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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-05-21 · Heft 21 (21.5.1909) · p. Seite 252

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 21 (21.5.1909)
Date
1909-05-21
Page
Seite 252 (sequence 12)
Language
German
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252 Hand ■ auszudreschen, so kehrt man reicht leicht dazu zurück. Nicht leicht und nicht gern." Mosche Christ schüttelte zweifelnd den Kopf. „Das ist es nicht," sprach er weiter. „Wir dünken uns sehr vornehm und etwas Besonderes wie alle, die viel gelitten haben. Nun hat das Leiden aufgehört, abex die Vornehmheit ist uns geblieben. Das ist der Hochmut, den wir uns abgewöhnen müssen, und dazu ist es nötig, daß wir lernen, schwer zu arbeiten, schwer, sag' ich Ihnen." „Aber es ist wirklich eine stattliche Anzahl bedeutender Männer, welche die Juden seit einem Jahrhundert in Frankreich, Deutschland und England hervorgebracht haben." „Nun, nun, es sind nicht soviele, als Sie glauben, und auch nicht so bedeutende. Der Druck, sagt man, erzeuge Gegendruck. Aber da kommt das Große nicht rein heraus; es ist bald zu demütig und bald zu trotzig, bald zu selbstlos und bald zu anspruchsvoll." „Die Juden wurden überall bedrückt." „Bon den Enkeln Jsmaels nicht, solange sie nicht selbst den Druck herausforderten." Und nun kam Mosche Christ wieder auf das Thema von den türkischen Juden zurück, um mir ein wunderlich gruppiertes, aber liebevolles Bild von denselben zu entwerfen. Und ein ziemlich getreues, wie ich gleich hinzusetzen will. Er erzählte von der Blüte unter den spanischen Mauren, und ein Märchenduft wie aus „Tausend und Eine Nacht" schwebte über seinem Berichte. Dann jubelte er mit den armen pyrenäischen Judenchristen, denen in Byzanz eine Freistadt sich öffnete vor den Scheiterhaufen der Inquisition. Mit selbstgefälligem Behagen erwähnte er zum zweitenmale Joseph Nassis, des Wesirs, und mit spöttischem Lächeln geißelte er die Pseudo-Messiaden, deren toller Wahnwitz vornehmlich auf orientalischem Boden gedieh. Eine Fülle von Gestalten zog an mir vorüber, Karikaturen und Ideale bunt durcheinander, der Grundton des Gemäldes aber war die Lobpreisung der Toleranz, welche die Juden wenigstens niemals bei der Pforte und deren Ratgebern vermißt hätten. (Fortsetzung folgt.) Sxrechsaal. Sehr geehrte Redaktion! ^ur zweiten Lesung des Entwurfs eines Organisationsgesetzes für die jüdischen Gemeinden in Preußen am 16. und 17. dieses Monats waren aus dem Rabbiner- und Lehrerverbande zur Wahrung ihrer Standesinteressen Vertreter berufen. Dem Vorbeterstand allein, dem verkümmerten Blatt im Trifolium der Gemeindebeamten, ist eine solche Vergünstigung nicht zuteil geworden. Gestatten Sie mir, auf diesem Wege die Wünsche und Forderungen der Vorbeter, wie sie in der Beratung des Ausschusses des Allgemeinen Deutschen Kantorenverbandes (E. V.) znm Ausdruck gekommen sind, in Kürze bekanntzugeben. 1. Vor allem ist es ausgefallen, daß, während von den Rabbinern und Religionslehrern (selbst der Schächter muß ein Qualifikationszeugnis aufweisen) die Anstellung von dem Nachweis einer geeigneten Vorbildung abhängig gemacht wird, von einem solchen Nachweis bei der Ausübung des Vorbeteramtes vollständig Abstand genommen worden ist. Es entspricht durchaus nicht den zeitlichen Verhältnissen, nach welchen in den meisten Fällen bei Anstellung eines Kultusbeamten der Schwerpunkt auf das .Vorbeteramt gelegt wird, daß dieses Amt die Ablagerungsstätte für allerhand Individuen, die einigermaßen mit einer Singstimme begabt sind, werden kann, und es ist gewiß auch im Interesse der Religionsgemeinden, wenn ein Beamter, der in vielen Fällen eine führende Stellung in der Gemeinde einnimmt oder einnehmen soll, durch eine geeignete Vorbildung für sein Amt vorbereitet wird und seine Befähigung zu diesem Amte durch ein behördliches Zeugnis bekundet. Es ist daher der Verflachung und Verwilderung im Vorbeterdienst durch unfähige und unwürdige Elemente dadurch gesetzlich vorzubeugen, daß auch die Anstellung eines Vorbeters, ob im Haupt- oder Nebenamt, von dem Nachweis seiner Befähigung zur Führung dieses Amtes abhängig gemacht wird. 2. Zu diesem Zweck hat die Religionsgemeinschaft die Verpflichtung auf sich zu nehmen und gesetzlich festzulegeu, daß, wie für die Rabbiner und die Religionslehrer, auch für die Vorbeter Gelegenheit zur sachlichen Ausbildung durch Kantorenschnlen oder durch entsprechende Einrichtungen in den Lehrerseminaren geboten wird, so daß neben der fachwissenschaftlichen Ausbildung auch eine entsprechende Allgemeinbildung für den Vorbeter, ob im Haupt- oder Nebenamt, vorausgesetzt werden kann. 3. Wenn solche Voraussetzungen für die Anstellung des Vorbeters gesetzlich festgelegt sind, würde die Einflußnahme des Rabbiners auf die Anstellung eines Vorbeters (§ 28, 3) ebensowenig mehr angebracht sein, wie bei der Anstellung eines Religionslehrers. 4. Im Interesse der Gestaltung des öffentlichen Gottesdienstes (8 28, 1) erscheint es höchst wünschenswert, daß dem Vorbeter, als dem eigentlichen Träger desselben, in der in Frage kommenden Kommission Gelegenheit gegeben werde, durch sein fachmännisches Wissen und seine Erfahrung beratend mitzuwirken. 5. Auch in bezug auf die Anstellungsverhältnisse wäre es ein Gebot der Gerechtigkeit, daß die Vorbeter wenigstens mit den Religionslehrern gleichgestellt würden, wenn nicht eine Gleichstellung aller Gemeindebeamten vorgezogen wird. Es ist dabei in Betracht zu ziehen, daß in den meisten Gemeinden die Vorbeter zugleich Religionslehrer find und daß diese Doppeleigenschaft als Gemeindebeamter sowohl in den verschieden bemessenen Austellungsverhältnissen als auch in der Bestimmung des Ruhegehalts zu Unklarheiten und Beeinträchtigungen für den betreffenden Beanüen führen kann. 6. Es kann nicht erkannt werden, warum für die Vorbeter eine eigene Ruhegehaltskasse gegründet werden muß. während die Pensionierung und Reliktenversorgung aller anderen Gemeindebeamten ohne weiteres von Gemeinde wegen geschieht. Sollte jedoch die Gründung einer Ruhegehaltskasse und einer Kasse zur Versorgung . der Hinterbliebenen (8 74) — aus dem „Allgemeinen Deutschen Kanlorenverband" unbekannten Gründen — als notwendigerscheinen, so wäre diese Gründung an einen bestimmten Zeitpunkt zu knüpfen, damit die Ansprüche der Vorbeter auf diese Kassen nicht durch den 8 130 illusorisch gemacht werden können. Außerdem fehlen Uebergangsbestimmungen bis zum Inkrafttreten der betreffenden Kassen. 7. Die in 8 116 vorgesehene gesetzliche Einreihung der Vorbeter in die Kategorie der „Kirchendiener" entspricht durchaus nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Denn, wenn in Betracht gezogen wird, daß ein jüdischer Gottesdienst wohl ohne Rabbiner, nie aber ohne Vorbeter abgehalten werden kann, so kann doch der eigentlich Träger dieses Gottesdienstes, als der Lebeliaoli zibbur, doch nicht dem Küster, dem Meßner, Glöckner, Totengräber usw. gesetzlich gleichgestellt werden. Es ist durchaus selbstverständlich, daß die durch gesetzliche Bestimmungen angestrebte Hebung des Vorbeterstandes, der insbesondere für mittlere und kleinere Gemeinden für die Pflege des religiösen Sinnes von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist, nicht nur dem Stande selbst zugute kommt, sondern daß sie auch im Interesse der zukünftigen Entwicklung der jüdischen Religionsgemeinschaft liegt. Mit vorzüglicher Hochachtung M. Henle, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Kantorenverbandes (E. V.). Hamburg, den 16. Mai 1909. In Nummer 20. Korrespondenz Berlin I. (Repräsentantenversammlung) muß der Name des neugewählten Gemeinde-Aeltesten Leopold Ba dt (nicht Louis Badt) lauten. Druck und Verlag von Rudolf Mofse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.

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