienstalterszulagen, Pensionsverhältnisse und Reliktenversorgung konform den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für bayerische Volksschullehrer. Ein den Referaten