Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 21 (21.5.1909)
- Date
- 1909-05-21
- Page
- Seite 246 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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MW 246 einer langen Epistel über den glänzenden Rechtslehrer her, der sehr unvorsichtig die Rassenfrage „angeschnitten" habe. Unvorsichtig? Weshalb? Nun einfach, weil Liszt ein Jude ist! Diese Entdeckung des Bündlerblattes wird in weitesten Kreisen berechtigte Heiterkeit erregen. Eigentlich sollte der „Deutschen Tageszeitung" nicht ganz unbekannt sein, daß die Familie Liszt, der gleich dem großen Musiker auch der hiesige Professor entstammt, von ältersher katholisch ist. Aber weil der Abgeordnete Dr. v. Liszt sich nicht für eine übergeschnappte Rassentheorie und für Herrn Kuhlenbeck begeistern kann, wird er im Handumdrehen zum Juden gemacht. Selbstverständlich ist auch Professor Herzen in Lausanne, der aus einer der bekanntesten griechisch-orthodoxen Familien in Rußland stammt, ein Jude, denn — er ist ja der Hauptgegner Kuhlenbecks gewesen. Aber es ist interessant zu sehen, wie jämmerlich das Arsenal der Antisemiten beschaffen ist. Immer und immer wieder müssen sie mit denselben verrosteten Waffen kämpfen. Und wenn gar nichts mehr hilft, machen sie den Gegner zum Juden. Ob es immer noch Dumme gibt, die aus diesen Trick hineinsallen? Man sollte es kaum für möglich halten. Aus Rußland kommen beständig die widersprechendsten Nachrichten. So wird in dieser Woche aus Petersburg der „N. I. K." von ihrem dortigen Korrespondenten geschrieben: „Das Reichsratsmitglied Weinlowitsch hat soeben einen Antrag auf Aufhebung des jüdischen Ansiedlungsrayons eingebracht. Die Kanzlei des Reichsrats hat eine schriftliche Kopie dieses Antrages sämtlichen Mitgliedern der Finanzkommission zugestellt. In dem Antrag wird darauf hingewiesen, daß die Begrenzungen des jüdischen Wohnrechts unmoralisch und ungerecht sind und den gesamten industriellen und Handelsbetrieb des Landes schädigen. In den Kreisen der Reichsratsmitglieder wird über diesen Antrag viel gesprochen; im allgemeinen aber bringt man ihm natürlich sehr wenig Sympathie entgegen." In Wilna hat am 3. und 4. d. M. eine russische Rabbinerversammlung getagt. Das vom Ministerium genehmigte Arbeitsprogramm umfaßte folgende Punkte: 1. Anerkennung der Rabbiner seitens der Regierung. 2. Erziehungsfragen. 3. Die Bewahrung der Schüler an den Elementar- und höheren Schulen vor Sabbatentweihung. 4. Gesetzestreue, Organisation. 5. Die Sabbatruhe hinsichtlich des neuen Sonntagsruhegesetzes. 6. Das Schächtverbot in Finnland. 7. Beratungen inbetreff der von der Regierung demnächst einzuberufenden Rabbinerkommission. Zu Punkt 1 der Tagesordnung wurde mit Stimmenmehrheit folgende Resolution gefaßt: „Es soll bei der Regierung auf eine Anerkennung der wirklichen Rabbiner nachdrücklichst hingearbeitet werden, besonders sei darauf zu achten, daß alle religiösen Angelegenheiten, wie die Aufsicht über die Gemeinde-Institutionen religiöser Art, sowie die Handhabung und Vollziehung von Trauungen und Ehescheidungen ausschließlich ihnen übertragen werden, während die Matrikelführung nach wie vor den von der Regierung damit betrauten Beamten überlassen bleiben soll." Sodann wurde eine Organisation der „Gesetzestreuen" in Rußland und Polen beschlossen. Bei der Diskussion des neuen Konstitutionsentwurfs im türkischen Parlament ries der Paragraph 11 eine lebhafte Kontroverse hervor. Er Lautet folgendermaßen: „Der Islam ist die Staatsreligion." „Indem er dieses Prinzip wahrt, gewährt der Staat seinen Schutz der freien Ausübung aller im Reiche anerkannten Kulte und hält die religiösen Privilegien aufrecht, die den verschiedenen Religionsgemeinden bewilligt sind, unter der Voraussetzung, daß dev öffentlichen Ordnung und den guten Sitten dadurch kein Eintrag geschieht." Die letzte Bemerkung wurde begreiflicherweise als beleidigend für die nichtmosleminischen Bekenntnisse angesehen/ Die Führer der Griechen haben ein Memorandum in diesem Sinne dem Kammerpräsidium eingereicht und in der Debatte verfochten. Die jüdischen Deputierten haben ein analoges Vorgehen anscheinend leider nicht für notwendig erachtet. Vielleicht weil sie überzeugt waren, daß der beanstandete Satz aus Voraussetzungen und Erfahrungen der Staatspraxis erwachsen ist, die mit der jüdischen Gemeinschaft die allergeringsten Beziehungen haben. Vermutlich sind die Kirchenkämpfe in Mazedonien und jüngstens in Jerusalem die Veranlassung gewesen, wie die „Welt" mitteilt. In der Parlämentsdebatte gelang es den Wortführern der Kommission, die' den ^Gesetzentwurf vorbereitete, die Griechen über den Sinn des Paragraphen zu beruhigen und ihre Opposition auszuschälten. Ein Versuch, den Begriff der Staatsreligion überhaupt auszuschalten, wurde mit dem Hinweis auf die Praxis der christlichen Staaten Europas aus dem Felde geschlagen. Wie dasselbe Blatt zu berichten weiß, ist im neuen türkischen Kabinett dem Finanzministerium Dschawid Bey, einer der glänzendsten Vertreter in „Union et Progres“, als Unterstaatssekretär beigegeben worden. Die Berufung Nissim Mazliachs auf den gleichen Posten beim Ministerium des Innern sei als bevorstehend zu betrachten. Doch gedenke Mazliach diesem Ruse unter dem gegenwärtigen Ministerium, das ihm wohl noch nicht als das endgültig bleibende erscheint, noch nicht Folge zu leisten. Jedenfalls ist er zweifellos einer der kommenden Männer. Die Regierenden scheinen bestrebt, allen Elementen des Reiches eine Vertretung in der Exekutive zu verschaffen, und so werden auch die Juden, wie die Armenier ihren Noradunghian und die Griechen ihren Aristidi, früher oder später ihren Minister haben. Maller allein tut es nicht. Einer gewissen Klasse Inden zum Feste ins Stammbuch. Von Dr. Arthur Kahn. wahre Ewigkeitsdauer scheint diesem kernigen Lutherwort innezuwohnen, eine Dauer, die für uns Juden von einem nicht zu unterschätzenden Wert ist, zumal wenn wir den geringen Wert, den der Reformator dem allen Lebewesen unentbehrlichen Naß beilegte, auf das Taufwaffer übertragen. Nein, und in der Tat das Taufwasser allein tut es ganz und gar nicht, nämlich wenn es auf einen Judenschops ausgegossen worden ist, und der Christ von Geburt, es an. dieser Körperstelle aus seinen Folgewert einschätzen soll. Historisch aus seine Wirkung verfolgt, ist das auf Juden gesprengte Taufwaffer stets von Chriftenseite als eine recht fragwürdige Unternehmung beurteilt worden, so eifrig man: auch bemüht war, die Juden dadurch zu verringern. Denn nicht, um etwa den verachteten Juden neben sich im Kirchenstuhl zu haben, oder aä majorem gloriamDei, o, nein, nur um das Judentum auch aus diese frommere und daher auch gottgefälligere Art zu vertilgen, war es der sehnlichste Wunsch der christlichen Machthaber, die Juden zu „bekehren". Und wenn das Werk gelungen war, so war der Judentäufling noch immer kein Christ. Denn wie zahlreiche Staats- und Kirchenvorschristen des Mittelalters beweisen, war das Mißtrauen gegen den getauften Juden noch weit größer, als der Haß gegen den ungetansten. was schon viel bedeuten wollte. Eine Kirchenverordnung sagte: „Man darff einem getauften Juden