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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-06-11 · Heft 24 (11.6.1909) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 24 (11.6.1909)
Date
1909-06-11
Page
– (sequence 13)
Language
German
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».Mn».*,* Mx OrmetlüleLote. Drtlage zur „Allgemeinen Leitung deS Judentums". korrrlpondenßm und Sschrichtm. Deulschlsnd. s. Berlin, 6. Juni. Die heutige Repräsentantenversammlung wurde vom Vorsitzenden Herrn Louis Sachs mit einem warmempfundenen Nachruf auf das jüngst verstorbene Mitglied Herrn Jakob Weinberg eröffnet. Die Versammlung genehmigte alsdann die Zuwendung der Frau Clara Oliven im Betrage von 12 000 Mark zur Begründung einer Adolf und Clara Oliven-Stjftung für die dritte Alterversorgungsanstalt. In längerer Debatte beschäftigte sich alsdann das Plenum mit einem Anträge Sachs-Blaschke, wonach der Gemeindevorstand aufgefordert wird, an die bestehende gemischte Kommission betreffend die Beratung des Gesetzentwurfs über die Verfassung der jüdischen Gemeinden in Preußen das Ersuchen zu richten, die weitere Beratungen nur auf Grund der Bestimmungen (Punkt III und IV betreffend die Provinz- und Landesgemeinden §§ 85 bis 107) des am Gemeindetage .vorgelegten Enl'wurfs fortzuführen. Der Referent Professor Blaschke brachte die große Ueberraschung in Erinnerung, welche durch den Ausfall der Abstimmung über den bekannten Antrag Friedmann-Glogau auf dem Gemeindetage hervorgerufen worden war. Allerdings hat auf Grund der von verschiedenen Seiten ergangenen Erklärungen inzwischen die Annahme dieses Antrages jede Bedeutung verloren. Jedenfalls würden nach Ansicht des Referenten sehr erhebliche und wichtige Grundsätze umgestoßen werden, falls die gemischte Kommission im Sinne des Antrags Friedmann ihre.Arbeiten fortführen würde. Es handle sich nur darum, der gemischten Kommission die Stellungnahme der Berliner jüdischen Gemeinde, welche dem Entwurf ganz objektiv gegenüberstehe, da sie aus ihm keine Vorteile, vielleicht auch keine Rechte ziehen könne, bekanntzugeben und sie zu ermuntern, eine Arbeit fortzusetzen, die bisher große Mühe verursacht habe und auch weiterhin noch große Anstrengungen erfordern werde. Der Referent hält die Versammlung für verpflichtet, den Antrag anzunehmen, insofern als das Organisationsgesetz in dem vorliegenden Entwurf durch die hervorragende Mitarbeit zweier Vorstandsmitglieder der hiesigen Gemeinde, der Herren Justizräte Dr. Edmund Lachmann und Lilienthal, zustande gekommen ist. Herr Louis Sachs ruft das Abstimmungsergebnis nochmals zahlenmäßig in Erinneung und weist darauf hin, daß ein einziger Delegierter mit fünf Mandaten bereits genügt hätte, um den Antrag Friedmann zu Fall zu bringen. Diese Zufallsmajorität entspreche in keiner Weise der Mehrheit, so daß man also auf den Antrag Friedmann kein großes Gewicht legen könne. Gemeindesyndikus Justizrat Lilienthal gibt namens des Gemeindevorftandes die Erklärung ab, daß der Vorstand vollständig auf dem Boden des Antrages Sachs- Blaschke stehe. Er teilt ferner mit, daß der Gemeindevorstand in gemischter Kommission mit der Repräsentanten-Versammlung das Organisationsgesetz einer eingehenden Beratung zu unterziehen die Absicht hat, um der Kommission, welche die sehr wichtige Angelegenheit bearbeitet, die Wünsche der hiesigen Gemeinde zum Gesetzentwurf bekannt zu geben. Er bittet deshalb, den Antrag der einzusetzenden gemischten Kommission zur Berücksichtigung zu überweisen. Auch Justizrat Lilienthal hebt hervor, daß die Gemeinde Berlin in dieser Sache vollständig selbstlos sei, daß sie durch ihre Mitarbeit nur das Interesse für die gesamte preußische Judenheit vertrete und deshalb ihr Eintreten für den Gesetzentwurf doppeltes Gewicht haben werde. Herr Prof. Kalischtzr hat nichts gegen die Sache selbst einzuwenden, er hegt nur formale Bedenken, der gemischten Kommission etwa eine Auffassung zu oktroyieren, die sie nicht vertrete. Er empfiehlt, der gemischten Kommission zu überlassen, zu tun, was sie für gut befinde. Für den Antrag Friedmann bestehe heute doch keine Majorität mehr, deshalb sollte sich die Gemeinde nicht in die Beratungen der gemischten Kommission hineinmischen, was ja doch auch einen Bruch mit den parlamentarischen Gepflogenheiten bedeute. Justizrat Lilienth.al weist die Auffassung des Vorredners als unrichtig zurück. Die gemischte Kommission, welche den Entwurf ausgearbeitet, habe nach Beendigung der zweiten Lesung denselben den größeren Verbänden mit der Bitte zugesandt, den Entwurf zu kritisieren und etwaige Wünsche betreffs Aenderung mitzuteilen. Der Antrag Sachs-Blaschke bedeute somit nicht eine unbefugte Einmischung in die Arbeiten der Kommission, sondern die Erfüllung eines Wunsches, den die gemischte Kommission ausgesprochen habe; dieser Antrag solle der gemischten Kommission nur sagen, daß die Berliner Gemeinde wünsche, die angezogenen Bestimmungen aufrecht zu erhalten. Diese Ansicht werde auf die weiteren Arbeiten der Kommission von nicht unerheblichem Einfluß sein. Prof. Blaschke weist darauf hin, daß man der gemischten Kommission durch den vorliegenden Antrag nicht nur nicht die Hände binden werde, sondern im Gegenteil ihr die frische freie Luft geben werde, die sie notwendig brauche. Herr Dr. Ginsberg bittet, heute von einer Beschlußfassung Abstand zu nehmen und den Antrag der einzusetzenden gemischten Kommission als Material zu überweisen. Herr Louis Sachs hält die Annahme des von ihm mitgestellten Antrages für dringend erforderlich. Die gemischte Kommission müsse wissen, wie die Gemeindebehörden Berlins über die Beschlußfassung des Gemeindetages denken, und der Vorsitzende der gemischten Kommission werde nicht den Mut haben, diese Kommission wieder einzuberufen, ehe die Versammlung ihre Ansicht in dieser wichtigen Frage klar geäußert habe. Es handle sich im Anträge Friedmann um die wichtigsten Bestimmungen, und wenn im Sinne Friedmanns beschlossen würde, so werde kaum ein Mitglied der Berliner Gemeinde den Mut-haben, weiter an dem Entwürfe mitzuarbeiten. Nachdem auf Antrag des Geheimrats Blumenthal das Wörtchen „nur" aus dem Anträge gestrichen worden ist, und nachdem auch Prof. Kalischer seine formalen Bedenken fallen gelassen hatte, wurde der Antrag Sachs-Blaschke, wie der Vorsitzende mit Nachdruck konstatiert, einstimmig angenommen. — Herr Prof. Kalischer begründete alsdann seine Interpellation betreffend die Herausgabe eines Gemeindeblattes. Aus seinen Angaben erfährt man die überraschende Tatsache, daß der Gemeindevorstand seit Jahren die Absicht trage, ein Gemeindeblatt herauszugeben. Der Interpellant glaubt nun die Geburt erleichtern und beschleunigen zu können, wenn in der Repräsentanten-Versammlung eine Kundgebung zugunsten dieses Zukunftskindes stattfände. Ein solches Gemeindeblatt hält er für wünschenswert und für die Berliner Gemeinde, die beinahe 150 000 Seelen umfasse, geradezu notwendig, als ein vorzügliches Mittel, das Interesse an der Gemeinde und damit das Interesse am Judentum überhaupt zu beleben. Das Blatt würde nach seiner Ansicht die Aufgabe haben, die Kenntnis von den Institutionen unserer Gemeinde zu verbreiten, über ihre Ziele und Leistungen Aufschluß zu geben. Die Kultusangelegenheiten, die Schulen und sonstigen Bildungsstätten, die in erfreulichem Wachstum befindliche Gemeindebibliothek mit den ihr mehr oder weniger fest anzugliedernden Instituten, die Wohltätigkeitsanstalten, alle Zweige der Gemeindeverwaltung werden Stoff genug bieten, um das Gemeindeblatt zu füllen, mag es nun periodisch oder in verschiedenen Intervallen, je nach Bedürfnis erscheinen. Das Gemeindeblatt müßte ferner kurze, aber zuverlässige Berichte über die Repräsentanten- Verfammlungen bringen, damit es für die Gemeindevertreter eine offizielle Stelle gebe, auf die sie sich berufen können. Herr Netter gab namens des Vorstandes die Erklärung ab, daß eine entsprechende Vorlage nicht mehr lange auf sich warten lassen werde. Nur infolge Ueberlastung mit anderen wichtigeren Arbeiten habe der Gemeindevorstand die Vorlage nicht zur Erledigung bringen können. Der Vorstand stehe auf dem Standpunkt, daß ein Gemeindeblatt ein dringendes Bedürfnis sei, und in einer Denkschrift seien alle Gründe zusammengestellt, welche die Herausgabe eines solchen Blattes erforderlich machen. Voraussichtlich werde das Blatt aus

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