Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1909)
- Date
- 1909-09-03
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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zur Ausgabe gelangen, wie es so Brauch der konserbativen Presse, ist. Daß auch in dieser Form die „Staatsbürger-Zeitung" in der auf-' geklärten Berliner Bevölkerung keinen Boden.gewinnen wird, ist für uns nicht zweifelhaft. Aber wir gönnen den Konservativen— die verfehlte Spekulation! ■, ' Berlin, 22. August. Das Hqus in der Spandauer Straße 72 wurde bis jetzt als Geburtsstätte des Tonkünstlers Giacomo Meyerbeer bezeichnet. Nun wird der „Vossischen Zeitung" geschrieben, daß nach neueren Forschungen das gegenüber belegene Haus No. 12 der Spandauer Straße, das gleichfalls umgebant ist, als Geburtsstätte Meyerbeers gilt, der dort am 5. September 1791 als der erste Sohn des Bankiers Jakob Herz Beer geboren wurde. Das Grundstück Nr. 72 der Spandauer Straße besaß damals noch dessen Schwiegervater, der im Jahre 1812 verstorbene Bankier Liepmann Meyer Wulff, der außerdem noch Eigentümer des Hauses Königstraße 33 war, das er seinem Enkel Meyerbeer hinterließ. Ferner besaß Jakob Herz Beer auch ein Grundstück an dem damaligen „Exerzierplatz" " (jetzt Königsplatz) im Tiergarten, und zwar links am Eingang zur' „Eichenallee" (der heutigen Straße In den Zelten). s. Danzig, 21. August. Am 1. Juli d. I. ist hier zur. Freude der beteiligten Beamten eine Anstellungs- und Besoldungs-' ordnung für die Kultus- und Verwaltungsbeamten der Synagogengemeinde in Kraft getreten Der gemischten" Kommission, welcher dieses Werk zu danken ist, gehörten seitens des ' Vorstandes die Herren Justizrat Steinhardt, Kadi sch und Eisen an, während seitens der Repräsentantenversammlung die Herren' Justizrat Wehrend, Amtsgerichtsrat Fl ater,. Konsul Meyer und ) Dr. Schopf zur Vorberatung der Vorlage abgeordnet worden wären. In sechs Sitzungen hatte die Kommission ihre mühevolle Arbeit er- ' ledigt und eine zweckentsprechende Besoldungsordnung aufgestellt. Die Besoldung der in der Gemeinde fest an gestellten 18 Beamten hatte bisher der jedesmaligen Vereinbarung bei ihrer Anstellung unterlegen, auf Lebenszeit waren nur der Rabbiner und der Chor- . dirigent angestellt, die im Falle ihrer Dienstunfähigkeit auch Anspruch auf Pension hatten. Diese ungleichen und nicht mehr zeitgemäßen Anstellungsverhältnisse sind .nunmehr durch die neue Besoldungs- '; ordnung geändert. Die Kommission war mit Recht der Ansicht, daß ' die Ungewißheit, ob und wann die Beamten eine Aufbesserung ihres , Gehalts zu erwarten haben,, einen arbeitsfreudigen Beamtenstand nicht zu schaffen vermag und dadurch Schwierigkeiten bei der Auswahl und der Anstellung neuer Beamten bereitet werden müssen. Von den in der Gemeinde angestellten Beamten kommen allerdings nur fünf Kultusbeamte (Rabbiner, die drei Kantoren und Chor- , dirigent) und vier Verwaltungsbeamte (Rendant, ein Bureau- und Kassenassistent, Steuererheberund Gemeindebote) für die neue Anstellungsordnung in Frage. Die Kommission ist zu der einstimmigen Ansicht gekommen, daß bei keinem der Beamten die lebenslängliche Anstellung zu empfehlen ist. Der Rabbiner soll regelmäßig auf sechs Jahre, die anderen Kultusbeamten und der Rendant sollen regelmäßig auf drei Jahre, die übrigen Beamten auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, welche beiderseits zum Schluffe eines Kalendervierteljahres zulässig ist, angestellt werden. - Im gegebenen Falle soll von der Regel der Anstellung auf bestimmte Zeit durch besondere Vereinbarung abgegangen werden können. Auf Grund der Erfahrung, daß die lebenslängliche Anstellung von Beamten sich nicht selten als ein Fehlgriff erwiesen hat, hielt es die Kommission für zweckmäßiger, nötigenfalls lieber von diesem Vorbehalte Gebrauch zu machen, als von vornherein alle oder einzelne Beamte auf Lebenszeit an die Gemeinde zu fesseln. , Nach üblichem Schema ist für jede Beamtenklasse ein Anfangs- und ein Höchstgehalt festgesetzt worden. Sollte sich ausnahms- . weise die Notwendigkeit ergeben, einen Beamten, der sein Höchstgehalt bereits erreicht hat, noch weiter aufzubessern, so kann das jeweilig durch Bewilligung von persönlichen Zulagen geschehen. Die Dienstzeit, mit deren Ablauf ein Beamter sein Höchstgehalt erreicht, ist auf 18 Jahre, die Aufrückungsfrist auf drei Jahre festgesetzt worden. Betreffs der Pensionsverhältniffe sind die für die unmittelbaren preußischen Staatsbeamten in Geltung befindlichen Gesetze als maßgebend erachtet worden. Danach würde eine mindestens zehnjährige Dienstzeit erst einen Anspruch auf Pension gewährleisten. Grundsätzlich sollen hierbei nur Dienstjahre berücksichtigt werden, die der Beamte im Dienste der.hiesigen Gemeinde zugebrachthat. Es ist jedoch Vorbehalten, daß bei der Anstellung des Beamten auch frühere Dienstjahre, die im Dienste einer anderen Synagogengemeinde oder in einem anderen ähnlichen Amte zugebracht sind, zur Anrechnung kommen.. Auch für die Hinterbliebenen Versorgung der Beamten sind die preußischen Staatsgesetze zugrunde gelegt worden; den Hinterbliebenen soll auch ein Gnadenquartal bewilligt werden. Aus Gründen der Disziplin kann einem Beamten das Aufrücken in eine höhere Gehaltsstufe versagt werden, jedoch' höchstens auf die Dauer eines Jahres; hierzu ist auch ein Beschluß beider Verwaltungsbehörden erforderlich. Beamte, welche das 65. Lebensjahr vollendet haben, können auch ohne ihren Antrag durch Gemeindebeschluß in den Ruhestand gesetzt werden. Die Neuordnung, die den Interessen der Beamtenwie denen der Gemeinde in vollstem Maße gerecht wird, ist natürlich nur für die in Zukunft änzustellenden Beamten maßgebend. Doch sind für die zurzeit amtierenden Beamten Uebergangsbestimmungen vorgesehen worden, um ihre Einfügung in die Neuordnung baldmöglichst erfolgen zu lassen. Die Gemeindeverwaltung hat selbstverständlich mit einer entsprechenden Mehrbelastung des Etats auf Grund der Gehaltssteigerungen und der etwaigen Pensionierungen und Reliktenversorgungen zu rechnen. Diese Belastung wird aber nicht allzu schwer empfunden werden, weil erfahrungsgemäß denjenigen Beamten, die keinen Anspruch auf Pension und Reliktenversorgung hatten, häufig aus Liberalität Zuwendungen gemacht worden sind, welche nicht wesentlich hinter denjenigen Beträgen zurückblieben, die den Beamten durch die Neuordnung nunmehr als ihr Recht zugcstandeu werden sollen. W. Posen, 22. August. Herr Rentier Louis Elkeles feierte mit seiner Gattin Henriette, geb. Peltesohn die goldene Hochzeit, Beide Eheleute sind geistig und körperlich noch rüstig. Anläßlich dieser Feier fand eine Beglückwünschung nur im engsten Familienkreise statt. In der Synagoge wies Herr Oberrabbiner Dr. Feilckenfel d in seiner Predigt auf das gottgefällige Leben dieses Jubelpaares hin. — Herr Rentier und Hausbesitzer Julius Wolfsohn Hierselbst, einer der ältesten Armenräte Posens, feierte gestern seinen 80. Geburtstag. Von seilen der Behörden und auch von vielen Privaten wurden dem verdienstvollen Jubilar vielfache Ehrungen dargebracht. — Rogowo. Der israelitische Frauenverein,'der jetzt drei Jahre besteht, hielt gestern seine Generalversammlung ab. In den Vorstand wurden gewählt: Frau Friedländer (1. Vors.), die Damen Jakob und Schwarz (Beisitzerinnen), Frau Joseph (Schriftführerin) und Frau Maier. — Schocken. Bei der hier stattgefundenen Borstandswahl der jüdischen Gemeinde wurden Kaufmann Joseph Elias und Theodor Dreier zü Vorstehern» Schneidermeister Rosenthal zum Stellvertreter gewählt. — Köln, im August. Zur diesjährigen Konferenz des Rheinischen Rabbiner-Verbandes hatten sich eingefunden die Rabbiner Dr. Baron (Birkenfeld), Dr. Caro (Köln), Dr. David (Bochum), Dr. Hanover (Köln), Dr. Jaulus. (Aachen), Dr. Kalischer (Bonn), Dr. Levi (Krefeld), Dr. Neu mark (Duisburg), Dr. Norden (Elberfeld), Dr. Rosenthal (Köln), Dr. Samuel (Essen); entschuldigt fehlten Dr. Baßfreund (Trier), Dr. Bäck (Düsseldorf), Dr.. Frank (Köln), Dr. Grabowski (Barmen), Dr. Jacob (Dortmund), Dr. Tawrogi (Kreuznach); auch Rabbiner emer. Dr. Auerbach war am Erscheinen verhindert. Den Jahresbericht erstattete der derzeitige Vorsitzende Dr. Kalischer, und hob hervor, daß auf der Zentralausschußsitzung des Rabbiner-Verbandes vom 29. Dezember v.J. allen Separationsgelüsten zum Trotz der Friede und die Eintracht (vornehmlich durch die Bemühungen desDr. Eschelbach er. Berlin) wiederhergestellt worden seien. Viel erörtert wurden daselbst das Vetorecht und eine gesetzliche Feststellung des Begriffes Rabbiner verlangt. Längere Verhandlungen hat Dr.Kalischer.mil dem Deutsch-Israelitischen Eemeindebund geführt, um dem Rabbiner Teilnahme an den Konferenzen und an der Abiturientenprüfung mit dem Rechte der Aufnahme seines Prädikats im Abgangszeugnis,zü erwirken. Ein Erfolg ist bisher nicht zu verzeichnen. Eine Umfrage betreffs Qualifikation fiir den Religionsunterricht an den höheren Schulen, ausgehend vom Verbände der deutschen Juden, habe ohne seine Schuld keine. Erledigung gesunden; doch sei der Versuch, den Rabbiner durch den wissenschaftlich aber nicht theologisch