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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-09-03 · Heft 36 (3.9.1909) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 36 (3.9.1909)
Date
1909-09-03
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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vorgebildesey Ob.erlehre.r.zu verdrängen,^ zurückgeschlagen. — In der Besprechung, .'„wird ^r. Malischer Anerkennung für seine umsichtige Amtsführung gezollt pb beschlossen, die unternommenen Schritte in allen .schwebenden Angelegenheiten zielbewußt weiter zu verfolgen: Es liegt , dann eine Anfrage des Provinzialausschusses der rheinischen Synagogengemeinden vor, ob der Rheinische Rabbiner-Verband sich zu einer Bemerkung des Herrn Ministerialdirektors Dr. v. Chappuis äußern wolle, wonach die Negierung einen Fonds von 400000 Mark für Unterstützungen an Geistliche aller Bekenntnisse verwalte, der also gegebenenfalls auch Rabbinern zugute kommen könnte. Es soll geantwortet werden, daß der Verband gern davon Kenntnis genommen habe, gegenwärtig aber, da ihm kein Notstand unter seinen Mitgliedern bekannt sei, keine Ansprüche stelle. Mit der Neubildung des Vorstands übernimmt Oberrabbiner Dr.Levi den Vorsitz, Dr. Kalischer die Stellvertretung, Dr. Samuel das Schriftsührerarnt. Es folgt zunächst eine Besprechung des aus der XI. Generalversammlung des Deutsch-Jsraelitischen-Gemeindebundes in Berlin am 16. und 17. Mai di I. durchberatenen und samt den Anträgen. Petitionen usw. als Material zur dritten Lesung überwiesenen Gesetzentwurfs betreffend die Organisation der jüdischen Religionsgemeinschaft in Preußem Das Referat übernimmt in Ersatz eines von Dr. Jacob angekündigten Vortrags Dr. Kali scher. Referent unterwirft die §§ 27’,-28, 62, 77 u. ä. einer Kritik, und kommt zu dem Ergebnis, daß sie dem Rabbiner fast alles nehmen, was ihm an autoritativer Bedeutungkraft der seinem Amte innewohnenden Würde zukommt. Diemateriellen Vergünstigungen können für diese moralische Einbuße in keiner Weise entschädigen. In vielen Punkten würde die Einführung des Entwurfs' sogar einen bedeutenden Rückschritt, eine völlige Entrechtung mit sich bringend In der Besprechung gibt Dr. Neumark den Eindruck der Verhandlungen wieder, den er persönlich als Delegierter der Duisburger Gemeinde empfangen hat. Ter Kampf um das Vetorecht wurde natürlich vom Parteistandpunkte aus geführt. ' Rösenthal - Köln ist der Ansicht, daß die religiös-autoritative Stellung des Rabbiners überhaupt nicht in den Verfassungsentwurf gehöre, weil sie geschichtlich feststeht. Nach weiterer Debatte wird folgenderBeschluß gefaßt: Der rheinische Rabbinerverband spricht den Rabbinern, die aufder XI. Tagung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes für die autoritative Stellung des Rabbiners in der Gemeinde eingetreten sind, seinen Dank aus. Er erwartet zugleich vom Rabbiner-Verbande in Deutschland für die dritte Lesung des Entwurfs die genaue Formulierung von Bestimmungen, die die autoritative Stellung des Rabbiners in Fragen des Kultus, Ritus und des Religionsunterrichts gesetzlich sichern. Es folgte ein Vortrag von Dn Iaulüs (Aachen) über „Stellung und Tätigkeit des modernen Rabbiners in den westdeutschen Gemeinden". Redner unterscheidet drei Perioden rabbinischerWirksamkeit im XIX. Jahrhundert. Bis zu den zwanziger Jahren Vorherrschen des Rabbiners alten Schlages; bis zu den fünfziger Jahren die Epochedes Tastens und Suchend, des Nebeneinanders des Rabbiners und des Predigers; von da an Wirksamkeit des moderngebildeten Rabbiners. Dieser, der noch in der Gegenwart zu wirken habe, muß sich seiner völlig veränderten Stellung klcir bewußt sein. Er ist nicht der wegen seiner Gelehrsamkeit verehrte Würdenträger, auch nicht der Geistliche öden Religionsdiener im Sinne des Gesetzes, sondern der Privatangestellte der Einzelgemeinde, der primus. inter pares. In Westdeutschland -hat er mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die religionsfeindliche Strömung der Zeit hat: es zuwege gebracht, daß die Bewertung der Religion nirgends so abgenommen hat, als bei unseren Juden. Hinzu kommen Unkenntnis jüdischer Dinge, Vorherrschaft des Geldes und der Ehrgeiz gewisser Elemente, eine Rolle zu spielen.-Demgegenüber stehen dem Rabbiner zwei Faktoren zur Verfügung: ferne Persönlichkeit und seine Tätigkeit. Erstere betreffend, so müssen theologische und allgemeine Bildung das Rückgrat bilden, verbunden-mit unantastbarem Charakter; dazu Festigkeit nach oben und ein gewisser weltmännischer Zug. Die Tätigkeit anderseits muß voller Eifer, jeder Bequemlichkeit abhold sein. Neben der Predigt pädagogischer Unterricht, Leitung des Armenwesens, taktvolle Seel-, sorge, das/heißt Fühlung mit allen Ständen der Gemeinde. Sehr nützlich wärMje Einführung eines Vikariatsjahres für junge Rabbiner. Lebhafter BeifüÜ. und anerkennende Worte.des Vorsitzenden lohnten den Redner. Gegen.Schluß der Tagung referiert Dr.Kalischer über die Frage:. „Inwiefern ist für die Änstellungsverhältnisse der Rabbiner Regelung wünschenswert, und wie kann sie in der Rheinprovinz herbeigeführt werden?" Referent hat es während seines Amtsjahres für seine Pflicht gehalten, den Anstellungsverhältnissen seine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Seine Ueberzeugung sei, daß die Autorität des Rabbiners erst gesichert sei durch lebenslängliche Anstellung und seine Berufsfreudigkeit erst durch Regelung der Pension und Reliktenversorgung.. Er hoffe, daß immer mehr rheinische Gemeinden, dem Beispiele einzelner Großgemeinden folgend, ihre Beamten in der Provinzialkaffe, der Kommunalbeamten in Düsseldorf versichern werden. Er beantragt daher: „Der Rheinische Rabbiner-Verband wolle beschließen, an den Provinzialverband rheinischer Synagogen-Gemeinden dahingehend heranzutreten, daß er eine provinzielle Regelung der Anstellungsverhältnisse der Rabbiner sowie der übrigen Gemeindebeamten besonders in bezug auf lebenslängliche Anstellung. Ruhegehalt und Reliktenversorgung ins Leben rufe." In der Erörterung weist Dr. David ans die soviel günstigere Lage der jüdischen Kultusbeamten in Westfalen hin. Dr. Samuel hält es für eine Ehrenpflicht des rheinischen Verbandes, an diese Arbeit heranzutreten, da seine bisherigen positiven Leistungen noch geringfügig seien. Dr. Rosenthal erklärt dies durch die besonders schwierigen Verhältnisse im Rheinland, ist .aber im übrigen einverstanden. Der Antrag Kalischer wird sodann einstimmig angenommen und die Tagung geschlossen. M.L. Birrgkrmdstadt, 14. August. Die hiesige Kultusgemeinde unterhält seit 1852 eine Elementarschule aus eigenen Mitteln. Trotzdem wurden die Israeliten auch zur Unterhaltung der christlichen Volksschulen mitherangezogen. Auf Grund des Artikels 3 Absatz 2 des, Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902 erhob der Kultusvorstand Moritz Lonnerstaedter gegen diese unbillige und ungesetzliche Besteuerung Beschwerde und verlangte vom Stadtmagistrat, den Bedarf für die christlichen Schulen durch Sonderumlagen, unter Ausschluß der Israeliten, zu erheben, was jedoch abgelehnt wurde. Infolgedessen wurde das verwaltungsrechtliche Verfahren eingeleitet, und hat das Königliche Bezirksamt in Lichtenfels und infolge eingelegter Berufung die Königliche Regierung von Oberfranken in Bayreuth sowie auch der Königliche Verwaltungsgerichtshof in München als höchste Instanz zugunsten der hiesigen Israeliten entschieden und die Stadtgemeinde zur Rückzahlung der für Schulzwecke seit 1903 zu viel erhobenen Gemeindeumlagen verurteilt. Gesterretch-Llnsarn. 8eü. Wien, 27. August. Eine hiesige Montagszeitung veröffentlicht die Zuschrift eines jüdischen Reservesoldaten, deren Inhalt-wieder einmal beweist, daß trotz aller Rekriminätionen und der darauffolgenden Ministerreden dem Antisemitismus im Heere nicht gesteuert werden kann. Der Reservist weiß u. a. folgendes-zu erzählen: Ein Oberleutnant hielt Befehl und rief vor der ganzem Mannschaft: „Der Jud', den ich gestern beanstandete, soll vortreten." Als ich mich nicht vom Platze rührte, da ich doch einen Namen habe, so schrie der Oberleutnant dem Zugsführer hin: „Sagen Sie doch dem Juden, er soll vortceten!" Schließlich packte der wohlerzogene Oberleutnant in des Kaisers Rock den schwächlichen Juden .an der Brust und entwickelte sein militärisches Erziehungsprogramm: „Sie sind doch a Jud, man sieht es Ihnen auch an. .Sie d....... jüdischer Rekrut!. . ." Solche Verkommnisse bedeuten im heutigen Oesterreich kein Ereignis mehr. Man. hat damit gerechnet — und Ihr Korrespondent hat , dieser Erwartung hier jüngst, Ausdruck gegeben — daß in den diesjährigen Delegationskonferenzen ein jüdischer Abgeordneter diese Vorfälle zur Sprache bringen werde. Indes ist kein einziger Vertreter glaubensgenössischer Interessen in die Delegation gewählt worden. Und die armen jüdische Rekruten werden auch fernerhin gepeinigt werden — unter der Armeedevise: „Für Gott, Kaiser und Vaterland! . . — In Wien tobt seit Wochen der nicht ungewöhnliche nationale Kampf zwischen Tschechen und Deutschen. Die einen wollen beweisen, daß sie in Wien eine ansehnliche Minorität darstellendie anderen fühlen sich verpflichtet, an arbeitsfreien Sonntagen den deutschen Charakter der Stadt zu wahren. Das Ganze 'rsti.für'.-den^ -gemütlichen?Wiener - -eine. „Hetz", eme Volksbelustigung. Jedesmal, '-wenn es - zu: diesen nationalen Reibereien

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