Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1909)
- Date
- 1909-08-06
- Page
- Seite 379 (sequence 7)
- Language
- German
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379 "daß mein, zunächst versucht wäre,/ die Wahrheitsliebe des; Artikelschreibers änzüzweifeln, wenn es in Berlin nicht schon seit Jahren undJahrzehnten die Spatzen von, den Dächern pfiffen,' das; die Behauptung des Schreibers' auf Wahrheit -beruhe. . ' ' Es sei, meint der Verfasser, keine angenehme Pflicht für ein Mitglied der jüdischen Gemeinde, „bei einem Vergleich mit der Stellung, welche die Geistlichen 0er Andersgläubigen einnehmen. konstatieren zu müssen, daß der Einfluß und die Wertuüg dort eine viel größere ist." Die christlichen Geistlichen führten in den Wohlfährtsveremigungen vielfach den Vorsitz, von seiten ihrer GemeindenStänden ihnen größere Mittel für soziales Wirken zur Verfügung usw. Es scheint, als habe der Verfasser keine Gelegenheit gehabt, die einschlägigen Verhältnisse in den jüdischen Provinzgemeinden kennen zu lernen; er brauchte sonst gar nicht erst in das christliche Lager, hinüberzublicken, sondern brauchte nur die Stellung der Berliner Rabbiner mit der ihrer Kollegen in den Provinzgemeinden zu vergleichen, zumal in den größeren, wo ihnen ein ansehnlicher Wirkungskreis zu Gebote steht. Denn um, den Einfluß und die Wertung, die er den Rabbinern der Hauptstadt mit vollem Rechte wünscht, brauchen wir in der Provinz nicht zu kämpfen: In allen jüdischen Gemeinden, ohne Unterschied der religiösen Partei- .richtung, wird den Rabbinern dieselbe Möglichkeit gegeben, sich sozial und seelsorgerisch zu betätigen, wie den christlichen Geistlichen in ihren Gemeinden?) Dort ist .der Rabbiner nicht nur der „Prediger", ex hat nicht nur durch das Wort zu wirken, sondern vor allem durch die Tat. Gleich dem evangelischen Pastor und dem katholischen Pfarrer ist er nicht sowohl der Beamte der Gemeinde, als vielmehr ihr geistiger Führer und Vertrauensmann in allen Gemeindeängelegenh eiten. Wenn ich meine eigene Gemeinde als Beweis für obige Behauptungen ansühren darf, so sei nur das folgende kurz erwähnt: Der Rabbiner ist der Vorsitzende des die ganze Gemeinde umfassenden Wohltätigkeitsvereins. Bis zu einer bestimmten Höhe verfügt er selbständig über die Vereinsmittel. In Fällen, die er nicht allein entscheiden kann oder will, ruft er die übrigen Vorstandsmitglieder zusammen, an denen er treue und verständnisvolle Berater hat. In seiner Eigenschaft als Seelsorger hat der Rabbiner ein gewichtiges Wort mitzureden, bezw. die Initiative zu ergreifen, wenn es sich darum handelt, Gemeindemitglieder in ein Krankenhaus zu schicken, in einem Altersheim unterzubringen, Kinder in Ferienkolonien zu entsenden usw. usw. Der Rabbiner führt auch den Vorsitz in der Kultuskommission und in der Schulkommission; er ist es, der die Einladungen zu den Kommissionssitzungen ergehen läßt und die. Tagesordnung bestimmt. In allen wichtigeren Fragen wird er dann zu den Sitzungen des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung hinzugezogen, um die in den Kommissionen gefaßten Beschlüsse persönlich vertreten zu können. Diese wenigen Tatsachen mögen genügen, um die Wertung des Rabbiners zu kennzeichnen. Gewiß ist mit dieser Wertung eine Fülle von Arbeit eng verbunden; aber man leistet sie freudig in der Erkenntnis, daß es keine Würde ohne Bürde gibt. Die Rabbiner der Berliner jüdischen Gemeinde, meint der Verfasser des angezogenen Artikels, bedürfen, um echte Seelsorger sein zu können, der Stärkung ihres Ansehens. Er schlägt zu diesem Zwecke vor, die persönliche Vergütung für dre •*)•• Das scheint Uns nicht so im allgemeinen zu stimmen, wie dies der Herr Verfasser ausspricht. , . Die Red.. ÄstitshälidluNgen (Trauungen, Grabreden) äufzuheben, wie es m der christlichen Kirche " bereits durch Landesgesetz geschehen ist, und dafür feste, -nach den Steuersätzen abgestufte Gebühren anzusetzen, die an die Gemeindekasse zu entrichten sind. Dieser Vorschlag kann sicherlich gär nicht wärm genüg befürwortet werden. Ich brauche auf diesen Punkt nicht näher einzugehen, denn der Ärtikelschreiber hat die mit dem gegenwärtigen Zustande verbundenen Unzuträglichkeiten, Schäden und Gefahren mit aller Deutlichkeit beleuchtet. Hoffentlich ist die Zeit nicht Mehr fern, wo alle jüdischen Gemeinden dem guten Beispiele der christlichen Kirche auf diesem Wege gefolgt sind. Aber wir dürfen die Wirkung einer Aufhebung der persönlichen Vergütung für die Kasualien auf das Ansehen des jüdischen Geistlichen nun auch nicht überschätzen. Auch in den Provinzgemeinden ist ja die persönliche Vergütung fast überall noch in Geltung; die Wertschätzung des geistlichen Standes läßt dort gleichwohl nichts zu. wünschen übrig. Dasselbe gilt'von den christlichen Geistlichen: Auch vor Aufhebung der persönlichen Kasualienvergütung hatten sie sich über einen Mangel an Ansehen und Einfluß nicht zu beklagen. Daraus folgt, daß die Abschaffung der Kasualienvergütung allein das Ansehen des Rabbinerstandes in der Berliner jüdischen Gemeinde noch nicht sichtlich heben würde. Ebenso wenig würde durch diese Maßregel allein dem Rabbiner eine wirkliche seelsorgerische Tätigkeit ermöglicht werden. '? Das geringe Ansehen, der geringe Einfluß, die geringe Wertung der Berliner Gemeinderabbiner, worüber der Schreiber des Artikels so bewegte Klage führt,l) rührt von einem ganz anderen Umstände her, den er übrigens selbst gegen Schluß des Artikels erwähnt, allerdings nur so ganz nebenbei: „Ich weiß wohl," sagt er, „so. lange Mr Rabbiner in der Gemeinde nicht seine Gemeinde' hat, so lange sein Wirkungskreis nicht beschränkt ist auf einen bestimmten Kreis von Personen, wird es zu keinem innigen Vertrauensverhältnis zwischen Geistlichem und Gemeindemitglied kommen, wird ihre soziale Arbeit ihrer besten Kraft beraubt: der Kenntnis des einzelnen." Das ist des Pudels Kern: Wir Rabbiner in der Provinz, wir haben unsere Gemeinde, wie jeder christliche Geistliche sie hat, uns ist die Möglichkeit gegeben, sie mehr oder weniger deutlich zu übersehen, , wir mühen uns mit Erfolg, die verschiedenen Kreise und Achicht^n kennen zu lernen und überall nach, dem Rechten zu,'sehen. Infolgedessen bringt man uns auch uneingeschränktes vertrauen entgegen, und dem Vertrauen entsprechend' ist'Ms Ansehen und.die Wertschätzung. Der Rabbiner in Berlin dagegen, hat er überhaupt eine Gemeinde?. Ist eine Gemeinde von etwa hunderttausend Seälen überhaupt eine Gemeinde zu nennen? Im SinNe der Verwaltung vielleicht, im Sinne der Seelsorge. nie und nimmer. Aus diesem Gründe würde auch eine weitere Vermehrung der Zähl der Rabbiner dem Üebel nicht abhelsen; denn bei dem jetzigen Zustande ist jeder einzelne ja der Rabbiner der ganzen unübersehbaren Menschenmenge. Der Rabbiner kennt.die Gemeindemitglieder nicht, noch kennen die Mitglieder den.Rabbiner. Woher soll da das Ansehen kommen? Und welchen Einfluß kann er wohl mittels der Macht seines Wortes ausüben, wenn er än einem Sabbat vor dieser, am änderen vor jener Es ist absolut unrichtig, und wir müssen es mit aller Entschiedenheit in Abrede stellen, daß die Berliner Rabbiner geringes Ansehen oder -auch nur geringeres als irgendein Provinzrabbiner in Deutschland haben.; . . Die Red.