Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1909)
- Date
- 1909-05-14
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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rabbinerlosen Gemeinden berichtet. Um etwa auftauchende Differenzen 'zwischen dem revidierenden Rabbiner und Lehrer beizulegen, soll von Fall zu Fall eine Instanz geschaffen werden, und zwar soll der Vorsitzende des oberschlesischen Gemeindebundes einen Rabbiner, einen Lehrer und ein/Mitglied des Ausschusses des Bundes nominieren. Diese drei Personen bilden die zuständige Instanz, in der das Mitglied des Ausschusses den Vorsitz führt. In der weiteren Besprechung kam die Angelegenheit des obligatorischen Religionsunterrichtes in höheren Lehranstalten zur Beratung. Der Vorsitzende brachte die. Verhandlungen, welche über diesen Punkt zwischen dem Rabbiner- Verband in Deutschland, dem D. I. G. B. und dem Verband der Deutschen Juden gepflogen wurden, zur Verlesung. Die Versammlung nahm hierauf Kenntnis von dem Entwurf einer Prüfungsordnung für Religionslehrer (Kultusbearnte) in kleineren Gemeinden. Der Vorsitzende verlas einen durch den oberschlesischen Gemeindebund vom oberschlesischen Lehrer-Verein eingeforderten Prüfungsplan. Nachdem die maßgebenden Gesichtspunkte von der Versammlung festgestellt worden, wurde die Ausarbeitung des aufzustellenden Planes den Kollegen Cohn und Kopfstein übertragen.. die mit dem vom Lehrer-Verein delegierten Lehrer darüber in Beratung eintreten sollen. Hierauf gab Kollege Winter die Anregung zur Schaffung einer oberschlesischen Gruppe des Verbandes der Sabbatfreunde. Dazu wurde folgende Resolution gefaßt: „Der oberschlesische Rabbiner- Verband begrüßt die Anregung znr Gründung einer Ortsgruppe des Verbandes der Sabbatfreunde und Vereinigung bereits bestehender' zu einem Zentralverein". Die Kollegen Winter und Kaatz wurden mit den Vorarbeiten dazu beauftragt. Kollege Goldmann berichtete. über die Bildung von Iugendvereinen. Folgende Resolution wurde angenommen: „Der oberschlesische Rabbiner-Verband begrüßt die Anregung zur Gründung und Zusammenfassung von Iugendvereinen in Oberschlesien." Nach einem anregenden Meinungsaustausch in freier Besprechung wurde die Sitzung geschlossen. — Altona, 9. Mai. Auf wiederholte Eingaben des Schleswig- Holsteinschen Oberrabinats wegen der Teilnahme der jüdischen Soldaten am Gottesdienste sind in der letzten Zeit folgende Bescheide ergangen: „IX. Armeekorps. Altona, den 2. Februar 1909. Generalkommando. Dem Oberrabbinat beehrt sich das Generalkommando auf das erneute Gesuch vom 26. Januar 1909 — I.-Nr. 5a — milzuteilen, daß es aus Grund der bestehenden Bestimmungen nicht in der Lage ist, die jüdischen Mannschaften zum Gottesdienst zu kommandieren, Die Truppenteile sind angewiesen, soweit die dienstlichen Anforderungen dies gestatten, den jüdischen Mannschaften Gelegenheit zu geben, in demselben Umfange wie die Mannschaften evangelischen und katholischen Bekenntnisses am Gottesdienst teilzunehmen. Der kommandierende General." „Kriegsministerium. Versorgungs- und Justiz- Berlin W. 66, den 21. April 1909. Departement. Dem Oberrabbinat wird auf die an Seine Exzellenz den Herrn Kriegsminister gerichtete Eingabe vom 31. März 1909 ergebenst mitgeteilt, daß eine Kommandierung von Mannschaften jüdischen Glaubens zum Gottesdienst nicht angängig ist, weil grundsätzlich Kommandierungen nur zu solchen Gottesdiensten stattfinden, die von Militärgeistlichen oder mit der Militärseelsorge beauftragten Zivilgeistlichen abgehalten werden. Eine besondere ^Militärseelsorge besteht aber nur für die Angehörigen der evangelischen und katholischen Kirche, nicht aber für die Angehörigen anderer christlicher und sonstiger Religionsgemeinschaften." ' o. Emden, 6. Mai. Die feierliche Einweihung des neuen Waisenhauses in Emden, das für die Waisen der Regierungsbezirke Aurich und Osnabrück errichtet wurde, fand unter großer Beteiligung der ganzen Gemeinde, zahlreicher auswärtiger Gäste aus den Provinzialgemeinden in Anwesenheit der städtischen Behörden am 21. v. M. statt. Die Weiherede hielt Landrabbiner Dr. L ö b. Er gedachte in erster Linie des verstorbenen Begründers von: Waisenverein „Lsras Jesaumim“ des Landrabbiners Dr. Buchholz, seligen Angedenkens, dessen Andenken durch eine Marmortafel sowie durch sein Porträt im Sitzungssaals dem Waisenhause erhalten bleiben wird. Der Eindruck, den. die Weiherede 'auf die dichtgedrängte im .Waisenhause versammelte Zuhörerschaft ausübte, war" rin tiefgehender/ und der Oberbürgermeister Geheimrat.Fürbringer, Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses, der als zweiter Redner das Wort ergriff, betonte, daß er noch unter dem mächtigen Banne dieser Weiherede stehendvon neuem daraus erkannt habe, welcher Opfersinn und welcher Idealismus bei den Juden wohne, und daß er in seiner seitherigen Hochachtung vor dem jüdischen Staatsbürger heute noch mehr bestärkt worden sei. . Aber besonders wohltuend habe er den warmen patriotischen Geist, die Erwähnung unseres erhabenen Kaisers in der Rede empfunden; er wisse es als Haupt einer Stadt mit zahlreicher jüdischer Bevölkerung wie aus seinem langjährigen' politischen Leben, daß die deutschen Juden von tiefer patriotischer Wärme erfüllt seien. Aber auch die herrlichen Grundsätze der jüdischen Religion hätten ihn stets mit Bewunderung erfüllt;er habeeine alte.landrabbinatliche Instruktion zur Hand, aus welcher er gelernt habe, auch die ethischsoziale Seite des Judentums zu würdigen. Redner führte einige Punkte der Instruktion an. Der Oberbürgermeister.schloß mit einem Hoch auf den Kaiser, dem die Nationalhymne folgte. Hierauf entwarf Hauptlehrer Selny aus Emden ein Bild der Entwicklung des Waisenvereins. Der Vorsteher Jakob Pels-Emden sprach Herrn Dr. Löb den Dank der ostfriesischen Judenheit aus für seine aufopfernde Arbeit für das Waisenhaus; nur dieser Arbeit allein sei es zu verdanken, daß das Ziel erreicht worden sei. Es brachten dann noch Dr. Zorn die Glückwünsche der Emdener Bürgerschaft, deren Präsident er ist, Hauptlehrer Wolf-Anrich die der Lehrerschaft, Landrabbiner Dr. Mannheimer die Wünsche des jüdischen LaNdesgemeinderates Oldenburgs und der Inspektor des christlichen Waisenhauses in Emden die Grüße dieser Schwesteranstalt. Kassel, 12. Mai. In Ihrer letzten Nummer haben Sie die Antwort der Minister des Innern und des Kultus auf eine Eingabe aus kurhessisch-jüdischen Gemeinden um Aenderung der sie betreffenden Gesetze von 1823 und 1833 mitgeteilt. Danach sind „offenbare Mißstände, welche vom Standpunkte der Staatsaufsicht zu einem Eingriff in die bestehenden Verhältnisse nötigten, bisher nicht hervorgetreten". Von dieser amtlich anerkannten Erträglichkeit „der Verhältnisse und Einrichtungen" werden die ihnen Unterworfenen nicht wenig überrascht, wenn auch weniger befriedigt sein. Selbst etliche dem Minister des Innern^nachgeordnete Stellen dürsten überrascht sein. An einzelnen dieser Stellen, gemeint sind bie Landratsämter, soll ziemlich bestimmt mit dem Wegfall der besonderen, ärgerniserregenden Veranlagung für Kultuszwecke gerechnet worden sein. — Die Bemühungen der Freunde einer Verbesserung sind nämlich inu wesentlichsten aus zwei Ziele gerichtet: auf die Beseitigung der Sonderveranlagung für Kultuszwecke und die Schaffung einer konstitutionellen Gemeindeverfassung. — In jüdischen Blättern ist die Berechtigung dieser Wünsche wiederholt anerkannt worden. Im Gegensatz zu allen sonstigen Einrichtungen werden in den kurhessischen Gemeinden die Veranlagungen für Kultuszwecke noch durch besondere Schätzer vorgenommen, was zu vielen Unzuträglichkeiten geführt hat. Deshalb wird der Weg der prozentuellen Zuschläge zur Staatssteuerleistung vorgeschlagen. Und ebenso einleuchtend ist die Forderung einer anderen Gemeindeverfassung. Jetzt besteht das System der „lebenslänglichen Gemeindeältesten", die ohne Mitwirkung der Gemeindemitglieder vom Vorsteheramte bestellt werden; das Amt des Gemeindeältesten geht ost vom Vater auf den Sohn über. Die jüdischen Gemeinden in Hessen verlangen demgegenüber Wahrnehmung ihrer Interessen durch gewählte Vertreter, wie das anderwärts längst Rechtens ist. ----- Frankfurt a.M., 6. Mai. Der Zentralverein israelitischer Gemeindemitglieder in Frankfurt a. M. befaßte sich in seiner, dieswöchentlichen Mitgliederversammlung mit dem vom Gemeindebund publizierten Entwurf eines Gesetzes betreffs der Verfassung der jüdischen Gemeinden in Preußen. Nach einem einstündigen Referate von Dr. W. Hanauer und einer eingehenden Diskussion wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: „Der Zentralverein israelitischer Gemeindemitglieder erblickt in dem Entwurf eine brauchbare Grundlage zu einer Verständigung über die Verfassung der jüdischen Religionsgemeinschaft in Preußen, er muß