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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-10-15 · Heft 42 (15.10.1909) · p. Seite 495

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 42 (15.10.1909)
Date
1909-10-15
Page
Seite 495 (sequence 3)
Language
German
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495 „Die Broschüre geht zweifellos von der Auffassung aus, daß der Beamte der Träger der deutschen Kultur sei und ihm keine Konkurrenz gemacht werden dürfe. Der .. . Verfasser sieht diese Konkurrenz aber nicht nur bei der jüdischen Bevölkerung mit ihrer „auch deutschen" Gesinnung, sondern zweifellos auch bei den deutschen unabhängigen Gewerbetreibenden, denn er empfiehlt in seiner Broschüre für die Städte der Ostmark allgemeine Genossenschaften und Beamtenkonsumvereine. Damit wäre die Existenz der deutschen Gewerbetreibenden vollständig untergraben. Dieselben würden dann ebenso eliminiert sein, wie es bereits die jüdische Bevölkerung größtenteils ist, worüber der kurzsichtige Verfasser seine Freude empfindet. In der Broschüre wird den Polen die Abwanderung empfohlen. Der Verfasser zeigt damit nur, wie wenig er die hiesigen Verhältnisse kennt, denn sonst müßte er wissen, daß die Polen ihre Scholle der Ostmark nicht verlassen, selbst wenn auf ihnen der Druck noch schwerer lasten würde, wie in der Broschüre empfohlen wird. Nach derselben ist die jüdische Bevölkerung bereits eliminiert, die Polen sollen zur Aluvanderung durch verstärkten Druck gezwungen werden, und die deutschen Gewerbetreibenden würden nach den in der Broschüre empfohlenen wirtschaftlichen Maßnahmen aus der Provinz notgedrungen Hinausgetrieben. Daran hat der Broschürenversasser entweder nicht gedacht oder, was noch schlimmer Ware, es nicht ausgesprochen. Für die letztere Vermutung spricht der Umstand, daß in der Broschüre jede Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Ostmarkenpolitik als ausgeschlossen gefordert wird. Wenn die Voraussetzungen und Forderungen, die in der Broschüre aufgestellt sind, zur Wahrheit würden, dann hätte die Ostmark allerdings Ruhe und Frieden, aber die Ruhe und den Frieden eines Kirchhofs, dem die Städte dann gleichen würden." Aus Konstantinopel wird der „N. I. K." von ihrem dortigen Korrespondenten geschrieben: Der „Aurore" zufolge wird dem Großrabbinat demnächst vom Ministerium des öffentlichen Unterrichts die offizielle Mitteilung zugehen, daß fortan alle Abiturienten jüdischer Schulen der Türkei, sobald ihr Zeugnis vom Chachambaschi bestätigt ist, ohne Prüfung zu den jeweilig höheren türkischen Staatsschulen zugelassen werden sollen. Es werden demnach die Absolventen der jüdischen Primaschulen in die türkischen „Rischdiös", die der höheren Anstalten in die „Jdadies" und die der jüdischen Institute von Ghmnasialrang ohne weiteres in die Universitäten Zugang haben. Wenn diese Bewilligung ein neues wichtiges Privileg für das Großrabbinat bedeutet, das damit die wirkungsvollste Aufsicht über alle jüdischen Schulen des Reiches erhält, so ist sie zu gleicher Zeit ein eminent wichtiger Schritt zur Hebung dieser Anstalten selber. Mehr noch: solange keine neuen, einschneidenden Programmvorschriften von der Negierung ergehen, die auch alle Privatschulen treffen würden, bildet dies Privileg in sich die Gewähr der absoluten Unterrichtsfreiheit und damit des nationalen Charakters der jüdischen Schulen — vorausgesetzt, daß ein solcher vorhanden ist. Daß der Großrabbiner nicht anstehen wird, diesen Schulen deren pädagogische Höhe ja außer Frage steht, in jedem Falle die nötige Bestätigung der Zeugnisse zu verleihen, ist nicht zu bezweifeln. Die amerikanischen Juden waren sehr unangenehm berührt, daß die Eröffnung der amerikanisch-nationalen Hudso n- Fulton-Feier gerade auf den Versöhnungstag festgesetzt wurde, wodurch es ihnen unmöglich war, sich an der Eröffnungsparade offiziell zu beteiligen. Die offiziellen jüdischen Kreise haben ihrem Unmut hierüber auch offen Ausdruck gegeben. Einige Tage vor der Parade sah sich denn auch der Präsident der Festkommission veranlaßt, an das Präsidium der New Ljorker jüdischen Gemeinde ein Entschuldigungsschreiben zu richten, das wir wegen seines interessanten Inhaltes dem Wortlaute nach hier wiedergeben: „Unsere Kommission hatte keine Ahnung, daß Sonnabend den 25. September das jüdische Versöhnungsfest sein wird, denn sonst wäre die Eröffnung der Feierlichkeit nicht auf diesen Tag angesetzt worden. , Es ist jetzt ganz unmöglich, das Datum zu ändern, da die ganze Welt für diesen Tag eingeladen ist und an diesem Tage zumindest 75 Kriegsschiffe verschiedener Nationen und wahrscheinlich über tausend andere Schiffe im Hafen beisammen sein werden, um an der Eröffnungsparade teilzunehmen. Wir bedauern aus der Tiefe unseres Herzens diese peinliche Gestaltung der Situation und bitten unsere jüdischen Freunde, zu glauben, daß es der Kommission ferne lag. ihre wahren und gerechten religiösen Gefühle absichtlich zu verletzen. Indem ich Sie versichere, daß wir all das. was Sie unternehmen, um die Feier zu einer Feier der vollständigen Brüderlichkeit zwischen allen Nassen und Konfessionen zu gestalten, aufs höchste einschätzten, zeichne ich usw." ->#<- Aeber dm Lntwurk eines Gesetzes betreffend die Verkalkung der jüdischen Gemeinden in Kreutzen. Vortrag, gehalten im liberalen Verein für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde zu Berlin. Von Landgerichtsrat Loewe in Berlin. I. Entstehungsgeschichte des Entwurfs, ls Religionsgemeinschaft unterstehen die Inden Preußens verschiedenen Rechtssystemen. Für die altpreußischen Provinzen gilt das Gesetz vom 23. Juli 1S47; besondere Gesetze gelten für die Juden der Provinz Hannover, des ehemaligen Kurfürstentums Hessen- Kassel, des Herzogtums Nassau, der Stadt Frankfurt a. M. und der Provinz Schleswig-Holstein. Das Gesetz vom 23. Juli 1847 gilt für den weitaus größten Teil der preußischen Juden, nämlich für etwa 340 000 von insgesamt 400 000; ich werde daher, wenn ich auf geltendes Recht zurückgreife, lediglich dieses Gesetz in Betracht ziehen. Dieses Gesetz kennt eine Judenheit Preußens als Gesamtheit nicht; es kennt nur einzelne Juden und Synagogengemeinden. Vielleicht lag es in der Absicht des Gesetzgebers, einen Gedanken zu verwirklichen, den Wilhelm v. Humboldt im Anfang des vorigen Jahrhunderts als von der Gesetzgebung Preußens zu befolgenden bezeichnet hat, daß es nämlich darauf ankomme, die Juden zu atomisieren und Schismen vorzubereiten, um sie auf diese Weise leichter in der übrigen- 'Bevölkerung Preußens aufgehen zu lassen. Dieser Erfolg ist zwar nicht eingetreten; die Zahl der Juden in den altpreußischen Provinzen ist . von etwa 206 000 int Jahre 1843 auf etwa 340 000 im Jahre 1905 gestiegen — allerdings bei weitem nicht entsprechend der sonstigen Volksvermehrung. Aber zwei schwere Uebelstände haben sich unter der Herrschaft jertes Gesetzes herausgestellt: 1. Durch die auf den verschiedensten Gründen beruhende Abwanderung der Juden aus den kleineren in die großen Städte sind viele Synagogengemeinden leistungsunfähig geworden, so daß sie die Kosten für den Kultus und für den Religionsunterricht nicht mehr aufbringen können. In welchem Umfange die Verschiebung vor sich gegangen ist, dafür einige Beispiele: Fast die gesamte Vermehrung der Zahl der Juden Altprenßens von etwa 130 000 ist der Gemeinde Berlin zugute gekommen» Denn während die Provinz Brandenburg im Jahre 1843 nur etwa 16 000 Juden enthielt, hatte sie im Jahre 1905 einschließlich der Juden Berlins etwa 140 000. Die Zahl der Inden in Ost- und Westpreußen und Pommern ist ungefähr dieselbe geblieben. In der Provinz Posen hat sie sich von etwa 80 000 auf etwa 30 000 vermindert. In 106 von 131 Städten der letztgenannten Provinz sind, wie Herr Justizrat Breslauer in einer demnächst zu veröffentlichen Denkschrift nachgewiesen hat. über 50 Prozent der Juden abgewandert und in 57 Städten sogar über 75 Prozent. Während es in den vierziger und fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunders dort noch 27 Städte mit über 1000 jüdischen Seelen ergab, war dies im Jahre 1905 nur noch bei drei Städten der Fall. So ist z. B. die Gemeinde Lissa von etwa 3000 auf etwa 1000 Seelen,

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