Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 37 (10.9.1909)
- Date
- 1909-09-10
- Page
- Seite 4 (sequence 16)
- Language
- German
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unvergeßlichen Herrn Lazare Lantz auch weiterhin wirken zum Heile und zum Segen unserer armen und hilfsbedürftigen Glaubensgenossen! . Oesterretch-Nngam. erkannte daraufhin die alleinige Befugnis des Großrabbiners zur Ernennung und Absetzung der türkischen Rabbiner ausdrücklich an und erteilte dem Gouverneur, der seine Kompetenz in unzulässiger Weise überschritten hatte, eine Rüge. - . J. V. Wien, 3. September. Eine für israelitische Religionslehrer an Mittelschulen als auch für israelitische Mittelschüler gleich .wichtige Entscheidung ist seitens des Kultusministeriums am Ende des abgelaufenen Schuljahres getroffen worden. Bekanntlich bestand an den österreichischen Mittelschulen bis jetzt die Praxis, daß an solchen Anstalten, die nicht von mindestens 20 israelitischen Schülern besucht w urden, den mosaischen Religionsunterricht als Privatunterricht in. jeder Beziehung zu betrachten. Der Religionslehrer hatte einen rein privaten Charaktet und durfte an den Konferenzen und namentlich ander Maturitätsprüfung nicht teilnehmen. Manche Direktoren, wollten nichteinmal gestatten, diesen rein privaten Unterricht in den Räumen der ihnen unterstehenden Anstalten ohne weiteres ab-' halten zu lassen und machte,-, dieses von der Einbringung eines diesbezüglichen Gesuches seitens der betreffenden Kultusgemeinde abhängig. Ebenso hatte die Religionsnote nur privaten Charakter und wurde nicht als voll angesehen, wie die Noten aus andern Unterrichtsgegenständen. Die Note aus dem „privaten mosaischen Religionsunterrichte" konnte dem jüdischen Schüler weder zum „Vorzug" verhelfen, noch ihm irgendwie schaden. Durste doch nicht einmal der „private" mosaische Religionslehrer eigenhändig die Note eintragen und das Schulzeugnis unterschreiben! Daß bei einem solchen Unterrichte jeder nennenswerte Erfolg von vornherein ausgeschlossen war, braucht erst nicht besonders betont zu werden. Nun soll es mit Beginn des neuen Schuljahres anders und auch besser werden. Laut Entscheidung des Ministeriums für Kultus nnd Unterricht fällt fortan selbst an solchen Mittelschulen, die nicht von 20 israelitischen Schülern besucht werden, der private Charakter fort. Der Religionsunterricht ist auch in diesem Falle öffentlich, die Religionsnote ist als vollgültig anzusehen, und der betreffende Retigionslehrer ist jeder Konferenz und auch zur Maturitätsprüfung zuzuziehen. Diese hochwichtige ministerielle Entscheidung, die von Lehrern und Schülern gleich freudig begrüßt werden wird, verdanken wir — dem evangelischen Konsistorialrate in Olmütz, dessen Bemühungen es gelungen ist, zur Hebung des mosaischen Religionsunterrichtes an vielen österreichischen Mittelschulen Wesentliches zu leisten. , * Türkei. Amerika. M. B. 8. New Aork, 20. August. Ter seit langem unter einer Anzahl jüdischer Notabeln in Amerika beabsichtigte Zusammenschluß zwecks gemeinsamer Erledigung der an sie herantretenden überseeischen Bittgesuche und Petitionen von Glaubensgenossen ist nunmehr in aller Stille erfolgt. Es ist eine planmäßige Ausgestaltung dieser Institution vorgesehen: zunächst ist die Organisation für Europa derartig getroffen, daß alle von dort bei den einzelnen Wohltätern eingehenden Gesuche an ein in New Jork gebildetes Zentralbureau geleitet werden, welches die Gesuche aktenmäßig bearbeitet. Von hier aus gehen die Gesuche mit den Vermerken, insbesondere darüber, ob gleichzeitig verschiedene derartige Bittgesuche bei anderen Notabeln eingegangen sind, an die Vertrauensmänner in Europa zur Recherche und Berichterstattung. Durch letztere soll, falls dringende Not vorliegt und eine sofortige Hilfe benötigt wird, nach telegraphischer Verständigung die sofortige Auszahlung eines jeweilig festzusetzenden Betrages erfolgen. In den anderen Fällen wirdeine Unterstützung erst nach. Eingang des schriftlichen Berichtes der Vertrauensmänner gewährt. Man hofft, auf diese Weise mit vereinten Kräften die Unterstützungsgesuche in gemeinsamem Zusammenwirken zu erledigen und zu vermeiden, daß wie bis jetzt, Bittgesuche von verschiedenen Philanthropen ohne gegenseitige Kenntnis und ohne planmäßiges Vorgehen erledigt werden. Daß der schon seit längerer Zeit beabsichtigte Zusammenschluß nunmehr erreicht ist, dürfte auch darauf zurückzuführen sein, daß infolge der in verschiedenen Ländern Europas schlechten Wirtschaftslage die Zahl der bei den einzelnen Notabeln in New Hork. Chicago, St. Louis, Philadelphia, Boston usw. eingehenden Bittgesuche eine so große geworden ist, daß eine Erledigung derselben selbst beim besten Willen nicht mehr möglich war. Zunächst gelangt bei der Zentralstelle das Programm für Deutschland und Holland zur Durchführung,und sind die Herren Ernst Wallach in Berlin und George Nosenthal in Amsterdam zu Vertrauensmännern erwählt. Die Organisation für die anderen europäischen Staaten ist in Bildung begriffen. Schließlich ist zu erwähnen, daß die Zentralstelle, für welche ein bedeutender Sicherheitsfonds gezeichnet ist, sich nur mit der Erledigung derartiger bei den einzelnen Persönlichkeiten eingegangener Gesuche befassen wird, im übrigen keine Funktionen ausüben und nach außen nicht hervortreten wird. *** Konstautiriopel, 1. September. In Demotika, einem Orte, der wenige Stunden von Adrianopel entfernt liegt, und eine jüdische Bevölkerung von etwa hundert Familien ausweist, war bisher allwöchentlich am Donnerstag Markttag. Vor einigen Wochen richteten nun die nichtjüdischen Teilnehmer an den Gouverneur des Vilajets Adrianopel ein Gesuch, den Markt auf den Sonnabend festzusetzen. Obwohl es auf der Hand lag, daß es sich hier um einen illoyalen Versuch handele, die jüdische Konkurrenz auszuschälten, die aus religiösen Gründen am Sonnabend dem Markt fernbleiben muß, gab der Gouverneur dem Ansuchen ohne weiteres statt. Das Bedauerlichste an dem Fall ist nun, daß der Chief-Rabbi von Adrianopel, der in dieser Eigenschaft in der Verwaltungsbehörde Sitz und Stimme hat, gegen diese Neuerung nicht den geringsten Protest erhob. Aus diesem Grunde erhielt er von Chief-Rabbi Nahum der türkischen Judenheit eine Rüge und wurde durch die entschiedenen Mißfalläußerungen der Juden von Demotika und der benachbarten Städte zum Rücktritt gezwungen. Nunmehr hat sich der Großrabbi an den jüngst ernannten Minister des Innern gewandt, der versprochen hat, den Juden in diesem Falle Genugtuung zu verschaffen. Eine fernere Ungebühr des Adrianopeler Rabbis war es, daß er sein Rücktrittsgesuch nicht an die, ihm Vorgesetzte Behörde, den erwählten Führer der türkischen Juden, den Konstantinopeler Großrabbiner, richtete, sondern an den Gouverneur von Adrianopel, der in rechtswidriger Weise die Demission offiziell zur Kenntnis nahm. Auch gegen dieses Vorgehen wurde beim Minister des Innern Beschwerde geführt. ^§)er Minister - Von MH und jfrrn. Die Berliner Sradtschuldeputatio n hat eine Verfügung erlassen, wonach jüdische Lehrer vor ihrer Anstellung einen Revers unterzeichnen müssen, in dem sie sich verpflichten, an Sonnabenden und jüdischen Feiertagen zu unterrichten und alle schriftlichen Arbeiten zu verrichten. — Herrn Bert hold Israel, Inhaber der Firma N. Israel, ist der Rote Adlerorden vierter Klasse verliehen worden. — Am 3. d. M. verschied plötzlich Herr Max Whgodzinski im Alter von 76 Jahren. Der Verblichene zeigte stets warmherziges Interesse, wenn es galt, Armen und Verlassenen zu helfen. Er gehörte auch zu den Begründern des israelitischen Lehrerinnenheims in Groß ° Lichterfelde. Ehre seinem Andenken. — Professor Dr. Jaffo in Posen, Oberarzt der chirurgischen Station im Stadtkrankenhause und dirigierender Arzt im jüdischen Krankenhause, ist im Alter von 68 Jahren gestorben. Er war vor einiger Zeit verunglückt; er hatte einen Bruch der Wirbelsäule erlitten, so daß seinem Leben dadurch ein vorzeitiges Ende gesetzt wurde. — KaufmannB er n h ar d R o t h h e i m in W o n gr o w i tz erhielt den Kronenorden 4. Klasse. — In Neustettin ist am 4. d. M. Herr Salomon Saling er im 66. Lebensjahre gestorben. Er hat viele Jahre hindurch in der Gemeinde als Repräsentant und Vorstandsmitglied segensreich gewirkt und sich durch Hingebung und Pflichttreue ein bleibendes An-