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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1909-05-14 · Heft 20 (14.5.1909) · p. Seite 231

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
73 (1909)
Issue
Heft 20 (14.5.1909)
Date
1909-05-14
Page
Seite 231 (sequence 3)
Language
German
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Die Gefahr, daß. dies geschehe, ist jetzt stärker als< früher, weil die Gemeinden auf dem Lande und in den kleinen Städten viel leistungsschwacher geworden sind. Viele jüdische Gemeinden sind so leistungsschwach geworden, daß sie nicht einmal imstande sind, die Kultuseinrichtungen ordentlich aufrecht zu erhalten, trotz aller Mühen und Opfer, die gebracht werden. Die jüdischen Kultusgemeinden bedürfen daher größerer Unterstützungen. Die Staatsregierung wird sich überzeugen, daß die ausgeworfenen Mittel mit 40 000 Mark nicht' ausreichen, denn wenn nur erst einmal bekannt wird, daß ein solcher Fonds'existiert, wird man mit Forderungen an den Minister herantreten. Ich meine, daß man unbedingt, wenn in einem Orte zwölf Kinder vorhanden sind, auch die Unterstützung gewähren muß. Wenn die. Regierung meint, daß die Bestimmung des Volksschulunterhaltungsgesetzes eine Unterstützung der jüdischen Kultusgemeinden nur zulasse, wenn in einer Schule zwölf Kinder vorhanden sind, so muß der entsprechende Paragraph des Schulunterhaltungsgesetzes berichtigt' werden. (Beifall.) Abg. Marx (Ztr.): Ich stehe namentlich den letzten Ausführungen des Vorredners sympathisch gegenüber. Ich muß allerdings zu geben, daß gegenüber dem Wortlaut des Gesetzes kaum eine andere Auslegung möglich ist, als sie die Regierung gibt. Ein Regierungskommissar erwidert, die Bestimmungen des Schulunterhaltungsgesetzes könnten kaum anders ausgelegt werden als dahin, daß die Unterstützung nur gewährt werden könne, wenn in der Schule zwölf jüdische Kinder vorhanden seien. Die entsprechende Bestimmung des Schulunterhaltungsgesetzes sei nur eine Wiederholung der Bestimmungen über den Minoritätsunterricht für Christen. Die Staatsregierung habe auch Bedenken prinzipieller Natur, unter die Zahl von zwölf Schülern für eine Schule herunterzugehen. Abg. Cassel (fr. Vp.): Ich glaube, daß dieser Hinweis des Regierungskommissars nicht durchschlagend sein kann, denn der Wille des Abgeordnetenhauses bei der Beratung des Schulunterhaltungsgesetzes war doch, daß kein Kind, welchen Glaubens es auch sei, ohne Religionsunterricht bleiben solle. Abg. Peltasohn (freist Vg.): Die Bemerkung des Regierungskommissars, daß die Parität nicht gewahrt werden würde, wenn man nicht zur Voraussetzung mache, daß zwölf jüdische Kinder in einer Station vorhanden seien, kann ich nicht als richtig ansehen. Die Sachlage ist bei den jüdischen Schülern doch eine andere als bei den christlichen. In den christlichen Schulen kann der Minderheit in der Schule Unterricht in ihrer Religion erteilt werden; bei den jüdischen Schülern dagegen erteilt die Synagoge den Unterricht und erhält dafür einen Zuschuß. Deshalb kann es doch nur darauf ankommen, wieviel Schüler am Orte, und nicht, wieviel in der betreffenden Station vorhanden sind. (Sehr wahr!) * Bei Beratung des Einkommensteuergesetzes im Steuerausschuß der bayerischen Abgeordnetenkammer beantragten die Liberalen als einkommensteuersrei die öffentlichen Kirchengesellschaften und die Kirchengemeinden der öffentlichen und privaten Kirchengesellschaften zu erklären. Zu den Privatkirchengesellschaften zählen in Bayern außer den Juden gegenwärtig die Altkatholiken, Menoniten, Jrwinianer, Anglikaner und Methodisten. Die Liberalen begründeten ihren Antrag damit, daß die Parität, die doch die Grundlage des ganzen Staatslebens sein soll, es verlange, daß man die genehmigten Privatkirchengesellschaften und deren Gemeinden einkommensteuerfrei lassen müsse, wenn man dies bei den öffentlichen Kirchengesellschaften aus berechtigten Gründen tue. . Der Antrag wurde vom Zentrum gegen die Stimmen der Liberalen, Konservativen und Sozialdemokraten ab gelehnt, ein Antrag des Zeütrums, neben den öffentlichen Kirchengesellschaften und Kirchengemeinden die israelitischen Kultusgemeinden als steuerfrei zu erklären, einstimmig angenommen. Berechtigtes Aufsehen erregt in Frankreich der. folgende Vorgang: Der Erzbischof von Paris/ Mgr. Amatti, hat gegen den. antisemitischen Abb6 Gaffre, einen ständigen Mitarbeiter der „Libre Parole“, eine Maßregel ergriffen, die eine j gewisse Erregung verursachte. Da dieser Hetzapostel seine j Fastenpredigten, die er fünf Jahre hintereinander in Sainte- ‘ Clotilde hielt, in einem Bande vereinigte, dem er den sehr harmlosen Titel „da doi d’Amour“ gab, ist von dem Erzbischof eine scharfe Prüfung des Inhalts vor der Drucklegung angeordnet worden. Dabei wurde eine ganze Anzahl von Seiten in dem Teile des Buches, der die Kapitel über die . Vaterlandsidee enthält, für anstößig erachtet und gestrichen. Diese Stellen waren eine Wiederholung aller antisemitischen Anklagen gegen die Juden als verbissene Feinde Frankreichs, die in diesem Lande die Vorkämpfer des Christentums vernichten wollten; wie der gefallene Engel des Lichts suche Israel das. leuchtende Tagesgestirn des Christentums mit seinem Hasse niederzubekommen, das Christentum, das immer noch durch Frankreich am herrlichsten verkörpert würde und dergleichen mehr. Die Antisemiten können diese vom Erzbischof angeordnete Maßregel nicht verwinden und greisen ihn wieder mit Unterstellungen an, indem sie behaupten, er lasse sich viel von den Juden beeinflussen und sei schon längst modernistischer Ideen verdächtig; es wäre also an der Zeit, ihm von Rom aus einen deutlichen Wink zukommen zu lassen. Man darf wohl gespannt darauf sein, ob es dem Erzbischof auf die Dauer möglich sein wird, sich unter solchen Umständen zu halten, obwohl er ja im Vatikan sehr gut angeschrieben ist. * Eine schwere Gefahr, so kann man es wohl bezeichnen, ist in dieser Woche von den ohnedies so hartgeprüften russischen Juden abgewendet worden. Bei der Beratung des Entwurfs über die Aushebung des Rekrutenkontingents in der Duma hat die Rechte, daß heißt der Bund der echten Russen, aufs neue den Antrag gestellt, die Juden vom Heeresdienst auszuschließen und ihnen dafür die Zahlung einer besonderen Abgabe auszübürden. Der Antrag wurde auch von den Nationalisten unterstützt, welche vorschlugen, daß die Zahlung auf die jüdischen Gemeinden abgewälzt werden soll. Leider ist die Heeresverwaltung gegen diesen neuen Vorstoß der Reaktionäre nicht energisch genug aufgetreten, da derRekrutenbedarf ohnehin weit geringer ist als die Zahl der wehrpflichtigen jungen Männer; auch hat die Regierung durch sehr gehässige antisemitische Bemerkungen in dem Gesetzentwurf zu dem Anträge geradezu herausgefordert. Namentlich dem Kriegsminister sagte man in dieser Beziehung feindselige Gesinnungen zu. Nichtsdestoweniger wurde bei der Abstimmung das Amendement der Rechten, . das die Juden einfach vom Heere ausschließen wollte, abgelehnt. Dagegen wurde ein Antrag des Abgeordneten Krupenski auf Anstellung einer Untersuchung über die Lage der Juden in der Armee und über eventuelle Besteuerung der vom Dienst befreiten Juden angenommen. Was bei diesem Anträge herauskommen wird, ist bei den bekannten russischen Verhältnissen, wo eine Untersuchung meist so ausgeht, wie diejenigen es haben wollen, die sie angestellt oder gefordert, leider gar nicht abzusehen.

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