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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-07-16 · Heft 29 (16.7.1909) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 29 (16.7.1909)
Date
1909-07-16
Page
– (sequence 13)
Language
German
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73. Jahrgang Nr. 29. > Berlin, 16. Juli 1909. Deilsge zur j.,Allgemelnen Leitung drß Judentums". lkorrrlpandrn?kn und Mschrtchten. Deutschland. s. BeEn, 12. Juli. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, wonach auch die Ehe einer evangelischen Ehefrau mit einem jüdischen Ehemann eine Mischehe im kirchengesetzlichen Sinne ift; Der evangelische Teil einer solchen Ehe wird daher mit Recht zur. evangelischen Kirchensteuer herangezogen, wobei es unerheblich ist, daß der Ehemann auch zu Kultusbedürfnissen der jüdischen Gemeinde erhebliche Beitrüge leisten muß?- Die Heranziehung des evangelischen Teils der Mischehe zu der Hälfte des Steuersatzes, zu dem der Ehemann veranlagt ist, geschieht ohne Rücksicht darauf, ob der evangelische Teil eigenes Einkommen hat. Für die Zahlung der Kirchensteuer haftet der Ehemann; daraus folgt aber nicht, daß diesem die Zahlungsaufforderung zugestellt werden muß. s. Berlin, 11. Juli. Der glänzendste Beweis jüdischer Wohltätigkeit tritt anläßlich der Gründung der Anstalt für jüdische Blinde aus dem Deutschen Reich zutage: Während vor kurzer Zeit hier berichtet wurde, daß sich dem Vereine, aus dem die Anstalt zunächst gestützt werden soll, bereits 1750 Mitglieder angeschlossen haben, ist deren Zahl bereits aus weit über 2500 gestiegen, wurden doch aus einer einzigen Stadt, aus Bamberg, in der letzten Woche nicht weniger als 100 Mitglieder gemeldet. Herr Dr. Ludwig Cohn, Mitglied des vorbereitenden Ausschusses, der seit früher Jugend selbst erblindet ist, hat es übernommen, durch einen Vortrag über das Blindenwesen, wobei er durch zahlreiche Demonstrationen von Unterrichts- und Beschäftigungsutensilien für Blinde seine interessanten Ausführungen erläutert, das Interesse für diese im allgemeinen noch recht unbekannte Materie in immer weitere Kreise zu tragen, und aus allen Orten, in denen dieser Vortrag teils durch freundliche Vermittlung der Logen, teils auf private Anregung hin gehalten wurde, sind zahlreiche Mitgliedsanmeldungen an die Geschäftsstelle des Vereins gelangt. Im August wird Herr Dr. Cohn seine Vvrtragsreisen wieder aufnehmen, und es steht zu erwarten, daß bis zur Eröffnung dtzs Instituts, die für den Oktober dieses Jahres geplant ist, die Zahl der Mitglieder das dritte Tausend überschritten haben wird. Allüberall zeigt sich das lebhafteste Interesse für die Gründung der jüdischen Blindenanstalt^ und man darf tatsächlich sagen, daß sich noch kein Verein aus allen Teilen des Reiches eines so regen Zuzuges von Mitgliedern zu erfreuen hatte. Mit herzlichem'Dank quittiert der vorbereitende Ausschuß über jeden Beitrag, der jä als kleines Steinchen mit dazu beiträgt, den. ganzen Bau fest und sicher zu fügen. Die Geschäftsstelle WilliamNeumann, Berlin ^0., Elisabethstr. 28, bittet um weiteres gütiges Interesse, damit die Eröffnung dieses Segen stiftenden Institutes nicht länger, als geplant, hinausgeschoben zu werden braucht. ' ff. Aus der Provinz Posen, im Juli Die Synagogengemeinde in Holj'ensalza hat im Verein mit der Repräsentantenversammlung die lebenslängliche Anstellung ihres Rabbiners, der 30 Jahre daselbst amtiert, beschlossen. Unter sehr großer Beteiligung fand die Beerdigung des in Posen verstorbenen Kaufmanns Elias Rzescewski statt. Der Dahingeschiedene, fromm und wohltätig, erreichte nur ein Alter von 29 Jahren. — Ein jüdischer Kaufmann aus London feierte in einem Gasthause in Ostrowo seine Hochzeit mit einer jungen Dame aus Kalisch. Die russische Militärbehörde mußte hiervon Kenntnis erhalten haben, denn sie erinnerte sich daran, daß sie mit dem Bräutigam, der im vorigen Jahre in Kalisch von seinem Regiment geflüchtet war, noch abzurechnen habe. Dienstag erschienen in unserer Stadt zwei russische Gendarmen, die bei unserer Polizei die Auslieferung bezw. Ausweisung des aus allen Himmeln gefallenen Bräutigams forderten. Da hierzu aber nach den persönlichen Verhältnissen des jungen Ehemannes und nach den geltenden Bestimmungen kein Grund vorlag, zumal das Ehepaar angab,, nach Amerika auswandern zu wollen, so wurde dem Ansinnen der russischen Polizeibeamten nicht entsprochen. Das junge Ehepaar wurde vielmehr der Kontrollstation zugeführt und kann dann die Reise nach Amerika antreten. — Aus Anlaß, der von seinem Sohn Hans bestandenen Reifeprüfung hat der Königliche Kommerzienrat und Bankdirektor A. Hamburger in Posen dem Friedrich Wilhelms- Gymnasium ein Kapital von 3000 Mark überwiesen, dessen Zinsen an bedürftige, würdige Abiturienten ohne Unterschied des Glaubens, welche sich durch Fleiß und gutes Verhalten ausgezeichnet haben, vergeben werden sollen. Das Kapital soll als Stiftung zum Andenken an den am 9. Juni zu Berlin verstorbenen Bruder des Stifters, Professor M. Hamburger, welcher am 4. März 1856 die Reifeprüfung am Friedrich Wilhelms-Gymnasium hier bestand, geführt werden. — Frau Juftizrat Salz hat dem Oberbürgermeister 500 Mark zur Verteilung an Arme der Stadt ohne Unterschied des Glaubens überwiesen. — Herr Lehrer I. G. Schere! war über ein Menschenalter als Erzieher und Lehrer der jüdischen Jugend in Posen tätig. Zahlreiche Schüler hingen in treuer Anhänglichkeit an den Lebenden Und werden auch dem Verblichenen ein herzliches An. denken bewahren. Alle ehemaligen Schüler werden ansgefordert, zu einer Stiftung beizutragen, die ganz nach den Intentionen des Verstorbenen Verwendung finden soll. Beiträge nimmt das Bureau der hiesigen Synagogengemeinde entgegen. n. Breslau, 9. Juli. Die ursprünglich geplante und zuletzt abgelehnte Kommunalisierung der „Industrieschule für israeliti sche Mädchen" hat weit über die Kreise der Breslauer jüdischen.Bevölkerung Aufsehen erregt und auch Anlaß zu einer Debatte auf dem Deutsch-Israelitischen Gemeindeverbandstage gegeben. Der Magistrat, hat nun selbst die Entwicklung der Angelegenheit, aktenmäßig dargelegt. Danach hat der Magistrat unter dem Datum des 28, November dem Vorstand der Shnagogengemeinde und dem der Industrieschule mitgeteilt, daß die Industrieschule nur dann als städtische Volksschule übernommen werden könne, wenn der Stadtgemeinde das Vermögen der Schule ohne jeden Vorbehalt abgetreten, werde. Zugleich wies der Magistrat ausdrücklich darauf hin, daß zu den Folgen, die sich aus . der Uebernahme in die städtische Verwaltung ergeben, auch die gehöre, daß die Schulverwaltung berechtigt sein werde, in die Industrieschule jüdische Kinder aus der ganzen Stadt, auch gegen den Willen, der Eltern einzuschulen. Dabei habe beim Magistrat nicht die Absicht bestanden, gewaltsame und weitumfassende Umschulungen vorzunehmen und alle jüdischen Mädchen etwa in einer jüdischen Schule Unterzubringen, vielmehr wollte man nur die Möglichkeit haben, im Interesse des Frequenzausgleiches und der Schulentwicklung zu verfahren. Da die Vorstände der Uebernahme des Vermögens durch die Städtgemeinde ohne jeden Vorbehalt nicht zustimmen und insbesondere der Vorstand der Shnagogengemeinde dem Magistrate das Recht der Zwangseinschulung in die Industrie», schule nicht zuerkennen wollten, faßte der Magistrat folgenden Beschluß: „Magistrat ist der Meinung, daß es rechtlich nicht unzulässig sein würde, jüdische Schülerinnen unter billiger Berücksichtigung der Länge der notwendigen Schulwege auch gegen den Willen der Eltern der Industrieschule zuüberweisem sobald diese von der Stadt übernommen sei. Magistrat sieht aber voraus; daß die Frage der Zwangseinschulung dauernd zu unerquicklichen Erörterungen zwischen den städtischen Behörden und der Shnagogengemeinde und den jüdischen Eltern führen werde. Magistrat beschließt daher, die Uebernahme der Industrieschule für israelitische Mädchen'aus die gemeinde abzulehnen." Das Schlimmste aber von der ganzen Sache ist die Tatsache, daß gerade die.jüdischen Magistratsmitglieder es waren, deren Einfluß und Tätigkeit es züzuschreiben ist, daß aus der Sache nichts geworden ist. Chemnitz, 9. Juli. Der Fall des Rechtsanwalt Dr. M ü hlfelder. der von dem Abgeordneten Kopsch in der Sitzung des Reichstags vom 19. März d. I. mit Recht als charakteristisch für die Klassen-

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