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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-07-09 · Heft 28 (9.7.1909) · p. Seite 336

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 28 (9.7.1909)
Date
1909-07-09
Page
Seite 336 (sequence 12)
Language
German
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aus Deutschland bezogen, warum sollen sie es nicht nehmen, wenn wir es ihnen in ihrem geliebten Vaterlande fertig», stellen?" \1 Dieses Gemisch von praktischen Ansichten und frivoler Darstellung derselben verletzte Alfred. Die Art und Weise, der. leichte, gefällige Ton, mnt dem er über die wichtigsten Dingesprach, schien ihm den Ernst der Sache zu beeinträchtigen. Auch jetzt konnte er sich des Unmuts nicht erwehren, als er Grosser über so weitausschauende, fast großartige Pläne mit der Nonchalance sprechen hörte, mit der er etwa eine Ballfestlichkeit in seinem Hause arrangieren würd.e. Er antwortete daher mit äußerster.Zurückhaltung: „So vorteilhaft und verlockend das Unternehmen auch scheint, so darf man sich aber die unendlichen Schwierigkeiten nicht verhehlen." .. Schwierigkeiten? Ja, mein lieber Steinfels, wenn Sie Schwierigkeiten scheuen, werden wir überhaupt nicht weiterkommen, Schwierigkeiten sind doch nur da, um überwunden zu werden." „Ich fürchte nicht die Schwierigkeiten, die daraus erwachsen könnten, in fremdem Lande ein Unternehmen zu begründen und zu fördern, aber ich denke an die Schwierigkeiten, die die finanzielle Seite solcher Gründungen haben muß. . ." „Ja, an Mitteln wird es einer Sache, der ich nahestehe, doch nicht fehlen, denke ich...." „Daß Sie über große Mittel verfügen, weiß ich. Es ist nur die Frage, ob Sie dieselben in dem Maße zur Verfügung stellen wollen und stellen — sollen, wie sie solche Unternehmungen bedingen? Ob Sie die Geduld und Ausdauer haben werden, den Erfolg abzuwarten, der sich doch erst allmählich zeigen kann." . „An Ausdauer und Geduld werden wir es wohl nicht fehlen lassen; schlägt die Sache ein, dann wächst der Mut; haben wir uns getäuscht, so müssen wir eben die Kosten des Experimentes tragen. Natürlich wird es gut sein, diese anfangs auf das geringste Maß zu beschränken. Uebrigens können wir alle diese Dinge nur an Ort und Stelle beurteilen. Es handelt sich für heute nur darum, daß wir im Prinzip einig sind, das Weitere wird sich finden. .." Steinfels saß einige Minuten wortlos da. Es war wie ein wunderbarer Traum, der an seinem Auge vorüberzog. Da war er mit einem Male vor eine große Aufgabe gestellt, wie er sie seit Jahren ersehnte, erträumte. Eine Tätigkeit winkte ihm, wie sie seiner Kraft und seinem kaufmännischen Können entsprach. Reichtümer, die ihm zu erwerben beschieden sein sollten, gaukelten vor seinen Blicken, lockten und winkten mit verheißungsvollem Zauber. Sein geistiges Gleichgewicht schien erschüttert. Traumverloren saß er da, den Blick hinausgerichtet in jene Zeit, wo er seine kaufmännischen Lehrjahre in einem der großen, mit überseeischen Produkten handelnden Kaufhäuser Hamburgs durchmachte. Die Eindrücke, die sein junges Gemüt damals in dem wahrhaft großartigen Betriebe, in dem interessanten Weltverkehr dieses Geschäftes empfangen hatte, wirkten noch in ihm nach. Und nun genügte ein Wort, ein Wink, jene kühnen Phantasien wieder hervorzulocken und seine Seele mit neuer Schaffenslust, mit neuen Glücksplänen zu erfüllen. Sollte es ihm doch noch vergönnt sein, nach langem Warten und Hoffen aus der Tretmühle, alltäglichen, kleinlichen Erwerbs hinaus zu gelangen? Bot ein Geschäftsbetrieb in diesem unermeßlichen Reiche nicht ganz andere Konjunkturen, als hier bei uns, wo Konkurrenz und Ueberproduktion alles erdrückte und jeden Aufschwung lähmte?. Dort galt es einen großen Feldzug, dort mußte alles erst geschaffen, angebahnt werden. Absatzgebiete mußten erobertalle Beziehungen- und Geschäftsverbindungen erst hergestellt werden. Dort gabes Arbeit, Entfaltung von Tatkraft und die Durchführung kaufmännischer Kombinationen großen Stils. (Fortsetzung folgt.) ■ ’ SpreHsaal. Hamburg, den 28. Juni 1909. Sehr geehrter Herr Redakteur! enn man die im Sprechsaal Ihrer werten Zeitung vom 25. d. M. veröffentlichte Information des Vorstandes des Synagogen- Verbandes in Hamburg liest, dann sollte man meinen, daß es. sich bei der Erörterung des Oberrabbinertitels und der Gemeindesynagogen-Benennung um einen Rechtsstreit handelt. Nicht mit einem Worte und mit der leisesten Andeutung ist in dem Artikel vom 11. d. M. der Versuch gemacht worden, dem Synagogen- Verbande sein juridisches Recht in Frage zu stellen. Die Rechtsinformation des Synagogen-Verbandes rennt also offene Türen ein. Die weitere Erklärung des Verbandes lautet: „Das Eingesandt erkennt die unter 1 und 2 genannten Tatsachen (das Recht der Benennungen) an und spricht trotzdem von Irreführungen, wenn diese Bezeichnungen benutzt werden. Da von einer Irreführung nicht die Rede fein kann und die Bezeichnungen zu Recht gebraucht werden, so ersuchen wir um Richtigstellung." Angesichts dieser Richtigstellung erscheint nun doch wohl die Frage.berechtigt, was der Vorstand des Synagogen-Verbandes denn nun eigentlich an den Ausführungen des in Frage stehenden Artikels richtiggestellt hat! In der Rechtsfrage konstatiert der Vorstand selbst die Uebereinstimmung des Artikels mit seinen Ausführungen. Die Frage bedurfte also gar keiner Richtigstellung. Es bliebe für den Vorstand also bei der Richtigstellung übrig zu belegen, daß die in Rede stehenden Benennungen nicht irreführend wirken. Die geradezu deplaziert klingende Erklärung, daß von einer Irreführung nicht die Rede sein kann, daß die Benennungen zu Recht gebraucht werden, ist doch keine Richtigstellung gegenüber der Behauptung des Artikels vom 11. Juni, daß der Titel Oberrabbiner" und die Benennung „Gemeinde-Synagoge" irreführend wirken! Der Shnagogen-Verband wird so gut wie wir bei der Berichterstattung über das Ableben seines Oberrabbiners den unzweideutigen Beweis vor Augen gehabt haben, wie irreführend der Titel und die Benennung gewirkt haben. Die Berichterstattung in den politischen Tagesblättern, in der jüdischen Presse und auch in Ihrer werten Zeitung hat von dem Hamburger Oberrabbiner, von .dem geistlichen Oberhaupt der Hamburger Gemeinde usw. als von etwas Selbstverständlichem gesprochen. Angesichts dieses Tatbestandes ist es eine starke Leistung des Synagogen-Vorstandes, zu erklären, daß von einer Irreführung der Oeffentlichkeit nicht die Rede sein kann. Fast jede Zeitung, die über das Ableben des Oberrabbiners des Synagogen-Verbandes berichtet hatte, ist ein Beleg für die Behauptung, daß die Benutzung dieser Benennungen irreführend wirkt. Diese klar vor jedermanns Augen liegende Wirkung sollte allein der Vorstand des Synagogen-Verbandes nicht gemerkt haben? Wir wiederholen: Die Hamburger Gemeinde-Verwaltung trifft der Vorwurf, nicht von vornherein die Benutzung von Titeln und Benennungen verhindert zu haben, die geeignet sind, in der Oeffentlichkeit irrige Vorstellungen über die Hamburger Gemeindeverhältnisse zu erwecken. Uns lag daran, vor dieser irregeführten Oeffentlichkeit Pstzustellen, daß der Oberrabbiner des Synagogen-Verbandes nicht der Oberrabbiner, nicht das geistliche Oberhaupt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde in Hamburg ist. & Druck und Verlast von Rudolf Moffe in BcrUn .Percunlr-prNich sjjs djf.RePqNjpn. Wüß Kanchwip. in Berlin. *

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