Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1909)
- Date
- 1909-07-02
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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o. Frankfurt a. M., 28. Mai? Der Verein für jüdische Krankenpflegerinnen hat seinen 15. Jahresbericht herausgegeben, der über die Arbeit im Geschäftsjahre 1908 das Folgende konstatiert: Die Zahl der Schwestern betrug am Schluß des Berichtsjahres 26 (3 weniger als im Vorjahre). Von 18-Schwestern, die wegen Vertretung und Ferien nicht sämtlich das ganze Jahr hindurch in der Privatpflege tätig sein konnten, wurden im ganzen 181 lim Vorjahre 162) Pflegen geleistet, und zwar ohne Unterschied der Konfession. Die Pflegen wurden geleistet unter Aufsicht von 80 verschiedenen Aerzten und erforderten im ganzen 3800 Pflegetage und 412 völlige Nachtwachen. Die Tätigkeit der Armenschwester bewegte sich in denselben Bahnen wie in den vergangenen Jahren; ihre Hilfe wurde von 230 Kranken in Anspruch genommen. Zu deren Pflege waren 3038 Besuche erforderlich. Von den Kranken gehörten 171 der israelitischen und 59 der christlichen Religion an. Die Hilfeleistung der Armenschwester wurde von 38 verschiedenen Aerzten verlangt, denen sie bei 61 Operationen und Verbandwechseln assistierte. Der israelitische Almosenkasten, der israelitische Hilfsverein und die weibliche Fürsorge übergaben der Armenschwester viele Fälle, bei denen es sich um Prüfung und Vermittlung von Unterstützungsgesuchen handelte. Durch Verteilung von Lebensmitteln, Wäsche, Kleidung und Geld konnte in vielen Familien die Not gelindert werden. Ferner gelang es ihrer Fürsprache, daß die Zentrale für private Fürsorge und der Frankfurter Armenverein des öfteren den Armen eine Unterstützung bewilligten. Durch das Armenamt wurden der Schwester Kohlenzettel für ihre Schützlinge überwiesen. Die Beaufsichtigung von Pflegekindern machte eine Anzahl von Kontrollbesuchen in den benachbarten Ortschaften notwendig. Die Unterstützungskasse der Armenschwester wies an Einnahmen 2846.73 Mark auf, davon wurden verausgabt 2610.56 Mark. Den Gesamteinnahmen, die 35762 Mark betrugen, stehen an Ausgaben 29085 Mark gegenüber. o. Darmstadt, 25. Juni. Das neue Schulgebäude des hiesigen Pädagogiums wurde dieser Tage bezogen. Vormittags 7'/2 Uhr versammelten sich die Lehrer und Schüler der Anstalt, um in würdiger Weise das prächtige Unterrichtsgebäude einzuweihen. Herr Direktor Elias gab einen kurzen Rückblick auf die Entstehung und Entwicklung der Anstalt und ermahnte die Besucher des Pädagogiums, allezeit gewissenhaft, ordentlich und tüchtig zu arbeiten, damit ein jeder das Ziel, das er erstreben wolle, auch wirklich mit gutem Erfolge erreiche. Herr Kreisschulinspektor Kissinger wünschte im Namen der Kreisschulkommission der Anstalt auch ferner dieselben guten Erfolge, die sie seit ihrem Bestehen aufzuweisen habe. Aus bescheidenen Anfängen hat sich das „Darmstädter Pädagogium" zu einer großen Anstalt herausentwickelt. Vor nun zwölf Jahren wurde diese Lehranstalt mit einem Lehrer und zwei Schülern gegründet. Heute weist sie einen Lehrkörper von zwölf Herren und eine Besuchsziffer von 82 Schülern auf. Seit ihrem Bestehen haben rund 380 Schüler die Anstalt besucht. Das neue Schulgebäude wird in technischer und hygienischer Hinsicht allen Anforderungen gerecht. Es enthält sieben Lehrsäle, ein Lehrmittelzimmer, ein Lehrerzimmer, sowie eine Schuldie'nerwohnung. -- Karlsruhe, 25. Juni. In den orthodoxen und sozialdemokratischen Blättern findet ein wahres Kesseltreiben gegen den israelitischen Oberrat statt, weil ein Kind mit Polizeigewalt zum Religionsunterricht der Hariptgemeinde geführt worden sein soll und der Vater deshalb vom Gericht mit 3 Mark bestraft wurde. Dazu wird von autoritc^iver Seite erklärt: „In Karlsruhe bestanden bis zum vorigen Jahre hinsichtlich des Besuches des israelitischen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen, der gleich dem der christlichen Bekenntnisse obligatorisch ist, durchaus friedliche Verhältnisse, da nur die der Landessynagoge ungehörigen Kinder zur Teilnahme am Unterricht angehalten, die Kinder der aus der Landessynagoge ausgetretenen Personen dagegen im Einverständnis mit dem Oberrat der Israeliten durch die Oberschulbehörde befreit wurden. Im Mai vorigen Jahres trat erstmals der Vorstand der außerhalb der Landessynagoge stehenden israelitischen Religionsgesellschaft bei dem- Oberschulrat mit dem Verlangen auf, daß auch diejenigen den privaten Religionsunterricht dieser Gesellschaft besuchenden Kinder, die der Landessynagoge angehören, von dem öffentlichen Religionsunterricht befreit werden sollten. Infolge eines Mißverständnisses glaubte der Oberschulrat die Zustimmung des Oberrates voraussetzen zu dürfen und erließ eine entsprechende Verfügung an das Volksschulrektorat, nahm diese jedoch zurück, nachdem er sich überzeugt hatte, daß das Einverständnis des Oberrates nicht vorliege. Für diesen handelte es sich um die Aufrechterhaltung eines geordneten öffentlichen Religions- Unterrichts überhaupt, der bei den an sich kleinen Klassen gefährdet war, wenn den Kindern (es handelte sich damals allein an der Volksschule um etwa 30, die auf einmal wegblieben) nach dem Belieben der Eltern das Verlassen des öffentlichen Religionsunterrichts sreistand. Ob sie einen entsprechenden Privatunterricht erhielten, stünd ' für den Oberrat erst in' zweiter Linie. In dieser Hinsicht kam allerdings in Betracht, daß er, der nach dem Gesetze für den israelitischen ' Religionsunterricht verantwortlich ist, einen von Lehrern der separierten Religionsgemeinschaft erteiltzen Unterricht nicht kontrollieren und vertreten kann. Nachdem der Standpunkt des Oberrates, dessen Festhalten auch der Synagogenrat in Karlsruhe und ebenso der in Mannheim, wo ein ähnlicher Fall vorlag, einstimmig und nachdrücklich gefordert hatten, von dem Oberschulrat als gerechtfertigt anerkannt war, hat ein Eingreifen kirchlicher Organe überhaupt nicht mehr stattgefunden. Die fraglichen Kinder besuchten bis auf zwei wieder den Religionsunterricht der Volksschule, und bezüglich dieser letzteren wurde, da der Oberrat für sie keine Ausnahme machen konnte, auf Antrag des Rektorats von der Polizeibehörde eingeschritten. Die von den Vätern beantragte gerichtliche Entscheidung fiel zu deren Ungunsten aus. Durchaus anderer Art waren vereinzelte frühere Fälle, in denen der Oberrat ausnahmsweise der Befreiung vom öffentlichen Religionsunterricht zugestimmt hatte. Es handelte sich dort um schwächliche Kinder, die den außerhalb der sonstigen schulplaumäßigen Zeit angesetzten Religionsunterricht aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen sollten und um Ersatzunterricht durch der Landessynagoge angehörige Lehrkräfte. Die Leitung und Beaufsichtigung des obligatorischen Religionsunterrichts (so heißt es zum Schluß dieser Darlegung), dessen Unentbehrlichkeit in jüngster Zeit sowohl von dem nationalliberalen Abgeordneten Professor Hieber Wie von dem linksstehende« Schulmann Lews betont worden sei, könne nur Sache der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften sein. Der Staat habe darauf zu sehen, daß diese gehörig vorgebildete und sittlich unbeanstandete Lehrkräfte zur Erteilung des Religionsüntsrrichts verwenden, sowie daß durch die Art dieses Unterrichts das Staatswohl nicht gefährdet werde. Im übrigen habe die staatliche Schulbehörde darum, ob der Inhalt des Religionsunterrichts die Angehörigen des fraglichen Bekenntnisses mehr oder weniger befriedigt, sich nicht zu kümmern, da jede Einmischung in innerkirchliche Verhältnisse ausgeschlossen bleiben müsse. Haben Eltern wegen des einen oder anderen Lehrers religiöse Bedenken, so werde es Sache der Kirche oder Religionsgemeinschaft sein und in ihrem eigensten Interesse liegen, begründeten Beschwerden abzuhelfen. Können oder wollen sie dies nicht, so müssen sie darauf gefaßt sein, daß die Eltern den Austritt ihrer Kinder aus dem betreffenden Bekenntnis erklären. Damit könne jede Gewissensbeschwerde mit sofortiger Wirkung beseitigt werden." Gesterrrjch-Anggrn. LI Wien, 28. Juni. Der „Jüdische Klub", der bekanntlich nur aus vier Abgeordneten besteht, macht seine eigene Politik. Da alle Vorstellungen bei den Ministern und alle Klagen nichts oder doch nur sehr wenig genützt haben, ist er in die Opposition gegangen und will in derselben solange verharren, als bis die Gleich, berechtigung nicht durchgeführt ist. Bei den Verhältnissen in unserem Parlament, wo oft vier Stimmen bei wichtigen Gesetzentwürfen den Ausschlag geben, wird auch diese Opposition der Regierung durchaus nicht gleichgültig sein. — In Pisek in Böhmen rief das Gerücht von einem Ritualmorde, dem ein kleiner Knabe aus der Gemeinde Topelec zum Opfer gefallen sein soll, lebhafte Beunruhigung hervor. Die gerichtliche Untersuchung des Falles ergab jedoch, daß dieses Gerücht der überreizten Phantasie des Stationsvorstandes Karl Spul in Wlastec entstammt. Die Eisenbahnstation liegt einsam im Walde und wurde vor drei Jahren zu nächtlicher Stunde von Zigeunern überfallen. Seither lebt der Stationsvorstand in steter Aufregung Am 7. d. M. erhielt der jüdische Kaufmann Ludwig König durch Vermittlung der genannten Station ein deutsches Telegramm des Inhalts, er möge den Knaben abholen. Der Stationsvorstand legte sich in seiner überreizten Phantasie das Telegramm so aus, daß