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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-05-21 · Heft 21 (21.5.1909) · p. Seite 244

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 21 (21.5.1909)
Date
1909-05-21
Page
Seite 244 (sequence 4)
Language
German
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nicht ermöglichen lassen, alle Beamten, auch die in kleinen Gemeinden, gleich mit den vollen Vorteilen zu bedenken, die die politischen Beamten haben, aber wir haben geglaubt, wenigstens in den Bestimmungen, die hier festgesetzt sind, einen Anfang zu machen, der Aussicht auf Besserung gibt.. Gemeindebeamter soll nur derjenige sein, der durch Ausbildung und Anstellungsurkunde als Beamter der Synagogengemeinde angestellt ist. Für diese Gemeindebeamten -ist festgesetzt, daß sie nur im Disziplmarwege entlassen werden können und daß sie, wenn sie dienstunfähig werden oder das 65. Lebensjahr erreicht haben, ohne besonderes ärztliches Attest-Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Im allgemeinen bleibt mir nur noch übrig, die wenigen Abänderungsvorschläge Ihnen vorzutragen. Es hat. der Verband Ostpreußens beantragt, im 8 1 zu sagen, statt „Personen jüdischen Glaubens* „jeder Jude". Ich glaube, Sie können das getrost der dritten Lesung überlassen. Dann haben wir zugelassen, daß der Vorstand der Gemeinde aus einer einzelnen Person bestehen soll. Das paßt den Herren aus Ostpreußen auch nicht, sie wollen mindestens drei Mitglieder. Dagegen hat ein Herr aus Hessen für die kleinen Gemeinden den sehr beachtenswerten Vorschlag gemacht,' dieselben nicht erst Repräsentanten wählen zu lassen, sondern die Gemeindeversammlung selbst, wie im alten jüdischen Recht. Ferner ist beantragt, das Wahlalter auf 25 Jahre festzusetzen und für das Amt eines Repräsentanten das 30. Lebensjahr zu verlangen. Der Lehrerverband hat beantragt, daß auch die Gemeindebeamten zu Gemeindevertretern gewählt werden können. Ich glaube, darüber läßt sich reden und in der dritten Lesung kann vielleicht diesem Wunsche entsprochen werden. (Lebhafter Beifall.) Sämtliche Anträge wurden der Kommission als Material überwiesen, die in der dritten Lesung darüber Bericht erstatten soll. Zum Schluß referierte Professor Dr. Blafchke-Berlin über den Teil des Entwurfs, der von den Rabbinern, Kantoren und Religionslehrern handelt, und an den sich eine sehr lebhafte und erregte Debatte knüpfte, in der die Herren Dr. Werner, Guttmann und Kopfstein für die lebenslängliche Anstellung der Rabbiner und deren Vetorecht in religiösen Angelegenheiten entschieden eintraten. (Der ausführliche Bericht über diese Verhandlungen folgt in der nächsten Nummer.) Hier nur noch ein kurzes Referat über den zweiten Verhandlungstag, an dem Justizrat Macholl (Königstein) über die Schluß- und Uebergangsbestimmungen referierte. Eine rege Diskussion setzte über den § 131 ein, welcher besagt: „Dieses Gesetz tritt für den Umfang der Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Posen, Schlesien, Brandenburg mit Berlin, Sachsen, Westfalen und Rheinprovinz in Kraft, nachdem mindestens dreiviertel der Synagogengemeinden dieser Provinzen die Einführung des Gesetzes beantragt haben und die Zahl der zu diesen Gemeinden gehörenden Juden mindestens dreiviertel der einer Synagogengemeinde angehörenden Juden dieser Provinzen erreicht hat." Ein Antrag auf Streichung dieses Paragraphen wurde der Kommission als Material für die dritte Lesung überwiesen. Ueber die Organisation der Bezirksverbände, Provinzialgemeinden und Landesgemeinden referierte Landgerichtsrat Loewe-Berlin. In der sich anschließenden Debatte gelangte in einem Moment allgemeiner Ermüdung und Abspannung folgender Antrag des Iustizrats Friedman n-Glogau mit 183 gegen 178 Stimmen zur Annahme: Bei der Organisation der jüdischen Gemeinden Preußens ist über die Lokalgemeinde beziehungsweise über die Bezirksgemeinde eine weitere Organisation nur insoweit zu schaffen, als es zur Bildung und zur Unterhaltung von Vezirksgemeinden sowie zur Bildung von Ruhegehaltskassen erforderlich ist. Eine Organisation von Provinzgemeinden und Landesgemeinden ist nur insoweit zu bilden, als durch dieselbe die Selbständigkeit der Gemeinden in keiner Weise beeinträchtigt wird. Zu dieser Abstimmung ist zu bemerken: Am ersten Tage waren 245 Delegierte von Bundesgemeinden anwesend, am zweiten 128, und von diesen haben nur 117 abgestimmt. Man wird zugeben, daß diese Abstimmung mit vollem Recht und sicher auch mit Erfolg angefochten werden wird. Wie es überhaupt bei der Jagd nach Mandaten und Stimmen, namentlich bei den sogenannten Konservativen, zugegangen ist, davon ein andermal. Zum Schlüsse beantragte Landgerichtsrat Loewe noch folgenden Beschluß: Ich beantrage vorliegenden Gesetzentwurf der gemischten 244 - Kommission als Material für weitere Arbeit unter Berücksichtigung des heute angenommenen Antrages Friedmann zu überweisen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.— Ein Antrag des Justizrats Makow er-Berlin verlangte: Heber die Frage der Opportunität einer Einreichung des Gesetzentwurfs an die gesetzgebenden Faktoren ist auf dem jetzigen Gemeindetag nichts zu beschließen, sondern in dieser Beziehung ist später nach Anhörung des nächsten Gemeindetages gemeinsam mit dem Verband der Deutschen Juden vorzugehen. Nachdem auch dieser Antrag einstimmig angenommen, referierte Herr Emil Cohn über die Besteuerungsbestimmungen des Gesetzentwurfs. Um 6^2 Uhr wurde der Gemeindetag mit den üblichen Dankesreden geschlossen. Am 18. dieses Monats fand der dritte Deutsch-Israelitische Verbandstag der bestehenden Bezirks-, Provinzial- und Landesverbände in Preußen, im Sitzungssaals des Verwaltungsgebäudes der jüdischen Gemeinde zu Berlin, Rosenstraße 2 bis 4, statt. Der Bericht über die Verhandlungen desselben folgt gleichfalls in der nächsten Nummer. Für heute möchten wir nur noch den Gesamteindruck der drei Tage konstatieren, der von neuem in uns die freudige Gewißheit erregte, daß das Interesse für das Judentum und die Sorge um seine Zukunft die besten und hervorragendsten Männer der deutschen Judenheit erfüllt und bewegt. Mit dieser Ueberzeugung wollen wir das Wochenfest in der frohen > Zuversicht feiern, daß die Zukunft des Judentums in unserem | Vaterlande so gut wie in der ganzen Kulturwelt als. eine gedeihliche und glückliche sich erweisen wird! Die Woche. Berlin, 18. Mai. ie Zurücksetzung der jüdischen Soldaten in der deutschen Armee, die zeitlich genau mit dem Einsetzen des politischen Antisemitismus Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts beginnt, wird anläßlich des Falles Bloch in Mülhausen ziffernmäßig nachgewiesen durch folgende der „Frankfurter Zeitung" zur Verfügung gestellte Zahlen: Es dienten seit 1880 nach zuverlässiger privater Feststellung in Preußen: 25 bis 30 000 Einjährig-Freiwillige jüdischen Glaubens (davon wurde keiner zum Reserve-Offizier befördert); 1200 bis 1500 Einjährig-Freiwillige rein jüdischer Abstammung (Vater und Mutter Juden oder Juden gewesen), aber zum christlichen Glauben übergetreten (davon wurden etwa 300 zu Reserve-Offizieren befördert). Daß die preußische Armee eine ganze Reihe aktiver Offiziere rein jüdischer Abstammung, darunter Stabsoffiziere und Generäle aufweist, ist bekannt. Ueber die Avancements- Verhältnisse der Juden in den Kriegen des vorigen Jahrhunderts orientieren folgende Zahlen: Von den zahlreichen Kriegsfreiwilligen jüdischen Glaubens, die 1813/15 in die Armee getreten waren, wurden etwa 30 zu Offizieren befördert, von denen einige nach dem Friedensschluß in den aktiven Dienst übernommen wurden, darunter der nachmalige Major Burg, der als aktiver Stabsoffizier starb. 1870/71 fochten auf deutscher Seite — abgesehen von den zahlreichen Sanitätsoffizieren — etwa 100 Offiziere jüdischen Glaubens, die Mehrzahl in der preußischen Armee, 22 im bayerischen Heere, einige in den sächsischeu, badischen, hessischen, braunschweigischen und mecklenburgischen Kontingenten. Viele davon erhielten das Eiserne Kreuz oder es wurden ihnen die entsprechenden Auszeichnungen der Bundesstaaten verliehen. Ein großer Teil wurde weiter befördert, viele zu Premierleutnants, nicht wenige zu Hauptleuten und Stabsoffizieren, unter anderen in der aktiven Armee Oberstleutnannt Henle - München. Auch in dem folgenden Jahrzehnt wurden Juden Reserveoffiziere. Erst infolge der antisemitischen Agitation stockte dieses Avancement, und es wurde in Preußen feit etwa 1880 zur feststehenden Regel, keinen Juden

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