Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1909)
- Date
- 1909-04-30
- Page
- Seite 4 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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— Warbrrrg, 10. April. Am 23. v. M. fand vor dem Kammer-' geeicht die Verhandlung gegen eine Reihe von hiesigen Metzgern statt, die beschuldigt waren, eine das Schächten verbietende Orts-- po l iz ei- Ver o rdn ung übertreten z u h ab en. Anfangs Juli v. I. wurde dem Vorstand der jüdischen Gemeinde in Marburg durch den Landrat eine Verfügung des Negierungs-Präsidenten zu Minden . zugestellt, wonach unter Berufung auf § 10 der „zu Recht bestehenden" Polizeiverordnung vom 8. März 1888, welche die Betäubung der Schlachttiere auf dem städtischen Schlachthofe vorschreibe, „Anordnung dahin zu treffen sei, daß den hiesigen Israeliten das betäubungslose Schlachten ihrer Schlachttiere im städtischen Schlachthofe fernerhin nicht wehr gestattet werde". Der Gemeinde-Vorstand beeilte sich, in einer eingehend begründeten Eingabe an den Regierungs-Präsidenten um Aufhebung der Verfügung nachzusuchen. Noch vor der Beantwortung dieser Eingabe richtete der Regierungs-Präsident unter dem 16. Juli eine Verfügung an die. Schlachthof-Verwaltung, daß den Metzgern das jüdisch-rituelle Schlachten zu verbieten und jeder Fall der Uebertretung mit Strafe zu belegen sei, daß jedoch „von der Anwendung irgendwelchen Zwanges zur Verhinderung des betäubungslosen Schlachten? der nach jüdischem Ritus zu schlachtenden Tiere bis zum Ergehen einer Gerichts-Entscheidung höchster Instanz Abstand genommen", vielmehr auf den seitens der Metzger erhobenen Einspruch gegen das Strafmandat gerichtlicher Austrag herbeigeführt werden solle. Schon durch diese Verfügung hat die Regierung offenbart, daß sie keineswegs ein Verbot des Schächtens wegen seines tierquälerischen Charakters fordern, sondern nur die Rechtsfrage entschieden sehen wollte, ob die Nichtanwendung der nun einmal ergangenen Polizei-Verordnung vom März 1888 auf das Schächten gesetzlich zulässig sei oder nicht. Aus diesem Grunde erschien es angebracht, in einer Eingabe, der sich die Metzger- Innung anschloß, bei der Stadtverwaltung wegen Erlaß einer Ergänzungs-Bestimmung zu dem § 10 vorstellig zu werden, das Schächten von der geforderten Betäubung auszunehmen. Diesem Wunsche ist seitens der Stadtverordneten-Versammlung entsprochen worden, indem sie durch einstimmigen Beschluß entschied, daß der Paragraph nach wie vor auf das jüdisch-rituelle Schlachtverfahren nicht auszudehnen sei. Trotzdem wurden die Metzger, welche weiter schächten ließen, in Polizeistrafe genommen. Auf Veranlassung der jüdischen Gemeinde erhoben sie Widerspruch, und hierdurch gelangte die Angelegenheit zum gerichtlichen Austrag. In ' der Verhandlung vor dem Amtsgericht Marburg am 9. September v. I. bestritt der den Metzgern seitens der Synagogengemeinde gestellte Anwalt die Rechtsgültigkeit der betreffenden Bestimmung der Polizei-Verordnung, da sie sich mit der den Juden durch Verfassung und Gesetz verbürgten Religionsfreiheit in Widerspruch setze, und da sie ferner durch eine generelle Polizei-Verfügung des Regierungspräsidenten vom Jahre 1890 aufgehoben worden sei, welche bestimmt, daß „das Schlachten der betreffenden Kategorien von Tieren .... mit Ausnahme der nach jüdischem Ritus zu schächtenden Tiere nur nach vorhergehender Betäubung vor sich gehen darf." Der Gerichtshof gelangte auf Grund dieser Ausführungen zu einem freisprechenden Urteil. Ueber die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision hatte nunmehr das Kammergericht zu befinden. Der Oberstaatsanwalt bezeichnete die Revision als unbegründet und beantragte ihre Verwerfung Jedoch gelaugte das Gericht zu einem anderen Ergebnis und wies die Sache unter Aufhebung des Urteils an die Vorinstanz zurück. ---- Frankfurt a. M., 23. April. In der öffentlichen Ausschußsitzung der israelitischen Gemeinde wurde gestern der Etat für 1909 bewilligt. Der Voranschlag sieht für das Ordinarium in Einnahme und Ausgabe 572 000 Mark, (1908: 517 000 Mark) vor. Unter den Einnahmen befinden sich 413 000 Mark Kultussteuern, unter den Ausgaben 102 000 Mark Zuschuß für das Philanthropin. Das Extraordinarium ist mit 778 000 Mark veranschlagt, darunter 272000 Mark für den Neubau der Westend-Synagoge, 95 000 Mark als letzte Baurate, der Realschule, 410 000 Mark für den Terrainerwerb des neuen Hospitals, Straßenherstellung und Bauvorarbeiten. Es wurde mitgeteilt, daß hinsichtlich des Neubaues der Vertrag mit der Stadt bereits vollzogen ist und nur noch der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedarf.. Der israelitischen Religionsschule wurde ein unverzinsliches Darlehen von 5000 Mark bewilligt. ----GailiNgen, im April. Der zwölfte Bericht des „ Friedrichsheims" für israelitische Sieche und arme Greise pro 1908 bringt zunächst das Schreiben, das die verwitwete Großherzogin Luise an den Verein gerichtet hat: .. Der Vorstand des Friedrichsheims für israelitische Sieche und arme Greise in Gailingen hat mir durch Ihre freundliche Vermittlung zu meinem siebzigsten Geburtstage warme Glück- und Segenswünsche dargebracht. Empfangen Sie für diese Aufmerksamkeit meinen herzlichen Dank und seien Sie versichert, daß ich Ihre treue Teilnahme wohl, zu würdigen weiß. Auch ich gedenke gern meines Besuches in Ihrem Hause im Jahre 1899 und aller der guten Eindrücke, welche mir geboten wurden. Meine aufrichtigen Wünsche werden das Haus, welches den Namen unseres teueren Heimgegangenen. Großherzogs trägt, und seine segensvolle Wirksamkeit auch fernerhin begleiten. Karlsruhe, den 10. Dezember 1908. Luise, Großherzogin von Baden, Prinzessin von Preußen. Das Berichtsjahr 1908 hat die Tätigkeit der Anstalt erweitert und 'da viele und schwer Erkrankte, denen die Aufnahme im Krankenhause Gailingen nicht gewährt worden ist, zu pflegen waren, sehr angespannt. Den 31 Pfründnern des Vorjahres (acht Männern und 2.3 Frauen) traten sieben Männer (Bretten, Buhl, Gailingen, Heidelberg, Karlsruhe. Merchingen, Mosbach) und eine Frau (Elsaß- Lothringen) hinzu. Von diesen starben drei Männer (Bühl, Sinsheim, Zürich) und eine Frau (Merchingen), eine Frau trat aus (Elsaß-Lothringen), so daß die Jahreswende (zwölf Männer und 22 Frauen) 34 Pfründner im Hause findet. Der Gesamtvorstand besteht aus den Herren: Rabbiner Dr. Lewin, Vorsitzender, Heinrich S. Epstein, Kassierer, Ludwig Weil, Schriftführer, Freiburg; Rabbiner Dr. Appel, Karlsruhe; Ernst Carlebach, Heidelberg; Daniel Josef Guggenheim, „zum Schloß"; Isidor Salomon Guggenheim, Samuel Josef Guggenheim, Gailingen; Fritz Hamburger, Karlsruhe; H. Kauffmann, Mannheim; Simon Kurz, Gailingen; Max Laemle, Breiten; Isaak Lang, Altdorf; Rabbiner Dr. Loewenstein, Mosbach; Louis Marx, Bruchsal; Ludwig Rothschild, Gailingen; Dr. Rothschild, Konstanz; Anwalt Spiegel, Tauberbischofsheim; Anwalt Dr. Stadecker, Mannheim; Emanuel Strauß, Osterburken; Leo Wertheimer, Bühl; Josef Zimmern, Mannheim. — Stuttgart, 18. April. Ein schönes Bild edler Menschenfreundlichkeit bietet der soeben ausgegebene vierte Jahresbericht des „Jüdischen Schwesternheims' Stuttgart", das Jahr 1908 umfassend. Dies war möglich durch Vermehrung der Vereinsmitglieder und der Arbeitskräfte. Ausgebildet werden zurzeit drei Mädchen in Köln, so daß im Jahre 1910 auf eine Vermehrung der Schwestern gerechnet werden kann. Es ist dies sehr nötig, da 80 Pflegegesuche aus dem Lande abgelehnt werden mußten. Die fünf Schwestern leisteten im Jahre 1908: 463^ Tag-, 385 Nacht- und 287 Vollpstegen neben 2133 Besuchen. Diese verteilen sich auf 193 Kranke und die Pflegetage auf 71 Kranke, wobei die Besuche bei 99 Juden und 94 Nichtjuden stattfanden, während 59 Juden mit IIOOV2 Tagen und zwölf Nichkjuden mit 35 Pflegetagen berücksichtigt wurden. 43 Aerzte waren bei den betreffenden Kranken beteiligt. Die Besuche waren meist Armenbesuche, und viele Pflegetage wurden unentgeltlich geleistet. 10272 Pflegetage entfallen auf die Orte Hall. Künzelsau und Rexingen, Oberamt Horb. Eine Schwester war vier Wochen lang zur Pflege von 18 armen Kindern im Solbad Hall. Die ordentliche Mitgliederversammlung fand am 12. April statt. Aus der Betriebsrechnung ist hervorzuheben: Einnahmen sind 12 381 Mark zu verzeichnen, welchen 10 621 Mark 93 Pfennig Ausgaben gegenüberstehen, so daß 1759 Mark 07 Pfennig dem Pensionsfonds überwiesen werden konnten. Das Vermögen des Vereins bestand am Ende des Jahres in 21661 Mark 29 Pfennig, wovon 15 766 Mark dem Grundstock und 5604 Mark dem Pensionsfonds angehören. Oesterreich-Nnsarn. □ Wien, 26. April. Einen großen Humoristen müßten wir haben, der das politische Leben in Oesterreich schildern wollte, das an humoristischen Szenen so überreich ist. Eine solche war es ja