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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-06-25 · Heft 26 (25.6.1909) · p. Seite 312

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 26 (25.6.1909)
Date
1909-06-25
Page
Seite 312 (sequence 12)
Language
German
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doch seine älteste Tochter verheiratet — und er borgte dem armen Schneiderlein, - das er sehr Wohl als ehrliche Haut; kannte, aufs neue. * Mit dem Tuche über dem Arme, es war äußerst feines Tuch, mit ganz prächtigem Muster, zog der Schneider nach Häusel Nachdem er eine kurze Weile Rast gehalten, denn der Tag war sehr heiß und der Weg lang gewesen, während Weib und Kinder den Stoff gebührend bewunderten, da sie ihr Lebtag keinen so herrlichen geschaut, nahm er seine größte Schere und schnitt daraus los. Maus und ^runter, kreuz und quer mit flinker, kundiger Hand, und kurz und gut, es dauerte gar nicht lange, vielleicht, daß es einen ganzen Tag gewährt hatte, da lag des Dalles Anzug fix und fertig auf dem Schneiderbrett, genau nach Maß gefertigt, sein gebügelt und' geplättet, daß es eine Lust war, darauf zu gucken! Der Schneider wartete, bis es ganz dunkel war, dann schlich er heimlich die Treppe zur Bodenkammer hinaus, auf dem Arm sein Meisterwerk, an dem sich sein Auge ergötzte. Der Dalles schlief, wie gewöhnlich. Der Schneider weckte ihn und sprach: „Herr Dalles, hier Euer Gewand!" Es ist genau nach Maß und muß Euch wohl gefallen." Da zog der Dalles seinen Anzug über den Leib, doch, o Schreck, er war ihm viel, viel zu eng! Dem armen Schneiderlein war ganz ängstlich zumute; er zitterte am ganzen Leib. Der Dalles aber lachte, daß es mit lautem Echo im Hause widerhallte und rief: „Du hast dies Tuch auf neuen Pump genommen, Schneider!" „Weh mir," jammerte das Schneiderlein, „mein Dalles ist gewachsen." . J Und er raufte sich das Haar und lief verzweifelt die Treppe hinunter, und oben schüttelte sich der dicke Dalles vor Lachen. So blieb er sitzen vor des Schneiderleins Kammer, ward immer dicker und dicker und schnarchte gräßlich laut. Sprechsasl. Sehr geehrter Herr Redakteur! ^u dem in dem Sprechsaal der Zeitung vom 11. d. M. abgedruckten mit X. Unterzeichneten „Eingesandt" senden wir Ihnen folgende Informationen, um deren gefälligen Abdruck wir bitten: 1. Der Titel Oberrabbiner ist in den von der Deutsch-Israelitischen Gemeinde und von einem hohen Senate genehmigten Statuten des Deutsch-Israelitischen Synagogenverbandes festgesetzt. 2. Die dem Synagogenverbande unterstellten Synagogen Kohl- . Hofen und Bornplatz find Gemeindesynagogen und zwar sind die Grundstücke im Grundbuche auf den Namen der Gemeinde eingetragen (§ 11 der Gemeindeverfassung). ' 3. Das „Eingesandt" erkennt die unter 1 und 2 genannten Tatsachen an und spricht trotzdem von Irreführungen, wenn diese Bezeichnungen gebraucht werden. Da von einer Irreführung nicht die Rede sein kann und der Unterzeichnete Vorstand die qüest. Bezeichnungen in seinen Bekanntmachungen mit Recht gebraucht/ so ersuchen wir um Richtigstellung. Hochachtungsvoll der Vorstand des Deutsch-Israelitischen Synagogenverbandes. W. Levy, 2. Vorsitzender. Hamburg, den 18. Juni 1909. . $ Bremerhaven, den 18. Juni 1909. Sehr geehrte Redaktion! 7^>ie Einsendung des Vorstandes der Synagogengemeinde Lehe- Geestemünde in Nr. 24 Ihrer geschätzten Zeitung zwingt mich zu einer kurzen Erwiderung. Ich lehne die Erklärung des Vorstandes, er sei zu der Ausschließung meines Sohnes vom Religionsunterricht aus „Selbstachtung" genötigt gewesen, mit dem Hinweis darauf ab, daß der Herr Land-. rabbiner in Hannover bereits in einem mir gewordenen Bescheide vom 30. März d. I. ausgesprochen hat, daß er weder die Ausschließung meines Sohnes vom Religionsunterricht noch die Form, in der der Ausschluß erfolgt sei, billigen könne. Ich halte mich hiernach für vollberechtigt, meinen Vorwurf der Unduldsamkeit ausrechtzuerhalten. - Wenn der Vorstand mir ferner vorhält, ich Hätte durch meinen Austritt aus der „jüdischen Gemeinschaft" meine Rechte an die Gemeinde und deren Institutionen verloren, so ist darauf zu erwidern, daß ich einmal nicht aus der jüdischen Gemeinschaft, sondern nur aus der Gemeinde Lehe-Geestemünde ausgeschieden biry weil auf das Betreiben Geestemünder Gemeindeangehöriger hin uns Bremerhavener Gemeindeangehörigen das Stimmrecht in den Gemeindeversammlungen genommen war, und ich deshalb die Gründung einer eigenen Bremerhavener Gemeinde ins Auge faßte, und daß es zum andern bei Erörterung der Frage» ob mein Vorwurf der Unduldsamkeit begründet ist, nicht darauf ankommen kann, ob der Vorstand der Gemeinde Lehe-Geestemünde das formelle Recht' hatte, meinen Sohn vom Religionsunterricht anszuschließen. Ich nenne es unduldsam, daß der Vorstand der Gemeinde sein formelles Recht, meinen Sohn vom Religionsunterricht auszuschließen und ihn dadurch der Segnungen eines solchen Unterrichts zu berauben, in Vergeltung gegen meinen Austritt aus der Gemeinde ausgeübt hat, obwohl dazu eine zwingende Veranlassung nicht vorlag. und ich selbstverständlich bereit gewesen wäre, das Schulgeld für meinen Sohn zu bezahlen. Erschwerend fällt noch der Umstand ins Gewicht, daß der Vorstand dem jüdischen Lehrer und dem zweiten Kultusbeamten ausdrücklich verboten hat, meinem Sohne Privatunterricht zu erteilen. Diese Anordnung erfolgte, trotzdem der Vorstand wußte, daß in den hiesigen Unterweserorten andere jüdische Pädagogen nicht existieren, und auf diese Weise mir die Möglichkeit genommen wurde, meinen Sohn in der jüdischen Religion unterrichten zu lassen. Es kann keine Rede davon sein, daß ich meinen „unüberlegten und voreiligen Schritt", wie der Vorstand sich aüsdrückt, bereute. Ich habe nichts zu bereuen und lehne einen Wiedereintritt in die Gemeinde ab, so lange dieser Vorstand seines Amtes waltet und mir wegen des meinem Sohne zugesügten Unrechts keine Genügtuung gibt. Was der Vorstand schließlich mit seiner Bemerkung sagen will, mir stände der Wiedereintritt gegen Zahlung meiner rückständigen Kultusbeiträge frei, zu deren Zahlung ich mich verpflichtet hätte, ist mir unverständlich. Ich bin bis zu meinem Austritte aus der Gemeinde weder mit Beiträgen im Rückstände geblieben, noch habe ich mich der. Synagogengemeinde Lehe-Geestemünde gegenüber zu irgend etwas verpflichtet. Wilhelm Hoffmann. * Geehrter Herr Redakteur! sei mir gestattet, darauf hinzuweisen, daß der Schluß meiner vorwöchentlichen Zuschrift „von nun an bis in Ewigkit" in diesem Zusammenhänge und an dieser Stelle irrtümlich hinzugefügt ist — ex memoria. Mit dem Worte „gepriesen" ist vielmehr der zitierte Satz beendet. Lublin itz, den 20. Juni 1909. Dr. Fried mann. Graz, den 6. Juni 1909. Löbliche Redaktion! 3ndem ich herzlich danke für die Aufforderung zur Subskription auf die Predigten meines in Gott ruhenden Mannes, würden Sie mich von neuem zu Danke verpflichten, wenn Ihr geschätztes Blatt mitteilen möchte, daß durch den nicht voraus berechneten größeren Umfang dieses Werkes der Druck sich verzögert hat, so daß es den Subskribenten erst Ende dieses Jahres zugehen dürfte. Frau Rabbiner Dr. Marianne Mühsam. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. BeranlworUich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berttu. ' -r ... -- -r-U

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