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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-06-18 · Heft 25 (18.6.1909) · p. Seite 298

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 25 (18.6.1909)
Date
1909-06-18
Page
Seite 298 (sequence 10)
Language
German
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Zunz, Herzfeld, Derenbourg und andere nehmen an/ daß eigentlich -nur Simon II. als der Gerechte bezeichnet werde, .und auf ihn beziehe sich das .Lob Ben-Siras. Simon II. war. ein Zeitgenosse Antiochus des Großen und starb vielleicht wahrend der Regierung seines Sohnes Seleukos Philopator. Hingegen wird .von Grätz, Joseph Halevy, König-, de Wette und anderen die.Ansicht vertreten, daß nur Simon I. der Gerechte sei und von Ben-Sira verherrlicht werde. Joseph Halevy meint sogar, daß Ben-Sira ein Zeitgenosse des Simon I. gewesen, sei. Eine dritte vermittelnde Ansicht ist die von Eusebius, Ewald, Schürer, Ryssel, I. H. Weiß und anderen vertretene, wonach die talmudischen Quellen wohl von Simon I. sprechen, während Ben- Sira ein jüngerer Zeitgenosse Simon II. gewesen sei und diese kraftvolle Persönlichkeit verherrlicht habe. Jsak Halevy schließt sich der Ansicht seines Namensvetters Joseph Halevy an, dessen Ausführungen er aber gar nicht zu kennen scheint, und verteidigt sie gegen Krochmal (der gar nicht als Geschichtforscher, sondern nur. als Geschichtsphilosoph aufgetreten ist) in, scharfer Polemik. Sein schweres Geschütz ist die Stelle bei Josephus (XII, 4, 10), nach der Onias II., der Vater Simons II., erst während der Regierung des Seleukos Philopator, also nach 187, gestorben sei.. Als ob die anderen Forscher diese Stelle übersehen hätten! In Wahrheit hat Josephus hier neben anderen Schnitzern auch diesen aufzuweisen; denn die Erzählung von der Steuerpacht des . Joseph ben Tobia, dessen 22 jähriger Tätigkeit und. Eintritt in ein hohes Alter kann nur vor der Eroberung Palästinas durch Antiochus den Großen (198 v. Ehr.) spielen. Grätz hat aber richtig nachgewiesen, daß der jüngste Sohn Josephs, Hyrkan, im Jahre 210 am königlichen Hofe in Alexandrien war und dort seine tolle Verschwendung verübte, weshalb der Vater ihm grollte. Auch der Tod Josephs muß bald darauf, nach Grätz im Jahre208, erfolgt sein. - - Sodann entstand ein Streit unter den Söhnen, in den Simon II. eingrisf. Ich will Halevy eine Freude.machen und ihn darauf verweisen, daß Mommsen (Römische Geschichte, 9. Ausl., I., 727) die Steuerpacht Josephs wirklich in. die Zeit der Syrerherrschaft in Palästina verlegt und die Anwesenheit des jüdischen Pächters in Alexandrien damit erklären will, daß die ägyptische Königin Kleopatra als Mitgift die Nutznießung der Palästinischen Steuern erhalten habe. Aber, trotzdem ist die Sache sehr unwahrscheinlich, und man kann die Erzählung Josephus' nur in die-Zeit verlegen, äM .Palästina noch zu Aegypten gehörte. ' Um ihre Hypothese zu bekräftigen, bezeichnen Halevy und . Vondi Simon II.. als den „unwürdigen" Enkel seines Großvaters Simon I.; der Volksmund hättespäter Simon I. als den Gerechten bezeichnet, um ihn so von seinem „unwürdigen" Enkel, der ebenfalls Simon hieß, zu unterscheiden. Als Beweis dafür wird angeführt, daß Simon II. im Streit der.Tobiassöhne, .den jüngeren Hyrkan, einen verwegenen Burschen und Abenteurer; sogar aus Jerusalem wies. , . : Er habe somit für die „Tobiassöhne" Partei.ergriffen, die Josephus als Parteigänger der Hellenisten erwähnt. Das ist, mit Verlaub, an den Haaren herbeigezogen, und unzweifelhaft hat Schürer (1,196) damit Recht, daß diese „Tobiassöhne" und der im zweiten Makka.bäerbuch 3, .11 erwähnte Hyrkan nicht Söhne Josephs, sondern dessen Enkel waren. Im übrigen will ich gern zugeben, daß die Erörterungen Halevys und Bondis..recht.interessant sind; nur daß ich den gereizten Ton gegen Krochmal weder-verstehen noch billigen kann. 3. Die Frage des Hohen Rats (Synedrion) in Jerusalem und dessen Vorsitzenden wird von D. H o f sm an n in einer Polemik gegen Halevy .erörtert? Bekanntlich ist-es seit' jeher aufgefallen,- daß die Darstellung von der inneren Einrichtungdes- Synedrion in den -talmudischen Quellen anders ist, .als die in den. griechischen (Josephus und dem evangelischen Schrifttum). Von jüdischen ^Gelehrten war es wiederuw Krochmal, der zuerst. auf diesen Widerspruch .hinwies, daß Nämlich nach den griechischen Quellen nicht berühmte Tanaiten Vorsitzende dieser Körperschaft waren, sondern durchgehend.^ die jeweiligen, zumeist sadduzäischen. Hohenpriester. Auch diese Streitfrage hat eine große Literatur auszuweisen. Im Jahre 1-894 hat J e l s k i; die vermittelnde Hypothese - aufgestellt, daß nach, außen hin die Hohenpriester Vertreter des Synedrions waren,, in den Sitzungen selbst aber präsidierten, wo es sich um religiöse Fragen handelte, berühmte Gesetzeslehrer. Büchler stellte im Jahre 1902 eine andere Hypothese auf,, wonach es zwei Synedria gegeben hätte,-ein politisches, an dessen Spitze der Hohepriester stand, und einen obersten Gerichtshof mit einem Gesetzeslehrer als Nasi an der Spitze. , Dagegen spricht aber der Umstand, daß im Prozeß Jesu der Hohepriester als Vorsitzender das Verhör, leitet. Nun ist zwar der ganze Prozeß mit seinen .vielen Unrichtigkeiten (am ersten Passahtag!) ein Phantasiestück der synoptischen Evangelisten, und Johannes weiß gar nichts von ihm. Aber den Gerichtshof selbst konnten sie nicht erfunden haben; -dazu waren sie zu ungeschickt und ungelehrt. Halevy kombiniert nun die Hypothesen Jelskis und Büchlers und fügt noch eine dritte hinzu. Außer dem politischen Synedrion habe es seit dem Jahre 55 v. Ehr?, .wo nach seiner Ansicht das politische Zentralsyuedrion durch Gabinus. für immer aufgehoben worden sei, eine hohe Schule für das Gesetzesstudium gegeben, der die berühmten Gesetzeslehrer Vorständen. Halevy polemisiert im scharfen Tone gegen Schürer, der mit Kuenen auf Krochmals Seite -steht. Indessen sind seine Argumente im wesentlichen bereits von Grätz (II b 178 ff., II1100 ff.) gegen Schürer zusammengestellt.'' Die Sache ist noch immer nicht geklärt. Vor allem aber zerstört Hoffmann sehr gründlich die Hypothese, daß Gabinus das Zentralsynedrion in Jerusalem, Aumal für immer, aufgehoben hätte, als er das Land in fünf Provinzsynedria teilte. Dabei weist H offmann richtig nach, daß Halevy, durch eine falsche Uebersetzung im Bericht des Josephus irregeleitet, zu falschen Schlußfolgerungen gekommen ist. Ich möchte bei dieser Gelegenheit nur erwähnen, daß die fünf Sprengel des Gabinus - wahrscheinlich Steuerbezirke waren. Die Erörterungen Halevys sind nichtsdestoweniger sehr lehrreich; sie könnten nur sachlicher und ohne die polemischen Weitläufigkeiten vorgetragen werden. Vor allem aber begreife ich nicht, warum er immer mit der Behauptung austritt, die anderen Forscher, die nicht seiner Meinung sind, Krochmal, Grätz, Weiß, Schürer usw., hätten selbst das .Unrichtige ihrer Ansichten erkannt, seien jedoch absichtlich vom Wege der Wahrheit abgewichen. Leider kann -ich die vorzüglichen Abhandlungen von Ullmann („Geschichte der spanisch-portugiesischen Juden in Amsterdam im 17..Jahrhundert"), Duckeß („Zur Biographie Isaak Bernays"), Goldhor („Die Grenzen des Ost-Jor.danlandes" — äußerst wertvoll:.^ L. Levin, M. Auerbach! S. Stein,- I. Landsberger, Eppenstein,'A. Marx, A. Sulzbach, Kottek und Haüsdorff nur verzeichnen. Ich hoffe aber darcmf 'noch an anderer Stelle zurückzukommen. - Wissenschaftlichen. Wert haben , alle Beiträge dieses Jahrbuchs ausnahmslos.. - . '

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