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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-08-13 · Heft 33 (13.8.1909) · p. Seite 391

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 33 (13.8.1909)
Date
1909-08-13
Page
Seite 391 (sequence 7)
Language
German
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einzigartige Heiligkeitsideal gegenüber den Einflüffey-der umgebenden heidnischen Welt rein und ungetrübt zu bewahren und das Eindringen götzendienerischer Kulte abzuwehren. — Wir werden auch, so wir objektiv und leidenschaftslos die Vorgänge der Geschichte beurteilen, die Verbrennung der Ketzer, eines Giordano Bruno, Vanini, vom Standpunkte der mittelalterlichen Kirche als konsequent und dem kanonischen Recht entsprechend erklären müssen, wenn wir auch als moderne Menschen solche Akte, welche im Namen der Religion geschehen, als Versündigungen gegen den Geist der Religion, ja geradezu als gotteslästerlich empfinden. Uebrigens haben wir keine Ursache, uns so erhaben über die damalige Rechtspflege zu dünken, wird doch auch heute, wer gegen den 8 166 verstößt, mit hartep Freiheitsstrafen bedroht, auch wenn nur Einrichtungen einer Kirche angegriffen werden. Erfreulich wirkt an den Ausführungen des Verfassers seine nüchterne und objektive Behandlung des Prozeßverfahrens vor der jüdischen Behörde, die geeignet ist, eine gerechtere Würdigung der so traurigen Vorgänge in Jerusalem anzubahnen — und lag es auch der Tendenz der Artikel fern, so bieten sie an sich genügend Material, um tiefgehenden, religiösen Vorurteilen und verkehrten Anschauungen den Boden zu entziehen: Was ich zu diesen dankenswerten Darlegungen zu bemerken hätte, ist, daß der mit kritischem Rüstzeug versehene Jurist die Angaben der Evangelien, ohne jede Prüfung der Zuverlässigkeit seinen Ausführungen zugrunde legt, und die Vorgeschichte des Prozesses und den Gang des Verfahrens genau nach der Erzählung der Evangelisten wiedergibt, ohne die Frage auch nur aufzuwerfen, ob diese den wirklichen Tatbestand verzeichneten, und ob nicht die Anklageakte selbst schon tendenziös abgefaßt sind, da die Verfasser der Evangelien bei Niederschrift der Berichte von der Absicht sich leiten ließen die Last der Verantwortung für den Tod Jesu den Juden und dem Judentum zuzuschieben. Natürlich, wenn man die Angaben der Evangelien als objektiv-richtig betrachtet, so ist der Eindruck unverkennbar, den der Verfasser und auch Doerr gewinnen, daß das Synhedrion von einer tiefgehenden Animosität gegen den angeklagten Jesu erfüllt war, und wenn auch kein willkürlich inszeniertes, gesetzwidriges Vorgehen, jedoch „ein Akt politisch religiöser Vergewaltigung" vorläge. Ohne uns erst auf die Ergebnisse der christlich-theologischen Forschung zu berufen, müßte es doch dem naturwissenschaftlich gebildeten Verfasser widerstreben, die Erzählung von der Auferweckung des Lazarus, die angeblich „Jesu Popularität ins Ungemessene zu steigern drohte" ohne jeglichen Vorbehalt wiederzugeben, und an diese Tatsache weitere Folgerungen zu knüpfen. Oder glaubt sich der Verfasser bezüglich der Angaben der Evangelien jeder Kritik überhoben? Bei seinen weiteren Ausführungen bezüglich des Verfahrens vor der römischen Behörde läßt der Verfasser durch seine Bemerkung „Sein (Pilatus) von den Evangelisten offenbar stark übertriebenes Zaudern" durchblicken,^ daß die Berichte der Evangelien nicht vorbehaltlos aufzunehmen sind, im ersten Teile jedoch ist jeglicher kritische Einwand bezüglich der Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Angaben unterdrückt. Bekanntlich sind die Darstellungen der Evangelien über das Leben und den Tod Jesu vom historisch-kritischen Standpunkt aus nur mit aller Vorsicht zu verwerten. Aus Zuverlässigkeit haben sie so wenig Anspruch, daß ein Mann von der Bedeutung A. Kalthoffs die Kreuzigung Jesu zu einem reinen Symbol umgestaltet und nach ihm „der gekreuzigte Christus des neuen Testaments die ideale Zusammenfassung der Tausende von Juden und Sklaven ist, die am Kreuze gestorben sind", und „daß die Kreuzesgeschichte in der Trajanischen Christenverfolgung ihren historischen Hintergrund und biblischen Abschluß gefunden hat", wonach der ganze Prozeß Jesu nur auf Legendenbildung beruhte und in Wirklichkeit nie stattgesunden hat. Doch wollen wir nicht so weit gehen. Die sorgsam abwägende historische Forschung hat aus den tendenziösen Darstellungen der Evangelien, welche frühestens ein Jahrhundert nach dem Tode Christi ihre Fassung wie sie uns jetzt vorliegen, erhielten, die historisch sestzuhaltenden Umrisse herausgeschält. Das Ergebnis ist, daß selbst in den ältesten Ueberlieferungen, die der Evangelist Marcus gesammelt hat, bereits eine Trübung und Umbildung der wirklichen Vorgänge sich vollzogen haben (Professor Paul Wernle: die Quelle des Lebens Jesu, Tübingen -1906. S. 83), daher bewußt und unbewußt auch in der Passionsgeschichte Jesu Aenderungen vorgenommen wurden, die den wirklichen Tatbestand außerordentlich verdunkeln. Wir sind hier mehr auf Vermutungen angewiesen und können nur jene Angaben als wahrscheinlich betrachten, welche mit den Zeitverhältniffen in Einklang stehen, und welche in der Gemüts- und Geistesverfassung Jesu ihre Wurzel haben. Professor Wernle (a. a. O. S. 83) selbst stellt es als unklar und fraglich hin, wie Jesu sich zu jener Auffaffung, er sei der „Menschensohn, der Christus, der Gottessohn" stellte, und erklärt: „Cs wäre wohl übertrieben, ihm den Glauben an seinen messianischen Beruf abzusprechen, aber wie und seit wann er sich für den Messias hielt, was er genau sich darunter vorstellte, ob er sich Gottes Sohn nannte und in welchem Sinn, ob der Titel Menschensohn auf ihn selbst zurückgeht, ob er seine Wiederkunft bestimmt verheißen hat, das sind Fragen, auf die wir bloß zum Teil und bloß annähernd antworten können, eben weil zunächst der Glaube der Urgemeinde allein uns gegeben ist," und wir die wirklich getanener: Aeußerungen nicht kennen. Ich glaube aber als jüdischer Theologe es als Zweifellos aussprechen zu dürfen, daß Jesus, der zu den Füßen der jüdischen Weisen saß (Lucas 2, 46), der ganz und gar in jüdischen Anschauungen erzogen war, sich wohl als den „Messias", als einen berufenen Erlöser, doch niemals als „Gottessohn" in dem Sinne, wie das Wort in den Evangelien ausgesaßt ist, bezeichnen konnte. Es ist wohl zweifellos, daß die Auffaffung, welche die Evangelien mit dem „Gottessohn" verknüpfen, keineswegs mit dem unverfänglichen biblischen Begriff der Gotteskindschaft zu verwechseln ist. Diese Anschauung war für Jesu, der in Wirklichkeit alles Heidnische von sich wies, und selbst die Berührung mit Heiden gemieden (nach einer sehr wahrscheinlichen 'wichtigen Angabe „Gehet nicht auf der Heiden Straße und ziehet nicht in der Samariter Städte" Matthäus 10,5 — die Tochter des kananäischen Weibes hat er nur mit innerem Widerstreben geheilt, Matth. 15, 22 ff., Marc. 5- 25 ff), nach seiner jüdischen Erziehung ein unfaßbarer und unvollziehbarer Gedanke. Dies Wort ist sicher nicht über seine Lippen gekommen, und damit fällt die Voraussetzung, die dem jüdischen Gerichtsverfahren und seiner Verurteilung durch eine jüdische Behörde zugrunde liegen sollte. Die andere Aeußerung betreff des Tempels, den er niederreißen und statt dessen „in drei Tagen einen anderen bauen wolle, der nicht mit Händen gemacht sei" hat nichts Lästerliches an sich, und nach Marcus 14, 59 hat dieses Zeugnis in der Tat keinen Anhaltspunkt zur Ver-! urteilung gegeben.

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