Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 35 (27.8.1909)
- Date
- 1909-08-27
- Page
- Seite 411 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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'-■'- 7-Berlin, 24. August. er das Unrecht will, dem find „Gründe" feil wie Brombeeren! Die agrarisch-antisemitische „Deutsche Tageszeitung", listreicher als der vielgewandte Odysseüs, unternimmt ■ es, in der durch den Wechsel im preußischen Kriegsministerium neuerdings vielerörterten Frage konfessioneller.Rücksichtnahme bei der-Wahl zum Reserveoffizier die Zurücksetzung jüdischer Offiziersaspiranten mit. der Gloriole eines Schimmers formaler Berechtigung zu umgeben. Sie hebt die Frage aus dem festen Ankergrunde der staatssundamentalen Verfassung, die mit sonnenklaren Worten das gleiche Recht für alle Staatsbürger ohne Unterschied der Konfession stabiliert und betzuft sich auf eine ältere Kabinetts-o.xder, die Unter anderem bei den Offiziersaspiranten auch „gute christlicheGesinnung" voraussetzt. Sie verweist auf diese ältere Verfügung, nicht auf die neuere, die ausdrücklich, und zwar, wie sestgestellt, in Rücksicht auf Offiziersaspiranten israelitischen Bekenntnisses, anordnet, daß bei der Wahl zum Reserveoffizier unter keinen Umständen die Konfession des Bewerbers, sondern ausschließlich nur dessen militärische Tüchtigkeit berücksichtigt werden darf. Nun erscheint es uns nicht zweifelhaft, daß dem in der älteren Kabinettsorder enthaltenen Ausdruck: „christliche Gesinnung" ein kirchlich konfessioneller Sinn nicht innewohnen sollte. Es ist bekanntlich in dem gleichen Sinne von allerhöchster Stelle das gleiche Wort bezüglich des ganzen Heeres gefallen, und es ist niemandem eingefallen daraus etwa den Schluß zu ziehen, daß Juden überhaupt nicht in die Armee ausgenommen werden sollen. Aber auch abgesehen hiervon wird selbst die „Deutsche Tageszeitung" den Grundsatz anerkennen, daß ein neueres Gesetz, wenn es dieselbe Materie behandelt wie ein älteres, vor dem älteren in Anwendung gebracht werden muß. Wenn man nicht antisemitischer Logik folgen will, kann man zu gar keinem anderen Schluß gelangen! Nach der junkerlich-antisemitischen „Verstandesschärfe", die sich immer das konstruiert, was sie will, hätte ja sonst jene Kabinettsorder, welche die Berücksichtigung der Konfession zur Wahl zum Reserveoffizier verbietet, überhaupt keinen Sinn und keine Bedeutung, denn sie braucht ja nach der Auffassung der „Deutschen Tageszeitung" überhaupt nicht berücksichtigt zu werden, weil eine ältere Verordnung etwas anderes vorschreibt. Oder will uns die „Deutsche Tageszeitung" vielleicht sagen, welchen Zweck denn die neue Verordnung überhaupt haben sollte, wenn sie gegenüber der älteren jeder Autorität entbehren sollte. Es ist kaum glaublich, bis zu welchem gewaltsamen Widersinn sich ein antisemitisches Hirn emporschwingt, nur um das antisemitische offene Unrecht nicht einzugestehen! Da sich die „Deutsche Tageszeitung" indessen darauf beruft, daß jene ältere Kabinettsorder, welche bei den Reserveoffizieren christliche Gesinnung voraussetzt, noch zu Recht bestehe, weil sie nicht ausdrücklich aufgehoben sei, so wäre es wohl .wünschenswert, wenn der neue Herr Kriegsminister km Parlamente zu einer authentischen Erklärung über den Sachverhalt veranlaßt würde. Als kürzlich in der jüdischen Presse darauf verwiesen wurde, daß noch eine alte Verfügung bestände, resp. noch nicht aufgehoben sei, derzufolge für die Ernennung zum Regierungssekretär, sofern es sich um einen Anwärter jüdischen Glaubens handle, die Genehmigung des Ministers des Innern einzuholen sei, da beeilte sich der Herr Minister des Innern in der parlamentarischen Behandlung der Angelegenheit die unzweideutige Erklärung abzugeben, daß jene Verfügung antiquiert sei und absolut nicht zur Anwendung gelangt. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Nachfolger des Herrn v. Einem im Parlamente darüber um Auskunft gebeten würde, wie die ältere Verordnung mit der neueren bezüglich der Grundsätze bei der Wahl von Reserveoffizieren, in Einklang zu bringen sei. Bis dahin aber möchten wir der antisemitischen „Deutschen Tageszeitung" die Frage vorlegen, wie sich eine solche jesuitische Manier, deren sie sich bedient, um den Staatsbürgern jüdischen Glaubens ihr Recht zu beschränken, mit dem von ihr. so pathetisch stets betonten Grundsätze von Treu und Glauben vereinbaren läßt.' Als deutsche Staatsbürger haben wir nach der Verfassung auch in dieser Mchtung gleiches Recht mit allen anderen Staatsbürgern zu verlangen. Wer das bestreitet, verstößt gegen Treu und Glauben, gegen den Sinn der Verfassung. * Professor Otto Harnack unterzieht im „März", das konservative Regiment einer strengen Kritik, die er „In der Gefangenschaft der Konservativen" betitelt, und in der er ausführt, daß die junkerlichen Konservativen das preußische Königtum beherrschen und dadurch ganz Deutschland regieren. Obwohl der Artikel nicht in direkter Beziehung zum Judentum steht, so enthält er doch wichtige Momente, die für uns als deutsche Staatsbürger von nicht geringem Interesse sind. Professor Harnack schreibt: „Nichts zeigt stärker die unwiderstehliche Macht dieser Gesellschaftsschicht in Preußen als die Tatsache, daß sich auch durch eine Einführung der Konstitution diese Macht nur noch mehr befestigt hat. Eine Verfassung, die sich, wenn auch nicht auf demokratische, so doch auf plutokratische Grundsätze stützt, hätte durch den einfach nätür- - liehen Gang der Dinge das Uebergewicht des junkerlichen Konservatismus ausheben müssen. Aber das Gegenteil ist Tatsache geworden! Wie ist das möglich gewesen? Einfach dadurch, daß das Königtum selbst sich so sehr in der Gefangenschaft der Konservativen fühlte, daß es von vornherein nur diese einzige parlamentarische Partei als die gegebene Regierungspartei und als akzeptable Stütze des Königtums anerkannte. Es ist klar, daß ein Königtum, das über den Parteien steht, und sich ihrer vorbehaltlos zu seinen Zwecken bedient, durch den Parlamentarismus an Macht noch gewinnest kann; aber ebenso klar ist, daß ein Königtum, das innerhalb des 'parlamentarischen Systems nur eine Partei als die notwendige Bundesgenossin betrachtet und behandelt, dadurch rettungslos in deren Abhängigkeit geraten und den ganzen Staat ihrem Willen ausliefern muß. Eine Partei, die weiß, daß die Regierung niemals gegen ihren Willen eine Auflösung vornehmen und Neuwahlen anordnett wird, — eine solche Partei wird allmächtig. Sie kann sich alles' erlauben, und sie verhüllt ihr Bewußtsein davon nicht einmal, sondern sie trotzt darauf. Man erinnere sich doch, wie sehr dem Kaiser vor zehn Jahren die Kanalvorlage am Herzen lag, die damals vom preußischen Landtag abgelehnt wurde und später nur in so verkümmerter Weise zur . Durchführung kam. Die konservative Partei zeigte damals genau dieselbe brutal-egoistische Juteressenpolitik wie jetzt bei der Finanzreform. Der Gedanke an Auflösung und Neuwahlen mußte sich jeder- »;"• mann aufdrängen. Aber wie stellte sich der Kaiser dazu?' Hören wir darüber-Hohenlohes Denkwürdigkeiten.. „Der Kaiser will nun - nicht auslösen... Ich würde vorziehen, daß man auflöste. Wenn aber der Kaiser kein liberales Ministerium zusammenstellt — und das tut er nicht —, dann ist die Auflösung eher schädlich." Also der oberste Beamte Preußens ist für Neuwahlen auf liberaler Grundlage; er ift bereit, mit einein liberalen Ministerium zu arbeitend; aber er - weiß genau: der Herrscher tut das nicht; denn ein liberales Ministerium gilt in - Preußen für -ebenso unmöglich, wie ein MLnisterium von Niggern in den Vereinigten Staaten erscheinen würde,. Wie.soll nun ein solcher Zustand eine Partei von der geschlossenen Zähigkeit, und Starrheit der Konservativen nicht dahin bringen, ihren Willen gls ein eisernes Joch dem preußischen Monarchen und dem Haupt der deutschen