Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1909)
- Date
- 1909-04-30
- Page
- Seite 208 (sequence 4)
- Language
- German
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In bezug auf den Ackerbau heißt es, daß die in der Äckerbauschule in Mikweh ausgebildeten Zöglinge, die dem Ackerbau treu bleiben wollen, zum größten Teil auswandern müssen, weil in Palästina und den angrenzenden Ländern ihre Unterbringung nur ausnahmsweise gelingt. Aehnlich geht es zumeist auch den Söhnen der jüdischen Kolonisten in Palästina, da für den Nachwuchs dort kein .Platz , ist. Damit rechtfertigt sich auch die Erteilung französischen Unterrichts, um den Schülern das Fortkommen außerhalb des Landes zu erleichtern/ Erwähnt wird unter anderem, daß die Mädchenschulen fast durchweg besser sind als die Knabenschulen. Die Ursache sei nicht ' eine größere Dürchschnittsintelligenz bei den Mädchens sondern daß die Mädchen die Schulen meist von der untersten bis zur obersten Klasse besuchen, regelmäßig durch alle Jahrgänge gehen, der Knabe aber womöglich nicht in eine für sein Alter zu niedrige Klasse gesetzt werden soll, weil er messt schon mit 14 oder 15 Jahren die Schule verlassen muß, um sein Brot zu verdienen. Die Knabenschulen sind also. darum im. .Nachteil, weil fast jede Mittel- und Oberklasse aus alten , und neu hinzugetretenen Elementen besteht. Außerdem wird geltend gemacht, daß die Lehrerinnen sich die Anhänglichkeit ihrer Schülerinnen durchschnittlich leichter und schneller zu erwerben verstehen als die Lehrer die der Knaben. Es empfehle sich deshalb, für den Unterricht der. unteren Klassen an den Knabenschulen unverheiratete Lehrerinnen zu verwenden. Interessant sei es, daß der Oberrabiner in Saloniki, Jakob Meir, der sich für einen freisinnigen Mann ausgibt, unter Berufung'auf den Schnlchan Aruch den Unterricht von Lehrerinnen an Knaben nur bis zu 8 Jahren, nicht aber darüber hinaus gestatten wolle. Die Schulen.sind den ökonomischen.Bedürfnissen, der jüdischen Bevölkerung angepaßt. Ueberall erhalten unsere Kinder zum mindesten eine gründliche Bolksschulbildüng, und ferner ist für die weitere Ausbildung derer gesorgt, die sich dem Handwerk oder dem Ackerbau widmen wollen. Die schulentlassenen Knaben finden mit Leichtigkeit . angemessene Stellungen in besseren Geschäftshäusern. An manchen Schulen sind besondere Fortbildungskurse für den kaufmännischen Beruf eingerichtet, die sich bewährt haben. Die Gründung höherer Schulen wird nicht als Aufgabe der Alliance angesehen. Doch wurden an einige hervorragend begabte Knaben armer Eltern Stipendien zum Besuch höherer Schulen gewährt. .Die Erfolge der Schulen, werden im allgemeinen als sehr günstig geschildert. Es herrsche nur eine Stimme in den jüdischen Gemeinden.der Türkei: Die Lage der Juden habe sich seit drei Jahrzehnten außerordentlich gehoben durch die Alliance. Wdilchr Mrchlkshrtspklege in Berlin. ’ ’ . Von Dr. Wilhelm Feilchenfeld. I. . enn wir, die wir in einem modernen Staate leben, in dem wir nach dem Gesetze gleiche Rechte und Pflichten haben, von jüdischer Wohlfahrtspflege sprechen', so haben wir die Pflicht, eine derart konfessionelle Tätigkeit zu erklären und zu begründen. Wir finden eine solche Begründung zunächst in ihrer historischen Entstehung einmal durch religiöse Tradition. Das Judentum ' lehrt in erster Linie den Altruismus; es kennt nicht als Endziel das ewige Seelenheil des Einzelnen, es will vielmehr unser Verhältnis zu unseren Mitmenschen regeln und uns Pflichten auferlegen für die Schwachen und Unterdrückten, für die Witwen. und Waisen, für die. Fremdlinge in unserer Mitte. Daher konnte mit gutem Rechte ein aMr Weiser in Israel auf die Aufforderung, in einem Satze das Wesen des Judentums zu kennzeichnen, aussprechen: Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst, das ist der Gesamtinhalt , der jüdischen Religion. Das gleiche kommt auch in der biblischen " Bezeichnung für Wohltätigkeit zum Ausdruck: TeckaLad heißt: Gesetzesersüllung; wenn der Jude wohltätig ist, so tut er damit nur seine religiöse Pflicht. Für die Bedürftigen ist der Zehnte von'aller Einnahme bestimmt, die Ecken des Feldes, und die Nachlese bleiben den Witwen'und Waisen Vorbehalten; das Pfändungsrecht ist geregelt, wie es unserem modernen Empfinden entspricht, noch günstiger sogar, als es das heutige Gesetz festlegt; die Zinsnahme ist beschränkt; in einer Zeit, in der Sklaverei allgemein üblich war, wurde es dem Juden fast unmöglich gemacht, als Sklaven einen Landsmann zu gewinnen, während dem fremden Sklaven ein weitgehender Rechtsanspruch eingeräumt wurde, wie er anderwärts unbekannt war. In dem Agrarstaate wurde der einzelne in seinem Besitze möglichst zu erhalten gesucht; dem Bauernlegen, dem Anwachsen zu Latifundien, das andere/Staaten zugrunde richtete, wurde vorgebeugt durch das kleine und große Jubeljahr, eine Einrichtung, die unzweifelhaft an unsere neueste soziale Errungenschaft, an das Erbbaurecht erinnert. Aus späterer Zeit möchte ich nur noch die rabbinische Vorschrift erwähnen: Du sollst dem Handwerker seinen Lohn nicht über den Abend hinaus vorenthalten. *) Wer im kaufmännischen Leben steht, wer sich in praktischer Wohlfahrtspflege betätigt, wird die weitgehende soziale Bedeutung dieses Satzes, dessen Befolgung allein bereits imstande ist, viel Elend zu mildern und zu verhüten, recht zu schätzen wissen. Mögen diese kurzen Andeutungen genügen, um klar zu zeigen, daß es nicht „neue Tempel bauen" bedeutet, wenn wir Wohlfahrtsinstitute schaffen, sondern daß wir so nur Geist von altem Geiste betätigen. Wir haben ferner eine Tradition innerhalb der Gemeinde. Als die Gräuel des Mittelalters die Juden in die engen Mauern des Ghettos drängten, da brachten sie so die Glaubensbrüder auch innig nahe einander; wie man sie draußen einen für den anderen verantwortlich machte, so fühlten sie auch in ihren Gassen sich verantwortlich für den Glaubensbruder. Man ließ ernste Not und fchweres Elend nicht aufkommen in der Gemeinde, wo irgend man es bekämpfen konnte. Man trat füreinander ein von Person zu Person und durch Vereine und Stiftungen. Erwähnenswert ist besonders die zarte Rücksichtnahme auf verschämte Arme; auch der Aermste sollte in seinem Empfinden geschont werden und sich trotz der empfangenen Unterstützung noch als Hausherr, als Gemeindemitglied fühlen. In einer Zeit, da außerhalb des Ghettos soviele um ihres Seelenheiles willen große Stiftungen zur toten Hand an die Kirche machten, gab es in den jüdischen Gemeinden keine kirchliche Stiftung; man stiftete zur Erhaltung seines Namens und, um auch nach dem Tode dauernd den Armen zu helfen, für wohltätige Einrichtungen .und auch für Lehrzwecke, aber nie beträchtliche Summen für kultuelle Dinge! So. ist es auch in den Gemeinden Israels geblieben bis auf den heutigen Tag; wohl werden den jüdischen Gemeinden oft große Legate überwiesen, doch die Gemeindebehörden haben sie stets nur zu Wohlfahrtszwecken zu verwenden gewußt. Daher sind fast in allen Gemeinden alte Stiftungen zahlreich vorhanden und auch in unserer verhältnismäßig jungen Gemeinde kennen wir Stiftungen, die auf mehr denn zwei Jahrhunderte zurückblicken können. Ein zweiter Grund für jüdische Wohlfahrtspflege liegt in der Befriedigung religiöser Bedürfnisse. Für viele Juden haben die Speisegesetze eine bindende Geltung und auch liberale Gemeinden dürfen sich der Pflicht, diesen Bedürfnissen Genüge zu tun, nicht entziehen; daher haben - wir mit ritueller Verpflegung Krankenhäuser und Altersversorgungsanstalten wie auch Waisenhäuser, Erziehungshäuser für Schwachsinnige, h Vergleiche dazu 3. M. 19, 13: Du sollst den Lohn des Tagelöhners nicht über Nacht bei Dir bleiben lassen bis an den Morgen.