Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1909)
- Date
- 1909-10-08
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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Die Gesamtkosten sind von dem. Ortsvorstande auf 125 846 Mark veranschlagt worden, so daß die jüdische Gemeinde 62 923 Mark zu zahlen hat. Es ist. bestimmte Aussicht vorhanden, daß die Straße 16 a in absehbarer Zeit angelegt wird. Dadurch ist alsdann ein viel näherer und bequemerer Weg als über die Königschaussee zum Friedhofe gesichert, was unsere Gemeindemitglieder gewiß mit Dank begrüßen werden. *** Berlin, 4. Oktober. Der nachfolgende, soeben erschienene Bericht über das Rudolf Mosses che Erziehungsheim umfaßt die Zeit vom 1. April 1907 bis 31. März 1909. Zu Ostern 1907 waren zwölf Jahre seit Eröffnung der Anstalt verflossen. Die in diesem Zeiträume gesammelten Erfahrungen gaben den Begründern der Anstalt, Herrn und Frau Masse, die Gewißheit, daß die bei Errichtung des Erziehungsheims angestrebten Ziele auf dem eingeschlagenen Wege in erfreulichem Umfange erreicht werden konnten. Sie hielten deshalb die Zeit für gekommen, ihrer Schöpfung durch Umwandlung in eine Stiftung eine dauernde Grundlage zu gewähren, und auf ihr Ansuchen erhielt am 22. September 1908 die Emilie-Rudolf Mosse- Stiftung die landesherrliche Genehmigung. Der Zweck der Anstalt ist unverändert bestehen geblieben: 100 Kinder aus gebildeten, verarmten deutschen Familien, ohne Unterschied des Glaubens, zu gleichen Teilen Knaben und Mädchen, denen die ausreichende Erziehung im Elternhause versagt ist, sollen in der Mosse-Stiftung eine neue Heimat finden und vom 6. bis 16. Jahre geistig und körperlich so ausgebildet werden, daß sie sich späterhin aus eigener Kraft zu den Kreisen emporarbeiten können, aus denen sie herstammen, aus denen sie aber die Notlage der Eltern zu vertreiben drohte. Der Stiftung ist neben dem Anstaltsgebäude mit vollständigem Inventar, neben den ausgedehnten Gartenanlagen und Spielplätzen, im Gesamtumfange von 1 Hektar 37 Ar 4 Quadratmeter ein Kapital von 2l/2 Millionen Mark überwiesen, gus dessen Zinsen die Unterhaltung der Anstalt nach den bis jetzt beobachteten Grundsätzen und die gelegentliche Unterstützung der entlassenen Zöglinge bestritten werden kann. Mit der Verwaltung der Anstalt soll späterhin ein Kuratorium betraut werden, das sich hauptsächlich aus Mitgliedern der Familien der Stifter zusammensetzeu wird. Zunächst haben sich Herr und. Frau Masse allein die gesamte Leitung ihres Erziehungsheims Vorbehalten, die sie nunmehr fast 15 .Jahre hindurch zum Segen für die Kinder und zur eigenen Befriedigung geführt haben. Auch in den vergangenen beiden Jahren konnte nur ein geringer Teil der Aufnahmegesuche berücksichtigt werden. Selbst von den Kindern, die im satzungsmäßigeu Alter von sechs Jahren standen und deren Familien unter Berücksichtigung ihrer Notlage und Würdigkeit einer Unterstützung dringend zu bedürfen schienen, mußten viele abgewiesen werden. Es ist erklärlich, daß aus jüdischen Kreisen, die nur einen schwachen Bruchteil der Bevölkerung Deutschlands bilden, erheblich weniger Meldungen als aus christlichen einliefen und deshalb Gesuche aus gebildeten jüdischen Familien verhältnismäßig leichter Berücksichtigung finden konnten. Von den 100 Zöglingen der Anstalt sind 29 Knaben und 28 Mädchen evangelisch, 20 Knaben und 21 Mädchen mosaisch, 1 Knabe und 1 Mädchen katholisch.' Die drei jüngsten Jahrgänge der Zöglinge wurden satzungsgemäß in der Vorschule der Anstalt unterrichtet. Der mit der staatlichen Aufsicht über die Wilmersdorfer Schulen betraute Königliche Kreisschulinspektor Dr. Korpjuhn wohnte dem Unterrichte mehrfach bei. Die von den Schulen gewährte Ausbildung wurde in der Anstalt mehrfach ergänzt und erweitert. Die jüdischen Zöglinge erhielten von ihrem jüdischen Erzieher Unterricht in der Religion. An den Sonn- und Feiertagen wohnten die Kinder gemeinsam mit ihren Erziehern dem Gottesdienste bei, die christlichen Zöglinge in Wilmersdorf, die jüdischen im Gottes Hause der Reformgemeinde zu Berlin. Zu Ostern 1908 und 1909 wurden acht jüdische Zöglinge eingesegnet. Die Konfirmanden erhielten als Andenken an den Tag von den Stiftern eine Uhr oder die Werke unserer großen Dichter, Wörterbücher oder geeignete Werke für den späteren Beruf, falls sie eine Uhr bereits als Erbstück besaßen. Die Geburtstage des Kaisers und. der Kaiserin, sowie die denkwürdigen Tage aus der deutschen Geschichte wurden in herkömmlicher Weise gefeiert. Auch die Geburtstage der Stifter und ihrer Tochter galten als Festtage für das ganze Haus. Die letzten Sonntage im Monate waren wie bisher als Versammlungstagefür die-entlassenen Zöglinge bestimmt. Zu dem festen Stamm von Abgegangenen, die diesen Tag ständig in der Stiftung verbrachten, gesellten sich jedesmal andere frühere Zöglinge, die neben ihrem sonstigen Verkehr auch den mit den einstigen Gefährten und Erziehern treulich pllegten. F. Berlin, 24. September. Im Anschluß an die kürzlich hier gebrachte Mitteilung von den derzeitigen ungeheuerlichen Zuständen am Gymnasiumin Neustettin, wird uns folgendes über eine dieser Tage auf dem 19. Deutschen Anwaltstag in Rostock erwähnte Reminiszenz an den bekannten Neustettiner Shnagogen-Brandprozeß geschrieben: Alle Schikanen gegen Juden in Neustettin rühren noch aus diesem Prozeß her. Der Schreiber dieser Zeilen kann aus persönlicher Erfahrung, da er während dieses Prozesses als Berichterstatter der Presse in Neustettin und Könitz verweilte, die Mitteilungen des Justizrats Dr. Gordon-Berlin auf dem 19. Deut schen Anwaltstag bestätigen, daß damals gegen unseren Glaubensgenossen, den nahezu 70jährigen Kaufmann Heidemann in Neustettin, welcher der Synagoge gegenüber wohnte, nahezu ein Justizmord verübt worden wäre. Auf die Aussagen einer, wie auf dem 19. Deutschen Anwaltstag ausdrücklich erwähnt wurde, geisteskranken Person, der hysterischen „unverehelichten Jasse", wurde unter dem Regiment v: Putkamer, als die antisemitischen Agitatoren Henrici und Genossen in Pommern herumreisten, von dem Schwurgericht in Köslin der oben erwähnte Kaufmann Heidemann in Neustettin für schuldig befunden, die Synagoge seines Heimatortes angezündet zu haben. Erst, als der vom damaligen preußischen Justizminister Friedberg nach Neustettin entsandte Berliner Kriminalkommissar Höft endeckte, daß ein im antisemitischen Solde stehender „Arbeiter" Buchholz künstlich (durch Verstecken einer Zündschnür unter den Vorräten des jüdischen Kaufmanns) den Verdacht auf den „Juden" gelenkt hatte und ferner sestgestellt wurde, daß die hysterische Jasse, welche gesehen haben wollte, daß der ganze „Judenvorstand" d. h. die Vorsteher der Synagogengemeinde Neustettin ihre eigene Synagoge mit Fackeln in Brand steckten — ganz unglaubwürdig sei, gelang es, weil das Deutsche Reichsgericht in Leipzig in der Kösliner Verhandlung einen Formfehler entdeckte, den Prozeß noch in letzter Stunde zu abermaliger Verhandlung vor das Schwurgericht in Könitz zu verlegen und dort.die Freisprechung des unschuldigen siebzigjährigen Heidemann zu erzielen. Daher hat es auch für uns heute eine besonders hohe Bedeutung, daß der jetzt auf dem 19. Deutschen Anwaltstag diskutierte Entwurf der neuen Strafprozeßordnung bereits bei der Voruntersuchung den Verteidiger hinzuzieht! Welche Qualen mußte unser unschuldiger Neustettiner Glaubensgenosse, als er erst einmal als „Mordbrenner" auf Grund der antisemitischen Hetze inhaftiert war, in jener lieblichen Pommerlandgegend, wo auch die Justizorgaue in den von den Antisemiten in Könitz angefachten Bürgerkrieg hineingezogen waren, damals, im Jahre 1884, ausstehen! Und heute noch wirken jene Vorgänge nach, werden unschuldige jüdische Schulknaben in Neustettin geächtet von ihren eigenen Mitschülern. Ich selbst sah, als ich zuerst den Boden von Neustettin betrat, wie ein dortiger Schulrektor dem Synagogenvorsteher Löwe einen kleinen Operngucker zeigte, in dem die antisemitischen Anschuldigungen der wahnsinnigen „unverehelichten Jasse" (so wurde sie auf dem jetzigen Anwaltstage genannt) in einem Uhrberlockbilde verewigt waren. Man konnte damals durch dieses kleine, an der Uhrkette befestigte Fernrohr, wie es die .damals florierende Berliner antisemitische Industrie hergestellt hatte, deutlich sehen, wie die erregt herumtanzenden Synagogenvorsteher von Neustettin ihre eigene Synagoge anzündeten .. . Die Verteidiger-des Angeklagten Heidemann in jenem Prozesse waren —da die Antisemiten in Preußen ungeheueren Nährstoff aus dieser „Synagogen-Schändung" zogen — Justizrat Sello aus Berlin, deutscher Reichstagsabgeordneter, und Justizrat Makower. ES war einunvergeßlicher Augenblick, als Mako wer die erregte Zeugin Jasse fragte, wo sie denn die ihre Synagoge anzündendeu Gemeindevorsteher gesehen habe. Sie antwortete: „Auf einem Berg!" Mit Recht hat daher jetzt auf dem 19. Drutschen Anwaltstage Justizrat Dr. Gordon aus Berlin diese Voruntersuchung und diesen Prozeß einen „Skandal" genannt, dem künftig durch Zuziehung eines Verteidigers vorgebeugt werden