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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-09-10 · Heft 37 (10.9.1909) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 37 (10.9.1909)
Date
1909-09-10
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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Piff stimmten aber den Ausführungen des Referenten bei. Es wurde abfällig kritisiert, daß die Sitzungen des Delegiertenkollegiums nicht öffentlich stättfinden. Die Zahl der Wahlmänner müßte vermehrt werden; noch richtiger wäre es, das Statut zu ändern und nach dem Vorbild anderer Gemeinden die Wahl des Oberrabbiners durch Urabstimmung vorzunehmen. Die frühe-Ausschreibung der Wahl sei schon aus Gründen der Pietät zu mißbilligen. Einzelne Redner halten es überhaupt nicht für würdig, einen Hamburger Oberrabbiner durch öffentliche Ausschreibung zu wählen. Es müsse ein Mann für dieses Amt berufen werden, der sich bereits in der jüdischen Welt einen Namen als bedeutender Schriftgelehrter erworben hat. Es wurde schließlich mit allen gegen eine Stimme eine Resolution angenommen, worin der Vorstand und das Delegiertenkollegium ersucht werden, die Wahl des Oberrabbiners erst im nächsten Jahre vornehmen zu lassen. Die Resolution soll den betreffenden Körperschaften unterbreitet und zunächst um Antwort zu einem bestimmten Termin ersucht werden. In einer später einzuberufenden Versammlung soll dann über weitere Maßnahmen Beschluß gefaßt werden. — Hannover, 29. August. Die Simon'sche Stiftung zu Hannover und der Deutsche Verein für ländliche Wohlfa hrts- und Heimatpflege (Vorsitzender Professor Sohnreh) haben gemeinsam ein Buch herausgegeben „Der Schulgarten des In. und Auslandes", verfaßt von Lehrer Bernh ard Cronberger in Frankfurt a. M. Der Verfasser ist der bekannte Vorsitzende des Vereins für Kleingartenbau. Diese hübsch ausgestattete Schrift, 244 Seiten stark und mit zwölf Gartenplänen versehen, kann vom Verlag der Deutschen Landbuchhandlung in Berlin bezogen werden. Die Schrift soll der Verbreitung von Schulgärten dienen, und zwar von Schulgärten, mit denen nicht nur botanische Lehrzwecke verbunden sind, sondern in denen den Kindern im schulpflichtigen Alter gewisse Kenntnisse im Obst- und Gemüsebau vermittelt werden sollen. Hierzu bietet die vorliegende Schrift reichliche Anregung, indem sie bestehende Mustereinrichtungen schildert und Anleitungen gibt, wie ein Schulgarten einzurichten und zu bewirtschaften ist. Die Simon'sche Stiftung hat es in der kurzen Zeit ihres Bestehens vermocht, die Gründung einer größeren Anzahl solcher Schulgärten an jüdischen Lehrerseminaren, Internaten, S ch u l en, E rzieh un gs a n sta lt en der verschiedensten Art zu verwirklichen. Ueberall sind damit gute Erfahrungen gemacht worden. Der gesamte Unterricht hat dadurch eine wünschenswerte Bereicherung erfahren, die Kinder haben durch diese gesunde Beschäftigung mancherlei Nützliches gelernt und insbesondere, wo es sich um kleine Gemeinden handelt, hat der Schulgartenunterricht auch schon dazu beigetragen, das Interesse der älteren Generation am Gartenbau zu vertiefen. Jüdische Lehrer, soweit sie sich auch dieser Lehrbetätigung gewidmet haben, haben von der Simon'schen Stiftung namhafte Subventionen erhalten und einigen ist auch die Möglichkeit geboten worden, besondere Ausbildungskurse an Obst¬ und Gartenbauschnlen mitzumachen, um sich die Fähigkeit zur Erteilung des Schulgartenunterrichts anzueignen. Von der Verbreitung der vorliegenden Schrift ist auch eine Verbreitung der Schulgärten an jüdischen Schulen zu erhoffen, die von der Simon'schen Stiftung mit Rat und Tat gefördert wird. Jüdische Lehrer oder Unterrichtsanstalten, die sich für die vorliegende Schrift interessieren, können sie von der Simon'schen Stiftung besonders billig beziehen. Ihre Lektüre sei allen empfohlen, denen eine möglichst vielseitige Erziehung unserer Jugend am Herzen liegt. Köln, 1. September. Der neunte Zionisten-Kongreß wird in der Zeit vom 26. bis 31. Dezember in Hamburg abgehalten werden. Der Tagung kommt insofern eine ganz besondere Bedeutung zu, als sie zum erstenmal Gelegenheit bieten wird, die Stellungnahme der zionistischen Bewegung gegenüber den veränderten Verhältnissen im Orient vor dem Forum der Gesamtpartei zu besprechen. Weiter werden die Erörterungen über die Schaffung eines ausgedehnten Agrarkredits für Palästina einen breiten Raum im Nahmen der Verhandlungen einnehmen. Die früheren Kongresse haben mit Ausnahme des vierten, der im Jahre 1900 in London tagte und des letzten im Haag, sämtlich in Basel stattgefunden. Der letzte Kongreß versammelte über 600 Delegierte aus allen Teilen der Welt und hatte sich hauptsächlich mit Fragen der praktischen Palästina-Arbeit zu befassen. - ----- Karlsruhe i. B., 3. September. Ueber einen Fall des Schächtverbots berichtet das badische Verordnungsblatt: Auf die Anzeige des zuständigen Rabbinats, daß der Schlachthosverwalter in N. das Schächten von Vieh für die dortigen Israeliten in dem neuen Schlachthause ohne vorherige Betäubung der Tiere nicht gestatten wolle, setzte sich der Oberrat zunächst durch das Rabbinat und, als dies nicht zum Ziele führte, unmittelbar mit dem Gemeinderat in N. wegen Unterlaffung des einem Schächtverbot gleichkommenden Vorgehens ins Benehmen. Der" Gemeinderat erklärte, daß es lediglich seine Sache sei zu bestimmen, ob das Schächten von Tieren in einem der Gemeinde gehörigen Schlächthause geduldet werden solle. Das Schächten von Ziegen habe er in jederzeit widerruflicher Weise zugelassen. das Schächten von Großvieh werde er nicht dulden. Da die Aufnahme einer derartigen Bestimmung in die geplante ortspolizeiliche Vorschrift über die Schlachtungen im Schlachthause zu N. bevorständ, ersuchte der Oberrat den Großherzoglichen Landeskommissär, eine das Schächten verbietende oder von vorheriger Betäubung des Tieres abhängig machende Vorschrift für nicht vollziehbar zu erklären; denn es stehe der Gemeindeverwaltung nicht zu, über die Art des Tötens der Tiere in dem städtischen Schlachthause solche Bestimmungen zu treffen, die einen Teil der Gemeindeangehörigen, nämlich diejenigen Israeliten, die nur Fleisch von ■ ritualmäßig geschlachteten Tieren genießen, von der Benutzung des Schlachthauses ausschließen. Es liege darin eine Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit, gegen die sich sowohl die Großherzogliche Regierung als die Landstände ausgesprochen hätten. Selbst wenn die zunächst Beteiligten^ also hier die gegenwärtig in N. wohnenden Israeliten, keinen Widerspruch erheben würden, wäre es sehr bedenklich, Bestimmungen, wie die vom Gemeinderat in N. getroffene, von seiten der Staatsaufsichtsbehörden zuzulassen. Unterm 3. August 1909 teilte der Großherzogliche Landeskommissär dem Oberrate mit, daß in dem jetzt vorgelegten Entwurf einer Schlachthausordnung für N. die ursprünglich beabsichtigt gewesene Bestimmung „Das Schächten ist untersagt" weggelassen sei. V“ Mülhausen, 3. September. Der Verwaltungsrat des „Israelitischen Krankenhauses" versendet soeben seinen Jahresbericht über den Jahrgang 1908. Eingeleitet wird derselbe mit einem Nachruf für Herrn Lazare Lantz s. A, den Gründer der Anstalt und Präsident des Verwaltungsrates seit 1862. „Mit Leib und Seele", so heißt es u. a. in diesem Nachruf, „hat sich der Verstorbene.diesem philanthropischen Werke gewidmet, seine Freigebigkeit und sein gutes Herz kannten hierin keine Grenzen. Durch die Gründung dieser Anstalt, welche bereits tausenden von armen Kranken Obdach und Verpflegung gewährt hat und armen, altersschwachen Greisen ein Heim zur Verlebung ihrer letzten Tage bietet, hat Herr Lazare Lantz ein unschätzbares Werk geschaffen, für welches man ihm nie genug dankbar sein kann. Seine ihm leider zu früh durch den Tod entrissene Gattin hat den Verblichenen in diesem Werke mit ganzer Seele unterstützt — ihre regelmäßigen Besuche in der Anstalt waren immer Freudentage für die Pensionäre — denn Madame Rosa Lantz war gleich ihrem Gatten eine Freundin der Armen und Kranken." Des weiteren erfahren wir aus dem Berichte, daß sich die Anzahl der Pensionäre am 31. Dezember auf 33 belief. Das Durchschnittsalter derselben betrug 69 Jahre. Die gewöhnlichen Ausgaben beliefen sich auf 19 122.84 Mark, also auf 1.29 Mark pro Person und Tag. Die Ausgaben für den Unterhalt der Gebäude sind etwas größer als im Vorjahre infolge Reparaturen und Malerarbeiten, welche vorgenommen werden mußten. Die gewöhnlichen Einnahmen betrugen 28 819 Mark, die Ausgaben 21 925.32 Mark, woraus sich ein Ueberschuß von 6893.68 Mark ergibt. Die Beiträge beliefen sich aus 4341.80 Mark, die Gaben auf 1696.96 Mark. Ferner verzeichnet der Bericht ein Legat des Herrn Moise Ruef in Höhe von 2000 Mark sowie unangreifbare Gaben von Lantz Freres (800 Mark), Lantz Emil (400 Mark) und Lantz Gaston (320 Mark), sowie verschiedene Gaben in natura. Von den Pensionären stammen sechs aus Frankreich bezw. der Schweiz, zwei aus dem Unterelsaß, die übrigen aus dem Oberelsaß. Zum Schluffe spricht der Verwaltungsrat allen Gönnern und Spendern sowie dem Direktor Herrn Schuhl und seiner Gemahlin für ihre sorgsame Pflege und für ihren unermüdlichen Eifer den herzlichsten Dank aus. Möge dieses herrliche Werk unseres

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