Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1909)
- Date
- 1909-07-02
- Page
- Seite 324 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Grosser nicht sprechen kann, werde ich gehen" . . . es klang tief traurig und mutlos. Er wandte sich um, zögerte aber einen Augenblick, als erhoffe er vielleicht ein Wunder, ehe er seine letzte Hoffnung versinken sah, und jetzt — — lautlos hatte sich die Tür hinter dem schwer Enttäuschten geschlossen. Draußen lehnte er an die' feuchtkalte Flurwand, ehe er mit tastender Hand nach dem Treppengeländer griff, um hinab zu steigen. „Schema beni!" . . . Er schloß die Augen, ein Schwindel überfiel ihn und fast wäre er die Treppe hinabgestürzt, wenn nicht ein fester Arm ihn umfaßt und äufgehalten hätte. „Seien Sie vorsichtig," sagte eine freundliche Stimme, „diese Hintertreppen sind steil. Ich glaube, ohne mein -zufälliges Hinzukommen wären Sie hinunter gestürzt." „Und wenn ich unten gelegen hätte mit zerschmettertem Haupte, ein armer Jud weniger . .? brach es Plötzlich in wildem Jammer hervor, aber bald darauf lächelte er wieder demütig und sagte: „Ich danke schön" ... Dann schickte er sich an, die Treppe hinabzusteigen. Steinfels sah mitleidsvoll dem Greise nach und murmelte vor sich hin: „Der Aermste", dann machte er eine Bewegung, als wolle er ihn zurückhalten, ihn anrufen. Doch er kam ja von dort, von seinem reichen Associe, was konnte, was durfte er sagen, wenn irgend jemand von ihm mit so unglücklichen, niedergedrückten Mienen wegging? Ein bitteres Lächeln zog um seine Lippen, dann war er in das Kontor eingetreten. „Wer war der Mann, der soeben die Treppe hinabging?" wendete er sich an den Buchhalter. „Er hat sich nicht vorgestellt," antwortete'dieser in verbissenem'Grimm. (Fortsetzung folgt.) - Literarische Mitteilungen. — Professor Dr. Hermann L. Strack: Aboda Zara, der Mischnatraktat „Götzendienst" mit deutscher Uebersetzung, 2. Auflage,' Leipzig 1909. I. C. Hinrichs. Es ist eine sehr verdienstvolle Arbeit, die hier in einer Neubearbeitung vorliegt, nachdem die erste Auflage längst vergriffen war. Gerade dieser Traktat der Mischna ist ja überaus wichtig. Strack gibt in der Einleitung die Hilfsmittel für die Feststellung des Textes, die Quellen für weitere Belehrung, wertvolle Bemerkungen für das sprachliche und sachliche Verständnis und die Inhaltsangabe. Es heißt da wörtlich: „Diese Inhaltsangabe zeigt und jeder kann sich leicht durch eigenes Lesen überzeugen, daß unser Mischnatraktat der Christen nicht gedenkt und noch weniger gegen sie polemisiert, sondern von: Verkehr oder vielmehr von der Einschränkung des Verkehrs mit Götzendienern, und zwar den damaligen Götzendienern besonders in Palästina handelt. Der Traktat nennt den Götzendiener entweder Obed Aboda Zara oder Eoj „Heide" oder Nochri „Nichtisraelit". Christen und zwar nicht nur Heiden^ christen, sondern auch Judenchristen, werden nicht erwähnt. Was man im Laufe der Zeiten in die das Christentum ganz unberücksichtigt lassenden Mischnasätze hineingelegt hat, gehört eigentlich nicht in die Auslegung." Diese Erklärung ist auch heute noch, ja vielleicht ' gerade heute sehr wertvoll. Von besonderem Werte ist auch die Kritik, die Strack an einem Fachgenossen, der diesen Traktat ebenfalls herausgegeben hat, an dem Lizentiaten Krüger übt. Er sagt von dessen Arbeit: „Herr Paul Krüger hat fast alles Sachliche aus meiner Ausgabe und meiner Einleitung in den Talmud entnommen. Die Uebersetzung ist nicht genügend richtig, und die „antisemitischen" Exklamationen sind geschmacklos, teilweise sachlich fälsch." Für weitere Kreise wird in dieser Uebersetzung namentlich eine Stelle von Interesse sein. Es handelt sich in dem 5. Kapitel des Traktats um Götzenbilder und Verwandtes. Da heißt es wörtlich (Vers 4): „Der Philosoph Proklos fragte den Rabban Simeoy ben, Gamliel in Akko, der im Aphroditebade badete also: „In eurem Gesetz ist geschrieben (Deut. 13, 18): „Und nicht soll an deiner Hand irgend etwas vom Gebannten haften." Weswegen' badest Du im Aphroditebade? Er erwiderte ihm : „MäN antwortet nicht im Badehause! Und als er hinausgegangen war, sagte er zu ihm: „Ich bin nicht in ihr Gebiet gekommen, sondern sie ist in mein Gebiet gekommen;!man sagt ja nicht: „Ein Bad ist für Aphrodite gemacht," sondern: /Aphrodite ist als Schmuck: für. das Bad .gemacht!" Der Mann hat eine andere Weltanschauung gehabt als unsere modernen Orthodoxen, und seine Toleranz sollte ihnen vorbildlich sein. Die ausgezeichnete Arbeit von Strack wird sicherlich dazu beitragen, daß auch in nichtjüdischen Kreisen unbefangenes wissenschaftliches Studium der nachbiblisch-jüdischen! Literatur gedeihe. Hoffentlich erfüllt'der hervorragende Gelehrte sebr bald seine Zusage, auch andere Mischnatraktate, zunächst die auf das Gerichtsverfahren und die Rechtswissenschaft bezüglichen, in gleich vortrefflicher Bearbeitung folgen zu lassen. ... : Geehrter Herr Redakteur! ie Notiz aus Aschenhausen in Nr. 25 dieser Zeitung läßt die Meinung aufkommen. daß im Großherzogtum Sachsen-Weimar- Eisenach dem.Landrabbiner kein bestimmender Einfluß auf die Gestaltung der religiösen Verhältnisse in den Gemeinden des Landes, beziehungsweise ein Vetorecht nicht zustehe. Gerade das Gegenteil ist der Fall. In dem betreffenden Statutenentwurfe aus dem Jahre 1881 wurdä dem Großherzoglichen Staatsministerium von der Gemeinde Äschenhausen zügemutet, bestehende Kultusgesetze zu beseitigen und eine Neuordnung der Gemeinde nach den Bestimmungen von D^DIS1!/ deren jeweilige Anwendung dem Landrabbiner, mit Vetorecht zustehen sollte, einzuführen. (Offenbar eine Reaktion auf die damals abgeschlossene reformatorische Wirksamkeit des Dr. Heß.) Das Großherzogliche Staatsministerium hatte begründete Bedenken, sich bei Entscheidungsfällen in eine solch schwierige und fremde Materie eiulassen zu sollen und dem Landrabbiner damit „eine so weitgehende Macht" einzuräumen, die einerseits' dazu geeignet wäre, ihn als geistliches Mitglied der Großherzoglichen Aufsichtsbehörde mit der bestehenden Kultusgesetzgebung, insbesondere mit der zufolge Höchster Entschließung erlassenen Landrabbmatsverordnung in Widerspruch zu bringen und anderseits der Gemeinde die nach Maßgabe der Kültusgesetzgebüng gewährleistete Freiheit der ersten Entscheidung zu nehmen. Es handelte sich somit im vorliegenden Falle um die Zulassung eines Vetos, welches dem Großherzoglichen Staatsministeriüm unverständlich und im geltenden Gesetze nicht begründet war, während das gesetzlich vorgesehene Vetorecht dem Landrabbiner schon in feiner Eigenschaft als Aufsichtsbeamter -über das Synagogen-, Schul- und Armenwesen eo ipso zusteht. Stadtlengsfeld, 21. Juni 1909. Dr. Wiesen, Großherzoglich Sächsischer Landrabbiner. * Warnung. osenzweig Beruh. Berek, resp. Stopnik, 30 bis 35 Jahre alt, mit . , einem Fuße etwas hinkend, gibt die verschiedensten Plätze an, wie Saargemünd, Konstanz,. Lichtenfels, wo seine Familie wohnen soll und wo er gearbeitet haben will, was Lüge ist. Derselbe versteht es, sich von Behörden freie Reisekarten, von Vereinen und Aerzten Empfehlungen zu verschaffen. Seit Monaten will er schon nach Wildbäd reisen, die Mittel hierzu hat er längst beisammen. Mit einem ärztlichen Zeugnis, dos er nur für jenen Ort bestimmterhielt, und das ihm abgenommen werden soll, sucht er, wie hier, acht Tage lang Private auf, kommt dann an dio Kasse, wo er sich ein Eisenbahnbillet: ganz entgegengesetzt Wildbad,, verabfolgen läßt, Durch sein zudringliches, freches Benehmen und Vorführung falscher Tatsachen bekommt er große Summen zusammen, und da er ähnliche Sachen schon'seit Jahren betreibt, so. muß vor dieser Person gewarnt werden- , ‘ ~ '.Martin Leb recht, .. *' Vorsitzender des Hilfsvereins Nürnberg. - , . c. _ Druck undV erlagvon! R u d ol f MosseinBerlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bäuchwitz in Berlin.