Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1909)
- Date
- 1909-06-11
- Page
- Seite 282 (sequence 6)
- Language
- German
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l ich er Pedanterie darüber zu wachen, daß nur ja kein Pfennig die Gemarkung der Hauptstadt verläßt. Die Repräsentantin des deutschen Judentums hat nicht selten Ausgaben zu erfüllen, die ihr selbst am wenigsten zugute kommen. Das ist im Judentum von jeher der Brauch so gewesen, und es verriete eine unbrüderliche Gesinnung, ihr daraus einen Vorwurf zu machen. Aber darf man im eigenen Hause dringende Aufgaben vernachlässigen, weil es außerhalb desselben soviel Ablenkung gibt? Und doch wird man der jüdischen Gemeinde in wesentlichen Punkten diesen Vorwurf nicht ersparen können. , Welcher Betätigungszweig wäre für eine jüdische Gemeinde wohl wichtiger als der Religionsunterricht? Und doch wimmelt es gerade hier von Unterlassungssünden, Abnormitäten und Unbegreiflichkeiten aller Art. Es soll hier keineswegs ein vollständiges Bild von der ganz unmöglichen Stellung des Berliner Religionslehrers entrollt werden. Nur der Gehältersrage soll ein wenig ins Gesicht geleuchtet werden. Bezahlt die Gemeinde diesen Unterricht seiner ungeheuren Wichtigkeit entsprechend? Diese Frage stellen, heißt, sie entschieden ' verneinen. Die Bezahlung steht hinter der Honorierung in kleinen und mittleren Gemeinden weit, weit zurück. Ja, selbst die kleinste Zweiggemeinde zeigt sich großmütiger als das altstädtische Berlin, setzt man die billigeren Lebensverhültnisse auf dem flachenLande gebührend in Rechnung. Am auffälligsten zeigt sich das Mißverhältnis zwischen Leistung und Bezahlung, wenn man die Tatsache feststellt, daß der Religionsunterricht schlechter wegkommt als der Unterricht in der Volksschule, nicht nur nach dem neuen Schulgesetz, sondern auch nach dem alten Modus, mit dem die Volksschullehrer so sehr unzufrieden sind. An die Vorbildung der Religionslehrer legt die Gemeinde keineswegs so bescheidene Maßstäbe an wie an die materielle Entlohnung. Sie verlangt mit Recht die Beibringung von Befähigungsnachweisen, die mindestens so beschaffen sein müssen, daß das unbedenklich einen Unterrichtserlanbnisschein daraufhin ausstellt. Die Qualitäten sind mindestens die eines Volksschullehrers; ja der Rahmen des Volksschulunterrichts wird durch den Unterricht in einer fremden — in der hebräischen — Sprache man kann sagen in prinzipieller Weise durchbrochen und erweitert. Trotzdem erreicht der Religionslehrer nur ein Endgehalt von 150 Mark, während der Volksschullehrer, der ob seines kärglichen Einkommens so bewegliche Klagen führt, auf 200 Mark die Jahres stunde kommt. Soll mit der schlechteren Bezahlung angedeutet werden, daß die jüdische Gemeinde den jüdischen Religionsunterricht um 3378 % geringer bewertet als die städtische Schuldeputatiou, da die jüdischen Lehrkräfte überhaupt nur der Unterweisung in der Religion wegen augestellt werden? Man hat statistisch nachgewiesen, daß der Lehrberuf mehr als jeder andere von nervenzerrüttenden Folgen begleitet ist und ein kurzes Lebensalter bedingt. Bei dem Religionsunterricht ist das in noch viel höherem Maße der Fall. Die einseitig reflektierende Tätigkeit, die schonungslose Inanspruchnahme der Sprachorgane, die Monotonie und Abwechslunghäufigkeit machen einen rascheren Verbrauch der Nervenkraft erforderlich, als wenn man religiöse und weltliche Stoffe im bunten Durcheinander lehrt. Der Wechsel in den Gegenständen, der im Religionsunterricht fehlt, bringt jedesmal das erfrischende Gefühl wohltuender Nervenablenkung, die die bestehende Spannung löst oder doch mildert. Man wird also nicht behaupten können, die geringere Besoldung wird durch leichteren und müheloseren Dienst gerechtfertigt. Es ist ein ungesunder Zustand, wenn eine Beamtenkategorie von der Bedeutung der Religionslehrer, die höchstens nur noch vom Rabbinat übertroffen wird, sich dauernd in schlechter Laune befindet. Staat und Kommunalgemeinde lauschen mit verfeinertem Gehör auf die Wünsche und Stimmen des Lehrerstandes. Wir haben eben erst erlebt, wie alle Parteien des preußischen Abgeordnetenhauses ein Wettrennen um die Gunst dieser kleinen, aber einflußreichen Gruppe von Staatsbürgern eröffnet und sich um die Ehre gerissen hat, sie aus allen ihren Nöten zu reißen. Hier handelt sich^s wirklich um unsere Zukunft im verwegensten Sinne dieses Wortes. Vom jüdischen Lehrer in letzter Linie hängt das Wohl und Wehe des Judentums ab. Er bildet die jungen Seelen der zukünftigen Gemeinde und macht sie empfänglich für die hohen Ideale und Wahrheiten der Religion. Und da sollte die jüdische Gemeinde wirklich noch zögern, gerade ihm die Stellung und Besoldung zu gewähren, die ihm unanfechtbar gebührt? B. Lin Lerthold Duerbsch-Drnkmal. Von Th. Rothschild-Eßlingen. er 15. Februar 1882 war der größte Tag im weltentrückten Dasein des kleinen Schwarzwalddörfchens Nordstetten. Wurde an demselben doch sein berühmtester Sohn, Berthold Auerbach, der heimatlichen Erde wiedergegeben, der Erde, in welcher die stärksten Wurzeln seiner Kraft ruhten. Und noch ehe ein Jahr um war, deckte ein grauer Granitwürfel die letzte Ruhestätte des Dichters. Schon bei seinen Lebzeiten, 1877, hatten Cannstatter Bürger aus seinem Lieblingswanderwege im Kursaal ihm eine Linde gepflanzt. Diese Ehrung gehörte zu seinen reinsten Lebensfreuden. Ebenso beglückt wurde einst der Dichter, als die Badedirektion in Tarasp (Engadin) ihren großen Kurgast feierte, indem sie mit Zustimmung des Kantons einem freien Platze den Namen „Auerbachshöhe" gab. Lange Zeit blieben diese kleinen Zeichen und sein Grabhügel die einzigen äußeren Denkmale an den klassischen Erzähler. Am 8. Februar 1907, 25 Jahre nach seinem Tode, haben seine schwäbischen Freunde an seinem Geburtshanse in Nordstetten eine Votivtafel mit einem Auerbachbildnis nach dem Relief Rietschels angebracht. Und an demselben Tage haben bedeutende Männer,ans allen Teilen und Kreisen Deutschlands einen Aufruf zur Gründung eines größeren Denkmals erlassen. Und schon zwei Jahre später, am 23. Mai dieses Jahres, konnte dieses Denkmal in einer schlichten, aber vornehmen Feier der Oeffentlichkeit enthüllt werden. Es war ein schöner Maiensonntag, ein wolkenloser reiner Himmel leuchtete über die Kursaalanlagen in Cannstatt. Umgeben von einigen dunklen Tannen, von lebhaftem Gesträuch und hellen Laubbäumen ruht auf Schwarzwaldgranit, von Künstlerhand (Professor Volz-Karlsruhe) trefflich in Erz geformt, die etwa doppeltlebensgroße Büste des Schwabenfohnes. Freundlich und froh, liebevoll und klug blickt das treue Erzählerauge, scharf beobachtend hinüber zur Auerbachlinde, mit ihr einen harmonischen Zweiklang bildend, hinüber aber auch zum „Freiligrathblick", zu suchen den treuen Gefährten. Um die Mundwinkel spielt ein schalkhaft liebliches Lächeln. Dieselbe „Konkordia" in Cannstatt, die ihm einst im Jahre 1870 ob seines trefflichen Weckrufs und Trostspruchs: „Was will der Deutsche und was will derFranzose?" ein Fackelständchen dargebracht hatte, dieselbe „Konkordia" mit demselben Dirigenten (Professor Schwab) umrahmte die würdige