Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 29 (16.7.1909)
- Date
- 1909-07-16
- Page
- Seite 344 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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.zahlenmäßigen Nachweis geführt, daß bei den Juden „emerseits .schwere lebenverkürzende Krankheiten, besonders die 8 Infektionskrankheiten, . sowie die tötlichen organischen Er- U krankungen des Zentralnervensystems wesentlich seltener s sin d nls bei den Nichtjuden.." f. Um aber die gutgemeinten Lehren Sichers beherzigen zu können, müssen wir weiteren jüdischen Kreisen noch zum f Schlüsse sagen, welche Forderungen der Verfasser vom Standr Punkt der allgemeinen Hygiene an sie stellt. Es gibt Disser- •V tationen, in denen die hohe Zahl jüdischer Taubstummer auf |;C Ve rwand te n h e i r a t e n zurückgeführt wird. Nach den Ilff neuesten Untersuchungen kommt aber, wenn nicht erbliche Belastung bereits vorliegt, solchen Ehen zwischen Verwandten keine so schwerwiegende Bedeutung zu. Doch sagt Sichel mit Recht : „Wir müssen uns deshalb auf die Forderung beschränken, daß unter allen Umständen Ehen vermieden - werden, in denen beide Teile Träger der erblichen Belastung sind." Auch dem wachsenden Zuzug der jüdischen Bevölkerung ff in die Städte ist der Verfasser nicht hold. Er hebt aber mit Recht hervor, daß die Stadt von den Juden nicht zum wenigsten deshalb bevorzugt wird, weil dort die Erwerbs- - quellen besser sind, und weil sich nur dort ihnen Gelegenheit •V bietet, ihrem Hang nach geistiger Bildung und der Befriedigung 7 ihres Wissensdurstes nachzugehen. Aber es sind ja auch in Deutschland neuerdings bereits beachtenswerte Ansätze für jüdische Bodenkultur vorhanden, und wenn die antisemitische Richtung unserer modernen Agrarier einmal ein überl: wundener Standpunkt sein wird, dann soll auch der Ruf „Hinaus aufs Land!" für Juden, namentlich für solche mit nervöser Anlage, durchaus angebracht sein. Sichels schönes Schlußwört sei hier ebenfalls im Auszug kurz wiedergegeben: „Der. alte Stamm hat im Laufe seiner wechselvollen Geschichte schon manchem Stürm getrotzt und sich immer im Kämpf gegen I feindliche Gewalten zu halten gewußt. Jmrner war es d^r Wille, der ihm die Kraft gab, seinen Platz zu behaupten, derff selbe eistrne Wille, dsr die Juden zu allen Zeiten befähigt hat, den Kampf mit dem Schicksal aufzunehmen, dem es vielleicht, wenn wir Chamberlain folgen wollen, seine Stellung in der Weltgeschichte verdankt ..." Wir möchten nur kurz hinzufügen, daß es nicht 'nur der Wille, der Trieb der Selbsterhaltung' war/der das Judentum erhalten hat, sondern auch die tiefe religiöse Anlage und das zu allen Zeiten unerschütterliche Vertrauen auf den dereinstigen Sieg des guten Prinzips über Viäbolische Mächte, auf den endgültigen Sieg der Wahrheit und Gerechtigkeit. M. F. Lür Gelchichte der Sabbmerwahlen m Oreuhen. Von Prof. Ludwig Geiger. ■ einigen früheren Artikeln der „Allgemeinen Zeitung .des Judentums" habe ich an den bei früheren Rabbinerwahlen gültigen Modus erinnert und daran Bemerkungen geknüpft, die auch für die gegenwärtige Zeit Geltung haben sollten. Der Standpunkt, den ich einnahm, ist, wenn ich mich auch sonst keineswegs zur konservativen Partei rechne, ein konservativer. Ich hin der Ansicht, daß bei einer die ganze Gemeinde so stark interessierenden Angelegenheit mehr als ff bisher die Gemeinde selbst gehört wird. Der Einwurf, den man dagegen macht, daß. hie Repräsentanten und der von ihnen gewählte Vorstand in ganz eminentem Sinne Organe der Gemeinde sind, erscheint mir nicht stichhaltig. Denn wenn bei Bau-, Armen-, Schulen-,' Bibliotheks-Angelegenheiten, um. nur einige -.er wichtigeren Gegenstände hervorzuheben, die zur Verwaltung der jüdischen Gemeinde gehören, außer den offiziellen Vertretern auch inoffizielle gehört werden, so müßte dies in noch höherem Grade bei dieser wichtigsten aller Angelegenheiten der Fall sein. Daher erschien und erscheint es mir ratsam, wenn irgendeine Kommission geschaffen wird, die nicht bloß aus den gewöhnlichen Vertretern der Gemeinde, sondern, aus anderen,, nur zu diesem Zwecke berufenen Mitgliedern besteht, und die bei dieser Gelegenheit in Aktion tritt. Diese Ausführungen haben in der hiesigen Gemeinde eine gewisse Beachtung gefunden. Die; alte Rabbinerwahl- Kommission ist zwar nicht aufgehoben, aber es schweben Verhandlungen, sie neu zu gestalten. Es ist nicht Absicht dieser Zeilen, dem, was im Schoße unserer Gemeinde geschieht, vorzugreifen, oder dem, was geschehen soll, eine Richtschnur vorzuschreiben. Vielmehr verfolge ich nur den' Zweck, ein historisches Dokument mitzuteilen, das aufs neue zeigen soll, wie es früher war, ein Dokument, das zugleich für mich eine eigentümliche pietätvolle Bedeutung hat. Es bezieht sich zwar nicht gerade aus meinen Vater, steht aber doch mitihm im gewissen Zusammenhang. Bekanntlich wurde mein Vater im Sommer. 1838 von der Breslauer Gemeinde zum Rabbinatsassessor erwählt. Die Wahlen fanden derart statt, daß das Obervorsteherkollegium eine Anzahl Mitglieder der Gemeinde berief, und daß die also Berufenen gemeinsam mit der Aufsichtsbehörde eine ziemlich große Zahl Gemeindemitglieder auslosten und außerdem ein kleines Häuflein Gelehrter zum Wahlkollegmm auserwählten. Die Wahl erfolgte mit einer sehr großen Majorität. Trotzdem fochten die. orthodoxen Gegner meines Vaters dessen Wahl an, nicht bloß aus dem Grunde, weil seine liberale Gesinnung anstößig und der bekannten Kabinettsordre des. Jahres 1823, nach der keinerlei Veränderungen im Kultus vorgenomMn werden könnten, widersprechend sei, sondern auch aus dem Grunde, daß die Art der Wahl den alten Gepflogenheiten nicht entsprochen habe. . Um . die letztere Einrede als haltlos nachzuweisen, wandte sich das Breslauer Obervorsteherkollegium an die Berliner Kollegen und. erhielt von diesen das nachfolgende Schreiben, das als ein merkwürdiges Zeugnis für die Art, wie man vor 70 Jahren in Berlin über Rabbinerwahlen dachte, hier stehen soll, und . das . zugleich eine höchst merkwürdige. und vielen gewiß ganz unbekannte Aufklärung über , alte Berliner Gemeinde-, und .Rabbinerverhältnisse gibt. Es lautet so: „Auf die an uns gefälligst gerichtete heute eingegangene Nachfrage benachrichtigen wir ein wohllöbliches Obervorsteherkollegium von folgendem: Die Juden in den preußischen Staaten waren als solche in früherer Zeit.in bezug auf ihre Rechtsverhältnisse nicht sowohl den gemeinen Landesgesetzen unterworfen; es war ihnen vielmehr eine vollständige Rechtsverfassung vermöge eines Spezialgesetzes, nämlich des General-Juden-Privilegii vom 17. April 1750 beigelegt. Selbst mit der am 1. Juli 1794 erfolgten Einführung des allgemeinen Landrechts ist diese Institutio specialis nicht aufgehoben worden, sondern als zur Anwendung kommend verblieben, und zwar, weil an und für sich ein neues generelles Gesetz ein früheres spezielles nicht aufhebt. Das Edikt vom 11. März 1812 betrifft seinem Titel nach die bürgerlichen Verhältnisse der Juden. Im principio-'legis werden alle bisherigen durch dieses Edikt nicht bestätigten Gesetze und Vorschriften für aufgehoben erklärt. In H 1 bis 38 einschließlich sind lediglich Bestimmungen enthalten, welche die bürgerlichen Verhältnisse der Juden betreffen, d. h. insofern die Juden als Untertanen des