Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1909)
- Date
- 1909-08-20
- Page
- Seite 404 (sequence 8)
- Language
- German
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Regeln an, wie der einzelne gesundheitsmäßig leben soll; die? öffentliche Gesundheitspflege, welche von Staat und) Gemeinde ausgeübt wird, tritt ergänzend da ein, wo die Machb des einzelnen, für seine Gesundheit zu sorgen, zu Ende ist.- Su hat z. B. der Staat die Seuchenbekämpfung übernommen, in ganz hervorragender W^ise betätigen sich die Kommunen auf diesem Gebietenamentlich die großen Städte. Hier feiert die öffentliche Gesundheitspflege in Verbindung mit der Technik wahre Triumphe. Wasserleitung, Kanalisation, Straßen-' reinigung, Bauordnungen, Wohnungshygiene, Dinge, die wir heute als ganz selbstverständlich betrachten, haben die Gesundheitsverhältnisse der Städte ungeheuer gehoben, und dies kommt auch zahlenmäßig darin zum Ausdruck, daß die Sterblichkeit sziffer in ständigem Absinken begriffen ist. Wie aber Wissenschaft und Praxis nie stille stehen oder zu einem Abschlüsse gelangen können, wie ständig neue Aufgaben erwachsen, so auch auf hygienischem Gebiete. Die soziale und wirtschaftliche Umwälzung, die seih etwa fünfzig Jahren begonnen hat, die zunehmende Industrialisierung, die ungeheure Entwicklung der Technik und des Verkehrs, das Anwachsen des Kapitalismus, die Vergrößerung - der Großstädte und das Zusammenballen von ungeheuren Massen der Bevölkerung in denselben, das Anwachsen der Arbeiterheere haben die Hygiene vor neue Aufgaben gestellt und die Wissenschaft reifen lassen, die man als soziale Hygiene bezeichnet. Denn, wie die ungeheure Entwicklung - der Industrie und der Fabriken, - die total veränderte Arbeitsproduktion die Lebensverhältniffe der arbeitenden Klaffen ungünstig beeinflußt und das gezeitigt haben, was man kurz die Arbeiterfrage oder die soziale Frage nennt, so haben sie. auch im speziellen ungünstige Einwirkungen auf die Gesundheitsverhältnisse der Handarbeiter gezeitigt. Und wie die Wissenschaft der Sozialpolitik im allgemeinen bestrebt ist, diese ungünstigen Einflüsse zu beseitigen, das Lebensniveau des Arbeiters zu heben und ihm Anteil an den Gütern der. Kultur zu gewähren, so ist die soziale Hygiene speziell bemüht, die Gesundheitsschädigungen von dem Arbeiter fernzuhalten; fie bildet daher das Bindeglied zwischen Hygiene und Sozial-^ Politik. Diese Schädigungen wirken aber in großer Zahl auf den Arbeiter ein. Man braucht nur an die Schädigungen zu - erinnern, die durch überlange Arbeitszeit entstehen, an die Arbeit in gesundheitsschädlichen Betrieben, an dieschlechten Wohnungsverhältnisse der Arbeiter, an die ungenügende Ernährung, an. die mangelhafte Versorgung in Krankheitsfällen. Wie der Arbeiter selbst, so leidet auch-, die Familie des Arbeiters Not, namentlich die Kinder und speziell die Säuglinge. Auch'hier sprechen die Ziffern der Statistik wieder eine beredte Sprache. Die Sterblichkeit der erwachsenen Arbeiter ist oft eine doppelte und dreifache gegenüber der Sterblichkeit der Selbständigen in günstiger sozialer Position, die Sterblichkeit mancher Arbeiterkategorien ist eine erschreckend hohedie Kinder der Armen sterben fünf- bissechsmal so häufig wie die der Reichen. Verheerend wirkt, namentlich die Tuberkulose aus die arbeitenden Klassen. Diesen wohlerkannten Schäden steht man glücklicherweise nicht mit verschränkten Armen gegenüber, sondern seitdemman-ihren verheerenden Einfluß auf die Volkskonstitution?erkannt hat,- ist man eifrig bemüht, sie - abzustellen, und sospannt sich ein Netz sozial-hygienischer Institutionen über dasganze Land. Diese erstrecken sich auf alle Lebensalter undschützen den noch ungeborenen Säugling sowohl wie den? altersmüden Greis, dem man eine Alterspension oder eine Zufluchtsstätte in einem Altersheim gewährt.. ,? Was alles hier geschieht, aufzuzählen, würde weit. über, den Rahmen dieses Aufsatzes hinausgehen.> Es seien nur.diel wichtigsten Kapitel dieser-sozialhhgienischen Fürsorge 'erwähnt^ die Säuglingsfürforge und der Kampf'gegen die Kinder-- sterblichkeit, die Sorge für die vorschulpslichttge Jugend, die Schulhygiene und der Schutz der schulentlassenen Jugend. Was die erwachsenen Arbeiter anlangh so kommen in' Betracht die' Sorge um gute Woh nun g en, Maßnahmen der Volksernährung/ Schutz gegen g ewerb lich ^Schädigungen und Versorgung des kranken Arbeiters: Die öffentliche Fürsorge , durch Private und Korporationen, Staat und Kommune sind hier bemüht, die Schäden, die das moderne gewerbliche Leben mit sich bringt, nach Kräften zu heilen oder wenigstens auf ein erträgliches Maß herabzumindern. Wie stellt sich nun das Judentum zu dem gesamten Komplex der hier gestreiften Fragen der Hygiene? Was sagt seine Lehre darüber, wie wurde sie in der Praxis gehandhabt im Zeitalter, solange, das jüdische Reich bestand, später im Exil, dann in der Gegenwart. Dies zu erörtern, soll den Gegenstand der folgenden Betrachtungen bilden. Zunächst dürfte es bizarr erscheinen, für eine Wiffenfchaft, von der wir soeben gehört haben, daß sie ein Produkt der allerneuesten Zeit) eine Folge der wirtschaftlichen und sozialen Umwälzung ist, eine Begründung in der jüdischen Lehre suchen zu wollen. Es dürfte seltsam erscheinen, eine Zeit wie die Gegenwart, vergleichen zu wollen mit einer solchen, die drei bis viertausend Jahre zurückliegt. Fabriken waren? in Judäa gar nicht vorhanden; dieser war vorzugsweise ein ackerbautreibender Staat,. eine Jnd ustr iearb eit erfrage konnte es gar nicht geben und hat es auch, niemals gegeben. Aber es gab Landarbeiter und Handwerksgehilsen, die sich ebenfalls in wirtschaftlich schwächerer Position befanden, es gab Arme und Kranke, es gab Kinder, Witwen und Waisen, und es interessiert uns zu erfahren, wie für diese in sozialhygienischer Hinsicht gesorgt wurde im biblischen und talmudischen Zeitalter, und welche Vorschriften die religiösen Codices, über sie erlassen haben. Von vornherein können wir annehmen, daß bei der altruistischen Auffassung, die unsere gesamte religiöse Gesetzgebung durchzieht bei der Identität der ethischen und hygienischen Vorschriften mit.den religiösen auch für die körperliche Gesundheit der Hilfsbedürftigen in ausreichendem Maße gesorgt wurde. Diese Auffassung. tritt auch bereits, im Verhältnis der Eltern zu den Kindern zutage; das Gesetz erkennt den letzteren das Recht der Persönlichkeit zu, sie werden als die „Herrlichkeit der Eltern" bezeichnet, die von ihnen geistig und leiblich gut. erzogen werden müssen, während in Griechenland und Rom sie als Sachen behandelt wurden, über welchen den Eltern das volle Verfügungsrecht zustand. Vom kriminellen Abort, von Aussetzen und Töten der Kinder, von Kinderopfer und Kinderverkauf konnte daher bei den Juden keine Rede sein, den Eltern lag gegenüber den Kindern die Pflicht der Ernährungdes Schutzes und der Erziehung der Kinder ob. Während, heutigen Tages die Mütter immer mehr ihre Pflicht vergessen, die Säuglinge selbst, zu ernähren, daher auch die jüdischen Mütter oft ihre heiligste Pflicht vernachlässigen, worauf jüngst Dr. Dreyfuß ' in Kaiserslautern hin gewiesen hat, war .es bei den .alten Israeliten Pflicht der Mutterihre Kinder selbst zu säugen, dies geschah gewöhnlich zwei Jahre lang. Rur wenn dje Mutter kränklich war oder fehlte, wurde eine Amme genommen. Die Entwöhnung wurde im Kreise der Familie festlich gefeiert, wenn ein Kind nicht trinken 7 wollte, so gab man sich nicht ohne weiteres damit zufrieden, 'sondern man^gab sich Mühe,