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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-09-10 · Heft 37 (10.9.1909) · p. Seite 439

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 37 (10.9.1909)
Date
1909-09-10
Page
Seite 439 (sequence 7)
Language
German
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Erfüllung der Aufgaben der Oemllus-obasoäiw, der Fürsorge für die Armen, wie anderer Werke der Wohltätigkeit ist immer und überall von dafür geeigneten Gemeindemitgliedern als ein von ihnen zu leistendes religiöses Werk angesehen worden. Wir können diese Leistungen — im Unterschiede von anderen Konfessionen, die sie im wesentlichen dem geistlichen Stande überlassen — geradezu als einen besonderen Ruhmestitel unserer „Laien" betrachten und sehen darin am allerwenigsten eine Beeinträchtigung der dem Rabbiner obliegenden Aufgabe. Diese war seit jeher das Lehramt. Und dieses Amt hat sich in der neueren Zeit ganz besonders entwickelt. Aus einem mehr oder weniger gelehrten Vortrage für eine Anzahl Schüler oder Sachkenner ist es zur regelmäßigen religiösen Belehrung der Synagogenbesucher und dadurch zu einer der wichtigsten Institutionen einer jeden größeren Gemeinde geworden. Die Predigt soll ein großes, die mannigfaltigsten Elemente, wie die verschiedenartigsten Anschauungen und Bildungsstufen umfassendes Publikum fesseln, anregen, belehren und einem jeden etwas bieten, was er mitnimmt und was ihm Lust zum Wiederkommen macht. Sie. muß deshalb ein Gegenstand eifrigen Studiums sein und sich aufbauen auf einer guten, stets sich erneuernden und erweiternden Kenntnis des jüdischen Schrifttums, wie auf einer reifen modernen Bildung. Der Prediger hat die neuen geistigen Strömungen unserer Zeit zu verfolgen, sie darzustellen und zu beurteilen, ihre Vereinbarkeit oder ihre Unvereinbarkeit mit den Lehren des Judentums nachzuweisen und diese in ihrer Größe und in ihrer unvergänglichen Bedeutung auch dem stolzen Selbstbewußtfein der Gegenwart gegenüber zur Geltung zu bringen. Er hat an den Verstand und an das Wissen, an die Phantasie, wie an das Gefühl des Zuhörers sich zu wenden, seine Erinnerungen wachzurufen, seinen Glauben zu beleben,, seine Hoffnungen zu stärken und ganz besonders seinen Willen anzuregen und in die rechte Richtung zu leiten. Kein Einsichtiger wird glauben, mit Predigten die vielen und starken, der Religion, wie dem Judentum feindlichen Kräfte der Gegenwart überwinden zu können. Er wird über die nachhaltige Wirkung auch einer gelungenen und begeisternden Rede keiner Täuschung sich hingeben. Aber er wird auch sein Wort, oder vielmehr die Kraft des durch ihn verkündigten Wortes Gottes nicht unterschätzen. Und er erfährt es immer wieder, wie dieses oder jenes Wort in manchen Herzen als ein fruchtbringender Keim weiter wirkt, wie es die einzelnen tröstet, beruhigt, erhebt, wie es für viele die nahezu einzige Quelle ist für eine religiöse Anregung oder eine Kräftigung ihrer jüdischen Empfindungen. Und er wird sich sagen, daß er in einem heiligen Dienste steht, in dem er nicht ermüden und nicht ermatten, vor allem aber nicht verzagen darf, in dem er für die Gegenwart seine Pflicht zu erfüllen und für die Zukunft auf den Lenker der Zeiten zu vertrauen hat. tzst rs ein Milches Osrlsment gegeben? H^ir wollen und können die Frage, ob es bei den Juden in Palästina ein Parlament gegeben hat, nicht beantworten. Aber die Leser aufmerksam machen möchten wir aus die originelle und interessante, in einer vor kurzem in Philadelphia erschienenen Schrift des bekannten amerikanischen Richters Mayer Sulzberger eingehend und oft überzeugend begründete Ansicht, daß es ein mit politischen und richterlichen Befugnissen ausgestattetes Parlament gegeben habe, das „Am baaretz“. Die Snlzbergersche Hypothese dürste schon wegen ihrer Originalität von vielen Seiten angegriffen und verteidigt werden, und es wäre pikant, wenn der von Uns so geringschätzig behandelte Am baaretz (ungebildeter, gemeiner Mann) nachträglich zu so hoheu Ehren kommen sollte. . Schon die Hittiten scheinen nach dieser Theorie ein solches Parlament gehabt zu haben. In Genesis Kapitel 23 verhandelt Abraham nach dem Tode Saras mit den Hittiten wegen einer Grabstätte. Als. ihm diese als Geschenk angeboten ward, bückte sich Abraham wiederholt vor dem „Am baaretz" (Volk des Landes), und er redete mit Ephron, daß zuhörte das Volk des Landes. Was Abraham sprach, wyr keine große Rede, wie man sie etwa an eine Volksversammlung halten könnte, sondern ein kurzer, nüchterner Kaufvorschlag, den man wohl einem kleinen Kreise, nicht aber einer Volksversammlung macht. „Am haaretz“ wäre danach schon bei den Hittiten eine auf die eine oder andere Weise erwählte oder ernannte Volksvertretung, ein Folkething, wörtlicher noch Landsthing. Die jüdischen Könige hatten bekanntlich nur eine beschränkte Macht, mit genau vorgeschriebenen Pflichten. In Samuel I. 10,25 heißt es: Samuel aber sagte dem Volk „alle Rechte des Königsreichs, schrieb sie in ein Buch und legte es vor den Herrn". Im 5. Buch Mosis Kapitel 17, Vers 16 heißt es: Daß der König nicht viele Rosse halte und führe das Volk nicht wieder gen Aegypten um der Rosse Menge willen. Er soll auch nicht viele Weiber nehmen, daß sein Herz nicht abgewandt werde, soll auch nicht viel Silber und Geld sammeln usw. Danach waren dem Könige gewisse Beschränkungen auferlegt. Wer wachte nun darüber, daß der König seine Pflichten erfüllte und seine Befugnisse nicht überschritt? Sulzberger verweist nun auf zahlreiche Stellen, wo von dem Eingreifen des „Am baaretz" gegenüber der Königsgewalt die Rede ist. So heißt es in der Bibel, Könige ll, 21,24 daß das „Am baaretz" alle schlug, die den Bund wider den König Amon angestiftet hatten, und es ernannte seinen Sohn Josia zum Könige an seiner Stelle. Ebenso heißt es Könige II, 23, 30: Das „Volk im Lande" nahm Joahas, den Sohn Josias, salbte ihn und machte ihn zum Könige an seines Vaters Stelle. Hier kann unter „Am baaretz" sicherlich nicht das Landvolk verstanden werden. — Im 25. Kapitel- Könige II wird z. B. auch erzählt, daß der Feldherr des Königs von Babel, Nebusaradan, nach der Zerstörung des Tempels den Oberpriester Saeraja, den Priester Zephanja vom zweiten Range, drei Türhüter, einen Kämmerer aus der Stadt, der gesetzt war über die Kriegsmänner, fünf Männer, die stets vor dem Könige waren, die in der Stadt gefunden wurden, den Schreiber eines Feldhauptmann, der das Volk im Lande zum Krieg aushob, und 60 Mann vom „Am baaretz", die in der Stadt gesunden wurden, zum König von Babel nach Ribla brachte. Es ist nicht anzunehmen, daß neben den ausgezählten Honoratioren der Feldherr.60 einfache Leute weggeführt haben wird. In der Tat scheinen hier die 60 Mann vom Volk des Landes Vertr eter des Volkes gewesen zu sein. Freilich heißt es kurz darauf in demselben Kapitel, daß Nebukadnezar den Gedalja über das übrige Volk im Lande einsetzte. Hier ist unter Volk im Lande offenbar eben das Volk und nicht eine Volksvertretung zu verstehen. Aus Jeremia, Kapitel 26, scheint hervorzugehen, daß das Volk neben den Priestern und Propheten richterliche Gewalthatte. Das gleiche geht hervor aus der Erzählung von der Verurteilung Naboths in Kapitel 21, Könige I. Sulzberger führt noch sehr viele andere Belege zur Begründung seiner Hypothese an. Ja, er glaubt sogar aus

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