Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1909)
- Date
- 1909-10-08
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Korrespondenten und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 4. Oktober. In unserem kurzen Vorbericht 'versprachen wir einige bemerkenswerte Einzelheiten aus der letzten Repräsentantenversammlung nachträglich ausführlicher zu geben. Die beiden Anträge Lewinski, auf deren Bedeutung wir hinwiesen, erstreben eine Abänderung des Tarifs unserer Gemeindesteuern und ferner eine Abänderung des Verfahrens bei Veranlagung der Gemeindemitglieder. Der Antragsteller wünscht einen Gemeindebeschluß, daß die Steuern nicht in Prozents ätzen vom Einkommen, sondern von den Staatssteuern erhoben werden sollen. Natürlich müßte ein solcher Beschluß im Gemeindestatut auf Grund der behördlichen Genehmigung festgelegt werden. Nach Prüfung des Steuertarifes der jüdischen Gemeinde ergibt sich, daß die großen Einkommen ganz erheblich günstiger gestellt sind als die kleinen und mittleren Einkommen. Es betragen nämlich nach dem bisherigen Steuertarif bei einem Einkommen von 3000 Mark vie Gemeindesteuern 290/<, der Staatsfteuer 5000 „ „ 240/0 „ „ 9500—30 500 „ 200/g 50 000 17% „ . über 100 000 „ ., 150/0 „ Daraus ergibt sich, daß die kleinen Einkommen von 3000 Mark prozentual fast doppelt so hoch besteuert sind als die großen Einkommen von 100 000 Mark aufwärts, und daß demnach eine Aenderung dieser Ungleichheit nicht bloß wünschenswert, sondern dringend notwendig ist, Bes. der Veranlagung neuer Zensiten hat sich ferner ein Uebelstand herausgestellt, dessen Beseitigung nach Ansicht des Antragstellers ebenfalls bringend erforderlich erscheint. Die Veranlagung erfolgt stets längere Zeit nach Beginn des neuen Etatsjahres derart, daß neue Zensiten bei der ersten Steuereinziehung mehrere Quartale nachzuzahlen haben, ein Umstand, der zu großen Unzuträglichkeiten und den, meisten Reklamationen Anlaß gibt. Bei neuen Zensiten mit einem Einkommen über 6000 Mark ist, sofern eine rechtzeitige Veranlagung vor Beginn des neuen Steuerjahres nicht ermöglicht Werden kann, eine Rücksichtnahme nicht erforderlich, da diese zahlungsfähigen Gemeindemitglieder meistens längere Zeit im unberechtigten Besitze der Steuerfreiheit gewesen sind. Dies trifft zwar auch bei Zensiten mit kleinem Einkommen zu. doch da diese sehr oft nicht in der Lage sind, mehrere Quartale nachzuzahlen, werden von denselben auch die lausenden Steuern nicht bezahlt. Es entstehen Rückstände und Reklamationen, welche meistens mit Niederschlagung der gesamten-Veranlagung auch bei solchen Zensiten endigen, die nicht reklamieren und pünktlich zahlen würden, wenn von ihnen bei Beginn der Veranlagung nur die Steuern für das laufende Quartal erhoben werden.. Die Veranlagungskommission hat auch wiederholt auf diesen Uebelstand hingewiesen und eine Abänderung für sehr wünschenswert erklärt. Nach dem Anträge Lewinski soll deshalb der Gemeindevorstand ersucht werden, daß bei neuer Veranlagung von .Gemeindemitgliedern mit einem Einkommen unter 6000 Mark die Steuern erst von dem Quartal an erhoben werden, in welchem die Veranlagung erfolgt. In der darauffolgenden Debatte stellt Herr Professor B lasch ke zwar nicht in Abrede, daß der jetzige Steuertarif gewisse Vorteile für viele Zensiten biete, verkennt aber nicht die großen Schwierigfeiten, die der Durchführung beider Anträge im Wege stehen. Er verweist auch darauf, daß der Organisationsgesetzentwurf für die jüdischen Gemeinden den Grundsatz aufstellt, daß die Besteuerung nach der Staatseinkommenveranlagung erfolgen soll, im übrigen aber den Gemeinden anheimgibt, nach einem anderen Modus ihre Mitglieder einzuschätzen. Auch er vertritt die Ansicht, daß die Steuerveranlagung neuer Zensiten in anderer Form erfolgen sollte, hält es aber kaum für nötig, eine reine Verwaltungsfrage de lege zur Entscheidung zu bringen. Er bittet um Verwerfung der Anträge in eine gemischte Kommission. Syndikus Justizrat L i l i e n t h a l gesteht zu,' daß der Gemeindevorstand, der zu diesen wichtigen Anträgen noch keine Stellung nehmen konnte^ sich klar darüber sei, daß in dem Steuerveranlagungswesen vieles zu ändern sei. Doch erhebt er das Bedenken, ob es richtig sei, mit einer einzelnen Statutenänderung vorzngehen, während noch andere ebenso dringende Punkte der baldigen Erledigung bedürfen. Bei dieser Gelegenheit teilt er auf eine diesbezügliche Anfrage noch mit, daß die moderne ZahlungZweise durch Bankkonto oder Scheck auch bei Entrichtung der jüdischen Gemeindesteuern bereits zulässig sei. Das vom Gemeindevorstand an den Berliner Magistrat erfolgte Gesuch, die jüdischen Gemeindesteuern durch die städtischen Beamten! miteinzuziehen, sei ohne Angabe von Gründen abgelehnt worden. Gemäß dem Anträge Blaschke wurden alsdann beide Anträge einer aus zwei Aeltesten und vier Repräsentanten bestehenden gemischten Kommission überwiesen. Der Festgottesdienst-Kommission sind, wie bereits im Vorbericht erwähnt, 105000 Mark für 1909/10 zur Verfügung gestellt worden, d. i. 27000 Mark mehr, als in dem Voranschlags eingestellt worden waren. Bei Aufstellung des Etats hatte die Kommission nicht annehmen können, daß die Zahl der Gemeindemitglieder so rapidh wachsen würde; außerdem hat sie damit gerechnet, daß die Synagoge Fasanenstraße schon zu den Festtagen 1910 würde in Benutzung genommen werden können, während ihre Fertigstellung, wie bereits früher gemeldet, erst zum Herbst 1911 in bestimmter Aussicht , steht. Für die Hauptgottesdienste^ wird mit einem Bedarf von 65000 Mark, für die Jugendgottesdienste mit einem solchen von 40000 Mark gerechnet. Anläßlich dieser Frage wurdevomKommissar Seligfohn eine im Gemeindevorstand ausgearbeitete hochinteressante Statistik zur Kenntnis gebracht. An den diesjährigen hohen Feiertagen sind in den sechs Gemeindesynagogen rund 10600 Plätze, in den 18 Hauptgottesdiensten 20800 Plätze, in den 14 Zugendgottesdiensten 6500 Plätze besetzt gewesen. In den subventionierten Shnagogenvereinen waren 7000 Plätze vergeben, in den nicht subventionierten Shnagogenvereinen bestehen 2400 Plätze. Bei Unternehmern bezahlte die Gemeindeverwaltung 1800 Karten für Unb.mittelte. Neben den von der Gemeinde eingerichteten Gottesdiensten bestehen etwa 20 von Unternehmern veranstaltete Gottesdienste, .in denen rund 8000 Plätze vorhanden sind. Rechnet man nun noch die verfügbaren Plätze in den beiden Gottesdiensten der Reformgemeinde und im Gotteshause .der Ad^ss Jisroel hinzu, so .kommt man zu dem hocherfreulichen Resultat, daß in Berlin über 60000 Juden an den hohen Festtagen den Gottesdienst besuchten. Wenn man die Zahl der hiesigen jüdischen Gemeinde- Mitglieder, die nicht mündigen Kinder miteingerechnet, auf etwa 140 000 Personen schätzt, so ergibt sich das überaus günstige Resultat, daß im Verhältnis von etwa 1: 2 Seelen die Gotteshäuser ausgesucht worden sind. Die zweite Gebethalle auf dem Friedhofe in Weißensee, für welche bereits im Oktober vorigen Jahres 43 600 Mark bewilligt waren, hat eine lange und nicht uninteressante Vorgeschichte. Auf Grund einer Bestimmung des Ortsstatuts hatte der Gemeindevorstand in Weißensee die Erteilung dev Bauevlaubnis davon abhängig gemacht, daß die jüdische Gemeinde die Kosten der Straßenregulierung zu einem Drittel vorher bar chinterlegt und den Rest durch Eintragung in das Grundhuch sicherstellen läßt. Der Anspruch des Gemeindevorstandes in Weißensee ist wiederholt abgelehnt worden und, als er trotzdem aufrecht erhalten und die nachgesuchte Bauerlaubnis nicht erteilt wurde, ist bei dem zuständigen Landrate des Kreises Niederbarnim wegen Nichterteilung der Bauerlaubnis Beschwerde erhoben worden. Im weiteren Verlaufe der Angelegenheit hat der Gemeindevorstand von Weißensee die jüdische Gemeindeverwaltung um mündliche Verhandlungen ersucht, die zu einem für die letztere recht günstigen Ergebnis geführt haben. Beilage zur „Allgemeinen Leitung drK Judentums. 73. Jahrgang Nr. 41. Berlin, 6. Oktober 1909