Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1909)
- Date
- 1909-10-08
- Page
- Seite 483 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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heißt es in der Broschüre, „scheiterte bisher daran, daß die wirtschaftlich mächtige jüdische Bevölkerung aus geschäftlichen Gründen ihr Veto einlegte." Darum wünscht der beamtete Verfasser — und er betrachtet die Erfüllung des Wunsches als eine bereits ausgemachte Sache — daß die Abwanderung der Juden sich auch aus den Städten so schnell vollziehe, daß auf der einen Seite nur deutsche Protestanten und die wenigen katholischen Deutschen und auf der anderen Seite nur die Polen stehen. Zu dem bekannten Buche von Moritz Jaffe: „Die Stadt Posen unter preußischer Herrschaft" meint dieser „hohe Beamte" des Ostmarkenvereins: „gewisse Teile des Buches lesen sich — verständlicherweise — wie eine Apologetik des in seinen heiligsten Interessen bedrohten jüdischen Händlertums der Stadt Posen." Die einzelnen Vorschläge, wie das Endresultat dieser Schrift brauchen in diesem Blatte keiner kritischen Würdigung unterzogen zu werden. Das bleibt Aufgabe der Tagespresse. Hier interessiert nur die Tatsache, daß ein Beamter des Ostmarkenvereins, desselben Vereins, der mit so vollen Backen seine konfessionelle Neutralität beteuert, derart extremen Antisemitismus predigt. Der Ostmarkenverein selbst wird nicht umhin können, sich seinerseits zu diesen Bekenntnissen einer schönen Seele, die seinem Herzen so nahe zu stehen scheint, sich zu äußern. Einstweilen darf man den Herrn Regierungsrat und hohen Beamten des Ostmarkenvereins nicht mit dem Verein selbst identifizieren. Es handelt sich wohl nur um die Privatansicht des Beamten. Man wird also abwarten, ob der Ostmarkenverein den sehr offenherzigen antisemitischen Herrn desavouieren wird. Erst wenn dies nicht geschieht, wird sich für uns die Notwendigkeit ergeben, auf die Angelegenheit zurückzukommen. Die Herren Referenten aus der Breslauer Tagung des „Verbandes der Deutschen Juden", die uns über die wirtschaftliche und politische Lage unserer Glaubensgenossen in der Ostmark ja demnächst eingehend berichten werden, dürften an dieser Schrift eines „hohen Beamten des Ostmarkenvereins" gewiß nicht achtlos vorübergehen! Sie ist zum mindesten geeignet, bei den Staatsbürgern jüdischen Glaubens das Werk des Ostmarkenvereins zu diskreditieren und sie mißtrauisch zu machen. Der ain 20. v. M. veröffentlichte Entwurf einer „Wahlreform für den Landtag der Bukowina" enthält unter anderem die Bestimmung, daß die Landtagsabgeordneten „in national getrennten Wahlkörpern" gewähl werden und hierbei neben den rumänischen, ruthenischen, polnischen und deutschen Mandaten auch jüdische in Betracht kommen sollen. Soviel wird im Kommissionsberichte bereits jetzt grundsätzlich festgestellt, während die Verteilung der Mandate zwischen Deutschen und Juden erst einer weiteren Vereinbarung Vorbehalten wird. Zur Motivierung dieser Neuordnung wird auf die „Ausbreitung der zionistischen Bewegung" hingewiesen, auf Grund deren die Juden, „die bisher immer mit den Deutschen im Lande gewählt haben ... als gesonderte Nationalität in der Bukowina auftreten". Hierzu bemerkt das (jüdische) Mitglied des österreichischen Herrenhauses, Th. Gomperz, in einem Artikel der „Neuen Freien Presse" (26. 9.): „Hier ist es schwer, sich eines Ausrufes befremdeten Staunens zu erwehren. Weil ein Teil einer Bevölkerungsgruppe gewisse Pläne mehr oder minder ernstlich hegt oder auch nur sympathisch begrüßt, die nur in der Zukunft und in der Fremde verwirklicht werden können — und das gehört doch zum Wesen des Zionismus — darum soll dieser Gruppenteil oder vielmehr die ganze Gruppe, von der er ein Bruchstück ist, sofort in der Gegenwart und in der Heimat eine veränderte politische Stellung erhalten! Die Gesamtheit, der diese Fraktion zugehört, soll „als gesonderte Nationalität" anerkannt werden und demgemäß im Landtag (ob wohl auf die Dauer nur in diesem?) selbständig vertreten werden. Nur ungern stellen wir uns, um diese so auffällige Nachgiebigkeit gegen die Liebhübereien der letzten Stunde zu verstehen, zunächst auf den oft so aufschlußreichen Standpunkt des eui bono. Die Juden, „die bisher immer mit den Deutschen im Lande gewählt haben", werden von diesen abgespalten. Die vormalige, wenngleich derzeit einigermaßen brüchig gewordene deutschliberale Wählerschaft erleidet eine Einbuße an Mandaten. Allein werden vielleicht die neuen jüdischen Landtagsmandate diesen Schaden wieder wettmachen? Das Gegenteil steht zu befürchten. Es kann jedenfalls geschehen, daß die aufgeklärten Minderheiten, welche die Stimmen der Gleichgesinnten im deutschen Lager verstärken halfen, minder fortschrittsfreudigen Mehrheiten geopfert werden. Doch von jeder derartigen parteipolitischen Erwägung abgesehen: auf welcher Grundlage soll denn diese neue „nationale" Vertretung fußen? Man beruft sich hierbei und kann sich auf nichts anderes berufen als auf das subjektive Gefühl, auf die spezifische Gesinnung der „Zionisten". Allein nicht nur wird damit, wie schon bemerkt, die Gefühlsweise eines Teiles willkürlich und mit Unrecht der Gesamtheit imputiert und wie ein Joch aufgehalst. Weit wichtiger ist ein anderes: eben diese vage, als Rückschlag gegen erlittene Bedrückung und Ausschließung wohl begreifliche Gefühlsweise ist selbst etwas der Wandlung im ganzen wie im einzelnen gar sehr Unterworfenes. Derartige, ihrer Natur nach wechselvolle Strömungen und Stimmungen zur Basis für die dauernde Verteilung politischer Rechte zu machen, das wäre ein Unikum, welches das „Reich der Unwahrscheinlichkeiten" mit einer neueren und nicht der mindest abenteuerlichen Absonderlichkeit ausstatten würde. Ein Parallelsall drängt sich unserer Betrachtung auf. Es gibt unter den Nuthenen eine Anzahl von Personen, die sich in nationaler Beziehung als „Russen" schlechtweg, nicht bloß als Kleinrussen oder Ukrainer fühlen. Es wäre eine geringere als die hier in Frage stehende Un» gereimtheit, wollte man eine besondere Wahlkurie für die „Russen" in Galizien schaffen! Die Reaktionären eines Nachbarlandes werden es vielleicht bedauern. daß das jetzt im Osten unserer Monarchie entzündete Licht nicht schon vor ein paar Jahrzehnten zu ihnen gedrungen ist. Wie unbequem waren doch bisweilen im deutschen Reichstage Abgeordnete jüdischer Abkunft von dem Schlage eines Bamberger oder Laster. Wie leicht wäre es solch einer „Wahlreform" geworden, diese parlamentarischen Störenfriede zu beseitigen oder doch ihr Gewicht auf ein Minimum herabzudrücken. Denn von drei Dingen eins: rväre ein Lasker oder Bamberger in einer derartigen, ausschließlich jüdischen Wählerschaft als Kandidat aufgetreten, so mochten deren orthodoxe oder zelotische Bestandteile seine Kandidatur zu Falle bringen. Hätte ihn aber die Mehrheit jener eingeschränkten Wählerschaft wirklich erkoren, seine Stellung im Reichstag wäre doch eine vergleichsweise gar wenig ansehnliche oder einflußreiche gewesen. Und rväre es ihm endlich gelungen, außerhalb des Kreises seiner Glaubensgenossen ein Mandat zu erringen, die Gegner hätten sicherlich nicht verfehlt, ihm auch diesen Erfolg wie eine Felonie vorzuwerfen, oder es doch nachdrücklich zu betonen, daß diejenigen, die ihm am nächsten stehen, rrnd ihn daher am genauesten kennen sollten, ihm am wenigsten vertrauen! Wir sind zu Ende. Ja, wir haben vielleicht schon zu viel gesagt. Denn innere Triebkraft wohnt dem hier besprochenen und bekämpften „Reform"gedanken schwerlich inne. Allein freilich, den Mangel innerer Keimkraft kann die Gunst äußerer Umstände gar wohl ersetzen. Und solcher Gunst erfreut sich dieser Gedanke allerdings. Sie kann seine Entwicklung sogar weiter fördern, als es dessen Urhebern lieb sein mag. Die weitverbreitete chauvinistische Ueberreizung des Nationalgefühls, die dazu stimmenden gangbaren dilettantischen Entstellungen der Rassenlehre, die häufig anzutreffende abgefeimte Kunst, dem Veralteten und Ueberwundenen durch äußerlichen Aufputz den Schein des Modernsten anzutäuschen — sie mögen sich diesmal dazu vereinigen, die kleine Grenzprovinz zu einem wichtigen politischen Versuchsfeld und zum Ausgangspunkt verhängnisvoller Neuerungen zu machen.' Man gewährt den Palästinaschwärmern ein xrivilexium kavorabile, das sie unvermerkt in ein privilegium odiosum verwandeln kann, in eine Sondergesetzgebung, deren Gegenstand nicht sie allein